11.09.2020, 17:09
11.09.2020, 17:14
M.E. war das Urteil schon nicht wirksam zugestellt wegen fehlender Unterschrift des Proberichters, weil er nicht verhindert war. Deswegen auch keine Revisionsbegründungsfrist verpasst.
11.09.2020, 17:25
11.09.2020, 17:30
(11.09.2020, 15:52)Gast schrieb:(11.09.2020, 15:16)Gast schrieb:(11.09.2020, 15:12)Gast schrieb:(11.09.2020, 15:07)Gast schrieb:(11.09.2020, 15:00)Gast schrieb: +1
+ 1 sonst hätte man ja den verwerfungsbeschluss nicht richtig prüfen müssen, den es hier in Berlin zumindest gab?
Gab es in nrw auch. Hab den aber nur ganz kurz erwähnt und unten beim Antrag in der ZMK
Wieso nur kurz? War da nicht auch das Problem mit dem Verteidiger und Art 6 emrk? Wiedereinsetzung mangels Verschulden? Bin unsicher, ob ich den Kommentar falsch verstanden habe?
Hab es auch so gemacht. Wiedereinsetzung wegen Verschulden abgelehnt und über 346 ii geprüft. Dann absolut 338 ne 5 (-) aber 339 nr 7 (+) wegen fehlender Unterschrift. 337 mit Art 6 emrk und faires Verfahren bejaht sowie 337 mit 265 iv bejaht. 337 mit 229 und 228 abgelehnt.
222,13 abgelehnt und leider 323c mangels Vorsatzes auch
Ich hab 323 c StGB leider auch mangels Vorsatz abgelehnt aber jetzt wo ich so drüber nachdenke war das mal wieder dumm von mir
11.09.2020, 17:35
(11.09.2020, 17:30)Gast Sep. 2020 schrieb:(11.09.2020, 15:52)Gast schrieb:(11.09.2020, 15:16)Gast schrieb:(11.09.2020, 15:12)Gast schrieb:(11.09.2020, 15:07)Gast schrieb: + 1 sonst hätte man ja den verwerfungsbeschluss nicht richtig prüfen müssen, den es hier in Berlin zumindest gab?
Gab es in nrw auch. Hab den aber nur ganz kurz erwähnt und unten beim Antrag in der ZMK
Wieso nur kurz? War da nicht auch das Problem mit dem Verteidiger und Art 6 emrk? Wiedereinsetzung mangels Verschulden? Bin unsicher, ob ich den Kommentar falsch verstanden habe?
Hab es auch so gemacht. Wiedereinsetzung wegen Verschulden abgelehnt und über 346 ii geprüft. Dann absolut 338 ne 5 (-) aber 339 nr 7 (+) wegen fehlender Unterschrift. 337 mit Art 6 emrk und faires Verfahren bejaht sowie 337 mit 265 iv bejaht. 337 mit 229 und 228 abgelehnt.
222,13 abgelehnt und leider 323c mangels Vorsatzes auch
Ich hab 323 c StGB leider auch mangels Vorsatz abgelehnt aber jetzt wo ich so drüber nachdenke war das mal wieder dumm von mir
warum?
11.09.2020, 17:53
(11.09.2020, 17:14)NRW schrieb: M.E. war das Urteil schon nicht wirksam zugestellt wegen fehlender Unterschrift des Proberichters, weil er nicht verhindert war. Deswegen auch keine Revisionsbegründungsfrist verpasst.
Glaube eine wirksame Zustellung hindert das nicht, ist aber auf jeden Fall ein absoluter Revisionsgrund nach 338 Nr. 7 iVm 275
11.09.2020, 17:58
(11.09.2020, 17:35)Gast schrieb:(11.09.2020, 17:30)Gast Sep. 2020 schrieb:(11.09.2020, 15:52)Gast schrieb:(11.09.2020, 15:16)Gast schrieb:(11.09.2020, 15:12)Gast schrieb: Gab es in nrw auch. Hab den aber nur ganz kurz erwähnt und unten beim Antrag in der ZMK
Wieso nur kurz? War da nicht auch das Problem mit dem Verteidiger und Art 6 emrk? Wiedereinsetzung mangels Verschulden? Bin unsicher, ob ich den Kommentar falsch verstanden habe?
Hab es auch so gemacht. Wiedereinsetzung wegen Verschulden abgelehnt und über 346 ii geprüft. Dann absolut 338 ne 5 (-) aber 339 nr 7 (+) wegen fehlender Unterschrift. 337 mit Art 6 emrk und faires Verfahren bejaht sowie 337 mit 265 iv bejaht. 337 mit 229 und 228 abgelehnt.
222,13 abgelehnt und leider 323c mangels Vorsatzes auch
Ich hab 323 c StGB leider auch mangels Vorsatz abgelehnt aber jetzt wo ich so drüber nachdenke war das mal wieder dumm von mir
warum?
Hab gesagt, dass er keinen Vorsatz hatte bzgl. Erforderlichkeit der Hilfeleistung. Er dachte ja sein in die stabile Seitenlage bringen hat ihm das Leben gerettet.
Hab in dem Moment aber nicht drüber nachgedacht, dass man einen bewusstlosen ja trotzdem nicht draußen einfach so liegen lässt, selbst wenn er nicht stirbt dabei
11.09.2020, 18:00
(11.09.2020, 15:52)Gast schrieb:(11.09.2020, 15:16)Gast schrieb:(11.09.2020, 15:12)Gast schrieb:(11.09.2020, 15:07)Gast schrieb:(11.09.2020, 15:00)Gast schrieb: +1
+ 1 sonst hätte man ja den verwerfungsbeschluss nicht richtig prüfen müssen, den es hier in Berlin zumindest gab?
Gab es in nrw auch. Hab den aber nur ganz kurz erwähnt und unten beim Antrag in der ZMK
Wieso nur kurz? War da nicht auch das Problem mit dem Verteidiger und Art 6 emrk? Wiedereinsetzung mangels Verschulden? Bin unsicher, ob ich den Kommentar falsch verstanden habe?
Hab es auch so gemacht. Wiedereinsetzung wegen Verschulden abgelehnt und über 346 ii geprüft. Dann absolut 338 ne 5 (-) aber 339 nr 7 (+) wegen fehlender Unterschrift. 337 mit Art 6 emrk und faires Verfahren bejaht sowie 337 mit 265 iv bejaht. 337 mit 229 und 228 abgelehnt.
222,13 abgelehnt und leider 323c mangels Vorsatzes auch
Wieso verschulden bejaht? im Kommentar steht doch dass man auch bei 346 II wenn der verwerfungsbeschluss fehlerhaft war eine Wiedereinsetzung beantragt oder es von Amts wegen berücksichtigt wird.
11.09.2020, 18:07
(11.09.2020, 18:00)Gast schrieb:(11.09.2020, 15:52)Gast schrieb:(11.09.2020, 15:16)Gast schrieb:(11.09.2020, 15:12)Gast schrieb:(11.09.2020, 15:07)Gast schrieb: + 1 sonst hätte man ja den verwerfungsbeschluss nicht richtig prüfen müssen, den es hier in Berlin zumindest gab?
Gab es in nrw auch. Hab den aber nur ganz kurz erwähnt und unten beim Antrag in der ZMK
Wieso nur kurz? War da nicht auch das Problem mit dem Verteidiger und Art 6 emrk? Wiedereinsetzung mangels Verschulden? Bin unsicher, ob ich den Kommentar falsch verstanden habe?
Hab es auch so gemacht. Wiedereinsetzung wegen Verschulden abgelehnt und über 346 ii geprüft. Dann absolut 338 ne 5 (-) aber 339 nr 7 (+) wegen fehlender Unterschrift. 337 mit Art 6 emrk und faires Verfahren bejaht sowie 337 mit 265 iv bejaht. 337 mit 229 und 228 abgelehnt.
222,13 abgelehnt und leider 323c mangels Vorsatzes auch
Wieso verschulden bejaht? im Kommentar steht doch dass man auch bei 346 II wenn der verwerfungsbeschluss fehlerhaft war eine Wiedereinsetzung beantragt oder es von Amts wegen berücksichtigt wird.
Ich habe gegen den Beschluss eine Beschwerde geprüft und, weil erfolgreich, bejaht. Eine Wiedereinsetzung habe ich deswegen nicht angesprochen :s
11.09.2020, 18:07
(11.09.2020, 17:58)Gast schrieb:(11.09.2020, 17:35)Gast schrieb:(11.09.2020, 17:30)Gast Sep. 2020 schrieb:(11.09.2020, 15:52)Gast schrieb:(11.09.2020, 15:16)Gast schrieb: Wieso nur kurz? War da nicht auch das Problem mit dem Verteidiger und Art 6 emrk? Wiedereinsetzung mangels Verschulden? Bin unsicher, ob ich den Kommentar falsch verstanden habe?
Hab es auch so gemacht. Wiedereinsetzung wegen Verschulden abgelehnt und über 346 ii geprüft. Dann absolut 338 ne 5 (-) aber 339 nr 7 (+) wegen fehlender Unterschrift. 337 mit Art 6 emrk und faires Verfahren bejaht sowie 337 mit 265 iv bejaht. 337 mit 229 und 228 abgelehnt.
222,13 abgelehnt und leider 323c mangels Vorsatzes auch
Ich hab 323 c StGB leider auch mangels Vorsatz abgelehnt aber jetzt wo ich so drüber nachdenke war das mal wieder dumm von mir
warum?
Hab gesagt, dass er keinen Vorsatz hatte bzgl. Erforderlichkeit der Hilfeleistung. Er dachte ja sein in die stabile Seitenlage bringen hat ihm das Leben gerettet.
Hab in dem Moment aber nicht drüber nachgedacht, dass man einen bewusstlosen ja trotzdem nicht draußen einfach so liegen lässt, selbst wenn er nicht stirbt dabei
Habt ihr nur einen TK geprüft oder 2? Also das bewusstlos werden wo alle dabei waren und dann später als er nochmal vorbei lief?