09.09.2020, 06:41
(08.09.2020, 23:52)Gast schrieb: Ich glaube, als Kandidat mit durchweg schriftlich eher schwach benoteten Klausuren kann ich hier mit einer gewissen Vehemenz vertreten: Das System ist alles andere als objektiv.
1. Examen: Vornote 5,8 - Endnote: 8,7
2. Examen: Vornote 6,25 - Endnote: 8,55
In meinem Bekanntenkreis werde ich gerne als "brillianter Demagoge" und hervorragender "Blender" bezeichnet. Ein Urteil, dem ich mich nur gerne anschließe. Es ist nicht so, dass ich völlig ahnungslos wäre - aber ich habe definitiv erheblich weniger gelernt als meine Kollegen. Nichtdestotrotz sprechen die Ergebnisse Bände. Einerseits bin ich mir zwar sicher, dass wir das Korrektiv der mündlichen Prüfungen brauchen - anderenfalls würden 8-11 Ausschnitte aus einem schier unüberblickbaren Lernpensum über unsere Karrieren entscheiden. Andererseits kann ich die Frustration mancher Kollegen verstehen, die vllt. nicht den gefragten Duktus oder den erforderlichen "Stallgeruch" kommunizieren können.
Warum sollte das System deshalb nicht objektiv sein? Sich selbst und seine Antworten mündlich zu verkaufen, ist eine Fähigkeit, die in vielen juristischen Berufen eine große Rolle spielt. Genau das soll doch in einer mündlichen Prüfung im Wesentlichen geprüft werden.
09.09.2020, 07:48
Die mündliche (zumindest in nrw) ist gar nicht so ein Selbstläufer wie alle meinen. Der Vortrag ist oft brutal. Eine Stunde Vorbereitung und dann alles in 10 Minuten unterkriegen... Das Gespräch hängt von der Kommission und auch den Mitprüflingen maßgeblich ab. Meistens gewinnen alle zusammen oder alle verkacken.
09.09.2020, 08:18
(09.09.2020, 06:41)Gast schrieb:(08.09.2020, 23:52)Gast schrieb: Ich glaube, als Kandidat mit durchweg schriftlich eher schwach benoteten Klausuren kann ich hier mit einer gewissen Vehemenz vertreten: Das System ist alles andere als objektiv.
1. Examen: Vornote 5,8 - Endnote: 8,7
2. Examen: Vornote 6,25 - Endnote: 8,55
In meinem Bekanntenkreis werde ich gerne als "brillianter Demagoge" und hervorragender "Blender" bezeichnet. Ein Urteil, dem ich mich nur gerne anschließe. Es ist nicht so, dass ich völlig ahnungslos wäre - aber ich habe definitiv erheblich weniger gelernt als meine Kollegen. Nichtdestotrotz sprechen die Ergebnisse Bände. Einerseits bin ich mir zwar sicher, dass wir das Korrektiv der mündlichen Prüfungen brauchen - anderenfalls würden 8-11 Ausschnitte aus einem schier unüberblickbaren Lernpensum über unsere Karrieren entscheiden. Andererseits kann ich die Frustration mancher Kollegen verstehen, die vllt. nicht den gefragten Duktus oder den erforderlichen "Stallgeruch" kommunizieren können.
Warum sollte das System deshalb nicht objektiv sein? Sich selbst und seine Antworten mündlich zu verkaufen, ist eine Fähigkeit, die in vielen juristischen Berufen eine große Rolle spielt. Genau das soll doch in einer mündlichen Prüfung im Wesentlichen geprüft werden.
Das bestreitet doch gar keiner. Aber die mündliche Prüfung ist unstetig mehr von Unwägbarkeiten betroffen (Vornotenorientiertheit, Protokollfestigkeit, NotenVergabe etc.) und ist (noch mehr als die Klausuren) eine Momentaufnahme. Dafür ist die Gewichtung - insbesondere unter Beachtung der hohen Gewichtung - einfach zu hoch.
09.09.2020, 08:19
(09.09.2020, 08:18)Gast schrieb:(09.09.2020, 06:41)Gast schrieb:(08.09.2020, 23:52)Gast schrieb: Ich glaube, als Kandidat mit durchweg schriftlich eher schwach benoteten Klausuren kann ich hier mit einer gewissen Vehemenz vertreten: Das System ist alles andere als objektiv.
1. Examen: Vornote 5,8 - Endnote: 8,7
2. Examen: Vornote 6,25 - Endnote: 8,55
In meinem Bekanntenkreis werde ich gerne als "brillianter Demagoge" und hervorragender "Blender" bezeichnet. Ein Urteil, dem ich mich nur gerne anschließe. Es ist nicht so, dass ich völlig ahnungslos wäre - aber ich habe definitiv erheblich weniger gelernt als meine Kollegen. Nichtdestotrotz sprechen die Ergebnisse Bände. Einerseits bin ich mir zwar sicher, dass wir das Korrektiv der mündlichen Prüfungen brauchen - anderenfalls würden 8-11 Ausschnitte aus einem schier unüberblickbaren Lernpensum über unsere Karrieren entscheiden. Andererseits kann ich die Frustration mancher Kollegen verstehen, die vllt. nicht den gefragten Duktus oder den erforderlichen "Stallgeruch" kommunizieren können.
Warum sollte das System deshalb nicht objektiv sein? Sich selbst und seine Antworten mündlich zu verkaufen, ist eine Fähigkeit, die in vielen juristischen Berufen eine große Rolle spielt. Genau das soll doch in einer mündlichen Prüfung im Wesentlichen geprüft werden.
Das bestreitet doch gar keiner. Aber die mündliche Prüfung ist unstetig mehr von Unwägbarkeiten betroffen (Vornotenorientiertheit, Protokollfestigkeit, NotenVergabe etc.) und ist (noch mehr als die Klausuren) eine Momentaufnahme. Dafür ist die Gewichtung - insbesondere unter Beachtung der hohen Gewichtung - einfach zu hoch.
Der hohen" Bewertung" meinte ich
09.09.2020, 08:25
(09.09.2020, 06:39)Gast schrieb:(08.09.2020, 23:18)RechtsanwaltII schrieb:(08.09.2020, 21:24)Gast schrieb: Vielleicht noch der Hinweis, dass sie in Bayern im 2. "nur" 25% zählt. Aber selbst das ist zu viel, da wirklich komplett willkürlich. Es gibt Kommissionen, die nichts schlechteres als 15 Punkte geben und Frustrierte, bei denen ab 9 Schluss ist. Und dann gibt es noch die Mehrheit, die "vornotenorientiert" prüft. So oder so - nach 11 fünfstündigen Klausuren relativ sinnfrei.
11 fünfstündige Klausuren sind echt viel. Dann lieber fünf 11-stündige Klausuren...
Würden sie lieber gegen eine pferdegroße Ente oder gegen hundert entengroße Pferde kämpfen?
Warum nicht nur eine 55-stündige Klausur?
09.09.2020, 08:33
Wieso nicht wie beim Lehramt eine praktische Prüfung?
Verhandlung leiten zB.
Verhandlung leiten zB.
09.09.2020, 09:22
Wenn hier Kollegen/Kolleginnen die mündliche Prüfungsleistung immer runter reden, wollen die sich doch genauso nur mit Ihren schriftlichen Noten brüsten.
Vergessen wird dabei, dass nicht selten, sondern leider oft, dieselbe Klausur vom 1. und 2. Korrektor mit weitem Abstand benotet wird...
Im ersten wurde mein Kumpel damals in der einen ÖRecht Klausur mit 9 Punkten Abstand benotet. Willkür-Rufe in der mündlichen Prüfung sollten also definitiv relativiert werden.
Vergessen wird dabei, dass nicht selten, sondern leider oft, dieselbe Klausur vom 1. und 2. Korrektor mit weitem Abstand benotet wird...
Im ersten wurde mein Kumpel damals in der einen ÖRecht Klausur mit 9 Punkten Abstand benotet. Willkür-Rufe in der mündlichen Prüfung sollten also definitiv relativiert werden.
09.09.2020, 09:39
Dann hast du aber immer noch 8 Klausuren mit 16 Korrektoren...
09.09.2020, 09:43
(09.09.2020, 09:39)Gast schrieb: Dann hast du aber immer noch 8 Klausuren mit 16 Korrektoren...Solange der Zweitkorrektor das Gutachten des Erstkorrektor kennt, hat man de facto 8 Korrektoren. Vielleicht 10 wenn man Glück hat und zwei Zweitkorrektoren dabei hat, die ihren Job ernst nehmen. Bei meinen 8 Klausuren umfasste kein Zweitgutachten mehr als einen Satz. Drei bestanden aus einem Wort. Das ist halt keine eigenständige Bewertung sondern maximal eine Willkürkontrolle.
09.09.2020, 09:44
Ich bin dafür, die mündliche Prüfung abzuschaffen, das Referendariat sollte stattdessen nach den schriftlichen Prüfungen aufhören. Es ist einfach viel zu viel Willkür dabei, teilweise hört man von Leuten, die sich fantastisch verbessern, dann gibt es wieder Leute, die komische Prüfer haben, die absolut absurden Kram abfragen. Außerdem empfinde ich es als Zumutung, dass man noch bis zum letzten Tag gequält wird und noch nicht mal genau weiß, wann der ganze Schrott endlich vorbei ist. Die letzte Station ist zudem ohnehin überflüssig, viele machen irgendeinen Auslandsspaß, das kann man auch außerhalb des Refs organisieren. Und wer noch nicht weiß, was er beruflich machen will, kann auch noch irgendwo ein Praktikum machen