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Klausuren November 2020
NRW
Unregistered
 
#191
03.11.2020, 19:06
(03.11.2020, 18:51)NotenLimbo schrieb:  Warum war die WR Frist noch nicht abgelaufen?

Sie hätte die Infos zum Widerrufsrecht bekommen müssen, 356 III iVm EGBGB. Es reicht nicht, dass du dir nur was unterschreiben lässt, sondern du musst es auch aushändigen. Auch 356 IV hat mM nach nicht gegriffen.
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Gastt
Unregistered
 
#192
03.11.2020, 19:08
Die Frist wäre nicht abgelaufen falls man sie als Verbraucherin eingeordnet hätte. Denn ihr ist keine Widerrufsbelehrung ausgehändigt worden, mithin kein Fristbeginn.

Finde es aber Fernliegend, da das ganze schon sehr auf gewerbliches Modeln ausgelegt ist und laut Palandt der äußere Schein und nicht die innere Willensrichtung ausschlaggebend ist.
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Gast
Unregistered
 
#193
03.11.2020, 20:12
(03.11.2020, 19:08)Gastt schrieb:  Die Frist wäre nicht abgelaufen falls man sie als Verbraucherin eingeordnet hätte. Denn ihr ist keine Widerrufsbelehrung ausgehändigt worden, mithin kein Fristbeginn.

Finde es aber Fernliegend, da das ganze schon sehr auf gewerbliches Modeln ausgelegt ist und laut Palandt der äußere Schein und nicht die innere Willensrichtung ausschlaggebend ist.


Der knackpunkt ist nicht ob sie Verbraucherin ist oder nicht (ist sie recht unproblematisch), sondern ob der vertrag außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen wurde. Das hotel wird im vorliegenden fall als gescäftsraum im sinne eines beweglichen gewerberaums im sinne des 312b abs 2 auszulegen sein
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Gast
Unregistered
 
#194
03.11.2020, 20:14
(03.11.2020, 16:33)Gast schrieb:  Könnt ihr NRWler kurz den SV schildern bitte?

Wird leider hier kaum noch gemacht. Schade eigentlich aber auch verständlich das die aktuellen Kandidaten sich lieber über die Lösung austauschen
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MelliNRW
Unregistered
 
#195
03.11.2020, 20:19
Aber die Widerrufsfrist hat doch bekommen mit der Zustellung der Anspruchsbegründung, weil dieser die Kopie der Widerrufsbelehrung als Anlage beigefügt war. Dann kommt man dazu, dass die Frist einen Tag nach der mündlichen Verhandlung endete, und sie den Widerruf in der mündlichen Verhandlung erklärt hat, bei der die Klägerin aber nicht anwesend war. Da habe ich dann auf die Zustellung des Verhandlungsprotokolls abgestellt, und ob diese Zustellung mit der Widerrufsfrist nach 167 ZPO zurückwirkt. Habe ich aber verneint, weil es 3 Wochen später und damit nicht mehr "demnächst" zugestellt wurde. Undndamit war der Widerruf befristet bei mir.
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MelliNRW
Unregistered
 
#196
03.11.2020, 20:21
Verfristet, meine ich
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Gast
Unregistered
 
#197
03.11.2020, 20:45
(03.11.2020, 20:19)MelliNRW schrieb:  Aber die Widerrufsfrist hat doch bekommen mit der Zustellung der Anspruchsbegründung, weil dieser die Kopie der Widerrufsbelehrung als Anlage beigefügt war. Dann kommt man dazu, dass die Frist einen Tag nach der mündlichen Verhandlung endete, und sie den Widerruf in der mündlichen Verhandlung erklärt hat, bei der die Klägerin aber nicht anwesend war. Da habe ich dann auf die Zustellung des Verhandlungsprotokolls abgestellt, und ob diese Zustellung mit der Widerrufsfrist nach 167 ZPO zurückwirkt. Habe ich aber verneint, weil es 3 Wochen später und damit nicht mehr "demnächst" zugestellt wurde. Undndamit war der Widerruf befristet bei mir.

Also ich habe differenziert zwischen einem vertraglichen und einem gesetzlichen widerrufsrecht. Vertraglich war der, den die beklagte unterschrieben hat. Da war die Frist unstreitig abgelaufen weil die mit vertragsunterzeichnung begonnen hat zu laufen. 

Ein gesetzliches widerrufsrecht steht der beklagten bei mir nicht zu, weil das hotel bei mir Geschäftsräume der mandantin sind. Nähme man ein widerspruchsrexht aber an, so hätte die Frist noch gar nicht begonnen zu laufen, weil die belehrung nicht ausgehändigt wurde (es kommt dabei nicht auf die belehrung die auf der anlage abgedruckt war, sondern auf einen belehrung nach artikel xyz bli bla blub
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MelliNRW
Unregistered
 
#198
03.11.2020, 20:49
Die Belehrung, die in der Anlage beigefügt war, war aber laut Bearbeitervermerk ordnungsgemäß. Also wurde sie doch umfassend belehrt und ausgehändigt wurde es mit der Zustellung der Klage
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NRW
Unregistered
 
#199
03.11.2020, 21:07
Was haben denn diejenigen, die das Widerrufsrecht haben durchgehen lassen sodass die Klage unbegründet war, prozessual gemacht?  Huh
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Gast
Unregistered
 
#200
03.11.2020, 21:09
(03.11.2020, 20:49)MelliNRW schrieb:  Die Belehrung, die in der Anlage beigefügt war, war aber laut Bearbeitervermerk ordnungsgemäß. Also wurde sie doch umfassend belehrt und ausgehändigt wurde es mit der Zustellung der Klage

War das in Hessen auch so??? ?
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