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  5. FAZ Artikel über Richtermangel
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FAZ Artikel über Richtermangel
Gast
Unregistered
 
#301
26.10.2020, 19:42
(26.10.2020, 17:31)Gast schrieb:  Kann es sein, dass es bei den ganzen Diskussionen hier primär um die Verarbeitung persönlicher Erlebnisse geht?

Hat jemand die Noten fürs Richteramt, gefällt ihm das Staatsexamen. 

Hat jemand die Noten nicht, wettert er gegen das System.

Ich habe die Note fürs Richteramt und würde mich auch eher zu denen zählen, die "gegen das System wettern". Ich halte das Staatsexamen zwar durchaus für aussagekräftig, was die Beurteilung juristischer Fähigkeiten angeht, es hat aber offensichtlich große Schwächen.

Nach 11 fünfstündigen Klausuren eine mündliche Prüfung zu haben, bei der die Noten mehr oder weniger gewürfelt werden, die aber 25% der Gesamtnote zählt, ist absoluter Irrsinn. Wenn man mehr Wert auf das Mündliche legen will, was man schon machen kann, sollte man den Prüfern keine Vornoten geben, die Prüfung deutlich transparenter machen und die Fragen vereinheitlichen. 

Warum man 11 fünfstündige Klausuren hintereinander handschriftlich schreiben muss, erschließt sich mir ebenfalls nicht. Da nehmen Lesbarkeit der Schrift, Schreibgeschwindigkeit und Unterarmtraining (alternativ Schmerzempfindlichkeit bzw Menge an ibuprofen) eine große Rolle ein. Welche später relevanten Fähigkeiten das jetzt abprüfen will, keine Ahnung.

etc.
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Gast
Unregistered
 
#302
26.10.2020, 19:58
diese Millenials. 5h schreiben wird als Folter angesehen
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Gast
Unregistered
 
#303
26.10.2020, 19:59
(26.10.2020, 19:42)Gast schrieb:  
(26.10.2020, 17:31)Gast schrieb:  Kann es sein, dass es bei den ganzen Diskussionen hier primär um die Verarbeitung persönlicher Erlebnisse geht?

Hat jemand die Noten fürs Richteramt, gefällt ihm das Staatsexamen. 

Hat jemand die Noten nicht, wettert er gegen das System.

Ich habe die Note fürs Richteramt und würde mich auch eher zu denen zählen, die "gegen das System wettern". Ich halte das Staatsexamen zwar durchaus für aussagekräftig, was die Beurteilung juristischer Fähigkeiten angeht, es hat aber offensichtlich große Schwächen.

Nach 11 fünfstündigen Klausuren eine mündliche Prüfung zu haben, bei der die Noten mehr oder weniger gewürfelt werden, die aber 25% der Gesamtnote zählt, ist absoluter Irrsinn. Wenn man mehr Wert auf das Mündliche legen will, was man schon machen kann, sollte man den Prüfern keine Vornoten geben, die Prüfung deutlich transparenter machen und die Fragen vereinheitlichen. 

Warum man 11 fünfstündige Klausuren hintereinander handschriftlich schreiben muss, erschließt sich mir ebenfalls nicht. Da nehmen Lesbarkeit der Schrift, Schreibgeschwindigkeit und Unterarmtraining (alternativ Schmerzempfindlichkeit bzw Menge an ibuprofen) eine große Rolle ein. Welche später relevanten Fähigkeiten das jetzt abprüfen will, keine Ahnung.

etc.

100% Zustimmung, besonders zur mündlichen. Und bei uns zählt die So gar 40%.
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Gast
Unregistered
 
#304
26.10.2020, 20:20
(26.10.2020, 16:27)Gast schrieb:  
(26.10.2020, 12:04)Gast schrieb:  Grundsätzlich wäre eine Überprüfung mit Praxisbezug natürlich vorzugswürdig im Vergleich zum jetzigen Verfahren, indem quasi zwei mal dasselbe überprüft wird nur mit unterschiedlichen Verpackungen. Das aktuelle Verfahren bevorzugt Menschen, die eher akademisch unterwegs sind, also Leute die möglichst schnell halbwegs brauchbare Besinnungsaufsätze zu mehr oder weniger klar vorgegebenen Problempunkten schreiben können. Der - zumindest in den Eingangsinstanzen - wesentlich wichtigere Aspekt des Umgangs miteinander, des Bezugs zu den Problemstellungen der Parteien/Beteiligten oder auch einfach der Persönlichkeit wird dabei außen vor gelassen. Dabei ließe sich das durch eine Überprüfung während der praktischen Tätigkeit durchaus umsetzen - schließlich müssen Lehrämter z. B. auch praktische Unterrichtsvorstellungen geben. Wenn man das dann noch unangekündigt machen würde, hätte man einen guten Eindruck in die tatsächlichen Fähigkeiten.

Und zu dem immer wieder vorgetragenen "Argument", dass schlechtere Examina zu mehr falschen Urteilen führen würden: Da müsste mir erstmal jemand erklären, was denn ein "falsches" Urteil ist. Unterschiedliche Menschen werden unterschiedliche Urteile zum selben Fall fällen. Das lässt sich sowohl im Kleinen, wie auch im Großen regelmäßig beobachten. Wir entscheiden geschätzt 2/3 bis 3/4 unserer Fälle mit Gegenstimme. Bei den aktuellen Corona-Verordnungen kommen verschiedenen OVG's zu inhaltlich gleichlautenden Regelungen zu diamentral entgegengesetzten Entscheidungen. Mal ganz zu schweigen davon, was bei den Diesel-Fällen zu Anfang alles von Gerichten vertreten wurde. 

In Jura gibt es kaum ein richtig oder falsch. Es gibt nur (subjektiv) bessere und schlechtere Argumentationen. Und das Examen in seiner derzeitigen Form führt einfach nur dazu, dass diejenigen bevorteilt sind, die dieselben Argumentationen wie die obersten Gerichte bevorzugen (oder sie zumindest kennen und so tun, als würden sie sie bevorzugen). Von daher halte ich Mindestnoten für Quatsch. Ich hab schon Referendare gehabt, die hier sofort hätten mitarbeiten können, die dann mit einem ausreichend aus dem Examen gekommen sind. Und ich habe Richter gesehen, bei denen ich immer noch hoffe, niemals selber vor ihnen zu stehen. Der Rechtsstaat wird nicht untergehen, wenn jemand mit 4 Punkten Fälle entscheidet. Wahrscheinlich würde man es in den allermeisten Fällen nicht mal merken.

Gäbe es doch bloß eine praktische Überprüfung während der juristischen Ausbildung... Tipp: fängt mit St an und hört mit ationsnoten auf. Denen müsste mE einfach mehr Gewicht zukommen.



Sorry aber examensnoten sind als vergleichsmaßstab tausend mal gerechter als Stationsnoten. Das kann nicht ernsthaft die Lösung sein. Die Art und Weise der Ausbildung und Prüfung ist nochmal ein anderes Thema.
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Gast
Unregistered
 
#305
26.10.2020, 20:24
(26.10.2020, 19:03)Gast schrieb:  
(26.10.2020, 17:47)Gast schrieb:  Die Diskussion gleitet gerade etwas ab in eine Richtung, die besser in einem separaten Thread besprochen werden sollte.

Hier geht es um den Richtermangel und darum, wie der Staat es schaffen kann, wieder mehr Bewerber begeistern zu können.

Bitte wieder zurück zum Thema!

Naja, die Antwort darauf ist halt simpel und Diskussionen bringen nichts: 

1. Gehalt heben
2. netter sein, insbesondere ggü Referendaren und Bewerbern
3. ansonsten: Anforderungen senken.

Dito. Ich schätze, wenn’s nach meiner Zivilausbilderin gegangen wäre, hätte ich max. Ausreichend. Jetzt bin ich selber Richter, so what.
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Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
 
Gast
Unregistered
 
#306
26.10.2020, 20:26
Es gibt doch gar keinen Richtermangel. Es sind die Stellen besetzt, die sich der Staat leisten kann und die im Haushalt ausgewiesen sind. Da das zu wenige sind, sind die Richter überlastet. Würden die besser benoteten aber kündigen, gäbe es sofort Nachrücker mit 0,1 - 1 P. weniger, die den Job mit Kusshand machen. Bis wir nach der Pensionswelle bei 5,0 ankommen, kann also noch etwas dauern. Lieber mehr Stellen schaffen und auch schlechter benotete nehmen als den VB Richtern noch mehr Geld zu geben. Die Verfahren dauern dann nicht mehr so lange und einen Unterschied wird man wohl kaum merken. Eher ist der mit dem VB nach dem Abschluss ausgebrannt als einer mit 6-7 P. Und wem das Gehalt nicht passt, der soll mit den Topnoten in die freie Wirtschaft oder Politik gehen und die Richterstellen frei machen für weniger begünstigte Kollegen. Die Lösung ist ja wohl nicht, die wenigen Richter immer reicher zu machen. Mehr Leute müssen eingestellt werden, um die Verfahrensberge abzuarbeiten, notfalls eben mit schlechteren Noten.
Verbesserungsversuch kann sich auch nicht jeder leisten. Man kann aber noch im Job selbst besser werden.
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Gast
Unregistered
 
#307
26.10.2020, 20:35
Und ja, im Referendariat hat man als Lehrer beobachtete Lehrproben, um die charakterliche und pädagogische Eignung zu überprüfen für die anstehende Verbeamtung auf Lebenszeit. Das entspricht bei Juristen den Stationszeugnissen, also haben die sehr wohl Aussagekraft. Wer in Stationszeugnissen ausreichend oder weniger hat, kommt nämlich nicht mit anderen Leuten zurecht. Ein Jurist muss aber mit jedem zurecht kommen können, also einen umgänglichen Charakter haben. 
Es kommt oft vor, dass man im Zeugnis ausreichend hat, aber in allen Stationszeugnissen mindestens befriedigend. Dann ist man auch charakterlich geeignet. Das fachliche kann sich nach der schriftlichen weiter entwickeln. Wenn man in der mündlichen Prüfung b - vb als Durchschnitt im 2. hat (letzte Prüfung) hat man sich fachlich auch gut entwickelt trotz nur ausreichender Gesamtnote.
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Gast
Unregistered
 
#308
26.10.2020, 20:36
(26.10.2020, 20:26)Gast schrieb:  Es gibt doch gar keinen Richtermangel. Es sind die Stellen besetzt, die sich der Staat leisten kann und die im Haushalt ausgewiesen sind. Da das zu wenige sind, sind die Richter überlastet. Würden die besser benoteten aber kündigen, gäbe es sofort Nachrücker mit 0,1 - 1 P. weniger, die den Job mit Kusshand machen. Bis wir nach der Pensionswelle bei 5,0 ankommen, kann also noch etwas dauern. Lieber mehr Stellen schaffen und auch schlechter benotete nehmen als den VB Richtern noch mehr Geld zu geben. Die Verfahren dauern dann nicht mehr so lange und einen Unterschied wird man wohl kaum merken. Eher ist der mit dem VB nach dem Abschluss ausgebrannt als einer mit 6-7 P. Und wem das Gehalt nicht passt, der soll mit den Topnoten in die freie Wirtschaft oder Politik gehen und die Richterstellen frei machen für weniger begünstigte Kollegen. Die Lösung ist ja wohl nicht, die wenigen Richter immer reicher zu machen. Mehr Leute müssen eingestellt werden, um die Verfahrensberge abzuarbeiten, notfalls eben mit schlechteren Noten.
Verbesserungsversuch kann sich auch nicht jeder leisten. Man kann aber noch im Job selbst besser werden.


Sehe die Anhebung des Gehalts weder als erforderlich noch als realistisch an.
Die Beseitigung der übrigen negativen Punkte (besserer Zugang zu den potentiellen Nachwuchskräften gerade im Ref., Schaffung neuer Stellen zur Abfederung von Überarbeitung, Erneuerung der EDV) kostet weniger und wirkt sich langfristig auch besser aus.

Zumal man finanziell auch berücksichtigen kann, dass bei der Pensionswelle Richter in hohen Erfahrungsstufen ausscheiden und durch solche der niedrigsten Erfahrungsstufe ersetzt werden, der Staat also junge, "günstige" Kräfte bekommt. Da sollte etwas Geld frei werden, um ein, zwei zusätzliche Stellen zu schaffen.  :rolleyes:
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Gast
Unregistered
 
#309
26.10.2020, 20:43
(26.10.2020, 20:35)Gast schrieb:  Und ja, im Referendariat hat man als Lehrer beobachtete Lehrproben, um die charakterliche und pädagogische Eignung zu überprüfen für die anstehende Verbeamtung auf Lebenszeit. Das entspricht bei Juristen den Stationszeugnissen, also haben die sehr wohl Aussagekraft. Wer in Stationszeugnissen ausreichend oder weniger hat, kommt nämlich nicht mit anderen Leuten zurecht. Ein Jurist muss aber mit jedem zurecht kommen können, also einen umgänglichen Charakter haben. 
Es kommt oft vor, dass man im Zeugnis ausreichend hat, aber in allen Stationszeugnissen mindestens befriedigend. Dann ist man auch charakterlich geeignet. Das fachliche kann sich nach der schriftlichen weiter entwickeln. Wenn man in der mündlichen Prüfung b - vb als Durchschnitt im 2. hat (letzte Prüfung) hat man sich fachlich auch gut entwickelt trotz nur ausreichender Gesamtnote.



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nrw1234
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#310
26.10.2020, 20:57
(26.10.2020, 20:43)Gast schrieb:  
(26.10.2020, 20:35)Gast schrieb:  Und ja, im Referendariat hat man als Lehrer beobachtete Lehrproben, um die charakterliche und pädagogische Eignung zu überprüfen für die anstehende Verbeamtung auf Lebenszeit. Das entspricht bei Juristen den Stationszeugnissen, also haben die sehr wohl Aussagekraft. Wer in Stationszeugnissen ausreichend oder weniger hat, kommt nämlich nicht mit anderen Leuten zurecht. Ein Jurist muss aber mit jedem zurecht kommen können, also einen umgänglichen Charakter haben. 
Es kommt oft vor, dass man im Zeugnis ausreichend hat, aber in allen Stationszeugnissen mindestens befriedigend. Dann ist man auch charakterlich geeignet. Das fachliche kann sich nach der schriftlichen weiter entwickeln. Wenn man in der mündlichen Prüfung b - vb als Durchschnitt im 2. hat (letzte Prüfung) hat man sich fachlich auch gut entwickelt trotz nur ausreichender Gesamtnote.



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