07.09.2020, 22:53
(07.09.2020, 21:41)Gast schrieb:(07.09.2020, 18:45)Gast schrieb:(07.09.2020, 17:41)Gast schrieb:(07.09.2020, 17:31)Gast schrieb:(07.09.2020, 17:23)Gast schrieb: Mit schlechteren Bewerbern wird die Qualität der Urteile aber nicht besser..
Mit so einer schlechten Behauptung wird die Qualität in diesem Forum auch nicht besser...
Es gibt keine schlechten Bewerber unter den Volljuristen. Sie haben alle Richterbefähigung.
Klar und deswegen sind alle gleich gut.
Nein. Es sind gewiss nicht alle gleich gut geeignet.
Aber auch nicht alle Kandidaten mit Top-Noten sind für den Beruf geeignet.
Was sagen die Klausuren/Noten aus? Dass man in 5 Stunden handschriftlich, also ohne PC, ohne vorgefertigte Satzbausteine und ohne Juris-Recherche-Möglichkeit einen mit Problemen unnatürlich-überfrachteten Fall ansprechend und zumeist vollständig lösen kann.
Wie oft wird das in der Praxis unter genau diesen Umständen tatsächlich so vorkommen oder benötigt?! Genau. Nie.
Auch wenn es viele nicht wahr haben möchten, aber selbst manch ein 4 P. - Kandidat funktioniert in der Praxis genauso gut wie ein 8 P.-Kandidat. Daher gibt es auch einige unter diesen Ausreichend-Kandidaten mit wirklich guten Stationszeugnissen mitsamt Empfehlung eines Richters/Staatsanwalts. Denn letztlich drücken sich einige dieser vermeintlich "schlechteren" Juristen ebenso gewählt aus, recherchieren sorgfältig und erfüllen die anfallenden Aufgaben (auch unter Druck) absolut zufriedenstellend und korrekt im angedachten Zeitrahmen... Sehr oft ist es auch so, dass niemand diesen Kandidaten diese beschissene Note zutrauen würde...
Ein Jurist mit der Note "Ausreichend" oder auch "unteres Befriedigend" ist kein juristischer Abschaum, so wie manche es hier anklingen lassen. Etliche dieser Kandidaten sind einfach nur irre schlecht im Klausurenschreiben (z.B. schlechtes Zeitmanagement, zu viel Mühe in den Tatbestand gesteckt, zu viel im Kommentar nachgelesen etc.).
Ja, irgendeinen Gradmesser zur Besetzung der Richterposten muss es geben, damit es fair bleibt.
Aber zu denken, dass gleich sämtliche Personen mit niederen Noten nicht in der Lage wären, die alltägliche, stinknormale Arbeit eines Richters am AG in gleich guter Weise zu bewältigen wie es der 8-9 P. Kandidat macht, ist herbeiphantasierter Quatsch.
Die Einarbeitung z.B. divergiert ja selbst bei Kandidaten mit gleicher Note. Manches Mal braucht die Person mit einem Punkt mehr sogar etwas länger in der Einarbeitung. Wie ist das zu erklären?
Also immer daran denken: Auch ein 4 P.-Jurist hat die Befähigung für das Richteramt. Entschieden wird das im Übrigen von jenen Personen, die auch die Prädikate verteilen. Haben die Prüfer und Korrektoren nun etwa auch alle keine Ahnung mehr von ihrem Beruf?! Wohl kaum...
Vor allem wird der Schnitt in den Klausuren von den durchgefallenen Klausuren runtergezogen. Wenn man dann nur 5 von den 8 Klausuren besteht und in den durchgefallenen so einen Quatsch wie 2 oder 3 P. kriegt, obwohl alles drin war, dann kann man keinen tollen Schnitt mehr bekommen, auch wenn man alles weiss und das in der mündlichen auch unter Beweis stellen kann.
07.09.2020, 22:57
(07.09.2020, 22:53)Gast schrieb:(07.09.2020, 21:41)Gast schrieb:(07.09.2020, 18:45)Gast schrieb:(07.09.2020, 17:41)Gast schrieb:(07.09.2020, 17:31)Gast schrieb: Mit so einer schlechten Behauptung wird die Qualität in diesem Forum auch nicht besser...
Es gibt keine schlechten Bewerber unter den Volljuristen. Sie haben alle Richterbefähigung.
Klar und deswegen sind alle gleich gut.
Nein. Es sind gewiss nicht alle gleich gut geeignet.
Aber auch nicht alle Kandidaten mit Top-Noten sind für den Beruf geeignet.
Was sagen die Klausuren/Noten aus? Dass man in 5 Stunden handschriftlich, also ohne PC, ohne vorgefertigte Satzbausteine und ohne Juris-Recherche-Möglichkeit einen mit Problemen unnatürlich-überfrachteten Fall ansprechend und zumeist vollständig lösen kann.
Wie oft wird das in der Praxis unter genau diesen Umständen tatsächlich so vorkommen oder benötigt?! Genau. Nie.
Auch wenn es viele nicht wahr haben möchten, aber selbst manch ein 4 P. - Kandidat funktioniert in der Praxis genauso gut wie ein 8 P.-Kandidat. Daher gibt es auch einige unter diesen Ausreichend-Kandidaten mit wirklich guten Stationszeugnissen mitsamt Empfehlung eines Richters/Staatsanwalts. Denn letztlich drücken sich einige dieser vermeintlich "schlechteren" Juristen ebenso gewählt aus, recherchieren sorgfältig und erfüllen die anfallenden Aufgaben (auch unter Druck) absolut zufriedenstellend und korrekt im angedachten Zeitrahmen... Sehr oft ist es auch so, dass niemand diesen Kandidaten diese beschissene Note zutrauen würde...
Ein Jurist mit der Note "Ausreichend" oder auch "unteres Befriedigend" ist kein juristischer Abschaum, so wie manche es hier anklingen lassen. Etliche dieser Kandidaten sind einfach nur irre schlecht im Klausurenschreiben (z.B. schlechtes Zeitmanagement, zu viel Mühe in den Tatbestand gesteckt, zu viel im Kommentar nachgelesen etc.).
Ja, irgendeinen Gradmesser zur Besetzung der Richterposten muss es geben, damit es fair bleibt.
Aber zu denken, dass gleich sämtliche Personen mit niederen Noten nicht in der Lage wären, die alltägliche, stinknormale Arbeit eines Richters am AG in gleich guter Weise zu bewältigen wie es der 8-9 P. Kandidat macht, ist herbeiphantasierter Quatsch.
Die Einarbeitung z.B. divergiert ja selbst bei Kandidaten mit gleicher Note. Manches Mal braucht die Person mit einem Punkt mehr sogar etwas länger in der Einarbeitung. Wie ist das zu erklären?
Also immer daran denken: Auch ein 4 P.-Jurist hat die Befähigung für das Richteramt. Entschieden wird das im Übrigen von jenen Personen, die auch die Prädikate verteilen. Haben die Prüfer und Korrektoren nun etwa auch alle keine Ahnung mehr von ihrem Beruf?! Wohl kaum...
Vor allem wird der Schnitt in den Klausuren von den durchgefallenen Klausuren runtergezogen. Wenn man dann nur 5 von den 8 Klausuren besteht und in den durchgefallenen so einen Quatsch wie 2 oder 3 P. kriegt, obwohl alles drin war, dann kann man keinen tollen Schnitt mehr bekommen, auch wenn man alles weiss und das in der mündlichen auch unter Beweis stellen kann.
Durchgefallen ist halt mies. Ist doch logisch
08.09.2020, 00:02
(07.09.2020, 21:41)Gast schrieb:(07.09.2020, 18:45)Gast schrieb:(07.09.2020, 17:41)Gast schrieb:(07.09.2020, 17:31)Gast schrieb:(07.09.2020, 17:23)Gast schrieb: Mit schlechteren Bewerbern wird die Qualität der Urteile aber nicht besser..
Mit so einer schlechten Behauptung wird die Qualität in diesem Forum auch nicht besser...
Es gibt keine schlechten Bewerber unter den Volljuristen. Sie haben alle Richterbefähigung.
Klar und deswegen sind alle gleich gut.
Nein. Es sind gewiss nicht alle gleich gut geeignet.
Aber auch nicht alle Kandidaten mit Top-Noten sind für den Beruf geeignet.
Was sagen die Klausuren/Noten aus? Dass man in 5 Stunden handschriftlich, also ohne PC, ohne vorgefertigte Satzbausteine und ohne Juris-Recherche-Möglichkeit einen mit Problemen unnatürlich-überfrachteten Fall ansprechend und zumeist vollständig lösen kann.
Wie oft wird das in der Praxis unter genau diesen Umständen tatsächlich so vorkommen oder benötigt?! Genau. Nie.
Auch wenn es viele nicht wahr haben möchten, aber selbst manch ein 4 P. - Kandidat funktioniert in der Praxis genauso gut wie ein 8 P.-Kandidat. Daher gibt es auch einige unter diesen Ausreichend-Kandidaten mit wirklich guten Stationszeugnissen mitsamt Empfehlung eines Richters/Staatsanwalts. Denn letztlich drücken sich einige dieser vermeintlich "schlechteren" Juristen ebenso gewählt aus, recherchieren sorgfältig und erfüllen die anfallenden Aufgaben (auch unter Druck) absolut zufriedenstellend und korrekt im angedachten Zeitrahmen... Sehr oft ist es auch so, dass niemand diesen Kandidaten diese beschissene Note zutrauen würde...
Ein Jurist mit der Note "Ausreichend" oder auch "unteres Befriedigend" ist kein juristischer Abschaum, so wie manche es hier anklingen lassen. Etliche dieser Kandidaten sind einfach nur irre schlecht im Klausurenschreiben (z.B. schlechtes Zeitmanagement, zu viel Mühe in den Tatbestand gesteckt, zu viel im Kommentar nachgelesen etc.).
Ja, irgendeinen Gradmesser zur Besetzung der Richterposten muss es geben, damit es fair bleibt.
Aber zu denken, dass gleich sämtliche Personen mit niederen Noten nicht in der Lage wären, die alltägliche, stinknormale Arbeit eines Richters am AG in gleich guter Weise zu bewältigen wie es der 8-9 P. Kandidat macht, ist herbeiphantasierter Quatsch.
Die Einarbeitung z.B. divergiert ja selbst bei Kandidaten mit gleicher Note. Manches Mal braucht die Person mit einem Punkt mehr sogar etwas länger in der Einarbeitung. Wie ist das zu erklären?
Also immer daran denken: Auch ein 4 P.-Jurist hat die Befähigung für das Richteramt. Entschieden wird das im Übrigen von jenen Personen, die auch die Prädikate verteilen. Haben die Prüfer und Korrektoren nun etwa auch alle keine Ahnung mehr von ihrem Beruf?! Wohl kaum...
einer der wenigen weiterführenden beiträge in dieser unterhaltung!
08.09.2020, 00:50
Die 4Pler unter sich, die locker auch am BGH easy funktionieren würden.
08.09.2020, 01:36
(08.09.2020, 00:50)Gast schrieb: Die 4Pler unter sich, die locker auch am BGH easy funktionieren würden.
Jedenfalls braucht sich keiner mehr über die ganzen ebay Anwälte und Inkassoanwälte wundern. Die 4 P.ler wollen nach 3 Jahren Arbeitslosigkeit eben auch mal ihre Rente verdienen, was ihnen durch die Miesbewertung versagt bleibt.
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
08.09.2020, 04:08
(08.09.2020, 00:02)gast nrw schrieb:(07.09.2020, 21:41)Gast schrieb:(07.09.2020, 18:45)Gast schrieb:(07.09.2020, 17:41)Gast schrieb:(07.09.2020, 17:31)Gast schrieb: Mit so einer schlechten Behauptung wird die Qualität in diesem Forum auch nicht besser...
Es gibt keine schlechten Bewerber unter den Volljuristen. Sie haben alle Richterbefähigung.
Klar und deswegen sind alle gleich gut.
Nein. Es sind gewiss nicht alle gleich gut geeignet.
Aber auch nicht alle Kandidaten mit Top-Noten sind für den Beruf geeignet.
Was sagen die Klausuren/Noten aus? Dass man in 5 Stunden handschriftlich, also ohne PC, ohne vorgefertigte Satzbausteine und ohne Juris-Recherche-Möglichkeit einen mit Problemen unnatürlich-überfrachteten Fall ansprechend und zumeist vollständig lösen kann.
Wie oft wird das in der Praxis unter genau diesen Umständen tatsächlich so vorkommen oder benötigt?! Genau. Nie.
Auch wenn es viele nicht wahr haben möchten, aber selbst manch ein 4 P. - Kandidat funktioniert in der Praxis genauso gut wie ein 8 P.-Kandidat. Daher gibt es auch einige unter diesen Ausreichend-Kandidaten mit wirklich guten Stationszeugnissen mitsamt Empfehlung eines Richters/Staatsanwalts. Denn letztlich drücken sich einige dieser vermeintlich "schlechteren" Juristen ebenso gewählt aus, recherchieren sorgfältig und erfüllen die anfallenden Aufgaben (auch unter Druck) absolut zufriedenstellend und korrekt im angedachten Zeitrahmen... Sehr oft ist es auch so, dass niemand diesen Kandidaten diese beschissene Note zutrauen würde...
Ein Jurist mit der Note "Ausreichend" oder auch "unteres Befriedigend" ist kein juristischer Abschaum, so wie manche es hier anklingen lassen. Etliche dieser Kandidaten sind einfach nur irre schlecht im Klausurenschreiben (z.B. schlechtes Zeitmanagement, zu viel Mühe in den Tatbestand gesteckt, zu viel im Kommentar nachgelesen etc.).
Ja, irgendeinen Gradmesser zur Besetzung der Richterposten muss es geben, damit es fair bleibt.
Aber zu denken, dass gleich sämtliche Personen mit niederen Noten nicht in der Lage wären, die alltägliche, stinknormale Arbeit eines Richters am AG in gleich guter Weise zu bewältigen wie es der 8-9 P. Kandidat macht, ist herbeiphantasierter Quatsch.
Die Einarbeitung z.B. divergiert ja selbst bei Kandidaten mit gleicher Note. Manches Mal braucht die Person mit einem Punkt mehr sogar etwas länger in der Einarbeitung. Wie ist das zu erklären?
Also immer daran denken: Auch ein 4 P.-Jurist hat die Befähigung für das Richteramt. Entschieden wird das im Übrigen von jenen Personen, die auch die Prädikate verteilen. Haben die Prüfer und Korrektoren nun etwa auch alle keine Ahnung mehr von ihrem Beruf?! Wohl kaum...
einer der wenigen weiterführenden beiträge in dieser unterhaltung!
Musstest du deinem eigenen Beitrag noch den nötigen Groove verleihen?
08.09.2020, 06:13
"Musstest du deinem eigenen Beitrag noch den nötigen Groove verleihen?"
Schon blöd, wenn einem die Argumente fehlen und man sich lediglich in provokante Vermutungen flüchten kann. Natürlich alleine in der Absicht, eine andere Ansicht als die eigene zu diskreditieren.
Die Admins können übrigens nachvollziehen, ob beide Beiträge von der selben Person stammen. Also am besten einfach mal nachfragen.
(Da ich einer der Poster bin und das Ergebnis damit bereits kenne, ein Vorschlag zu Güte: Bitte danach schön brav entschuldigen, sofern noch ein Rest Stil und Etikette trotz der Anonymität vorhanden ist... aber dafür bräuchte es wohl auch etwas Rückgrat ;))
Schon blöd, wenn einem die Argumente fehlen und man sich lediglich in provokante Vermutungen flüchten kann. Natürlich alleine in der Absicht, eine andere Ansicht als die eigene zu diskreditieren.
Die Admins können übrigens nachvollziehen, ob beide Beiträge von der selben Person stammen. Also am besten einfach mal nachfragen.
(Da ich einer der Poster bin und das Ergebnis damit bereits kenne, ein Vorschlag zu Güte: Bitte danach schön brav entschuldigen, sofern noch ein Rest Stil und Etikette trotz der Anonymität vorhanden ist... aber dafür bräuchte es wohl auch etwas Rückgrat ;))
08.09.2020, 07:30
(08.09.2020, 06:13)Gast schrieb: "Musstest du deinem eigenen Beitrag noch den nötigen Groove verleihen?"
Schon blöd, wenn einem die Argumente fehlen und man sich lediglich in provokante Vermutungen flüchten kann. Natürlich alleine in der Absicht, eine andere Ansicht als die eigene zu diskreditieren.
Die Admins können übrigens nachvollziehen, ob beide Beiträge von der selben Person stammen. Also am besten einfach mal nachfragen.
(Da ich einer der Poster bin und das Ergebnis damit bereits kenne, ein Vorschlag zu Güte: Bitte danach schön brav entschuldigen, sofern noch ein Rest Stil und Etikette trotz der Anonymität vorhanden ist... aber dafür bräuchte es wohl auch etwas Rückgrat ;))
Dann bitte ich vielmals um Entschuldigung mein Freund.
08.09.2020, 08:04
(07.09.2020, 21:35)Gast schrieb:(07.09.2020, 21:01)Gast schrieb:(07.09.2020, 18:45)Gast schrieb:(07.09.2020, 17:41)Gast schrieb:(07.09.2020, 17:31)Gast schrieb: Mit so einer schlechten Behauptung wird die Qualität in diesem Forum auch nicht besser...
Es gibt keine schlechten Bewerber unter den Volljuristen. Sie haben alle Richterbefähigung.
Klar und deswegen sind alle gleich gut.
Ja, denn sie müssen keine Klausuren schreiben können, sondern praktische Lösungen bringen.
Ich hatte in den Klausuren im 2. nen 4er Schnitt und im mündlichen einen 9er Schnitt (gerundet). Bin ich jetzt 4er oder 9er Jurist? Urteile sind ja keine Klausuren, dafür hat man viel mehr Zeit und Recherchemöglichkeiten. Das kann ich auch.
Man hat dich lediglich nicht bei 4 Punkten verhungern lassen, du bist wahrscheinlich eher ein 4-Punkte Jurist als ein 9 Punkte-Kandidat. Sorry für die ehrliche Antwort. Zudem sind 9 Punkte mündlich gerade mal der Durchschnitt.
08.09.2020, 08:07
Wer es letztlich nur auf 4P bringt, wird auch einige Defizite haben. So einfach ist das.