06.09.2020, 10:12
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06.09.2020, 10:30
Ich denke, der "Notenverfall" kommt auch einfach daher, dass viele sich nicht mehr für den Job (und auch die Ausbildung) kaputt machen wollen (was man in heutigen Zeiten in unserem Land glücklicherweise auch nicht mehr machen muss). Man kann wunderbar als Anwalt tätig sein mit einem "nur" befriedigendem Examen. Je nach Situation reicht auch einfach ein ausreichend, schließlich muss man letztlich nur irgendwie bestanden haben. In bestimmten Kanzleien (GK usw.) braucht man natürlich mehr. Schon allein aus Rationalisierungsgründen nimmt man dort dann eben die Examensnote als wesentlichen Indikator. Wobei diese im Einzelfall über die juristischen Qualitäten eines Einzelnen wenig aussagt. Ein guter Freund von mir hat ein "nur" ausreichendes Staatsexamen. Ich habe ein vollbefriedigend. Meine Klausuren waren wohl wesentlich "besser" als seine. Ich halte ihn aber für den besseren Juristen, wenngleich ich mich für alles andere als schlecht halte. Er durchdenkt juristische Fragestellungen schneller und hat auch irgendwie eine Art "Riecher" für die jeweilige Behandlung von Problemen. Ich brauche deutlich länger zur Durchdringung der Fragestellungen. Er ist selbständiger Anwalt (dort ist die Note schließlich völlig egal, solange sie über 4 liegt), ich in der Justiz. Er verdient erheblich mehr als ich, wir arbeiten wohl ungefähr gleichviel Stunden in der Woche.
Was ich insgesamt zu sagen versuche: Die Noten sind nicht alles. Sie zeigen (überspitzt) nur, wie gut jemand Klausuren schreiben kann. Die juristischen Qualitäten werden nur bedingt abgebildet. Dass der Staat sich daran aus Gründen des Leistungsprinzips irgendwie orientieren muss, ist nachvollziehbar. Ich empfinde es aber nicht als "Verfall", wenn nicht mehr nur VB-Kandidaten zur Justiz gehen. Meist schreibt man dort nämlich keine Klausuren, sondern muss Urteile, Beschlüsse, Verfügungen usw. verfassen und vielseitige organisatorische Herausforderungen meistern, wobei oftmals Muster zur Verfügung stehen, im Bedarfsfall auch einfach mal der erfahrenere Kollege aus dem benachbarten Büro um Rat gefragt werden kann.
Was ich insgesamt zu sagen versuche: Die Noten sind nicht alles. Sie zeigen (überspitzt) nur, wie gut jemand Klausuren schreiben kann. Die juristischen Qualitäten werden nur bedingt abgebildet. Dass der Staat sich daran aus Gründen des Leistungsprinzips irgendwie orientieren muss, ist nachvollziehbar. Ich empfinde es aber nicht als "Verfall", wenn nicht mehr nur VB-Kandidaten zur Justiz gehen. Meist schreibt man dort nämlich keine Klausuren, sondern muss Urteile, Beschlüsse, Verfügungen usw. verfassen und vielseitige organisatorische Herausforderungen meistern, wobei oftmals Muster zur Verfügung stehen, im Bedarfsfall auch einfach mal der erfahrenere Kollege aus dem benachbarten Büro um Rat gefragt werden kann.
06.09.2020, 11:28
(06.09.2020, 10:30)Gast schrieb: Ich denke, der "Notenverfall" kommt auch einfach daher, dass viele sich nicht mehr für den Job (und auch die Ausbildung) kaputt machen wollen (was man in heutigen Zeiten in unserem Land glücklicherweise auch nicht mehr machen muss). Man kann wunderbar als Anwalt tätig sein mit einem "nur" befriedigendem Examen. Je nach Situation reicht auch einfach ein ausreichend, schließlich muss man letztlich nur irgendwie bestanden haben. In bestimmten Kanzleien (GK usw.) braucht man natürlich mehr. Schon allein aus Rationalisierungsgründen nimmt man dort dann eben die Examensnote als wesentlichen Indikator. Wobei diese im Einzelfall über die juristischen Qualitäten eines Einzelnen wenig aussagt. Ein guter Freund von mir hat ein "nur" ausreichendes Staatsexamen. Ich habe ein vollbefriedigend. Meine Klausuren waren wohl wesentlich "besser" als seine. Ich halte ihn aber für den besseren Juristen, wenngleich ich mich für alles andere als schlecht halte. Er durchdenkt juristische Fragestellungen schneller und hat auch irgendwie eine Art "Riecher" für die jeweilige Behandlung von Problemen. Ich brauche deutlich länger zur Durchdringung der Fragestellungen. Er ist selbständiger Anwalt (dort ist die Note schließlich völlig egal, solange sie über 4 liegt), ich in der Justiz. Er verdient erheblich mehr als ich, wir arbeiten wohl ungefähr gleichviel Stunden in der Woche.
Was ich insgesamt zu sagen versuche: Die Noten sind nicht alles. Sie zeigen (überspitzt) nur, wie gut jemand Klausuren schreiben kann. Die juristischen Qualitäten werden nur bedingt abgebildet. Dass der Staat sich daran aus Gründen des Leistungsprinzips irgendwie orientieren muss, ist nachvollziehbar. Ich empfinde es aber nicht als "Verfall", wenn nicht mehr nur VB-Kandidaten zur Justiz gehen. Meist schreibt man dort nämlich keine Klausuren, sondern muss Urteile, Beschlüsse, Verfügungen usw. verfassen und vielseitige organisatorische Herausforderungen meistern, wobei oftmals Muster zur Verfügung stehen, im Bedarfsfall auch einfach mal der erfahrenere Kollege aus dem benachbarten Büro um Rat gefragt werden kann.
Du meinst, die heutigen Juristen strengen sich nicht mehr genug an? Halte ich für ein Gerücht.
06.09.2020, 11:57
(06.09.2020, 11:28)Gast schrieb:(06.09.2020, 10:30)Gast schrieb: Ich denke, der "Notenverfall" kommt auch einfach daher, dass viele sich nicht mehr für den Job (und auch die Ausbildung) kaputt machen wollen (was man in heutigen Zeiten in unserem Land glücklicherweise auch nicht mehr machen muss). Man kann wunderbar als Anwalt tätig sein mit einem "nur" befriedigendem Examen. Je nach Situation reicht auch einfach ein ausreichend, schließlich muss man letztlich nur irgendwie bestanden haben. In bestimmten Kanzleien (GK usw.) braucht man natürlich mehr. Schon allein aus Rationalisierungsgründen nimmt man dort dann eben die Examensnote als wesentlichen Indikator. Wobei diese im Einzelfall über die juristischen Qualitäten eines Einzelnen wenig aussagt. Ein guter Freund von mir hat ein "nur" ausreichendes Staatsexamen. Ich habe ein vollbefriedigend. Meine Klausuren waren wohl wesentlich "besser" als seine. Ich halte ihn aber für den besseren Juristen, wenngleich ich mich für alles andere als schlecht halte. Er durchdenkt juristische Fragestellungen schneller und hat auch irgendwie eine Art "Riecher" für die jeweilige Behandlung von Problemen. Ich brauche deutlich länger zur Durchdringung der Fragestellungen. Er ist selbständiger Anwalt (dort ist die Note schließlich völlig egal, solange sie über 4 liegt), ich in der Justiz. Er verdient erheblich mehr als ich, wir arbeiten wohl ungefähr gleichviel Stunden in der Woche.
Was ich insgesamt zu sagen versuche: Die Noten sind nicht alles. Sie zeigen (überspitzt) nur, wie gut jemand Klausuren schreiben kann. Die juristischen Qualitäten werden nur bedingt abgebildet. Dass der Staat sich daran aus Gründen des Leistungsprinzips irgendwie orientieren muss, ist nachvollziehbar. Ich empfinde es aber nicht als "Verfall", wenn nicht mehr nur VB-Kandidaten zur Justiz gehen. Meist schreibt man dort nämlich keine Klausuren, sondern muss Urteile, Beschlüsse, Verfügungen usw. verfassen und vielseitige organisatorische Herausforderungen meistern, wobei oftmals Muster zur Verfügung stehen, im Bedarfsfall auch einfach mal der erfahrenere Kollege aus dem benachbarten Büro um Rat gefragt werden kann.
Du meinst, die heutigen Juristen strengen sich nicht mehr genug an? Halte ich für ein Gerücht.
Das dürfte jedenfalls nicht der Grund sein, warum die Justiz keine Leute mehr bekommt. Man hat mit guten Noten einfach deutlich attraktivere Möglichkeiten, die Justiz hat geschlafen in den letzten 20 Jahren.
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
06.09.2020, 12:03
(06.09.2020, 11:28)Gast schrieb:(06.09.2020, 10:30)Gast schrieb: Ich denke, der "Notenverfall" kommt auch einfach daher, dass viele sich nicht mehr für den Job (und auch die Ausbildung) kaputt machen wollen (was man in heutigen Zeiten in unserem Land glücklicherweise auch nicht mehr machen muss). Man kann wunderbar als Anwalt tätig sein mit einem "nur" befriedigendem Examen. Je nach Situation reicht auch einfach ein ausreichend, schließlich muss man letztlich nur irgendwie bestanden haben. In bestimmten Kanzleien (GK usw.) braucht man natürlich mehr. Schon allein aus Rationalisierungsgründen nimmt man dort dann eben die Examensnote als wesentlichen Indikator. Wobei diese im Einzelfall über die juristischen Qualitäten eines Einzelnen wenig aussagt. Ein guter Freund von mir hat ein "nur" ausreichendes Staatsexamen. Ich habe ein vollbefriedigend. Meine Klausuren waren wohl wesentlich "besser" als seine. Ich halte ihn aber für den besseren Juristen, wenngleich ich mich für alles andere als schlecht halte. Er durchdenkt juristische Fragestellungen schneller und hat auch irgendwie eine Art "Riecher" für die jeweilige Behandlung von Problemen. Ich brauche deutlich länger zur Durchdringung der Fragestellungen. Er ist selbständiger Anwalt (dort ist die Note schließlich völlig egal, solange sie über 4 liegt), ich in der Justiz. Er verdient erheblich mehr als ich, wir arbeiten wohl ungefähr gleichviel Stunden in der Woche.
Was ich insgesamt zu sagen versuche: Die Noten sind nicht alles. Sie zeigen (überspitzt) nur, wie gut jemand Klausuren schreiben kann. Die juristischen Qualitäten werden nur bedingt abgebildet. Dass der Staat sich daran aus Gründen des Leistungsprinzips irgendwie orientieren muss, ist nachvollziehbar. Ich empfinde es aber nicht als "Verfall", wenn nicht mehr nur VB-Kandidaten zur Justiz gehen. Meist schreibt man dort nämlich keine Klausuren, sondern muss Urteile, Beschlüsse, Verfügungen usw. verfassen und vielseitige organisatorische Herausforderungen meistern, wobei oftmals Muster zur Verfügung stehen, im Bedarfsfall auch einfach mal der erfahrenere Kollege aus dem benachbarten Büro um Rat gefragt werden kann.
Du meinst, die heutigen Juristen strengen sich nicht mehr genug an? Halte ich für ein Gerücht.
Beitrag überhaupt gelesen?
Da steht lediglich, warum die Notengrenzen sehr wahrscheinlich abgesengt wurden (Justiz ist beruflich einfach nicht mehr so wahnsinnig attraktiv, daher sehr viel weniger Bewerber mit Top-Noten = Absenkung der Anforderungen).
Der zweite Absatz beschäftigt sich dann mit dem Aussagewert von Noten in Bezug auf die praktische Arbeit.
Da steht nix von faulen Juristen...
06.09.2020, 12:39
(06.09.2020, 12:03)Gast schrieb:(06.09.2020, 11:28)Gast schrieb:(06.09.2020, 10:30)Gast schrieb: Ich denke, der "Notenverfall" kommt auch einfach daher, dass viele sich nicht mehr für den Job (und auch die Ausbildung) kaputt machen wollen (was man in heutigen Zeiten in unserem Land glücklicherweise auch nicht mehr machen muss). Man kann wunderbar als Anwalt tätig sein mit einem "nur" befriedigendem Examen. Je nach Situation reicht auch einfach ein ausreichend, schließlich muss man letztlich nur irgendwie bestanden haben. In bestimmten Kanzleien (GK usw.) braucht man natürlich mehr. Schon allein aus Rationalisierungsgründen nimmt man dort dann eben die Examensnote als wesentlichen Indikator. Wobei diese im Einzelfall über die juristischen Qualitäten eines Einzelnen wenig aussagt. Ein guter Freund von mir hat ein "nur" ausreichendes Staatsexamen. Ich habe ein vollbefriedigend. Meine Klausuren waren wohl wesentlich "besser" als seine. Ich halte ihn aber für den besseren Juristen, wenngleich ich mich für alles andere als schlecht halte. Er durchdenkt juristische Fragestellungen schneller und hat auch irgendwie eine Art "Riecher" für die jeweilige Behandlung von Problemen. Ich brauche deutlich länger zur Durchdringung der Fragestellungen. Er ist selbständiger Anwalt (dort ist die Note schließlich völlig egal, solange sie über 4 liegt), ich in der Justiz. Er verdient erheblich mehr als ich, wir arbeiten wohl ungefähr gleichviel Stunden in der Woche.
Was ich insgesamt zu sagen versuche: Die Noten sind nicht alles. Sie zeigen (überspitzt) nur, wie gut jemand Klausuren schreiben kann. Die juristischen Qualitäten werden nur bedingt abgebildet. Dass der Staat sich daran aus Gründen des Leistungsprinzips irgendwie orientieren muss, ist nachvollziehbar. Ich empfinde es aber nicht als "Verfall", wenn nicht mehr nur VB-Kandidaten zur Justiz gehen. Meist schreibt man dort nämlich keine Klausuren, sondern muss Urteile, Beschlüsse, Verfügungen usw. verfassen und vielseitige organisatorische Herausforderungen meistern, wobei oftmals Muster zur Verfügung stehen, im Bedarfsfall auch einfach mal der erfahrenere Kollege aus dem benachbarten Büro um Rat gefragt werden kann.
Du meinst, die heutigen Juristen strengen sich nicht mehr genug an? Halte ich für ein Gerücht.
Beitrag überhaupt gelesen?
Da steht lediglich, warum die Notengrenzen sehr wahrscheinlich abgesengt wurden (Justiz ist beruflich einfach nicht mehr so wahnsinnig attraktiv, daher sehr viel weniger Bewerber mit Top-Noten = Absenkung der Anforderungen).
Der zweite Absatz beschäftigt sich dann mit dem Aussagewert von Noten in Bezug auf die praktische Arbeit.
Da steht nix von faulen Juristen...
Typischerweise lesen Referendare bekanntlich den 2. Absatz nicht mehr, wobei der Kollege hier scheinbar schon vor dem 1. Absatz aufgehört hat zu lesen. :D
06.09.2020, 12:59
(06.09.2020, 12:03)Gast schrieb:(06.09.2020, 11:28)Gast schrieb:(06.09.2020, 10:30)Gast schrieb: Ich denke, der "Notenverfall" kommt auch einfach daher, dass viele sich nicht mehr für den Job (und auch die Ausbildung) kaputt machen wollen (was man in heutigen Zeiten in unserem Land glücklicherweise auch nicht mehr machen muss). Man kann wunderbar als Anwalt tätig sein mit einem "nur" befriedigendem Examen. Je nach Situation reicht auch einfach ein ausreichend, schließlich muss man letztlich nur irgendwie bestanden haben. In bestimmten Kanzleien (GK usw.) braucht man natürlich mehr. Schon allein aus Rationalisierungsgründen nimmt man dort dann eben die Examensnote als wesentlichen Indikator. Wobei diese im Einzelfall über die juristischen Qualitäten eines Einzelnen wenig aussagt. Ein guter Freund von mir hat ein "nur" ausreichendes Staatsexamen. Ich habe ein vollbefriedigend. Meine Klausuren waren wohl wesentlich "besser" als seine. Ich halte ihn aber für den besseren Juristen, wenngleich ich mich für alles andere als schlecht halte. Er durchdenkt juristische Fragestellungen schneller und hat auch irgendwie eine Art "Riecher" für die jeweilige Behandlung von Problemen. Ich brauche deutlich länger zur Durchdringung der Fragestellungen. Er ist selbständiger Anwalt (dort ist die Note schließlich völlig egal, solange sie über 4 liegt), ich in der Justiz. Er verdient erheblich mehr als ich, wir arbeiten wohl ungefähr gleichviel Stunden in der Woche.
Was ich insgesamt zu sagen versuche: Die Noten sind nicht alles. Sie zeigen (überspitzt) nur, wie gut jemand Klausuren schreiben kann. Die juristischen Qualitäten werden nur bedingt abgebildet. Dass der Staat sich daran aus Gründen des Leistungsprinzips irgendwie orientieren muss, ist nachvollziehbar. Ich empfinde es aber nicht als "Verfall", wenn nicht mehr nur VB-Kandidaten zur Justiz gehen. Meist schreibt man dort nämlich keine Klausuren, sondern muss Urteile, Beschlüsse, Verfügungen usw. verfassen und vielseitige organisatorische Herausforderungen meistern, wobei oftmals Muster zur Verfügung stehen, im Bedarfsfall auch einfach mal der erfahrenere Kollege aus dem benachbarten Büro um Rat gefragt werden kann.
Du meinst, die heutigen Juristen strengen sich nicht mehr genug an? Halte ich für ein Gerücht.
Beitrag überhaupt gelesen?
Da steht lediglich, warum die Notengrenzen sehr wahrscheinlich abgesengt wurden (Justiz ist beruflich einfach nicht mehr so wahnsinnig attraktiv, daher sehr viel weniger Bewerber mit Top-Noten = Absenkung der Anforderungen).
Der zweite Absatz beschäftigt sich dann mit dem Aussagewert von Noten in Bezug auf die praktische Arbeit.
Da steht nix von faulen Juristen...
meinst du abgesenkt?
06.09.2020, 13:18
06.09.2020, 13:53
(06.09.2020, 12:03)Gast schrieb:(06.09.2020, 11:28)Gast schrieb:(06.09.2020, 10:30)Gast schrieb: Ich denke, der "Notenverfall" kommt auch einfach daher, dass viele sich nicht mehr für den Job (und auch die Ausbildung) kaputt machen wollen (was man in heutigen Zeiten in unserem Land glücklicherweise auch nicht mehr machen muss). Man kann wunderbar als Anwalt tätig sein mit einem "nur" befriedigendem Examen. Je nach Situation reicht auch einfach ein ausreichend, schließlich muss man letztlich nur irgendwie bestanden haben. In bestimmten Kanzleien (GK usw.) braucht man natürlich mehr. Schon allein aus Rationalisierungsgründen nimmt man dort dann eben die Examensnote als wesentlichen Indikator. Wobei diese im Einzelfall über die juristischen Qualitäten eines Einzelnen wenig aussagt. Ein guter Freund von mir hat ein "nur" ausreichendes Staatsexamen. Ich habe ein vollbefriedigend. Meine Klausuren waren wohl wesentlich "besser" als seine. Ich halte ihn aber für den besseren Juristen, wenngleich ich mich für alles andere als schlecht halte. Er durchdenkt juristische Fragestellungen schneller und hat auch irgendwie eine Art "Riecher" für die jeweilige Behandlung von Problemen. Ich brauche deutlich länger zur Durchdringung der Fragestellungen. Er ist selbständiger Anwalt (dort ist die Note schließlich völlig egal, solange sie über 4 liegt), ich in der Justiz. Er verdient erheblich mehr als ich, wir arbeiten wohl ungefähr gleichviel Stunden in der Woche.
Was ich insgesamt zu sagen versuche: Die Noten sind nicht alles. Sie zeigen (überspitzt) nur, wie gut jemand Klausuren schreiben kann. Die juristischen Qualitäten werden nur bedingt abgebildet. Dass der Staat sich daran aus Gründen des Leistungsprinzips irgendwie orientieren muss, ist nachvollziehbar. Ich empfinde es aber nicht als "Verfall", wenn nicht mehr nur VB-Kandidaten zur Justiz gehen. Meist schreibt man dort nämlich keine Klausuren, sondern muss Urteile, Beschlüsse, Verfügungen usw. verfassen und vielseitige organisatorische Herausforderungen meistern, wobei oftmals Muster zur Verfügung stehen, im Bedarfsfall auch einfach mal der erfahrenere Kollege aus dem benachbarten Büro um Rat gefragt werden kann.
Du meinst, die heutigen Juristen strengen sich nicht mehr genug an? Halte ich für ein Gerücht.
Beitrag überhaupt gelesen?
Da steht lediglich, warum die Notengrenzen sehr wahrscheinlich abgesengt wurden (Justiz ist beruflich einfach nicht mehr so wahnsinnig attraktiv, daher sehr viel weniger Bewerber mit Top-Noten = Absenkung der Anforderungen).
Der zweite Absatz beschäftigt sich dann mit dem Aussagewert von Noten in Bezug auf die praktische Arbeit.
Da steht nix von faulen Juristen...
Du drückst dich offensichtlich unklar aus: "Ich denke, der "Notenverfall" kommt auch einfach daher, dass viele sich nicht mehr für den Job (und auch die Ausbildung) kaputt machen wollen (was man in heutigen Zeiten in unserem Land glücklicherweise auch nicht mehr machen muss). Man kann wunderbar als Anwalt tätig sein mit einem "nur" befriedigendem Examen."
Was also willst du damit sagen? Oder Hirn versenGt?
06.09.2020, 13:56
Warum sind hier eigentlich alle immer so aggressiv?