• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. Angebot ablehnen
Antworten

 
Angebot ablehnen
Gast_20
Unregistered
 
#1
17.08.2020, 22:39
Was hat es für Auswirkungen auf eine spätere Bewerbung bei Gericht, wenn man bereits ein Stellenangebot aufgrund des Ortes abgelehnt hat? Ist das schlimm? Hat man dann eine realistische Chance in nicht allzu entfernter Zukunft  noch einmal eingeladen zu werden?


Vlt hat jemand ja schon mal Erfahrungen dieser Art gesammelt und könnte berichten? 

Vielen Dank im Voraus
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#2
17.08.2020, 22:40
Ich würde das nicht ablehnen. Du kannst ja umziehen. Oder rechnest du mit mehr Angeboten? Wird schwer mit Corona...
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#3
18.08.2020, 06:41
Bundesland?
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#4
18.08.2020, 08:02
Ich fürchte das wird man dir mehr oder weniger zurecht bei einer erneuten Bewerbung entgegenhalten: Denn damit zeigst du dich unflexibel und die suchen gerade Leute, mit denen sie im Prinzip machen können, was sie wollen.
Du musst überlegen, was dir wichtiger ist. Ich kann gut verstehen, dass man nicht umziehen oder ewig pendeln mag (gerade als Proberichter kannst du auch nicht sagen, ich komme einmal die Woche).
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#5
18.08.2020, 08:33
(18.08.2020, 08:02)Gast schrieb:  Ich fürchte das wird man dir mehr oder weniger zurecht bei einer erneuten Bewerbung entgegenhalten: Denn damit zeigst du dich unflexibel und die suchen gerade Leute, mit denen sie im Prinzip machen können, was sie wollen.
Du musst überlegen, was dir wichtiger ist. Ich kann gut verstehen, dass man nicht umziehen oder ewig pendeln mag (gerade als Proberichter kannst du auch nicht sagen, ich komme einmal die Woche).

Absolut. Für den Staat ist der Proberichter lediglich "Verschiebungsmasse".
Zitieren
Gast_20
Unregistered
 
#6
18.08.2020, 09:53
(18.08.2020, 06:41)Gast schrieb:  Bundesland?


NRW...
Zitieren
Gast_20
Unregistered
 
#7
18.08.2020, 09:54
(18.08.2020, 08:02)Gast schrieb:  Ich fürchte das wird man dir mehr oder weniger zurecht bei einer erneuten Bewerbung entgegenhalten: Denn damit zeigst du dich unflexibel und die suchen gerade Leute, mit denen sie im Prinzip machen können, was sie wollen.
Du musst überlegen, was dir wichtiger ist. Ich kann gut verstehen, dass man nicht umziehen oder ewig pendeln mag (gerade als Proberichter kannst du auch nicht sagen, ich komme einmal die Woche).

Danke für deine Antwort ... das habe ich schon befürchtet:/
Zitieren
NRWlerr
Unregistered
 
#8
18.08.2020, 14:52
Gerade in NRW würde ich den anderen Kommentatoren hier nicht zustimmen. Die schiere Anzahl sorgt hier dafür, dass der Faktor einmalige Ablehnung recht untergehen wird. Die Flexibilität ist außerdem nicht auf den Ort begrenzt, sodass ein Entgegenhalten hier recht einschichtig wäre (die zeitliche Flexibilität gerade von Jungrichtern bzw. Jungstaatsanwälten ist bekanntlich nicht unerheblich).

Ich habe damals (vor 4 Jahren) auch den Fall gehabt, dass man mich woanders hinstecken wollte. Da NRW nicht mit bspw. dem Saarland oder Bremen vergleichbar ist, war es mir auch sehr wichtig, wo ich arbeite. Letzlich hat sich alles gefügt. Wobei man nicht damit rechnen darf, immer nur am ersten Gericht bzw. der ersten StA zu bleiben.

Alles Gute!
Zitieren
C8H10N4O2
Senior Member
****
Beiträge: 369
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2020
#9
19.08.2020, 20:32
Rückgrat zeigen und widersprechen ist im Justizdienst nicht erwünscht, da klebt schon der nicht einstellungs bzw. „EDEKA“ Vermerk an deiner akte
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus