09.06.2016, 15:43
Ihr Lieben, 0 kriegt man sowieso nicht und ich bin sicher, ein passabel geschriebener Strafbefehl/Anklage wird viele von uns ins befriedigend retten. Schwamm drüber und morgen kommt dann was gescheites.
09.06.2016, 15:44
und warum nicht noch mehr aufgaben,bitt? reicht doch noch längst nicht, die strafbarkeit von 3 leuten zu prüfen, nen sachverhalt inkl beweiswürdigung zu schreiben, rechtsmittel zu prüfen und nen strafantrag zu schreiben...
zusätzlich überall nette kleine fallen einbauen,die der gemeine referendar in der aufregung völlig übersieht und die ihm dann zusätzlich das genick brechen...
zusätzlich überall nette kleine fallen einbauen,die der gemeine referendar in der aufregung völlig übersieht und die ihm dann zusätzlich das genick brechen...
09.06.2016, 15:48
Ich glaube der Korrektor kann kein Wort lesen was ich da geschrieben habe. Und bis zum Strafbefehl bin ich nicht wirklich gekommen, 2 Sätze und dann war die Zeit vorbei.. Aufgabe 1a hab ich schon nicht verstanden, warum ich das jetzt machen soll und und und.. Beschissen wäre noch geprahlt
09.06.2016, 15:52
Die ganze klausur war doch unerhört. Wie soll man sich denn auf so etwas vorbereiten. Reine Schikane
09.06.2016, 15:54
Mensch tut das gut zu lesen, dass es auch anderen so ging wie mir. Was zur Hölle.
Dafür hätte man nicht unbedingt jura studieren müssen. Und an die anderen die das Urteil kannten, lucky you.
Irgendjmd. noch was zu der Aussage des A? Erst gelabert, dann belehrt, dann gelabert dann doch nicht... Das findest du in keinem Lehrbuch..
Geh ich richtig in der Annahme, dass bei dem Sachverhalt eine Beweiswürdigung einzubauen war und die Sache mit A komplett nichts zu suchen hatte dort?
Dafür hätte man nicht unbedingt jura studieren müssen. Und an die anderen die das Urteil kannten, lucky you.
Irgendjmd. noch was zu der Aussage des A? Erst gelabert, dann belehrt, dann gelabert dann doch nicht... Das findest du in keinem Lehrbuch..
Geh ich richtig in der Annahme, dass bei dem Sachverhalt eine Beweiswürdigung einzubauen war und die Sache mit A komplett nichts zu suchen hatte dort?
09.06.2016, 16:12
(09.06.2016, 15:54)Allwissender schrieb: Mensch tut das gut zu lesen, dass es auch anderen so ging wie mir. Was zur Hölle.
Dafür hätte man nicht unbedingt jura studieren müssen. Und an die anderen die das Urteil kannten, lucky you.
Irgendjmd. noch was zu der Aussage des A? Erst gelabert, dann belehrt, dann gelabert dann doch nicht... Das findest du in keinem Lehrbuch..
Geh ich richtig in der Annahme, dass bei dem Sachverhalt eine Beweiswürdigung einzubauen war und die Sache mit A komplett nichts zu suchen hatte dort?
Mit der Aussage war doch formal alles ok?
Hab nur geschrieben, dass das Urteil und das Protokoll über 249 und 254 eingeführt werden können.
09.06.2016, 16:20
Wie zur Hölle soll man da denn drauf kommen? Kannte das Urteil auch nicht....
Habe bei dem Punkt, ob das Urteil prozessual ordnungsgemäß zustande kam, dass der Bußgeldbescheid hätte aufgehoben werden müssen. Außerdem erfolgte erst der Beschluss dass ins Strafverfahren übergegangen wird und danach ein Hinweis an die Angeklagte. Muss glaube ich vorher geschehen.
Habe bzgl. A Wahlfeststellung, wüsste nicht wie bewiesen sein soll, dass die erste Aussage falsch war und nicht die zweite. Va weil die J Vermutet dass es K ist auf dem Foto. Würde dies doch ehr dafür sprechen, dass die zweite falsch ist.
Habe bei dem Punkt, ob das Urteil prozessual ordnungsgemäß zustande kam, dass der Bußgeldbescheid hätte aufgehoben werden müssen. Außerdem erfolgte erst der Beschluss dass ins Strafverfahren übergegangen wird und danach ein Hinweis an die Angeklagte. Muss glaube ich vorher geschehen.
Habe bzgl. A Wahlfeststellung, wüsste nicht wie bewiesen sein soll, dass die erste Aussage falsch war und nicht die zweite. Va weil die J Vermutet dass es K ist auf dem Foto. Würde dies doch ehr dafür sprechen, dass die zweite falsch ist.
09.06.2016, 16:23
Habt ihr also eine Revision bei OLG ka angenommen?
09.06.2016, 16:24
(09.06.2016, 16:20)Bw schrieb: Habe bei dem Punkt, ob das Urteil prozessual ordnungsgemäß zustande kam, dass der Bußgeldbescheid hätte aufgehoben werden müssen. Außerdem erfolgte erst der Beschluss dass ins Strafverfahren übergegangen wird und danach ein Hinweis an die Angeklagte. Muss glaube ich vorher geschehen.
Habe bzgl. A Wahlfeststellung, wüsste nicht wie bewiesen sein soll, dass die erste Aussage falsch war und nicht die zweite. Va weil die J Vermutet dass es K ist auf dem Foto. Würde dies doch ehr dafür sprechen, dass die zweite falsch ist.
Diesen prozessualen Teil gab es in NRW nicht. Hier war nur die Entschließung der StA zu entwerfen. Das OWi-Verfahren war schon rechtskräftig abgeschlossen.
Zumindest in NRW hat sich A in seiner zweiten Vernehmung dahin eingelassen, dass S gefahren sei und J hat gesagt, sie sei sich ziemlich sicher gewesen, dass A zu S ins Auto gestiegen sei.
Es muss ja im Übrigen auch nicht erwiesen sein. Für hinreichenden Tatverdacht reicht das allemal.
09.06.2016, 16:28
Sind die denn total bescheuert uns sowas zu geben? Da sitzen totale StrafRfreaks und überlegen sich die absurdesten Lösungen und wir Refs sollen das in 5 Std können? Super, wenn man zufällig vom Urteil gehört hat, aber was ist das für eine Leistung im 2. Examen, bei der man den Fall mit dem jur. Handwerkszeug nicht ordentlich lösen kann und es darauf ankommt, durch Zufall von einer absurden Entscheidung gehört zu haben. Da haben wir es wieder. Die wollen, dass man kein gutes Examen macht!