• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. FAZ Artikel über Richtermangel
« 1 2 3 4 5 ... 38 »
 
Antworten

 
FAZ Artikel über Richtermangel
Gast
Unregistered
 
#11
16.10.2020, 10:32
(16.10.2020, 10:30)Gast schrieb:  Warum muss der Staat denn eine Untergrenze ziehen. Jeder Absolvent hat DIE BEFÄHIGUNG ZUM RICHTERAMT mit bestandenem 2. Examen.

Dann soll man das bitte umbenennen.

Weil du nicht Kevin mit 2x4 über das Leben von unseren Mitmenschen richten lassen möchtest, da liefert er am Steuer des Taxis wohl einen größeren Mehrwert.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#12
16.10.2020, 10:36
Achtung, festhalten: Ich habe die Lösung!

Wenn man die Notenanforderungen geringfügig nach unten anpasst, und dafür bei notenmäßig etwas schwächeren Kandidaten die Eignung je nach Bedarf nochmal besonders prüft (der Strafrichter muss im ÖRecht und im Zivilrecht mMn nicht auf VB-Niveau sein, er soll nur im Strafrecht vernünftig sein) könnte man die Sache in den Griff bekommen.

Aber psst. Nicht weitersagen. Schließlich muss der Richter doch ein VB haben! Wo kommen wir denn sonst hin?!  :D
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#13
16.10.2020, 10:37
(16.10.2020, 10:27)Gast schrieb:  Dürftiger und wenig hilfreicher Artikel für Leute, die etwas Ahnung haben. Irreführend und gar nicht hilfreich für Leute, die gar keine Ahnung haben.

Es ist immer wieder erbärmlich, dass selbst renommierte Medien wie FAZ (Zeit tbc) es sich verkneifen, darauf hinzuweisen, wie viel netto etwa dabei raus kommt. Natürlich klingt 3.900 € oder 4.500 € erstmal wenig. Wenn man aber in Relation setzt, wie viel man brutto außerhalb des Richter- oder Beamtenverhältnisses verdienen muss, um dahin zu kommen, relativiert sich das etwas. Natürlich kann man ein GK-Gehalt, das ein geringer Anteil von Juristen bezieht, nicht als Maßstab für eine steuerfinanziert Tätigkeit heranziehen, die i.Ü. noch eine üppige Pension beinhaltet, die auch zu berücksichtigen ist. Im Übrigen gewährt eine hohe Punktzahl in den Examina keinen Anspruch auf eine besonders hohe Vergütung. Es kann ja auch nicht jeder BWL-er mit 1er Abschluss von jedem Unternehmen, egal, wo er hin geht, ein Jahresgehalt von 5 Millionen € aufwärts verlangen, weil er ja theoretisch mit der Note auch Vorstand bei Daimler, Bayer etc. hätte werden können, wo er so viel bekäme. 

Auch das absurde Thema Noten, das es in der Form nirgendwo anders gibt, insbesondere z.B. nicht bei Ärzten, die im Hinblick auf die Folgen durchaus schwerwiegender sein können, wird nicht thematisiert, sondern der Eindruck erweckt, dass man jetzt quasi überwiegend unfähige Justiz hätte/bekäme. Dass ein oberes befriedigend durchaus zeitgleich als überdurchschnittlich angesehen wird oder warum man selbst in Ministerien idR schon mit einem befriedigend rein kommt, was doch eine Horrorvorstellung sein muss, wenn die Leute bestenfalls Mittelmaß sind - dieser Widerspruch wird ja auch in solchen Artikeln nie angerissen oder gar näher beleuchtet.

Dass es div. Urteile gibt, nach denen die Besoldung in einigen Ländern (deutlich) zu niedrig ist, ist ein anderes Thema. Denn es geht hier ja nicht um Erhöhungen, die zu einer 5000-7000€ netto Versorgung führen, wie bei GK.


Sehr guter Kommentar. Ich wollte ebenfalls auf die Beamtenprivilegien hinweisen. Netto bleibt einfach viel mehr übrig. Top Pension. Private Versicherung ( in Pension übernimmt der Staat 70% der Kosten).
Ein pensionierter Landesbeamter des höheren Dienstes bekommt in NRW im Schnitt 3700 Pension, wenn er Vollzeit gearbeitet hat.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#14
16.10.2020, 10:40
(16.10.2020, 10:32)Gast schrieb:  
(16.10.2020, 10:30)Gast schrieb:  Warum muss der Staat denn eine Untergrenze ziehen. Jeder Absolvent hat DIE BEFÄHIGUNG ZUM RICHTERAMT mit bestandenem 2. Examen.

Dann soll man das bitte umbenennen.

Weil du nicht Kevin mit 2x4 über das Leben von unseren Mitmenschen richten lassen möchtest, da liefert er am Steuer des Taxis wohl einen größeren Mehrwert.


Und hat trotzdem die Befähigung zum Richteramt laut Abschluss. Finde den Fehler.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#15
16.10.2020, 10:41
(16.10.2020, 10:36)Gast schrieb:  Achtung, festhalten: Ich habe die Lösung!

Wenn man die Notenanforderungen geringfügig nach unten anpasst, und dafür bei notenmäßig etwas schwächeren Kandidaten die Eignung je nach Bedarf nochmal besonders prüft (der Strafrichter muss im ÖRecht und im Zivilrecht mMn nicht auf VB-Niveau sein, er soll nur im Strafrecht vernünftig sein) könnte man die Sache in den Griff bekommen.

Aber psst. Nicht weitersagen. Schließlich muss der Richter doch ein VB haben! Wo kommen wir denn sonst hin?!  :D

Bullshit, dann kommt eine zweite Asylwelle und wir brauchen Strafrichter beim VG/SG und die sind nicht willig/fähig versetzt zu werden.
Zitieren
???
Unregistered
 
#16
16.10.2020, 10:43
(16.10.2020, 10:25)Gast schrieb:  
(16.10.2020, 09:51)Gast schrieb:  Erschrocken bin ich über die Anzahl an Jurastudenten. Jeder fünfte fängt an Jura zu studieren? Krass.

Das kann doch auch nicht sein. Pro Jahr schreiben sich ca. 16.000 Leute für Rechtswissenschaften ein:

https://de.statista.com/statistik/daten/...20begonnen.

Und wenn die Zahl stimmt, dass insgesamt derzeit ca. 111.000 Leute für Rechtswissenschaften eingeschrieben sind, dann macht das ca. 4 % von allen Studenten aus, da derzeit 2,9 Mio Leute studieren:

https://de.statista.com/statistik/daten/...20begonnen.

Keine Ahnung, wie die darauf kommen, dass 20 % Jura studieren.


Sehe ich ähnlich. v.a. muss man auch die Abbrecherquote bedenken. In meinem Jahrgang haben wir mit 350 Leuten im 1. Semester angefangen und es haben vllt. davon 150-180 Leute Examen geschrieben. 

Zudem sehe ich in meinem Alter (Mitte 20) auch den Trend, dass mache nach dem 1. StEx gar nicht mehr das Ref angehen. Ich habe mehrere ehem. KommilitonInnen, die danach direkt in eine Beratungsgesellschaft oder Unternehmen gegangen sind. Zwei haben sogar ein VB aus dem Ersten und eine einen fertigen Dr. jur.. Ich kann das auch verstehen, bei den Big4 bekommt man nach dem Ersten ca. 55K angeboten, so zumindest ein Gespräch von mir mit einem Recruiter bei einer jur. Jobmesse. Das ist oftmals besser, als 2 Jahre Ref mit Hungerlohn zu betreiben, um dann im Zweiten Pech zu haben, ein A zu schreiben und dann für 42K bei einem FWW anzufangen. 

Gleichzeitig gibt es viele, die gerne RichterInnen wären, es aber aufgrund der Noten nicht machen können. Man muss ja auch bedenken, dass in mehreren Bundesländern auch das Erste Stex zählt, was zu dem Ergebnis führt, dass Leute, die im Ersten ein B und im Zweiten ein solides VB (würde ich als sehr guten Kandidaten bezeichnen) haben, nicht ins Richteramt können.
Zitieren
#Forum.Ads
Advertisement
*******
 
 
 
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/

Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
 
Gast
Unregistered
 
#17
16.10.2020, 10:44
Übrigens sind Noten nur ein Indiz. Ohne Mindestgrenze könnte man genauso gut prüfen wer geeignet ist und wer nicht. Läuft in andren Berufen auch wunderbar, siehe Ärzte. Da reicht ein abgeschlossenes Studium.
Zitieren
Gast GPA
Unregistered
 
#18
16.10.2020, 10:44
(16.10.2020, 10:37)Gast schrieb:  
(16.10.2020, 10:27)Gast schrieb:  Dürftiger und wenig hilfreicher Artikel für Leute, die etwas Ahnung haben. Irreführend und gar nicht hilfreich für Leute, die gar keine Ahnung haben.

Es ist immer wieder erbärmlich, dass selbst renommierte Medien wie FAZ (Zeit tbc) es sich verkneifen, darauf hinzuweisen, wie viel netto etwa dabei raus kommt. Natürlich klingt 3.900 € oder 4.500 € erstmal wenig. Wenn man aber in Relation setzt, wie viel man brutto außerhalb des Richter- oder Beamtenverhältnisses verdienen muss, um dahin zu kommen, relativiert sich das etwas. Natürlich kann man ein GK-Gehalt, das ein geringer Anteil von Juristen bezieht, nicht als Maßstab für eine steuerfinanziert Tätigkeit heranziehen, die i.Ü. noch eine üppige Pension beinhaltet, die auch zu berücksichtigen ist. Im Übrigen gewährt eine hohe Punktzahl in den Examina keinen Anspruch auf eine besonders hohe Vergütung. Es kann ja auch nicht jeder BWL-er mit 1er Abschluss von jedem Unternehmen, egal, wo er hin geht, ein Jahresgehalt von 5 Millionen € aufwärts verlangen, weil er ja theoretisch mit der Note auch Vorstand bei Daimler, Bayer etc. hätte werden können, wo er so viel bekäme. 

Auch das absurde Thema Noten, das es in der Form nirgendwo anders gibt, insbesondere z.B. nicht bei Ärzten, die im Hinblick auf die Folgen durchaus schwerwiegender sein können, wird nicht thematisiert, sondern der Eindruck erweckt, dass man jetzt quasi überwiegend unfähige Justiz hätte/bekäme. Dass ein oberes befriedigend durchaus zeitgleich als überdurchschnittlich angesehen wird oder warum man selbst in Ministerien idR schon mit einem befriedigend rein kommt, was doch eine Horrorvorstellung sein muss, wenn die Leute bestenfalls Mittelmaß sind - dieser Widerspruch wird ja auch in solchen Artikeln nie angerissen oder gar näher beleuchtet.

Dass es div. Urteile gibt, nach denen die Besoldung in einigen Ländern (deutlich) zu niedrig ist, ist ein anderes Thema. Denn es geht hier ja nicht um Erhöhungen, die zu einer 5000-7000€ netto Versorgung führen, wie bei GK.


Sehr guter Kommentar. Ich wollte ebenfalls auf die Beamtenprivilegien hinweisen. Netto bleibt einfach viel mehr übrig. Top Pension. Private Versicherung ( in Pension übernimmt der Staat 70% der Kosten).
Ein pensionierter Landesbeamter des höheren Dienstes bekommt in NRW im Schnitt 3700 Pension, wenn er Vollzeit gearbeitet hat.


Ja, außerdem kann der Richter im Zweifelsfall in Hinter-Gammelsdorf wohnen und wenn man in der Großkanzlei arbeiten will, ist man halt auf wenige teure Städte beschränkt.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#19
16.10.2020, 10:45
Als Beamter hat man natürlich auch den Vorteil der Planungssicherheit wegen der Unkündbarkeit. Sehr wichtig wenn man eine Familie gründen oder Eigentum erwerben will.

Deutschland ist eines der wenigen Länder wo eine derartige Privilegierung im Verhältnis  zum "normalen" Arbeiter/Angestellten in der Privatwirtschaft existiert.

In den Medien wird kaum darüber berichtet. Eher liest man, dass das aktuelle Rentenniveau von 48% zu hoch ist und eine langfristige  Stabilisierung bei 45% nicht zu finanzieren sei.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#20
16.10.2020, 10:45
(16.10.2020, 10:43)??? schrieb:  
(16.10.2020, 10:25)Gast schrieb:  
(16.10.2020, 09:51)Gast schrieb:  Erschrocken bin ich über die Anzahl an Jurastudenten. Jeder fünfte fängt an Jura zu studieren? Krass.

Das kann doch auch nicht sein. Pro Jahr schreiben sich ca. 16.000 Leute für Rechtswissenschaften ein:

https://de.statista.com/statistik/daten/...20begonnen.

Und wenn die Zahl stimmt, dass insgesamt derzeit ca. 111.000 Leute für Rechtswissenschaften eingeschrieben sind, dann macht das ca. 4 % von allen Studenten aus, da derzeit 2,9 Mio Leute studieren:

https://de.statista.com/statistik/daten/...20begonnen.

Keine Ahnung, wie die darauf kommen, dass 20 % Jura studieren.


Sehe ich ähnlich. v.a. muss man auch die Abbrecherquote bedenken. In meinem Jahrgang haben wir mit 350 Leuten im 1. Semester angefangen und es haben vllt. davon 150-180 Leute Examen geschrieben. 

Zudem sehe ich in meinem Alter (Mitte 20) auch den Trend, dass mache nach dem 1. StEx gar nicht mehr das Ref angehen. Ich habe mehrere ehem. KommilitonInnen, die danach direkt in eine Beratungsgesellschaft oder Unternehmen gegangen sind. Zwei haben sogar ein VB aus dem Ersten und eine einen fertigen Dr. jur.. Ich kann das auch verstehen, bei den Big4 bekommt man nach dem Ersten ca. 55K angeboten, so zumindest ein Gespräch von mir mit einem Recruiter bei einer jur. Jobmesse. Das ist oftmals besser, als 2 Jahre Ref mit Hungerlohn zu betreiben, um dann im Zweiten Pech zu haben, ein A zu schreiben und dann für 42K bei einem FWW anzufangen. 

Gleichzeitig gibt es viele, die gerne RichterInnen wären, es aber aufgrund der Noten nicht machen können. Man muss ja auch bedenken, dass in mehreren Bundesländern auch das Erste Stex zählt, was zu dem Ergebnis führt, dass Leute, die im Ersten ein B und im Zweiten ein solides VB (würde ich als sehr guten Kandidaten bezeichnen) haben, nicht ins Richteramt können.

Ich hab mal gelesen, dass rund 50% nicht ins Ref gehen. Aber frag mich jetzt nicht mehr wo ich das sah.
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
« 1 2 3 4 5 ... 38 »
 
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus