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  5. FAZ Artikel über Richtermangel
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Antworten

 
FAZ Artikel über Richtermangel
Gast
Unregistered
 
#231
24.10.2020, 11:29
(24.10.2020, 11:23)Gast schrieb:  
(24.10.2020, 09:28)Gast schrieb:  
(23.10.2020, 13:13)Niedersachsen schrieb:  
(23.10.2020, 08:24)Gast schrieb:  Der wahre Richtermangel liegt nicht im (quantitativen) Mangel an Richter, sondern im (qualitativen) Mangel der Richter. Es kann mittlerweile sein, dass ein 7 Punkte Kandidat im Gerichtssaal vor einem sitzt und Recht spricht. Das muss man sich mal überlegen. Der hat sich zwei Monate aufs Examen vorbereitet, 6 Punkte geschrieben, wurde in der mündlichen auf 7 gehoben und kann in einem Rechtstaat Recht sprechen. Das ist das Heftige!

Diese Aussage ist (im Forum leider nicht das erste Mal) an Arroganz nicht mehr zu überbieten. Die Befähigung zum Richteramt hat man ab genau 4 Punkten. Ich kenne eine ganze Reihe an Kandidaten mit doppel a und ich muss ehrlich sagen: mir ist wohler dabei, wenn die (in 1. Instanz) Recht sprechen als du. Ob es sinnvoll wäre, sie auch am BVerwG einzusetzen ist noch einmal eine andere Frage...

Okay, jetzt übertreibst du aber. 4 Punkte im 2. Staatsexamen macht man dank der Kommentare auch ohne zu lernen, sofern man in den Stationen zumindest ein bisschen aufgepasst hat und nicht in Bayern schreibt.
So jemanden dann Richter werden zu lassen, wäre schon eine Gefahr für den Rechtsstaat. So weit sind wir glücklicherweise noch nicht...


... und jemand, der*die die Abschlussprüfung für das Richter*innenamt besteht, soll nicht Richter*in werden, weil deine persönlich festgelegte Punktegrenze nicht erreicht wird?

Hier sind zu viele Fachidioten, die das nicht verstehen. Gibs auf
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Gast
Unregistered
 
#232
24.10.2020, 11:45
(24.10.2020, 11:23)Gast schrieb:  
(24.10.2020, 09:28)Gast schrieb:  
(23.10.2020, 13:13)Niedersachsen schrieb:  
(23.10.2020, 08:24)Gast schrieb:  Der wahre Richtermangel liegt nicht im (quantitativen) Mangel an Richter, sondern im (qualitativen) Mangel der Richter. Es kann mittlerweile sein, dass ein 7 Punkte Kandidat im Gerichtssaal vor einem sitzt und Recht spricht. Das muss man sich mal überlegen. Der hat sich zwei Monate aufs Examen vorbereitet, 6 Punkte geschrieben, wurde in der mündlichen auf 7 gehoben und kann in einem Rechtstaat Recht sprechen. Das ist das Heftige!

Diese Aussage ist (im Forum leider nicht das erste Mal) an Arroganz nicht mehr zu überbieten. Die Befähigung zum Richteramt hat man ab genau 4 Punkten. Ich kenne eine ganze Reihe an Kandidaten mit doppel a und ich muss ehrlich sagen: mir ist wohler dabei, wenn die (in 1. Instanz) Recht sprechen als du. Ob es sinnvoll wäre, sie auch am BVerwG einzusetzen ist noch einmal eine andere Frage...

Okay, jetzt übertreibst du aber. 4 Punkte im 2. Staatsexamen macht man dank der Kommentare auch ohne zu lernen, sofern man in den Stationen zumindest ein bisschen aufgepasst hat und nicht in Bayern schreibt.
So jemanden dann Richter werden zu lassen, wäre schon eine Gefahr für den Rechtsstaat. So weit sind wir glücklicherweise noch nicht...


... und jemand, der*die die Abschlussprüfung für das Richter*innenamt besteht, soll nicht Richter*in werden, weil deine persönlich festgelegte Punktegrenze nicht erreicht wird?

Meine "persönliche" Grenze ist die Notengrenze, die (bis auf wenige Ausnahmen) seit Jahren auch die "persönliche" Notengrenze des Staates ist: nämlich 9 Punkte.

Wobei ich zunehmend das Gefühl bekomme, dass du trollst, so wie du schreibst.
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Gast
Unregistered
 
#233
24.10.2020, 17:56
(24.10.2020, 11:45)Gast schrieb:  
(24.10.2020, 11:23)Gast schrieb:  
(24.10.2020, 09:28)Gast schrieb:  
(23.10.2020, 13:13)Niedersachsen schrieb:  
(23.10.2020, 08:24)Gast schrieb:  Der wahre Richtermangel liegt nicht im (quantitativen) Mangel an Richter, sondern im (qualitativen) Mangel der Richter. Es kann mittlerweile sein, dass ein 7 Punkte Kandidat im Gerichtssaal vor einem sitzt und Recht spricht. Das muss man sich mal überlegen. Der hat sich zwei Monate aufs Examen vorbereitet, 6 Punkte geschrieben, wurde in der mündlichen auf 7 gehoben und kann in einem Rechtstaat Recht sprechen. Das ist das Heftige!

Diese Aussage ist (im Forum leider nicht das erste Mal) an Arroganz nicht mehr zu überbieten. Die Befähigung zum Richteramt hat man ab genau 4 Punkten. Ich kenne eine ganze Reihe an Kandidaten mit doppel a und ich muss ehrlich sagen: mir ist wohler dabei, wenn die (in 1. Instanz) Recht sprechen als du. Ob es sinnvoll wäre, sie auch am BVerwG einzusetzen ist noch einmal eine andere Frage...

Okay, jetzt übertreibst du aber. 4 Punkte im 2. Staatsexamen macht man dank der Kommentare auch ohne zu lernen, sofern man in den Stationen zumindest ein bisschen aufgepasst hat und nicht in Bayern schreibt.
So jemanden dann Richter werden zu lassen, wäre schon eine Gefahr für den Rechtsstaat. So weit sind wir glücklicherweise noch nicht...


... und jemand, der*die die Abschlussprüfung für das Richter*innenamt besteht, soll nicht Richter*in werden, weil deine persönlich festgelegte Punktegrenze nicht erreicht wird?

Meine "persönliche" Grenze ist die Notengrenze, die (bis auf wenige Ausnahmen) seit Jahren auch die "persönliche" Notengrenze des Staates ist: nämlich 9 Punkte.

Wobei ich zunehmend das Gefühl bekomme, dass du trollst, so wie du schreibst.

Eher 7.5 bis 8 - und in 50% der Länder nur im 2. Wohlgemerkt
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Gast
Unregistered
 
#234
24.10.2020, 18:14
(24.10.2020, 11:29)Gast schrieb:  
(24.10.2020, 11:23)Gast schrieb:  
(24.10.2020, 09:28)Gast schrieb:  
(23.10.2020, 13:13)Niedersachsen schrieb:  
(23.10.2020, 08:24)Gast schrieb:  Der wahre Richtermangel liegt nicht im (quantitativen) Mangel an Richter, sondern im (qualitativen) Mangel der Richter. Es kann mittlerweile sein, dass ein 7 Punkte Kandidat im Gerichtssaal vor einem sitzt und Recht spricht. Das muss man sich mal überlegen. Der hat sich zwei Monate aufs Examen vorbereitet, 6 Punkte geschrieben, wurde in der mündlichen auf 7 gehoben und kann in einem Rechtstaat Recht sprechen. Das ist das Heftige!

Diese Aussage ist (im Forum leider nicht das erste Mal) an Arroganz nicht mehr zu überbieten. Die Befähigung zum Richteramt hat man ab genau 4 Punkten. Ich kenne eine ganze Reihe an Kandidaten mit doppel a und ich muss ehrlich sagen: mir ist wohler dabei, wenn die (in 1. Instanz) Recht sprechen als du. Ob es sinnvoll wäre, sie auch am BVerwG einzusetzen ist noch einmal eine andere Frage...

Okay, jetzt übertreibst du aber. 4 Punkte im 2. Staatsexamen macht man dank der Kommentare auch ohne zu lernen, sofern man in den Stationen zumindest ein bisschen aufgepasst hat und nicht in Bayern schreibt.
So jemanden dann Richter werden zu lassen, wäre schon eine Gefahr für den Rechtsstaat. So weit sind wir glücklicherweise noch nicht...


... und jemand, der*die die Abschlussprüfung für das Richter*innenamt besteht, soll nicht Richter*in werden, weil deine persönlich festgelegte Punktegrenze nicht erreicht wird?

Hier sind zu viele Fachidioten, die das nicht verstehen. Gibs auf


Wenn man mit 4 P. Richterbefähigung hat, muss man mit 4 P. auch Richter werden können. Die Notengrenze für Richter ist verfassungswidrig wegen unangemessener Einschränkung der Berufsauswahlfreiheit.
Die Bestenauslese beim Richteramt ist damit auch verfassungswidrig, wenn sie rein nach Noten geschieht, was in der Praxis der Fall ist und Leute mit theoretischer Richterbefähigung, aber falscher Note kategorisch ausschließt, zumal die Note bei Jura mehr als anderswo nur Zufall ist und vom Druck geprägt, am unteren Ermessensspielraum zu korrigieren, um einen uralten Schnitt pro Klausur einzuhalten, der irgendwo bei 5 P. liegt.
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Gast
Unregistered
 
#235
24.10.2020, 18:28
(24.10.2020, 18:14)Gast schrieb:  
(24.10.2020, 11:29)Gast schrieb:  
(24.10.2020, 11:23)Gast schrieb:  
(24.10.2020, 09:28)Gast schrieb:  
(23.10.2020, 13:13)Niedersachsen schrieb:  Diese Aussage ist (im Forum leider nicht das erste Mal) an Arroganz nicht mehr zu überbieten. Die Befähigung zum Richteramt hat man ab genau 4 Punkten. Ich kenne eine ganze Reihe an Kandidaten mit doppel a und ich muss ehrlich sagen: mir ist wohler dabei, wenn die (in 1. Instanz) Recht sprechen als du. Ob es sinnvoll wäre, sie auch am BVerwG einzusetzen ist noch einmal eine andere Frage...

Okay, jetzt übertreibst du aber. 4 Punkte im 2. Staatsexamen macht man dank der Kommentare auch ohne zu lernen, sofern man in den Stationen zumindest ein bisschen aufgepasst hat und nicht in Bayern schreibt.
So jemanden dann Richter werden zu lassen, wäre schon eine Gefahr für den Rechtsstaat. So weit sind wir glücklicherweise noch nicht...


... und jemand, der*die die Abschlussprüfung für das Richter*innenamt besteht, soll nicht Richter*in werden, weil deine persönlich festgelegte Punktegrenze nicht erreicht wird?

Hier sind zu viele Fachidioten, die das nicht verstehen. Gibs auf


Wenn man mit 4 P. Richterbefähigung hat, muss man mit 4 P. auch Richter werden können. Die Notengrenze für Richter ist verfassungswidrig wegen unangemessener Einschränkung der Berufsauswahlfreiheit.
Die Bestenauslese beim Richteramt ist damit auch verfassungswidrig, wenn sie rein nach Noten geschieht, was in der Praxis der Fall ist und Leute mit theoretischer Richterbefähigung, aber falscher Note kategorisch ausschließt, zumal die Note bei Jura mehr als anderswo nur Zufall ist und vom Druck geprägt, am unteren Ermessensspielraum zu korrigieren, um einen uralten Schnitt pro Klausur einzuhalten, der irgendwo bei 5 P. liegt.


So einen Unsinn kann auch nur ein 4 P Jurist verzapfen   :D
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Gast
Unregistered
 
#236
24.10.2020, 18:32
Meine Meinung ist wenigstens begründet... :rolleyes:
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Gast
Unregistered
 
#237
24.10.2020, 18:33
Diese ganzen notenmäßig “Gescheiterten“ legen Qualifikation sich hier auch alles so zu recht, wie es ihnen passt. Ist für manche offensichtlich schwer zu verdauen, im Examen nicht die Wunschnote erzielt zu haben. An der Note orientierte bestenauslese verfassungswidrig? Was für ein quatsch. Dass soziopathen mit guten Noten aussortiert werden sollten, ist dabei übrigens völlig unstrittig.
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Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/

Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
 
Gast
Unregistered
 
#238
24.10.2020, 18:35
(24.10.2020, 18:33)Gast schrieb:  Diese ganzen notenmäßig “Gescheiterten“ legen Qualifikation sich hier auch alles so zu recht, wie es ihnen passt. Ist für manche offensichtlich schwer zu verdauen, im Examen nicht die Wunschnote erzielt zu haben. An der Note orientierte bestenauslese verfassungswidrig? Was für ein quatsch. Dass soziopathen mit guten Noten aussortiert werden sollten, ist dabei übrigens völlig unstrittig.


Hättest du meine Noten, würdest du auch so denken.
Man sägt nicht am Ast, auf dem man sitzt.
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Gast7777777
Unregistered
 
#239
24.10.2020, 18:37
(24.10.2020, 18:28)Gast schrieb:  
(24.10.2020, 18:14)Gast schrieb:  
(24.10.2020, 11:29)Gast schrieb:  
(24.10.2020, 11:23)Gast schrieb:  
(24.10.2020, 09:28)Gast schrieb:  Okay, jetzt übertreibst du aber. 4 Punkte im 2. Staatsexamen macht man dank der Kommentare auch ohne zu lernen, sofern man in den Stationen zumindest ein bisschen aufgepasst hat und nicht in Bayern schreibt.
So jemanden dann Richter werden zu lassen, wäre schon eine Gefahr für den Rechtsstaat. So weit sind wir glücklicherweise noch nicht...


... und jemand, der*die die Abschlussprüfung für das Richter*innenamt besteht, soll nicht Richter*in werden, weil deine persönlich festgelegte Punktegrenze nicht erreicht wird?

Hier sind zu viele Fachidioten, die das nicht verstehen. Gibs auf


Wenn man mit 4 P. Richterbefähigung hat, muss man mit 4 P. auch Richter werden können. Die Notengrenze für Richter ist verfassungswidrig wegen unangemessener Einschränkung der Berufsauswahlfreiheit.
Die Bestenauslese beim Richteramt ist damit auch verfassungswidrig, wenn sie rein nach Noten geschieht, was in der Praxis der Fall ist und Leute mit theoretischer Richterbefähigung, aber falscher Note kategorisch ausschließt, zumal die Note bei Jura mehr als anderswo nur Zufall ist und vom Druck geprägt, am unteren Ermessensspielraum zu korrigieren, um einen uralten Schnitt pro Klausur einzuhalten, der irgendwo bei 5 P. liegt.


So einen Unsinn kann auch nur ein 4 P Jurist verzapfen   :D

Genau mein Gedanke!
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Gast
Unregistered
 
#240
24.10.2020, 18:41
(24.10.2020, 11:23)Gast schrieb:  
(24.10.2020, 09:28)Gast schrieb:  
(23.10.2020, 13:13)Niedersachsen schrieb:  
(23.10.2020, 08:24)Gast schrieb:  Der wahre Richtermangel liegt nicht im (quantitativen) Mangel an Richter, sondern im (qualitativen) Mangel der Richter. Es kann mittlerweile sein, dass ein 7 Punkte Kandidat im Gerichtssaal vor einem sitzt und Recht spricht. Das muss man sich mal überlegen. Der hat sich zwei Monate aufs Examen vorbereitet, 6 Punkte geschrieben, wurde in der mündlichen auf 7 gehoben und kann in einem Rechtstaat Recht sprechen. Das ist das Heftige!

Diese Aussage ist (im Forum leider nicht das erste Mal) an Arroganz nicht mehr zu überbieten. Die Befähigung zum Richteramt hat man ab genau 4 Punkten. Ich kenne eine ganze Reihe an Kandidaten mit doppel a und ich muss ehrlich sagen: mir ist wohler dabei, wenn die (in 1. Instanz) Recht sprechen als du. Ob es sinnvoll wäre, sie auch am BVerwG einzusetzen ist noch einmal eine andere Frage...

Okay, jetzt übertreibst du aber. 4 Punkte im 2. Staatsexamen macht man dank der Kommentare auch ohne zu lernen, sofern man in den Stationen zumindest ein bisschen aufgepasst hat und nicht in Bayern schreibt.
So jemanden dann Richter werden zu lassen, wäre schon eine Gefahr für den Rechtsstaat. So weit sind wir glücklicherweise noch nicht...


... und jemand, der*die die Abschlussprüfung für das Richter*innenamt besteht, soll nicht Richter*in werden, weil deine persönlich festgelegte Punktegrenze nicht erreicht wird?

M.E. ist jemand mit 4 P. und Richterbefähigung genauso geeignet wie jemand mit 8 P.
Geeigneter als geeignet gibt es nicht.
Otto Normalverbraucher braucht keine wissenschaftliche Abhandlung als Urteil, worauf er 8 Jahre warten muss, sondern ein faires Urteil. Gerechtigkeitssinn hat man auch ab 4 P. und das ist es, was zählt...
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