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"Gehalt" Anwalt
Gast
Unregistered
 
#21
01.10.2020, 08:25
(01.10.2020, 00:03)Gast schrieb:  
(23.02.2020, 09:10)Gastig schrieb:  
(22.02.2020, 13:04)Guest schrieb:  Darf ich fragen, wo man als Beamter mit über 4.000 € nach Hause geht?
Mit A13 ist das nicht möglich. 
Das muss dann schon eine A15 oder A14 Stelle mit einigen Jahren Berufserfahrung sein. Und das erreicht man als Jurist nur mit viel Geduld oder einigen an Glück.

Weiß nicht woher Sie diese Infos beziehen aber nach meiner Erfahrung ist es usus dass ein A13er nach der Probezeit in A14 kommt. Jdf. in den Behörden in denen ich Station machte oder zu Berufsvorstellungstagen war.
Alter thread, muss trotzdem nochmal kurz was dazu sagen. Ich fange jetzt eine A13 stelle an, bin verheiratet und hab 3 Kinder für die es familienzuschlag gibt. Liege ohne Kv bei 4350€ netto, mit kv noch knapp über 4000 netto. 

Alles eine Frage der Familiengröße im ÖD.


Wobei deine laufenden Kosten natürlich entsprechend höher sind. Die Zusatzleistungen erfolgen ja nicht ohne Hintergrund. Deine Netto-Bezüge sind also nicht vollständig mit denen kinderloser A13-Beamter vergleichbar.
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Gast
Unregistered
 
#22
01.10.2020, 08:58
(01.10.2020, 08:25)Gast schrieb:  
(01.10.2020, 00:03)Gast schrieb:  
(23.02.2020, 09:10)Gastig schrieb:  
(22.02.2020, 13:04)Guest schrieb:  Darf ich fragen, wo man als Beamter mit über 4.000 € nach Hause geht?
Mit A13 ist das nicht möglich. 
Das muss dann schon eine A15 oder A14 Stelle mit einigen Jahren Berufserfahrung sein. Und das erreicht man als Jurist nur mit viel Geduld oder einigen an Glück.

Weiß nicht woher Sie diese Infos beziehen aber nach meiner Erfahrung ist es usus dass ein A13er nach der Probezeit in A14 kommt. Jdf. in den Behörden in denen ich Station machte oder zu Berufsvorstellungstagen war.
Alter thread, muss trotzdem nochmal kurz was dazu sagen. Ich fange jetzt eine A13 stelle an, bin verheiratet und hab 3 Kinder für die es familienzuschlag gibt. Liege ohne Kv bei 4350€ netto, mit kv noch knapp über 4000 netto. 

Alles eine Frage der Familiengröße im ÖD.


Wobei deine laufenden Kosten natürlich entsprechend höher sind. Die Zusatzleistungen erfolgen ja nicht ohne Hintergrund. Deine Netto-Bezüge sind also nicht vollständig mit denen kinderloser A13-Beamter vergleichbar.

Trotzdem gibt es diese Gehaltsanpassungen ja sonst nirgends. Als Anwalt bekommst du ja nicht einfach mehr Geld, nur weil du ein Kind in die Welt gesetzt hast.
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Gast
Unregistered
 
#23
01.10.2020, 09:06
Gratulation zu der A13-Stelle. Sie sei dir gegönnt, auch wenn ich selbst etwas neidisch bin. Ich habe mich auch schon 2x vergeblich um eine A13-Stelle beworben. Für Kandidaten mit schwachen bis mittelmäßigen Examina ist so ein Job der Jackpot, weil man damit bei überschaubarem Arbeitsaufwand in Gehaltsregionen vorstößt, in die man sonst nie kommen würde.

Gibt leider nicht viele davon und bei jeder Ausschreibung gibt es dutzende Bewerber. Entweder braucht man dafür quasi einen 6er im Lotto oder man muss in den tiefen Osten oder vielleicht auch in die Pampa im Nordwesten ziehen.
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SyndikusNRW
Unregistered
 
#24
01.10.2020, 09:10
Wie sind dann eigentlich die Aussichten auf A14? Oder ist über den automatischen Stufenaufstieg kein Karriere Push realistisch?
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Gast7
Unregistered
 
#25
01.10.2020, 12:05
(01.10.2020, 08:58)Gast schrieb:  
(01.10.2020, 08:25)Gast schrieb:  
(01.10.2020, 00:03)Gast schrieb:  
(23.02.2020, 09:10)Gastig schrieb:  
(22.02.2020, 13:04)Guest schrieb:  Darf ich fragen, wo man als Beamter mit über 4.000 € nach Hause geht?
Mit A13 ist das nicht möglich. 
Das muss dann schon eine A15 oder A14 Stelle mit einigen Jahren Berufserfahrung sein. Und das erreicht man als Jurist nur mit viel Geduld oder einigen an Glück.

Weiß nicht woher Sie diese Infos beziehen aber nach meiner Erfahrung ist es usus dass ein A13er nach der Probezeit in A14 kommt. Jdf. in den Behörden in denen ich Station machte oder zu Berufsvorstellungstagen war.
Alter thread, muss trotzdem nochmal kurz was dazu sagen. Ich fange jetzt eine A13 stelle an, bin verheiratet und hab 3 Kinder für die es familienzuschlag gibt. Liege ohne Kv bei 4350€ netto, mit kv noch knapp über 4000 netto. 

Alles eine Frage der Familiengröße im ÖD.


Wobei deine laufenden Kosten natürlich entsprechend höher sind. Die Zusatzleistungen erfolgen ja nicht ohne Hintergrund. Deine Netto-Bezüge sind also nicht vollständig mit denen kinderloser A13-Beamter vergleichbar.

Trotzdem gibt es diese Gehaltsanpassungen ja sonst nirgends. Als Anwalt bekommst du ja nicht einfach mehr Geld, nur weil du ein Kind in die Welt gesetzt hast.


Nö aber auch die Zulagen im ÖD reichen ja nicht mal im Entferntesten, um die Kosten eines Kindes zu kompensieren. Also das als Argument für den ÖD zu nehmen, ist schon bisschen weit hergeholt. 3 Kinder bedeuten im Schnitt fast eine halbe Million Euro Kosten bis sie 18 sind. Aber da hörts ja noch lange nicht auf, vermutlich haben die Kinder aufgrund des elterlichen Beamtenverhältnisses keinen Anspruch auf Bafög. Viel Spaß, wenn die dann studieren wollen und du locker 2000-3000 € im Monat an Kosten alleine dadurch hast (ich habe meine Eltern so etwa 1000€ im Monat gekostet im Studium und habe noch nebenbei gearbeitet um mir das Studium bzw. auch mal nebenbei leisten zu können).

Will sagen: wer Kinder haben will, sollte echt nicht aufs Geld schauen. Finanziell sind Kinder eine komplette Vollkatastrophe, da machen die paar hundert € mehr im ÖD den Kohl nicht fett. Aber natürlich sind Finanzen bei dieser Frage nicht das Wichtigste, sonst gäbs uns alle nicht :P
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Gast Gast
Unregistered
 
#26
01.10.2020, 12:13
Da aber fast alle wohl langfristig die Kombi aus Ehe + 2 Kinder anstreben, lohnt es sich schon auf die Gehälter dann zu schauen. Mag ja sein, dass man als Single die ersten drei Jahre weniger bekommt aber die folgenden 20 Jahre sieht es dann anders aus. ;) daher ein interessanter Punkt, der berücksichtigt werden sollte. Ich bekommt von meinem AG keine Gehaltserhöhung, wenn ich heirate und/oder Kinder bekomme.
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Gast
Unregistered
 
#27
01.10.2020, 12:29
(01.10.2020, 12:13)Gast Gast schrieb:  Da aber fast alle wohl langfristig die Kombi aus Ehe + 2 Kinder anstreben, lohnt es sich schon auf die Gehälter dann zu schauen. Mag ja sein, dass man als Single die ersten drei Jahre weniger bekommt aber die folgenden 20 Jahre sieht es dann anders aus. ;) daher ein interessanter Punkt, der berücksichtigt werden sollte. Ich bekommt von meinem AG keine Gehaltserhöhung, wenn ich heirate und/oder Kinder bekomme.

Das ist aber schon ein sehr konservativer Ansatz. Ich (w) habe nicht vor, mir Kinder ans Bein zu binden und es sind durchaus einige weitere Juristinnen aus meiner Ref-Gruppe, die freiwillig darauf verzichtet haben. Die Entscheidung muss auch nicht unbedingt etwas mit einer GK-Karriere zu tun haben, sondern einfach, weil man eine andere Lebensplanung hat. 

Den ÖD primär wegen Kinderzuschlag zu wählen, den es ja auch nur im Beamtenverhältnis gibt, halte ich für zu kurz gegriffen. Aber tatsächlich ist die Anzahl der Jobs, bei denen man so üppige Nettogehälter hat nicht so weit gestreut. Es kann und will nicht jeder in die GK und auch als Syndikus verdient man nicht automatisch 80k oder 100k zum Einstieg.
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Gast
Unregistered
 
#28
01.10.2020, 13:06
(01.10.2020, 09:10)SyndikusNRW schrieb:  Wie sind dann eigentlich die Aussichten auf A14? Oder ist über den automatischen Stufenaufstieg kein Karriere Push realistisch?
Das kommt auf die Wertigkeit der Tätigkeit an. Es gibt einige Stellen, die mit A13/14 bewertet sind. Der Aufstieg auf A14 erfolgt dann normalerweise nach Überstehen der Probezeit. Eine "Beförderung" darüber hinaus gibt es dann nicht einfach so, sondern nur wenn sich das Tätigkeitsfeld so ändert dass man z.B. Führungsaufgaben wahrnimmt.

Für A15 muss dann bei Behörden schon ein bißchen mehr gemacht werden, stellvertretende Ref-Leitung oder vielleicht auch Ref-Leitung selbst bei kleineren Einheiten etc. Da muss man zur richtigen Zeit am richtigen Ort sein und ein gutes Standing haben.
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Gast
Unregistered
 
#29
01.10.2020, 14:39
(22.02.2020, 16:50)Gast schrieb:  Bei mir sieht es wie folgt aus:

- 6,11 + 5,16 in den Examen
- Schwerbehinderung
- kleinere Stadt mit 50k Einwohnern, aber eher ländlich geprägt im Südwesten
- Seit November in der Kanzlei
- 33,6k, aber immerhin werden Kammerbeiträge und anderer Kleinkram von der Kanzlei bezahlt
- FWW-Kanzlei mit allerlei Rechtsgebieten, durchaus interessant, manchmal auch ätzend und langweilig
- knapp 40h, wobei ich bewusst keine Überstunden mache
- Probezeit endet im Sommer, dann ggf. mehr Gehalt

Durchaus kein tolles Gehalt. Bei mir steht aber noch der parallele Verbesserungsversuch aus. Ich hoffe, dass ich dann 2-3 Punkte besser rauskomme oder zumindest eine Note erreiche, mit der ich als Schwerbehinderter in den ÖD rutschen kann.

Ich würde dir raten bei den Bewerbungen erstmal nicht den SB Ausweis anzugeben, wenn man die Behinderung nicht sehen kann. Man wird nur eingeladen, weil die Behörden dazu verpflichtet sind, bekommt dann aber keine Zusage, weil sie ungern Schwerbehinderte einstellen. Du kannst die Behinderung immer noch nach der Probezeit angeben, wenn du den Extraurlaub willst. Aber in der Probezeit brauchen sie keinen Grund, einem zu kündigen.
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Gast
Unregistered
 
#30
01.10.2020, 15:04
(01.10.2020, 14:39)Gast schrieb:  
(22.02.2020, 16:50)Gast schrieb:  Bei mir sieht es wie folgt aus:

- 6,11 + 5,16 in den Examen
- Schwerbehinderung
- kleinere Stadt mit 50k Einwohnern, aber eher ländlich geprägt im Südwesten
- Seit November in der Kanzlei
- 33,6k, aber immerhin werden Kammerbeiträge und anderer Kleinkram von der Kanzlei bezahlt
- FWW-Kanzlei mit allerlei Rechtsgebieten, durchaus interessant, manchmal auch ätzend und langweilig
- knapp 40h, wobei ich bewusst keine Überstunden mache
- Probezeit endet im Sommer, dann ggf. mehr Gehalt

Durchaus kein tolles Gehalt. Bei mir steht aber noch der parallele Verbesserungsversuch aus. Ich hoffe, dass ich dann 2-3 Punkte besser rauskomme oder zumindest eine Note erreiche, mit der ich als Schwerbehinderter in den ÖD rutschen kann.

Ich würde dir raten bei den Bewerbungen erstmal nicht den SB Ausweis anzugeben, wenn man die Behinderung nicht sehen kann. Man wird nur eingeladen, weil die Behörden dazu verpflichtet sind, bekommt dann aber keine Zusage, weil sie ungern Schwerbehinderte einstellen. Du kannst die Behinderung immer noch nach der Probezeit angeben, wenn du den Extraurlaub willst. Aber in der Probezeit brauchen sie keinen Grund, einem zu kündigen.
Dem würde ich pauschal nicht zustimmen. Hier im Rheinland sind z.B. beim LVR sehr viele Schwerbehinderte tätig. Dort wird auch viel im Bereich Inklusion und Kampf gegen Diskriminierung gemacht. Schwerbehinderteneigenschaft ist hier ggf. sogar förderlich. Ich kann mir gut vorstellen, dass das in anderen vergleichbaren Verbänden ähnlich ist.

Ob ein gut dotierter Juristen-Job rausspringt, ist eine andere Frage. Ich habe dort für Juristen max. E13- Stellen gesehen, eine Bekannte, die dort im Inklusionsbereich arbeitet und nur ein Pädagogik-Studium hat, hat hingegen eine E14 Stelle erwischt. Wenn sie erzählt, was und wie wenig sie da macht, finde ich das im Hinblick auf die Bezahlung der Juristen unmöglich.
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