20.09.2020, 18:11
(20.09.2020, 18:07)Gast schrieb:(20.09.2020, 14:07)GAESTIN schrieb:(20.09.2020, 13:44)Gast schrieb:(20.09.2020, 13:24)Gast schrieb: Suchst Du eine Ausrede dafür, warum es nicht klappt oder willst Du ernsthaft irgendwo mit ordentlich Elan anfangen? Die Noten sind bekanntlich nicht alles, weder im ÖD, noch im Rest der Jurawelt. Klingt bei Dir eher so, als ob die Arbeitslosigkeit nun so schlimm und unerträglich nun auch wieder nicht ist. Sorry, falls es zu deftig klingen sollte....
Klingt für mich auch so.
Kann ich nur zustimmen. Da sollte jemand seine Einstellung gründlich überdenken, auch wenn nachvollziehbar ist, dass das Selbstvertrauen nach zwei Jahren Arbeitslosigkeit am Boden ist. Gerade im Moment sind die Jobaussichten alles andere als schlecht. Habe trotz 2 x ausreichend und Corona-Lage eine E13- Stelle im öD.
Wie das? Ich dachte auch da ist die Mindestgrenze zumeist bei 13P aus beiden?
Es gibt ja keine Instanz die für jede Verwaltung festlegt, wie viele Punkte man dort braucht. Insoweit gibt es auch stellen im ÖD ohne Punktegrenzen, sogar mit Verbeamtung.
20.09.2020, 18:15
(20.09.2020, 18:11)Gast23 schrieb:(20.09.2020, 18:07)Gast schrieb:(20.09.2020, 14:07)GAESTIN schrieb:(20.09.2020, 13:44)Gast schrieb:(20.09.2020, 13:24)Gast schrieb: Suchst Du eine Ausrede dafür, warum es nicht klappt oder willst Du ernsthaft irgendwo mit ordentlich Elan anfangen? Die Noten sind bekanntlich nicht alles, weder im ÖD, noch im Rest der Jurawelt. Klingt bei Dir eher so, als ob die Arbeitslosigkeit nun so schlimm und unerträglich nun auch wieder nicht ist. Sorry, falls es zu deftig klingen sollte....
Klingt für mich auch so.
Kann ich nur zustimmen. Da sollte jemand seine Einstellung gründlich überdenken, auch wenn nachvollziehbar ist, dass das Selbstvertrauen nach zwei Jahren Arbeitslosigkeit am Boden ist. Gerade im Moment sind die Jobaussichten alles andere als schlecht. Habe trotz 2 x ausreichend und Corona-Lage eine E13- Stelle im öD.
Wie das? Ich dachte auch da ist die Mindestgrenze zumeist bei 13P aus beiden?
Es gibt ja keine Instanz die für jede Verwaltung festlegt, wie viele Punkte man dort braucht. Insoweit gibt es auch stellen im ÖD ohne Punktegrenzen, sogar mit Verbeamtung.
:D
Und mir wollten sie weis machen ich wäre für A13 mit 2 x 5 unterbelichtet, obwohl mein Vater auch A13 war...
20.09.2020, 18:18
(20.09.2020, 18:15)Gast schrieb:(20.09.2020, 18:11)Gast23 schrieb:(20.09.2020, 18:07)Gast schrieb:(20.09.2020, 14:07)GAESTIN schrieb:(20.09.2020, 13:44)Gast schrieb: Klingt für mich auch so.
Kann ich nur zustimmen. Da sollte jemand seine Einstellung gründlich überdenken, auch wenn nachvollziehbar ist, dass das Selbstvertrauen nach zwei Jahren Arbeitslosigkeit am Boden ist. Gerade im Moment sind die Jobaussichten alles andere als schlecht. Habe trotz 2 x ausreichend und Corona-Lage eine E13- Stelle im öD.
Wie das? Ich dachte auch da ist die Mindestgrenze zumeist bei 13P aus beiden?
Es gibt ja keine Instanz die für jede Verwaltung festlegt, wie viele Punkte man dort braucht. Insoweit gibt es auch stellen im ÖD ohne Punktegrenzen, sogar mit Verbeamtung.
:D
Und mir wollten sie weis machen ich wäre für A13 mit 2 x 5 unterbelichtet, obwohl mein Vater auch A13 war...
Natürlich gibt es sowas. A13 oder auch A14 insbesondere in kleinen Städten und Gemeinden ohne jede Note. Jurastudium ist da nur die Formale Anforderung.
20.09.2020, 18:21
(20.09.2020, 18:18)Gast schrieb:(20.09.2020, 18:15)Gast schrieb:(20.09.2020, 18:11)Gast23 schrieb:(20.09.2020, 18:07)Gast schrieb:(20.09.2020, 14:07)GAESTIN schrieb: Kann ich nur zustimmen. Da sollte jemand seine Einstellung gründlich überdenken, auch wenn nachvollziehbar ist, dass das Selbstvertrauen nach zwei Jahren Arbeitslosigkeit am Boden ist. Gerade im Moment sind die Jobaussichten alles andere als schlecht. Habe trotz 2 x ausreichend und Corona-Lage eine E13- Stelle im öD.
Wie das? Ich dachte auch da ist die Mindestgrenze zumeist bei 13P aus beiden?
Es gibt ja keine Instanz die für jede Verwaltung festlegt, wie viele Punkte man dort braucht. Insoweit gibt es auch stellen im ÖD ohne Punktegrenzen, sogar mit Verbeamtung.
:D
Und mir wollten sie weis machen ich wäre für A13 mit 2 x 5 unterbelichtet, obwohl mein Vater auch A13 war...
Natürlich gibt es sowas. A13 oder auch A14 insbesondere in kleinen Städten und Gemeinden ohne jede Note. Jurastudium ist da nur die Formale Anforderung.
Wie ist es bei der Kleinstadt Berlin? Gibt dort ja genug ÖD Stellen.
20.09.2020, 18:23
(20.09.2020, 18:18)Gast schrieb:(20.09.2020, 18:15)Gast schrieb:(20.09.2020, 18:11)Gast23 schrieb:(20.09.2020, 18:07)Gast schrieb:(20.09.2020, 14:07)GAESTIN schrieb: Kann ich nur zustimmen. Da sollte jemand seine Einstellung gründlich überdenken, auch wenn nachvollziehbar ist, dass das Selbstvertrauen nach zwei Jahren Arbeitslosigkeit am Boden ist. Gerade im Moment sind die Jobaussichten alles andere als schlecht. Habe trotz 2 x ausreichend und Corona-Lage eine E13- Stelle im öD.
Wie das? Ich dachte auch da ist die Mindestgrenze zumeist bei 13P aus beiden?
Es gibt ja keine Instanz die für jede Verwaltung festlegt, wie viele Punkte man dort braucht. Insoweit gibt es auch stellen im ÖD ohne Punktegrenzen, sogar mit Verbeamtung.
:D
Und mir wollten sie weis machen ich wäre für A13 mit 2 x 5 unterbelichtet, obwohl mein Vater auch A13 war...
Natürlich gibt es sowas. A13 oder auch A14 insbesondere in kleinen Städten und Gemeinden ohne jede Note. Jurastudium ist da nur die Formale Anforderung.
Gut, dann gehe ich in ein Kaff, wo keiner wohnen will. Oder Tadschikistan. Auswärtiges Amt hat ja für A13 auch keine Notengrenze. Ist aber auch sehr unjuristisch die Tätigkeit.
20.09.2020, 18:27
Ich finde es nicht gut, wie sich manche hier zu dem Vorposter mit der langen Arbeitslosigkeit äußern. Zwei mal (unteres?) ausreichend ist nunmal eine harte Realität. Die Beiträge haben auch nichts mit Versagermentalität zu tun.
Es ist immer sehr leicht, über andere zu urteilen, wenn man nicht in der selben Situation steckt(e). Einfach mal vorstellen, wie das ist, jeden Monat zig Bewerbungen zu schreiben und dann nur wegen der Note eine Absage nach der anderen zu kassieren, ohne zeigen zu können, was man abseits von Klausuren drauf hat. Das Ganze dann auch noch über so einen langen Zeitraum... das ist nunmal auch etwas demotivierend. Solange man allerdings nicht resigniert, ist doch alles okay.
- Nicht jeder kann es sich leisten, direkt das Bundesland zu verlassen, nur um irgendwo eine E9 Stelle anzunehmen. Vor allem, wenn man beispielsweise die kranke, alleinstehende Mutter oder den Vater pflegen muss oder das eigene Kind beim Ex-Partner im heimischen Bundesland wohnt.
- Weiterbildung schön und gut. Wenn allerdings kein Geld vorhanden ist, wie soll das dann gehen? Nicht jeder hat Eltern, die einem das Geld hinschmeißen.
Wo gibt es denn z.B. einen kostenlosen, aber sinnvollen Master oder ähnliches? Usw... Auch das Amt zahlt nicht jede Fortbildung oder steht tatsächlich unterstützend zur Seite.
Mit diesen Noten ist das nun mal echt nicht leicht. Wer da kein Vitamin B hat oder in der richtigen Umgebung wohnt, ist doch quasi wirklich fast schon aufgeschmissen und hat es schwerer auf dem jur. Arbeitsmarkt.
- Zu den Bewerbungsgesprächen kann man nur sagen: Manche davon finden statt, obwohl längst jemand internes für die Stelle vorgesehen ist etc. Da kann man noch so kompetent und sympathisch sein.
Oder wenn als Konkurrenz der Kandidat mit einem B zum Vergleich auch zum Vorstellungsgespräch geladen wurde und im gleichen Maße sympathisch ist, dann ist doch klar, dass der genommen wird. Das hat dann nichts mehr mit dem eigenen Auftreten zu tun.
Gute, konkrete Ideen sind hier sinnvoll. Aber jemanden runter zu machen, der eh schon von der Jobsuche deprimiert ist und quasi am Boden liegt... was soll das bringen? Scheinbar wurde von einem Vorposter sogar schon ein Coach konsultiert.
Wer bringt schon mehr Leistung oder ist motivierter, wenn jemand aus der Ferne diagnostiziert, dass man höchstwahrscheinlich "..." (hier irgend ein negatives Adjektiv einfügen) ist, eine "Versagermentalität" ausstrahlt oder einen "Arschtritt" braucht?
Das bringt selten den gewünschten Motivationseffekt, sondern allenfalls eine ablehnende Haltung beim angesprochenen Gegenüber.
Ich rate der Person mit der zweijährigen Jobsuche wirklich mal "out-of-the-Box" zu denken und ernsthaft einen Quereinstieg in Erwähnung zu ziehen. Weg von Jura. Initiativbewerbungen raushauen. Statt noch ein weiteres Jahr in der Arbeitslosigkeit zu fristen und darauf zu hoffen/vertrauen, dass nach dem Ablauf einer ominösen, dreijährigen Zeitspanne der Jobeinstieg quasi folgen muss.
Falls man die Juristerei nicht hinter sich lassen möchte: Auf juristische Stellen kann man sich doch weiterhin, also neben dem neuen, nicht-juristischen Job, bewerben.
Viel Erfolg!
Es ist immer sehr leicht, über andere zu urteilen, wenn man nicht in der selben Situation steckt(e). Einfach mal vorstellen, wie das ist, jeden Monat zig Bewerbungen zu schreiben und dann nur wegen der Note eine Absage nach der anderen zu kassieren, ohne zeigen zu können, was man abseits von Klausuren drauf hat. Das Ganze dann auch noch über so einen langen Zeitraum... das ist nunmal auch etwas demotivierend. Solange man allerdings nicht resigniert, ist doch alles okay.
- Nicht jeder kann es sich leisten, direkt das Bundesland zu verlassen, nur um irgendwo eine E9 Stelle anzunehmen. Vor allem, wenn man beispielsweise die kranke, alleinstehende Mutter oder den Vater pflegen muss oder das eigene Kind beim Ex-Partner im heimischen Bundesland wohnt.
- Weiterbildung schön und gut. Wenn allerdings kein Geld vorhanden ist, wie soll das dann gehen? Nicht jeder hat Eltern, die einem das Geld hinschmeißen.
Wo gibt es denn z.B. einen kostenlosen, aber sinnvollen Master oder ähnliches? Usw... Auch das Amt zahlt nicht jede Fortbildung oder steht tatsächlich unterstützend zur Seite.
Mit diesen Noten ist das nun mal echt nicht leicht. Wer da kein Vitamin B hat oder in der richtigen Umgebung wohnt, ist doch quasi wirklich fast schon aufgeschmissen und hat es schwerer auf dem jur. Arbeitsmarkt.
- Zu den Bewerbungsgesprächen kann man nur sagen: Manche davon finden statt, obwohl längst jemand internes für die Stelle vorgesehen ist etc. Da kann man noch so kompetent und sympathisch sein.
Oder wenn als Konkurrenz der Kandidat mit einem B zum Vergleich auch zum Vorstellungsgespräch geladen wurde und im gleichen Maße sympathisch ist, dann ist doch klar, dass der genommen wird. Das hat dann nichts mehr mit dem eigenen Auftreten zu tun.
Gute, konkrete Ideen sind hier sinnvoll. Aber jemanden runter zu machen, der eh schon von der Jobsuche deprimiert ist und quasi am Boden liegt... was soll das bringen? Scheinbar wurde von einem Vorposter sogar schon ein Coach konsultiert.
Wer bringt schon mehr Leistung oder ist motivierter, wenn jemand aus der Ferne diagnostiziert, dass man höchstwahrscheinlich "..." (hier irgend ein negatives Adjektiv einfügen) ist, eine "Versagermentalität" ausstrahlt oder einen "Arschtritt" braucht?
Das bringt selten den gewünschten Motivationseffekt, sondern allenfalls eine ablehnende Haltung beim angesprochenen Gegenüber.
Ich rate der Person mit der zweijährigen Jobsuche wirklich mal "out-of-the-Box" zu denken und ernsthaft einen Quereinstieg in Erwähnung zu ziehen. Weg von Jura. Initiativbewerbungen raushauen. Statt noch ein weiteres Jahr in der Arbeitslosigkeit zu fristen und darauf zu hoffen/vertrauen, dass nach dem Ablauf einer ominösen, dreijährigen Zeitspanne der Jobeinstieg quasi folgen muss.
Falls man die Juristerei nicht hinter sich lassen möchte: Auf juristische Stellen kann man sich doch weiterhin, also neben dem neuen, nicht-juristischen Job, bewerben.
Viel Erfolg!
20.09.2020, 18:32
Wer so lange arbeitslos ist, möchte es ja aber scheinbar auch sein. Denn der große Vorteil ist doch, dass man sich selbst wenn alle Stricke reißen stets selbständig machen kann. Das hätte ich schonmal längst in Angriff genommen: gibt Berufserfahrung und sogar Unterstützung vom Amt (Gruendungszuschuss).
20.09.2020, 18:36
Danke.
20.09.2020, 18:38
(20.09.2020, 18:32)Gast schrieb: Wer so lange arbeitslos ist, möchte es ja aber scheinbar auch sein. Denn der große Vorteil ist doch, dass man sich selbst wenn alle Stricke reißen stets selbständig machen kann. Das hätte ich schonmal längst in Angriff genommen: gibt Berufserfahrung und sogar Unterstützung vom Amt (Gruendungszuschuss).
So ein Quatsch. Selbstständigkeit ist nun mal auch nicht kostenlos und Förderungen muss man ggf. zurück zahlen. Daran sind schon zu viele gescheitert, auch berufserfahrene und die hatten dann Schulden.
Quereinstieg irgendwo anders, um in die Rentenversicherung als Angestellter einzuzahlen ist da sinnvoller.
20.09.2020, 18:47
Vllt solltest du dich erstmal über den Gründungszuschuss informieren, bevor du das als Quatsch abservierst. Da zahlt man nichts zurück und die Gewaehrung ist recht einfach und schnell. Warum
also nicht mit einer Wohnzimmerkanzlei starten? besser als irgendwie nur rumzuhocken und gar keinen job zu haben ist es allemal.
also nicht mit einer Wohnzimmerkanzlei starten? besser als irgendwie nur rumzuhocken und gar keinen job zu haben ist es allemal.