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  5. Klausuren September 2016
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Klausuren September 2016
Gast
Unregistered
 
#101
08.09.2016, 16:06
Hat jemand eine Lösung und wie fandet ihr die Klausur insgesamt??
Irgendwelche prozessualen Probleme Antrag, Beweisverwertung, etc.???
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El Chapo
Unregistered
 
#102
08.09.2016, 16:14
Also ich fand die Klausur nicht so schön, da ja fast ausschließlich betrug zu prüfen war. Habe außer 163a I 1 stpo (tatvorwurf "Verkauf und kauf der Autos") und ein paar mal nachweisbarkeit von tatbestandsmerkmalen keine prozessualen Probleme.
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El Chapo
Unregistered
 
#103
08.09.2016, 16:22
Meine Lösung:

A. HT des A
I. 263 I, III Nr. 2; 25 II stgb gegenüber und zum Nachteil Versicherung (+) obwohl ich im Nachhinein eher Beihilfe befürworte;
II. 265 I; 25 II stgb (+) subsidiär
III. Verhalten gegenüber M beim Verkauf Porsche: kein HT
IV. 263 I; 13 stgb gegenüber und zum Nachteil des M (+)
V. 263 I stgb gegenüber Gericht zum Nachteil des m (+)

B. HT des M (-) 257; 259 stgb (hab ich da meine ich noch was geprüft, komm aber gerade nicht drauf...)
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El Chapo
Unregistered
 
#104
08.09.2016, 16:26
Ps im Zusammenhang mit dem Prozess habe ich noch einige aussagedelikte geprüft, die im Ergebnis aber verneint
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fuchs
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#105
08.09.2016, 16:28
Worauf tippt ihr morgen in Nrw? Urteil oder Revision? Soll ja einige Statistiken geben? Schreibt HH eigentlich gerade auch (die schreiben angeblich keine Urteile)? Im August lief eine Revision meine ich...
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Erdbeere
Unregistered
 
#106
08.09.2016, 16:30
Erinnert sich noch Jemand, ob der Kumpel die Sache bereits als gestohlen gemeldet hat, als er mit dem A den "Deal" traf? Oder hat er es erst danach als gestohlen gemeldet? (Ist wohl für die Abgrenzung Betrug- Versicherungsmissbrauch relevant)
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Lawperformer
Unregistered
 
#107
08.09.2016, 16:31
Fand die Klausur bissl doof.
Ich hab be wie folgt geprüft:

1. diebstahl des Autos
Beweiswürdigung: Anzeige, vs. Einlassung, schlüssel, papiere
Daher diebstahl (-)
2. Hehlerei
(-), weil Auto vom Herrn Ernst wohl normal erworben wurde.
3. Betrug zu lasten der Versicherung als Mittäter mit Herrn Ernst
Ist bei mir durchgegangen, hab dann noch schweren fall bejaht, weil 50.000€

4. Prozessbetrug
Täuschung des Müller -
Täuschung des Gerichts +, kurz 376 bgb,
Vermögensverfügung problematisiert, hier zwar nur schiedsgericht, aber 1029,1032 zpo, daher anspruch durch urteil des schiedsgerichts untergegangen,

Schiedsgericht stand auch im Lager des Müller, aufgrund der nähebeziehung,
Jeweils kausalität zwischen den Stufen natürlich.

--
Gegen Müller:
315 c (-) keine Gefährdung
Beihilfe zum Betrug (-), da Betrug schon beendet.
Versuchte beihilfe gibt es ja nicht.
Hehlerei (-)

Prozessual besonderes:
Mistra nach 42 an gewerbeamt wegen Unzuverlässigkeit des A.
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Gast
Unregistered
 
#108
08.09.2016, 16:33
Habt ihr den Prozess betrug bejaht? Oder war das womöglich ein strafloser Selbsthilfebetrug? Ich hab i.E. den Prozessbetrug angenommen... Frage mich aber, ob A nicht denken durfte, dass M der Anspruch gar nicht zusteht, weshalb das falsche Behaupten straflos wäre.

Im 1. TK hab ich nur 263, 27 bejaht, im 2. nichts. Insbesondere keine Anstiftung zur Begünstigung.
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Steiger
Unregistered
 
#109
Video  08.09.2016, 16:38
Also prozessual war ja zuständig vorwiegend zu prüfen (neben anderen möglichen problemen, die aber alle nicht zu bejahen waren wie z.b. §111a, §69)

Kurze Frage zur Anklageschrift..
Dieser Ernst war ja bereits verstorben und A war Mittäter. Musste ich dennoch in der Anklageschrift "gemeinschaftlich" reinschreiben. Ich habs weggelassen, weil Mittäter auch Täter ist. Und gesonderte Anklage gegen E nicht erhoben wird? Was meint ihr?
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Gast
Unregistered
 
#110
08.09.2016, 16:40
Bisher hat in dieser Kampagne BE/BB parallel zu NRW geschrieben, und bei uns gibts in StrafR keine Urteilsklausur. Falls bei euch morgen nicht eine RA-Klausur drankommen kann, wird es wohl ne Revision.
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