• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. FAZ Artikel über Richtermangel
« 1 ... 27 28 29 30 31 ... 38 »
 
Antworten

 
FAZ Artikel über Richtermangel
Gast
Unregistered
 
#281
26.10.2020, 09:57
(26.10.2020, 09:34)Gast schrieb:  
(26.10.2020, 08:57)Gast schrieb:  
(26.10.2020, 01:05)Gast schrieb:  
(25.10.2020, 21:05)Gast schrieb:  
(25.10.2020, 20:18)Gast schrieb:  5,96 im 1. im staatlichen Teil ist sogar leicht überdurchschnittlich.Der Durchschnitt liegt ca.bei 5,5 P. Die guten Noten kommen meistens durch den SP zustande.


Ändert überhaupt nichts daran, dass ein signifikanter Teil im staatlichen schriftlichen Teil 9 + schafft und es gibt absolut keinen Grund, diese Leute wenn sie denn wollen und charakterlich geeignet sind vorrangig zu berücksichtigen.


Wenn du nicht da die Wahrheit sprichst...
Finde auch es gibt keinen Grund, die Streber vorrangig zu berücksichtigen.  :D 
Charakter-Auslese und so.
Otto Normalnote ohne Starallüren kann eher mit Otto Normalbürger vor Gericht reden und Verständnis für seine Entscheidungen erzeugen.
Ganz was Neues - ab Doppel-VB sozial inkompetent, darunter bürgernah und Kommunikationsgenie?!

Klasse Argumentation, warum kam da noch nie jemand drauf?

Die Argumentation ging ja nicht dahin, VB Kandidaten per se vom Richteramt auszuschließen. Sie müssen sich nur – wie b und a Kandidaten – gleichfalls noch einmal aufs neue beweisen...
Und warum soll die Grenze beim ausreichend liegen? Ist ein 3,5 Punkte Jurist denn automatisch schlechter als ein 4,0 Punkte Jurist? Ich finde, auch die Durchfaller sollten dann die Chance erhalten, Richter zu werden.

Jetzt mal im Ernst - wozu soll das Zweite denn noch da sein, wenn nicht dazu, fähigere von weniger fähigen Juristen zu unterscheiden? Klappt leider nicht immer zu 100% präzise, aber meist doch wohl recht gut.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#282
26.10.2020, 09:59
(26.10.2020, 09:57)Gast schrieb:  
(26.10.2020, 09:34)Gast schrieb:  
(26.10.2020, 08:57)Gast schrieb:  
(26.10.2020, 01:05)Gast schrieb:  
(25.10.2020, 21:05)Gast schrieb:  Ändert überhaupt nichts daran, dass ein signifikanter Teil im staatlichen schriftlichen Teil 9 + schafft und es gibt absolut keinen Grund, diese Leute wenn sie denn wollen und charakterlich geeignet sind vorrangig zu berücksichtigen.


Wenn du nicht da die Wahrheit sprichst...
Finde auch es gibt keinen Grund, die Streber vorrangig zu berücksichtigen.  :D 
Charakter-Auslese und so.
Otto Normalnote ohne Starallüren kann eher mit Otto Normalbürger vor Gericht reden und Verständnis für seine Entscheidungen erzeugen.
Ganz was Neues - ab Doppel-VB sozial inkompetent, darunter bürgernah und Kommunikationsgenie?!

Klasse Argumentation, warum kam da noch nie jemand drauf?

Die Argumentation ging ja nicht dahin, VB Kandidaten per se vom Richteramt auszuschließen. Sie müssen sich nur – wie b und a Kandidaten – gleichfalls noch einmal aufs neue beweisen...
Und warum soll die Grenze beim ausreichend liegen? Ist ein 3,5 Punkte Jurist denn automatisch schlechter als ein 4,0 Punkte Jurist? Ich finde, auch die Durchfaller sollten dann die Chance erhalten, Richter zu werden.

Jetzt mal im Ernst - wozu soll das Zweite denn noch da sein, wenn nicht dazu, fähigere von weniger fähigen Juristen zu unterscheiden? Klappt leider nicht immer zu 100% präzise, aber meist doch wohl recht gut.

wer zweimal nur knapp besteht, der sollte seinen Berufswunsch einfach überdenken. #nohate
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#283
26.10.2020, 10:51
(26.10.2020, 09:34)Gast schrieb:  
(26.10.2020, 08:57)Gast schrieb:  
(26.10.2020, 01:05)Gast schrieb:  
(25.10.2020, 21:05)Gast schrieb:  
(25.10.2020, 20:18)Gast schrieb:  5,96 im 1. im staatlichen Teil ist sogar leicht überdurchschnittlich.Der Durchschnitt liegt ca.bei 5,5 P. Die guten Noten kommen meistens durch den SP zustande.


Ändert überhaupt nichts daran, dass ein signifikanter Teil im staatlichen schriftlichen Teil 9 + schafft und es gibt absolut keinen Grund, diese Leute wenn sie denn wollen und charakterlich geeignet sind vorrangig zu berücksichtigen.


Wenn du nicht da die Wahrheit sprichst...
Finde auch es gibt keinen Grund, die Streber vorrangig zu berücksichtigen.  :D 
Charakter-Auslese und so.
Otto Normalnote ohne Starallüren kann eher mit Otto Normalbürger vor Gericht reden und Verständnis für seine Entscheidungen erzeugen.
Ganz was Neues - ab Doppel-VB sozial inkompetent, darunter bürgernah und Kommunikationsgenie?!

Klasse Argumentation, warum kam da noch nie jemand drauf?

Die Argumentation ging ja nicht dahin, VB Kandidaten per se vom Richteramt auszuschließen. Sie müssen sich nur – wie b und a Kandidaten – gleichfalls noch einmal aufs neue beweisen...


Das neue beweisen klingt schon nach einem ausgesprochen objektiven Verfahren.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#284
26.10.2020, 11:15
die haben sich schon bewiesen in zwei Examen. Wieso soll ein neuer Test oder Beweis neue und bessere Erkenntnise liefern? Im Zweifel sind die auch im neuen Test wieder besser.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#285
26.10.2020, 11:22
(26.10.2020, 09:57)Gast schrieb:  
(26.10.2020, 09:34)Gast schrieb:  
(26.10.2020, 08:57)Gast schrieb:  
(26.10.2020, 01:05)Gast schrieb:  
(25.10.2020, 21:05)Gast schrieb:  Ändert überhaupt nichts daran, dass ein signifikanter Teil im staatlichen schriftlichen Teil 9 + schafft und es gibt absolut keinen Grund, diese Leute wenn sie denn wollen und charakterlich geeignet sind vorrangig zu berücksichtigen.


Wenn du nicht da die Wahrheit sprichst...
Finde auch es gibt keinen Grund, die Streber vorrangig zu berücksichtigen.  :D 
Charakter-Auslese und so.
Otto Normalnote ohne Starallüren kann eher mit Otto Normalbürger vor Gericht reden und Verständnis für seine Entscheidungen erzeugen.
Ganz was Neues - ab Doppel-VB sozial inkompetent, darunter bürgernah und Kommunikationsgenie?!

Klasse Argumentation, warum kam da noch nie jemand drauf?

Die Argumentation ging ja nicht dahin, VB Kandidaten per se vom Richteramt auszuschließen. Sie müssen sich nur – wie b und a Kandidaten – gleichfalls noch einmal aufs neue beweisen...
Und warum soll die Grenze beim ausreichend liegen? Ist ein 3,5 Punkte Jurist denn automatisch schlechter als ein 4,0 Punkte Jurist? Ich finde, auch die Durchfaller sollten dann die Chance erhalten, Richter zu werden.

Jetzt mal im Ernst - wozu soll das Zweite denn noch da sein, wenn nicht dazu, fähigere von weniger fähigen Juristen zu unterscheiden? Klappt leider nicht immer zu 100% präzise, aber meist doch wohl recht gut.


Es spricht ja niemand davon, dass jeder mit zweitem Examen die Möglichkeit bekommen sollte Richter zu werden (auch wenn das zweite Examen einem grundsätzlich die "Befähigung" gibt). Lediglich den Mindset, dass die Examensnote der einzig relevante Faktor sein soll, halte ich für bedenklich. Da müssten meiner Meinung nach andere Parameter angelegt werden. 
Wer jetzt behauptet, man hätte sich im zweiten Examen ja schon genügend bewiesen, redet einfach an der Realität vorbei. Das Lösen von Examensklausuren hat nichts mit den rechtlichen Problemen des Alltags zu tun, von der Lebensrealität der Leute die "vor einem sitzen" ganz zu schweigen.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#286
26.10.2020, 11:47
Ich kann nur für mich sprechen, aber ich habe ständig Akten auf dem Tisch, die sehr wohl so auch im Examen laufen.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#287
26.10.2020, 11:59
(26.10.2020, 11:47)Gast schrieb:  Ich kann nur für mich sprechen, aber ich habe ständig Akten auf dem Tisch, die sehr wohl so auch im Examen laufen.



Kann ich auch bestätigen. Was allerdings nicht vorhanden ist, ist der Druck -  sowohl in zeitliche als auch persönlicher Hinsicht. Fertig werden muss man natürlich trotzdem ;)
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#288
26.10.2020, 12:04
Grundsätzlich wäre eine Überprüfung mit Praxisbezug natürlich vorzugswürdig im Vergleich zum jetzigen Verfahren, indem quasi zwei mal dasselbe überprüft wird nur mit unterschiedlichen Verpackungen. Das aktuelle Verfahren bevorzugt Menschen, die eher akademisch unterwegs sind, also Leute die möglichst schnell halbwegs brauchbare Besinnungsaufsätze zu mehr oder weniger klar vorgegebenen Problempunkten schreiben können. Der - zumindest in den Eingangsinstanzen - wesentlich wichtigere Aspekt des Umgangs miteinander, des Bezugs zu den Problemstellungen der Parteien/Beteiligten oder auch einfach der Persönlichkeit wird dabei außen vor gelassen. Dabei ließe sich das durch eine Überprüfung während der praktischen Tätigkeit durchaus umsetzen - schließlich müssen Lehrämter z. B. auch praktische Unterrichtsvorstellungen geben. Wenn man das dann noch unangekündigt machen würde, hätte man einen guten Eindruck in die tatsächlichen Fähigkeiten.

Und zu dem immer wieder vorgetragenen "Argument", dass schlechtere Examina zu mehr falschen Urteilen führen würden: Da müsste mir erstmal jemand erklären, was denn ein "falsches" Urteil ist. Unterschiedliche Menschen werden unterschiedliche Urteile zum selben Fall fällen. Das lässt sich sowohl im Kleinen, wie auch im Großen regelmäßig beobachten. Wir entscheiden geschätzt 2/3 bis 3/4 unserer Fälle mit Gegenstimme. Bei den aktuellen Corona-Verordnungen kommen verschiedenen OVG's zu inhaltlich gleichlautenden Regelungen zu diamentral entgegengesetzten Entscheidungen. Mal ganz zu schweigen davon, was bei den Diesel-Fällen zu Anfang alles von Gerichten vertreten wurde. 

In Jura gibt es kaum ein richtig oder falsch. Es gibt nur (subjektiv) bessere und schlechtere Argumentationen. Und das Examen in seiner derzeitigen Form führt einfach nur dazu, dass diejenigen bevorteilt sind, die dieselben Argumentationen wie die obersten Gerichte bevorzugen (oder sie zumindest kennen und so tun, als würden sie sie bevorzugen). Von daher halte ich Mindestnoten für Quatsch. Ich hab schon Referendare gehabt, die hier sofort hätten mitarbeiten können, die dann mit einem ausreichend aus dem Examen gekommen sind. Und ich habe Richter gesehen, bei denen ich immer noch hoffe, niemals selber vor ihnen zu stehen. Der Rechtsstaat wird nicht untergehen, wenn jemand mit 4 Punkten Fälle entscheidet. Wahrscheinlich würde man es in den allermeisten Fällen nicht mal merken.
Zitieren
#Forum.Ads
Advertisement
*******
 
 
 
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/

Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
 
Gast
Unregistered
 
#289
26.10.2020, 12:27
(26.10.2020, 12:04)Gast schrieb:  Grundsätzlich wäre eine Überprüfung mit Praxisbezug natürlich vorzugswürdig im Vergleich zum jetzigen Verfahren, indem quasi zwei mal dasselbe überprüft wird nur mit unterschiedlichen Verpackungen. Das aktuelle Verfahren bevorzugt Menschen, die eher akademisch unterwegs sind, also Leute die möglichst schnell halbwegs brauchbare Besinnungsaufsätze zu mehr oder weniger klar vorgegebenen Problempunkten schreiben können. Der - zumindest in den Eingangsinstanzen - wesentlich wichtigere Aspekt des Umgangs miteinander, des Bezugs zu den Problemstellungen der Parteien/Beteiligten oder auch einfach der Persönlichkeit wird dabei außen vor gelassen. Dabei ließe sich das durch eine Überprüfung während der praktischen Tätigkeit durchaus umsetzen - schließlich müssen Lehrämter z. B. auch praktische Unterrichtsvorstellungen geben. Wenn man das dann noch unangekündigt machen würde, hätte man einen guten Eindruck in die tatsächlichen Fähigkeiten.

Und zu dem immer wieder vorgetragenen "Argument", dass schlechtere Examina zu mehr falschen Urteilen führen würden: Da müsste mir erstmal jemand erklären, was denn ein "falsches" Urteil ist. Unterschiedliche Menschen werden unterschiedliche Urteile zum selben Fall fällen. Das lässt sich sowohl im Kleinen, wie auch im Großen regelmäßig beobachten. Wir entscheiden geschätzt 2/3 bis 3/4 unserer Fälle mit Gegenstimme. Bei den aktuellen Corona-Verordnungen kommen verschiedenen OVG's zu inhaltlich gleichlautenden Regelungen zu diamentral entgegengesetzten Entscheidungen. Mal ganz zu schweigen davon, was bei den Diesel-Fällen zu Anfang alles von Gerichten vertreten wurde. 

In Jura gibt es kaum ein richtig oder falsch. Es gibt nur (subjektiv) bessere und schlechtere Argumentationen. Und das Examen in seiner derzeitigen Form führt einfach nur dazu, dass diejenigen bevorteilt sind, die dieselben Argumentationen wie die obersten Gerichte bevorzugen (oder sie zumindest kennen und so tun, als würden sie sie bevorzugen). Von daher halte ich Mindestnoten für Quatsch. Ich hab schon Referendare gehabt, die hier sofort hätten mitarbeiten können, die dann mit einem ausreichend aus dem Examen gekommen sind. Und ich habe Richter gesehen, bei denen ich immer noch hoffe, niemals selber vor ihnen zu stehen. Der Rechtsstaat wird nicht untergehen, wenn jemand mit 4 Punkten Fälle entscheidet. Wahrscheinlich würde man es in den allermeisten Fällen nicht mal merken.

Die Menschen haben Anspruch auf rechtliches Gehör und effektiven Rechtsschutz. Und zwar im Rahmen der geltenden Gesetze. 

Leider sind aber ganz viele Volljuristen nicht in der Lage, Rechtsprobleme zu erkennen und im Rahmen des geltenden Rechts auch nur einer vertretbaren, begründeten Lösung zuzuführen. 

Das zeigen gerade untergerichtliche Anwaltsschriftsätze, aber zT auch Urteile. 

Insoweit gibt es übrigens sehr wohl rechtliche Fehler: wenn etwa eine Schadensposition, die nach dem Gesetz nicht erstattungsfähig ist, schlicht unter Verweis auf die "249 ff BGB" beantragt oder zuerkannt wird. 

Es ist vor diesem Hintergrund auch unzutreffend, dass Untergerichte lediglich eine Art Gütestelle oder Mediator sind. Für die Gewährung effektiven Rechtsschutzes, die Fortentwicklung des Rechts, die Akzeptanz in der Bevölkerung, die überwiegend gleiche Anwendung der Gesetze ist vielmehr ein weitgehend richtiges, zumindest vertretbares Urteil unverzichtbar. Angesichts der drohenden Überlastung der Gerichte, der Beschwerdegrenzen und des erheblichen Mehraufwandes für die Parteien kann insoweit auch nicht einfach auf die nächste Instanz verwiesen werden. 

Natürlich gibt es auch offene, ungeklärte Fragen, die unterschiedlich beantwortet werden könnten. Dennoch gibt es auch viele Probleme, die schlicht falsch gelöst werden können. 

Auch ein gut bewerteter Jurist wird nicht immer alles richtig machen. Er kann auch andere menschliche Defizite haben. Aber jedenfalls ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass er zumindest meistens ein rechtlich ordentliches Ergebnis in vertretbarer Zeit (!) findet. Bei schwachen Kandidaten ist das keineswegs gewährleistet.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#290
26.10.2020, 16:27
(26.10.2020, 12:04)Gast schrieb:  Grundsätzlich wäre eine Überprüfung mit Praxisbezug natürlich vorzugswürdig im Vergleich zum jetzigen Verfahren, indem quasi zwei mal dasselbe überprüft wird nur mit unterschiedlichen Verpackungen. Das aktuelle Verfahren bevorzugt Menschen, die eher akademisch unterwegs sind, also Leute die möglichst schnell halbwegs brauchbare Besinnungsaufsätze zu mehr oder weniger klar vorgegebenen Problempunkten schreiben können. Der - zumindest in den Eingangsinstanzen - wesentlich wichtigere Aspekt des Umgangs miteinander, des Bezugs zu den Problemstellungen der Parteien/Beteiligten oder auch einfach der Persönlichkeit wird dabei außen vor gelassen. Dabei ließe sich das durch eine Überprüfung während der praktischen Tätigkeit durchaus umsetzen - schließlich müssen Lehrämter z. B. auch praktische Unterrichtsvorstellungen geben. Wenn man das dann noch unangekündigt machen würde, hätte man einen guten Eindruck in die tatsächlichen Fähigkeiten.

Und zu dem immer wieder vorgetragenen "Argument", dass schlechtere Examina zu mehr falschen Urteilen führen würden: Da müsste mir erstmal jemand erklären, was denn ein "falsches" Urteil ist. Unterschiedliche Menschen werden unterschiedliche Urteile zum selben Fall fällen. Das lässt sich sowohl im Kleinen, wie auch im Großen regelmäßig beobachten. Wir entscheiden geschätzt 2/3 bis 3/4 unserer Fälle mit Gegenstimme. Bei den aktuellen Corona-Verordnungen kommen verschiedenen OVG's zu inhaltlich gleichlautenden Regelungen zu diamentral entgegengesetzten Entscheidungen. Mal ganz zu schweigen davon, was bei den Diesel-Fällen zu Anfang alles von Gerichten vertreten wurde. 

In Jura gibt es kaum ein richtig oder falsch. Es gibt nur (subjektiv) bessere und schlechtere Argumentationen. Und das Examen in seiner derzeitigen Form führt einfach nur dazu, dass diejenigen bevorteilt sind, die dieselben Argumentationen wie die obersten Gerichte bevorzugen (oder sie zumindest kennen und so tun, als würden sie sie bevorzugen). Von daher halte ich Mindestnoten für Quatsch. Ich hab schon Referendare gehabt, die hier sofort hätten mitarbeiten können, die dann mit einem ausreichend aus dem Examen gekommen sind. Und ich habe Richter gesehen, bei denen ich immer noch hoffe, niemals selber vor ihnen zu stehen. Der Rechtsstaat wird nicht untergehen, wenn jemand mit 4 Punkten Fälle entscheidet. Wahrscheinlich würde man es in den allermeisten Fällen nicht mal merken.

Gäbe es doch bloß eine praktische Überprüfung während der juristischen Ausbildung... Tipp: fängt mit St an und hört mit ationsnoten auf. Denen müsste mE einfach mehr Gewicht zukommen.
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
« 1 ... 27 28 29 30 31 ... 38 »
 
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus