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FAZ Artikel über Richtermangel
Gast
Unregistered
 
#21
16.10.2020, 10:48
(16.10.2020, 10:30)Gast schrieb:  Warum muss der Staat denn eine Untergrenze ziehen. Jeder Absolvent hat DIE BEFÄHIGUNG ZUM RICHTERAMT mit bestandenem 2. Examen.

Dann soll man das bitte umbenennen.

Weil laut BVerfG die Qualitätssicherung grundsätzlich nur durch Richter mit zwei Prädikatsexamen erreicht werden kann (2 BvL 4/18 - Rn. 88).
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Gast
Unregistered
 
#22
16.10.2020, 10:50
Sorry, aber der Vergleich mit den BWLern und dem Vorstandsposten passt nunmal nicht. Jeder mit DoppelVB oder 9/8 kann nunmal sofort nach der mündlichen Prüfung in einer Kanzlei 100-140k verdienen. Zum Teil bei gleicher Arbeitszeit. Und dass es sich hierbei um einen „kleinen Teil“ der Juristen handelt, überzeugt nicht, weil es sich genau um den Teil handelt, den der Staat gerne für sich gewinnen will. Dass man mit 2x4 weniger verdient und je schlechter die Qualifikation ist, umso wirtschaftlich attraktiver der Staatsdienst wird, ist klar. Man kann von der Notengrenze halten was man will, aber daran, dass der Beste im Saal auf dem Richterstuhl sitzen sollte, ist ja auch irgendwie etwas dran. Es hilft am Ende eben auch nicht, wenn es darauf hinausläuft, dass der Bürger immer eine zweite Instanz einberechnen muss. (Auch wenn dies bei einigen mit Rechtsschutzversicherung eh der Fall ist)
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Gast
Unregistered
 
#23
16.10.2020, 10:57
(16.10.2020, 10:50)Gast schrieb:  Sorry, aber der Vergleich mit den BWLern und dem Vorstandsposten passt nunmal nicht. Jeder mit DoppelVB oder 9/8 kann nunmal sofort nach der mündlichen Prüfung in einer Kanzlei 100-140k verdienen. Zum Teil bei gleicher Arbeitszeit. Und dass es sich hierbei um einen „kleinen Teil“ der Juristen handelt, überzeugt nicht, weil es sich genau um den Teil handelt, den der Staat gerne für sich gewinnen will. Dass man mit 2x4 weniger verdient und je schlechter die Qualifikation ist, umso wirtschaftlich attraktiver der Staatsdienst wird, ist klar. Man kann von der Notengrenze halten was man will, aber daran, dass der Beste im Saal auf dem Richterstuhl sitzen sollte, ist ja auch irgendwie etwas dran. Es hilft am Ende eben auch nicht, wenn es darauf hinausläuft, dass der Bürger immer eine zweite Instanz einberechnen muss. (Auch wenn dies bei einigen mit Rechtsschutzversicherung eh der Fall ist)

Es wird immer so getan als ob man als Richter jetzt so super sein, weil die Tätigkeit ja so anspruchsvoll ist. Das ist einfach nicht der Fall. Richter am AG oder LG oder StA außerhalb von Wirtschaftsstrafrecht ist einfach Fließbandarbeit ohne besonderen Anspruch. 

Die Notenanforderung ergibt sich einfach aus dem Prinzip der Bestenauslese. Es ist ja nur eine Frage der Zeit bis insbesondere in Ostdeutschland wieder 5/6P reichen wie Anfang der 1990ern. Davon ist der Rechtsstaat auch nicht untergegangen. Diese ständige Notendiskussion nervt einfach.
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Gast
Unregistered
 
#24
16.10.2020, 11:02
(16.10.2020, 10:57)Gast schrieb:  
(16.10.2020, 10:50)Gast schrieb:  Sorry, aber der Vergleich mit den BWLern und dem Vorstandsposten passt nunmal nicht. Jeder mit DoppelVB oder 9/8 kann nunmal sofort nach der mündlichen Prüfung in einer Kanzlei 100-140k verdienen. Zum Teil bei gleicher Arbeitszeit. Und dass es sich hierbei um einen „kleinen Teil“ der Juristen handelt, überzeugt nicht, weil es sich genau um den Teil handelt, den der Staat gerne für sich gewinnen will. Dass man mit 2x4 weniger verdient und je schlechter die Qualifikation ist, umso wirtschaftlich attraktiver der Staatsdienst wird, ist klar. Man kann von der Notengrenze halten was man will, aber daran, dass der Beste im Saal auf dem Richterstuhl sitzen sollte, ist ja auch irgendwie etwas dran. Es hilft am Ende eben auch nicht, wenn es darauf hinausläuft, dass der Bürger immer eine zweite Instanz einberechnen muss. (Auch wenn dies bei einigen mit Rechtsschutzversicherung eh der Fall ist)

Es wird immer so getan als ob man als Richter jetzt so super sein, weil die Tätigkeit ja so anspruchsvoll ist. Das ist einfach nicht der Fall. Richter am AG oder LG oder StA außerhalb von Wirtschaftsstrafrecht ist einfach Fließbandarbeit ohne besonderen Anspruch. 

Die Notenanforderung ergibt sich einfach aus dem Prinzip der Bestenauslese. Es ist ja nur eine Frage der Zeit bis insbesondere in Ostdeutschland wieder 5/6P reichen wie Anfang der 1990ern. Davon ist der Rechtsstaat auch nicht untergegangen. Diese ständige Notendiskussion nervt einfach.

Na wenns nur eine Frage der Zeit ist, dann warte doch ruhig ab. Du musst als Richter eben aufgrund des hohen Erledigungsdrucks sehr schnell arbeiten können, gerade am Amtsgericht. Dass die Aufgaben da alle super einfach sind, stimmt ebenfalls nicht. Keine Ahnung wo du dir Amtsgerichte angesehen hast.
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Gast
Unregistered
 
#25
16.10.2020, 11:09
(16.10.2020, 11:02)Gast schrieb:  
(16.10.2020, 10:57)Gast schrieb:  
(16.10.2020, 10:50)Gast schrieb:  Sorry, aber der Vergleich mit den BWLern und dem Vorstandsposten passt nunmal nicht. Jeder mit DoppelVB oder 9/8 kann nunmal sofort nach der mündlichen Prüfung in einer Kanzlei 100-140k verdienen. Zum Teil bei gleicher Arbeitszeit. Und dass es sich hierbei um einen „kleinen Teil“ der Juristen handelt, überzeugt nicht, weil es sich genau um den Teil handelt, den der Staat gerne für sich gewinnen will. Dass man mit 2x4 weniger verdient und je schlechter die Qualifikation ist, umso wirtschaftlich attraktiver der Staatsdienst wird, ist klar. Man kann von der Notengrenze halten was man will, aber daran, dass der Beste im Saal auf dem Richterstuhl sitzen sollte, ist ja auch irgendwie etwas dran. Es hilft am Ende eben auch nicht, wenn es darauf hinausläuft, dass der Bürger immer eine zweite Instanz einberechnen muss. (Auch wenn dies bei einigen mit Rechtsschutzversicherung eh der Fall ist)

Es wird immer so getan als ob man als Richter jetzt so super sein, weil die Tätigkeit ja so anspruchsvoll ist. Das ist einfach nicht der Fall. Richter am AG oder LG oder StA außerhalb von Wirtschaftsstrafrecht ist einfach Fließbandarbeit ohne besonderen Anspruch. 

Die Notenanforderung ergibt sich einfach aus dem Prinzip der Bestenauslese. Es ist ja nur eine Frage der Zeit bis insbesondere in Ostdeutschland wieder 5/6P reichen wie Anfang der 1990ern. Davon ist der Rechtsstaat auch nicht untergegangen. Diese ständige Notendiskussion nervt einfach.

Na wenns nur eine Frage der Zeit ist, dann warte doch ruhig ab. Du musst als Richter eben aufgrund des hohen Erledigungsdrucks sehr schnell arbeiten können, gerade am Amtsgericht. Dass die Aufgaben da alle super einfach sind, stimmt ebenfalls nicht. Keine Ahnung wo du dir Amtsgerichte angesehen hast.
Nein Danke! Bevor ich Richter werde gehe ich lieber Pfandflaschen sammeln. 

Bei mir und meinen Ref-Kollegen war es einfach billo am AG und LG. Besondere Kenntnisse waren nicht erforderlich.
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Gast
Unregistered
 
#26
16.10.2020, 11:20
(16.10.2020, 10:37)Gast schrieb:  
(16.10.2020, 10:27)Gast schrieb:  Dürftiger und wenig hilfreicher Artikel für Leute, die etwas Ahnung haben. Irreführend und gar nicht hilfreich für Leute, die gar keine Ahnung haben.

Es ist immer wieder erbärmlich, dass selbst renommierte Medien wie FAZ (Zeit tbc) es sich verkneifen, darauf hinzuweisen, wie viel netto etwa dabei raus kommt. Natürlich klingt 3.900 € oder 4.500 € erstmal wenig. Wenn man aber in Relation setzt, wie viel man brutto außerhalb des Richter- oder Beamtenverhältnisses verdienen muss, um dahin zu kommen, relativiert sich das etwas. Natürlich kann man ein GK-Gehalt, das ein geringer Anteil von Juristen bezieht, nicht als Maßstab für eine steuerfinanziert Tätigkeit heranziehen, die i.Ü. noch eine üppige Pension beinhaltet, die auch zu berücksichtigen ist. Im Übrigen gewährt eine hohe Punktzahl in den Examina keinen Anspruch auf eine besonders hohe Vergütung. Es kann ja auch nicht jeder BWL-er mit 1er Abschluss von jedem Unternehmen, egal, wo er hin geht, ein Jahresgehalt von 5 Millionen € aufwärts verlangen, weil er ja theoretisch mit der Note auch Vorstand bei Daimler, Bayer etc. hätte werden können, wo er so viel bekäme. 

Auch das absurde Thema Noten, das es in der Form nirgendwo anders gibt, insbesondere z.B. nicht bei Ärzten, die im Hinblick auf die Folgen durchaus schwerwiegender sein können, wird nicht thematisiert, sondern der Eindruck erweckt, dass man jetzt quasi überwiegend unfähige Justiz hätte/bekäme. Dass ein oberes befriedigend durchaus zeitgleich als überdurchschnittlich angesehen wird oder warum man selbst in Ministerien idR schon mit einem befriedigend rein kommt, was doch eine Horrorvorstellung sein muss, wenn die Leute bestenfalls Mittelmaß sind - dieser Widerspruch wird ja auch in solchen Artikeln nie angerissen oder gar näher beleuchtet.

Dass es div. Urteile gibt, nach denen die Besoldung in einigen Ländern (deutlich) zu niedrig ist, ist ein anderes Thema. Denn es geht hier ja nicht um Erhöhungen, die zu einer 5000-7000€ netto Versorgung führen, wie bei GK.


Sehr guter Kommentar. Ich wollte ebenfalls auf die Beamtenprivilegien hinweisen. Netto bleibt einfach viel mehr übrig. Top Pension. Private Versicherung ( in Pension übernimmt der Staat 70% der Kosten).
Ein pensionierter Landesbeamter des höheren Dienstes bekommt in NRW im Schnitt 3700 Pension, wenn er Vollzeit gearbeitet hat.

Das absurde ist auch, dass nur auf das letzte Gehalt abgestellt wird. Dh die werden Damen lassen sich einstellen, bekommen erstmal zwei kinder, besorgen sich ein Beschäftigungsverbot und kassieren volles Gehalt. Dann gehen sie zig Jahre in teilzeit arbeiten, weil da nämlich ein gutes netto bei rumkommt. Dann das letzte Jahr nochmal schnell vollzeit um eine üppigere Pension abzugreifen. 
Der GK-anwalt arbeitet die ganze Zeit mehr als voll für annähernd das gleiche netto. Er muss mit einer Kündigung rechnen, wenn er krank wird oder einen Fehler macht. Und um seine Altersvorsorge muss er sich auch selbst kümmern.
Wem r1 zu wenig ist, der soll doch bitte mal in der GK arbeiten und sich danach dann wieder beschweren- oder auch nicht.
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Gast
Unregistered
 
#27
16.10.2020, 11:32
Denkt bitte noch an den Familienzuschlag bei Beamten neben dem Kindergeld
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Gast 123
Unregistered
 
#28
16.10.2020, 11:33
(16.10.2020, 10:40)Gast schrieb:  
(16.10.2020, 10:32)Gast schrieb:  
(16.10.2020, 10:30)Gast schrieb:  Warum muss der Staat denn eine Untergrenze ziehen. Jeder Absolvent hat DIE BEFÄHIGUNG ZUM RICHTERAMT mit bestandenem 2. Examen.

Dann soll man das bitte umbenennen.

Weil du nicht Kevin mit 2x4 über das Leben von unseren Mitmenschen richten lassen möchtest, da liefert er am Steuer des Taxis wohl einen größeren Mehrwert.


Und hat trotzdem die Befähigung zum Richteramt laut Abschluss. Finde den Fehler.


Stimmt. Die Lösung sollte sein, dass wir a) viel weniger Jura-Studienplätze anbieten. So dass bereits nur Leute mit einem guten Abi im Bereich von 1,x Jura studieren können. Und b) sollte im Studium und Examen viel härter gesiebt werden. Dann fallen halt nochmal 30% in der Zwischenprüfung endgültig durch und 20% endgültig im Examen. Wer das übersteht, der kann uneingeschränkt Richter werden, egal mit welcher Note. Ist das besser?
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Gast
Unregistered
 
#29
16.10.2020, 11:34
(16.10.2020, 10:50)Gast schrieb:  Sorry, aber der Vergleich mit den BWLern und dem Vorstandsposten passt nunmal nicht. Jeder mit DoppelVB oder 9/8 kann nunmal sofort nach der mündlichen Prüfung in einer Kanzlei 100-140k verdienen. Zum Teil bei gleicher Arbeitszeit. Und dass es sich hierbei um einen „kleinen Teil“ der Juristen handelt, überzeugt nicht, weil es sich genau um den Teil handelt, den der Staat gerne für sich gewinnen will. Dass man mit 2x4 weniger verdient und je schlechter die Qualifikation ist, umso wirtschaftlich attraktiver der Staatsdienst wird, ist klar. Man kann von der Notengrenze halten was man will, aber daran, dass der Beste im Saal auf dem Richterstuhl sitzen sollte, ist ja auch irgendwie etwas dran. Es hilft am Ende eben auch nicht, wenn es darauf hinausläuft, dass der Bürger immer eine zweite Instanz einberechnen muss. (Auch wenn dies bei einigen mit Rechtsschutzversicherung eh der Fall ist)

Deine Aussage hat überhaupt kein vernünftiges Fundament, sondern Du stellst haltlose Behauptungen auf, die großteils nicht zutreffen.
Ich kann mich mit 2VB zurücklehnen, aber ich erkenne trotzdem, wie unsinnig und oft widersprüchlich  die Aussagen hier oder bzgl. der Einstellungsvoraussetzungen sind. Vor allem die mit 2 Prädikaten hauen dann häufig so einen Unsinn ohne jegliche vernünftige, sachliche Begründung raus und unterstellen den Kritikern mehr oder weniger explizit, die würden natürlich kritisieren, weil sie ja nicht eingestehen und akzeptieren können, dass es für sie eben nicht reicht.

Der Anteil derer, die in einer GK bei 40-50h Woche derartige Beträge verdienen, liegt im ppm Bereich. Es gibt vereinzelte Ausreißer, genauso wie Richter, die oft oder regelmäßig ca. 47h aufwärts arbeiten. Das ist also nicht vergleichbar. Insbesondere verkennst Du, dass in der Wirtschaft ein "Gehalt", orientiert am Wettbewerb und den finanziellen Mitteln des AG, gezahlt wird. Der ÖD kann und darf sich im Hinblick auf die finanziellen Mittel aber nicht in einen vollständigen wirtschaftlichen Wettbewerb begeben. Nicht umsonst ist das, was Richter und Beamte bekommen, kein "Gehalt".

Es ging im Übrigen auch nicht um 2x4, sondern den weiten befriedigend-Bereich. Dass Du da jetzt mit dem Extrem-Beispiel kommst, das überhaupt nicht Thema ist, zeigt ja schon, dass es da an vernünftigen Argumenten fehlt. Nicht zuletzt, weil -jedenfalls vor Corona- auch mit befriedigend ein GK-Job oft möglich ist, wenn auch nicht so ein Selbstläufer wie mit Doppel-Prädikat. Hier so zu tun, als ob alle neidisch sind und am liebsten in eine GK wollen, weil man dort bei regelmäßig 40-45 Stunden so hohes Gehalt bekommt, ist lächerlich. Es gibt genug Leute, die auf die dortige Mentalität und Arbeitszeit keine Lust haben, trotz entsprechender Noten. Da kenne ich neben mir genug andere Beispiel. Es gibt sogar kleinere und mittlere Kanzleien und Unternehmen, wo man nach mehreren Jahren über 100k verdienen kann. Und auch nicht jeder, vor allem außerhalb von Großstädten, wo auch viele Richter gesucht werden, kann dort mit 2 VB solche Gehälter verlangen. Das Argument, alle Guten wollen in die GK und alle schlechten in die Justiz, weil es für GK nicht reicht, ist also völlig an den Haaren herbeigezogen.

Auch der Punkt, den ein anderer Poster erwähnt hat, stößt mir immer wieder auf. Ab "ausreichend" hat man die Befähigung zum Richteramt. Das ist gesetzlich so geregelt und diese Regelung ist offensichtlich nicht für verfassungswidrig erklärt worden. Dass das BVerfG dann nebenbei erwähnt, dass nach seiner Einschätzung ein ordentlicher Richter zwei Prädikate haben sollte (was selbst an den obersten Gerichten nicht durchgängig, wenn auch überwiegend-der Fall ist), ist insoweit unerheblich. Im Hinblick auf die Bedeutung einer wirksamen gesetzlichen Regelung ist dies jedenfalls ein erheblicher Widerspruch, der nicht dazu führt, dass die Aussage des BVerfG quasi Gesetz wird oder ein gutes Argument darstellt. Insoweit stimme ich zu, dass dann das Gesetz geändert werden sollte. Aber solange das nicht erfolgt ist, ist dieses BVerfG Argument, das am Gesetz vorbei geht, mehr als dürftig.

Wie oft auch Urteile höherer Instanzen mit oft deutlich älteren Richtern kassiert werden, scheinst Du auch geflissentlich zu ignorieren. Passiert hier ja oft, dass die Leute sich anmaßen, quasi aus Schriftsätzen/Urteilen die Note des Anwalts/Richters zu entnehmen. Du toppst das, indem Du einfach auf irgendwelche Aufhebungen höherer Instanzen - nicht mal mit Zahlen - verweist und behauptest, daran könne man den Verfall erkennen. Ein besonders schönes Gegen-Exemplar sind die Pressekammern in HH. Dort kannst Du sowohl bei LG als auch OLG von 2 Prädikaten ausgehen. Im Hinblick auf Deine Argumentation, müsste da ja alles super laufen. Wenn man sich anschaut, wie oft die von BGH und BVerfG wegen grundlegender Sachen kassiert wurden......
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Gast 2.0
Unregistered
 
#30
16.10.2020, 12:09
(16.10.2020, 11:09)Gast schrieb:  
(16.10.2020, 11:02)Gast schrieb:  
(16.10.2020, 10:57)Gast schrieb:  
(16.10.2020, 10:50)Gast schrieb:  Sorry, aber der Vergleich mit den BWLern und dem Vorstandsposten passt nunmal nicht. Jeder mit DoppelVB oder 9/8 kann nunmal sofort nach der mündlichen Prüfung in einer Kanzlei 100-140k verdienen. Zum Teil bei gleicher Arbeitszeit. Und dass es sich hierbei um einen „kleinen Teil“ der Juristen handelt, überzeugt nicht, weil es sich genau um den Teil handelt, den der Staat gerne für sich gewinnen will. Dass man mit 2x4 weniger verdient und je schlechter die Qualifikation ist, umso wirtschaftlich attraktiver der Staatsdienst wird, ist klar. Man kann von der Notengrenze halten was man will, aber daran, dass der Beste im Saal auf dem Richterstuhl sitzen sollte, ist ja auch irgendwie etwas dran. Es hilft am Ende eben auch nicht, wenn es darauf hinausläuft, dass der Bürger immer eine zweite Instanz einberechnen muss. (Auch wenn dies bei einigen mit Rechtsschutzversicherung eh der Fall ist)

Es wird immer so getan als ob man als Richter jetzt so super sein, weil die Tätigkeit ja so anspruchsvoll ist. Das ist einfach nicht der Fall. Richter am AG oder LG oder StA außerhalb von Wirtschaftsstrafrecht ist einfach Fließbandarbeit ohne besonderen Anspruch. 

Die Notenanforderung ergibt sich einfach aus dem Prinzip der Bestenauslese. Es ist ja nur eine Frage der Zeit bis insbesondere in Ostdeutschland wieder 5/6P reichen wie Anfang der 1990ern. Davon ist der Rechtsstaat auch nicht untergegangen. Diese ständige Notendiskussion nervt einfach.

Na wenns nur eine Frage der Zeit ist, dann warte doch ruhig ab. Du musst als Richter eben aufgrund des hohen Erledigungsdrucks sehr schnell arbeiten können, gerade am Amtsgericht. Dass die Aufgaben da alle super einfach sind, stimmt ebenfalls nicht. Keine Ahnung wo du dir Amtsgerichte angesehen hast.
Nein Danke! Bevor ich Richter werde gehe ich lieber Pfandflaschen sammeln. 

Bei mir und meinen Ref-Kollegen war es einfach billo am AG und LG. Besondere Kenntnisse waren nicht erforderlich.

Weil Du im Ref. ein paar Monate ausgewählte einmal die Woche ins Amtsgericht gegangen bist und ausgewählte Akten deines Ausbilders bearbeitet hast, weißt Du also wie die Arbeit am Amtsgericht funktioniert...

Ja nee is klar!
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