09.09.2020, 13:58
(09.09.2020, 09:57)Gast schrieb:(09.09.2020, 09:39)Gast schrieb: Dann hast du aber immer noch 8 Klausuren mit 16 Korrektoren...
Das steht leider auch nur auf dem Blatt Papier. Die Realität ist eine andere.
Es gibt etliche Zweit-Korrektoren, die sich absolut keine Mühe machen und sich schlicht und ergreifend der Entscheidung des Erstkorrektors anschließen (schön zeitsparend). Das Votum des Zweitkorrektors (hat den Namen Votum teilweise gar nicht verdient) besteht manches Mal nur aus einem Zweizeiler. Das darf so auch nicht sein. Schließlich soll eine zweite Person ein weiteres Mal über die Klausur schauen, diese für sich selbst bewerten (also auch eine eigenständige Bewertung schreiben), schauen ob die ursprünglich angedachte Note zur Leistung passt und bei Bedarf mit dem Erstkorrektor über die Endnote debattieren.
Wird hingegen das Erstvotum durchgelesen, die Klausur aber lediglich husch husch überflogen, entspricht das nicht dem Gedanken einer Zweitkorrektur.
Ja, aber das wäre für die unterbezahlten Zweitkorrektoren wohl zu anstrengend. Und Widerspruch gegen Klausurergebnisse bringt gar nix, hab ich 2 x versucht.
09.09.2020, 14:01
(09.09.2020, 09:44)Gast GPA schrieb: Ich bin dafür, die mündliche Prüfung abzuschaffen, das Referendariat sollte stattdessen nach den schriftlichen Prüfungen aufhören. Es ist einfach viel zu viel Willkür dabei, teilweise hört man von Leuten, die sich fantastisch verbessern, dann gibt es wieder Leute, die komische Prüfer haben, die absolut absurden Kram abfragen. Außerdem empfinde ich es als Zumutung, dass man noch bis zum letzten Tag gequält wird und noch nicht mal genau weiß, wann der ganze Schrott endlich vorbei ist. Die letzte Station ist zudem ohnehin überflüssig, viele machen irgendeinen Auslandsspaß, das kann man auch außerhalb des Refs organisieren. Und wer noch nicht weiß, was er beruflich machen will, kann auch noch irgendwo ein Praktikum machen
Dann nimmt man in der Wahlstation am besten ein sonniges Land als Depressionsprophylaxe und nimmt das durchgefallen Ergebnis des Erstversuchs unter Palmen am Strand entgegen.
09.09.2020, 14:18
(09.09.2020, 13:54)Gast schrieb:(09.09.2020, 10:14)Gast schrieb:(09.09.2020, 08:18)Gast schrieb:(09.09.2020, 06:41)Gast schrieb:(08.09.2020, 23:52)Gast schrieb: Ich glaube, als Kandidat mit durchweg schriftlich eher schwach benoteten Klausuren kann ich hier mit einer gewissen Vehemenz vertreten: Das System ist alles andere als objektiv.
1. Examen: Vornote 5,8 - Endnote: 8,7
2. Examen: Vornote 6,25 - Endnote: 8,55
In meinem Bekanntenkreis werde ich gerne als "brillianter Demagoge" und hervorragender "Blender" bezeichnet. Ein Urteil, dem ich mich nur gerne anschließe. Es ist nicht so, dass ich völlig ahnungslos wäre - aber ich habe definitiv erheblich weniger gelernt als meine Kollegen. Nichtdestotrotz sprechen die Ergebnisse Bände. Einerseits bin ich mir zwar sicher, dass wir das Korrektiv der mündlichen Prüfungen brauchen - anderenfalls würden 8-11 Ausschnitte aus einem schier unüberblickbaren Lernpensum über unsere Karrieren entscheiden. Andererseits kann ich die Frustration mancher Kollegen verstehen, die vllt. nicht den gefragten Duktus oder den erforderlichen "Stallgeruch" kommunizieren können.
Warum sollte das System deshalb nicht objektiv sein? Sich selbst und seine Antworten mündlich zu verkaufen, ist eine Fähigkeit, die in vielen juristischen Berufen eine große Rolle spielt. Genau das soll doch in einer mündlichen Prüfung im Wesentlichen geprüft werden.
Das bestreitet doch gar keiner. Aber die mündliche Prüfung ist unstetig mehr von Unwägbarkeiten betroffen (Vornotenorientiertheit, Protokollfestigkeit, NotenVergabe etc.) und ist (noch mehr als die Klausuren) eine Momentaufnahme. Dafür ist die Gewichtung - insbesondere unter Beachtung der hohen Gewichtung - einfach zu hoch.
Hier mal das Gegenteil:
1.Examen
Vornote 8,8 Endnote: 8,3
Im Örecht wurden Sachen gefragt, von denen ich noch nie etwas gehört hatte. Der seit 20 Jahren protokollfeste StrafR Prüfer war plötzlich gar nicht mehr protokollfest und die Prüferin in Zivilrecht hatte gerade ihre erste Prüfung als Prüferin.
Ein Bekannter mit anderer Kommission ist mit 8,7 in die mündliche Prüfung und mit über 10 wieder raus.
Bei den Korrekturen bei den schriftlichen Prüfungen habe ich aber andere Erfahrungen gemacht. Bis auf eine Klausur haben Erst- und Zweitkorrektor unterschiedliche Noten vergeben. Bei einer Klausur gab es sogar eine Drittkorrektur.
In allen meinen Klausuren wurde so gut wie nie abgewichen und wenn dann nur zum Nachteil, damit ich ja nicht 6 P. in einer Klausur habe, sondern 5,5. Daraus kann man auch schließen, dass die meisten Zweitkorrektoren bequem sind oder missgünstig.
Bei mir waren tatsächlich auch alle Zweitkorrekturen zu meinem Nachteil.
Hätten sich die Zweitkorrektoren den Erstkorrektoren angeschlossen, hätte ich anstatt 8,8 einen Schnitt von 9,8 gehabt.
Richtig genial war auch die Anmerkung eines Zweitkorrektors: "Im Gegensatz zu meinem Kollegen sehe ich auch die Schwächen der Klausur"
09.09.2020, 15:05
Irgendwo ist es auch unfair, Leute, die Mitte 30 bis Mitte 40 erst im 2. Examen geprüft werden mit 26-jährigen zu vergleichen, die einen geraden Lebenslauf hatten.
Im IQ Test wird man ja auch nur mit Gleichaltrigen verglichen.
Jüngere Leute unter 30 können nämlich noch besser auswendig lernen, was wissenschaftlich erwiesen ist.
Im IQ Test wird man ja auch nur mit Gleichaltrigen verglichen.
Jüngere Leute unter 30 können nämlich noch besser auswendig lernen, was wissenschaftlich erwiesen ist.
09.09.2020, 15:07
(09.09.2020, 14:18)Gast schrieb:(09.09.2020, 13:54)Gast schrieb:(09.09.2020, 10:14)Gast schrieb:(09.09.2020, 08:18)Gast schrieb:(09.09.2020, 06:41)Gast schrieb: Warum sollte das System deshalb nicht objektiv sein? Sich selbst und seine Antworten mündlich zu verkaufen, ist eine Fähigkeit, die in vielen juristischen Berufen eine große Rolle spielt. Genau das soll doch in einer mündlichen Prüfung im Wesentlichen geprüft werden.
Das bestreitet doch gar keiner. Aber die mündliche Prüfung ist unstetig mehr von Unwägbarkeiten betroffen (Vornotenorientiertheit, Protokollfestigkeit, NotenVergabe etc.) und ist (noch mehr als die Klausuren) eine Momentaufnahme. Dafür ist die Gewichtung - insbesondere unter Beachtung der hohen Gewichtung - einfach zu hoch.
Hier mal das Gegenteil:
1.Examen
Vornote 8,8 Endnote: 8,3
Im Örecht wurden Sachen gefragt, von denen ich noch nie etwas gehört hatte. Der seit 20 Jahren protokollfeste StrafR Prüfer war plötzlich gar nicht mehr protokollfest und die Prüferin in Zivilrecht hatte gerade ihre erste Prüfung als Prüferin.
Ein Bekannter mit anderer Kommission ist mit 8,7 in die mündliche Prüfung und mit über 10 wieder raus.
Bei den Korrekturen bei den schriftlichen Prüfungen habe ich aber andere Erfahrungen gemacht. Bis auf eine Klausur haben Erst- und Zweitkorrektor unterschiedliche Noten vergeben. Bei einer Klausur gab es sogar eine Drittkorrektur.
In allen meinen Klausuren wurde so gut wie nie abgewichen und wenn dann nur zum Nachteil, damit ich ja nicht 6 P. in einer Klausur habe, sondern 5,5. Daraus kann man auch schließen, dass die meisten Zweitkorrektoren bequem sind oder missgünstig.
Bei mir waren tatsächlich auch alle Zweitkorrekturen zu meinem Nachteil.
Hätten sich die Zweitkorrektoren den Erstkorrektoren angeschlossen, hätte ich anstatt 8,8 einen Schnitt von 9,8 gehabt.
Richtig genial war auch die Anmerkung eines Zweitkorrektors: "Im Gegensatz zu meinem Kollegen sehe ich auch die Schwächen der Klausur"
Geiz ist geil, auch bei Klausurpunkten...
09.09.2020, 15:19
(09.09.2020, 13:01)Gast schrieb:(08.09.2020, 23:52)Gast schrieb: Ich glaube, als Kandidat mit durchweg schriftlich eher schwach benoteten Klausuren kann ich hier mit einer gewissen Vehemenz vertreten: Das System ist alles andere als objektiv.
1. Examen: Vornote 5,8 - Endnote: 8,7
2. Examen: Vornote 6,25 - Endnote: 8,55
In meinem Bekanntenkreis werde ich gerne als "brillianter Demagoge" und hervorragender "Blender" bezeichnet. Ein Urteil, dem ich mich nur gerne anschließe. Es ist nicht so, dass ich völlig ahnungslos wäre - aber ich habe definitiv erheblich weniger gelernt als meine Kollegen. Nichtdestotrotz sprechen die Ergebnisse Bände. Einerseits bin ich mir zwar sicher, dass wir das Korrektiv der mündlichen Prüfungen brauchen - anderenfalls würden 8-11 Ausschnitte aus einem schier unüberblickbaren Lernpensum über unsere Karrieren entscheiden. Andererseits kann ich die Frustration mancher Kollegen verstehen, die vllt. nicht den gefragten Duktus oder den erforderlichen "Stallgeruch" kommunizieren können.
Same here, von schwachem Befriedigend bzw. mittlerem Ausreichend jeweils auf knappes VB. Wobei ich jeweils Richter als Vorsitzende hatte, die sich sehr intensiv mit meinem Lebenslauf auseinander gesetzt haben und da habe ich schon immer viel Mühe reingesteckt (Ausland, Stationen, Zusatzqualis, klare Spezialisierung). Im Vorgespräch wurde das auch jeweils ausführlich gewürdigt. Sicher hatte ich auch das nötige Ausdrucksvermögen, um den o.g. Habitus zu kommunizieren. Und Glück war auch dabei. Für ein ganzheitliches Bild halte ich es für unerlässlich und habe mir vorgenommen, als verplanter Richter selbst zu prüfen. Gleichzeitig habe ich aufgrund dieser krassen Sprünge Zweifel an meinen juristischen Fertigkeiten. Musste mir natürlich auch einiges anhören von Kollegen, die weniger Glück/Erfolg hatten.
Diese Notenkombination fände ich als Arbeitgeber - nicht böse gemeint - auch nicht so toll. Das hängt mit den hier bereits beschriebenen Problemen der mündlichen Prüfung zusammen, die das Ergebnis dann etwas weniger valide erscheinen lassen.
Deshalb fordern einige Arbeitgeber (nicht nur im öffentlichen Dienst) eine Einzelnotenübersicht. Ich würde den Bewerber mit 8 Punkten aus den Klausuren immer einem Bewerber mit 6 Punkten vorziehen. Unabhängig von der Endnote. Und ich weiß, dass das in der Praxis (soweit möglich) auch mal vorkommt.
09.09.2020, 15:26
Noch nie erlebt, dass eine Kanzlei eine Einzelnotenübersicht verlangt hat.
Im Endeffekt wird es aber wieder so sein - wer es sich (als Arbeitgeber) leisten kann, wird es eben verlangen. 95% der Arbeitgeber können es sich aber außerhalb von Corona gar nicht erlauben, unter den guten Bewerbern nochmal die auszusortieren, die wegen der mündlichen Prüfung eine gute Note bekommen haben. Denn dann fischt man wirklich in den obersten 10% und diese Kandidaten bekommen so viele Angebote, dass die Frage ist, wieso sie zu dir kommen sollen (und nicht umgekehrt, ob du sie willst).
Im Endeffekt wird es aber wieder so sein - wer es sich (als Arbeitgeber) leisten kann, wird es eben verlangen. 95% der Arbeitgeber können es sich aber außerhalb von Corona gar nicht erlauben, unter den guten Bewerbern nochmal die auszusortieren, die wegen der mündlichen Prüfung eine gute Note bekommen haben. Denn dann fischt man wirklich in den obersten 10% und diese Kandidaten bekommen so viele Angebote, dass die Frage ist, wieso sie zu dir kommen sollen (und nicht umgekehrt, ob du sie willst).
09.09.2020, 15:37
Habe ich noch nie in praxi gehört.
09.09.2020, 16:22
Einzelnoten im 2. bei mir: schriftlich knapp unter 4, mündlich knapp unter 9. :rolleyes:
09.09.2020, 16:24
Einzelnoten im 1. bei mir: schriftlich knapp unter 5, mündlich zwischen 5 und 6. :rolleyes: 0,2 Verbesserung...
Andere mit den Vornoten: b
Andere mit den Vornoten: b