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Promovieren mit unteren Befriedigend
Gast
Unregistered
 
#1
13.08.2020, 12:04
Guten Tag allerseits,

ich habe im ersten Examen knapp unter 7 und im zweiten etwas über 7 Punkte. Ich bin Rechtsanwalt in einer kleineren Einheit und arbeite Vollzeit.

Die Promotionsordnungen sind ja recht eindeutig, allerdings habe ich nun schon mehrfach gehört und gelesen, dass es Menschen gab, die auch mit solchen Noten promoviert haben.

Ich interessiere mich daher für eine berufsbegleitende Promotion. Wie läuft die Bewerbung für eine Promotion denn ab? Muss ich direkt ein Themenvorschlag machen, wie komme ich an Themen und verbessere ich meine Chancen genommen zu werden.

Ich habe mich bereits informiert und recherchiert und würde aber dennoch gerne von Menschen noch Tipps und Erfahrungen mitgeteilt bekommen, daher mein Post.

Vielen Dank schon mal.
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Gast
Unregistered
 
#2
13.08.2020, 12:28
(13.08.2020, 12:04)Gast schrieb:  Guten Tag allerseits,

ich habe im ersten Examen knapp unter 7 und im zweiten etwas über 7 Punkte. Ich bin Rechtsanwalt in einer kleineren Einheit und arbeite Vollzeit.

Die Promotionsordnungen sind ja recht eindeutig, allerdings habe ich nun schon mehrfach gehört und gelesen, dass es Menschen gab, die auch mit solchen Noten promoviert haben.

Ich interessiere mich daher für eine berufsbegleitende Promotion. Wie läuft die Bewerbung für eine Promotion denn ab? Muss ich direkt ein Themenvorschlag machen, wie komme ich an Themen und verbessere ich meine Chancen genommen zu werden.

Ich habe mich bereits informiert und recherchiert und würde aber dennoch gerne von Menschen noch Tipps und Erfahrungen mitgeteilt bekommen, daher mein Post.

Vielen Dank schon mal.


Schau mal bei den Lehrstühlen auf der Homepage nach, da steht meistens ob man ein Thema ausarbeiten muss und welche Unterlagen man genau einreichen soll
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Fauli
Unregistered
 
#3
13.08.2020, 14:18
Genau, schau mal, welche Bereiche dich interessieren und an die entsprechenden Lehrstühle.

Mein Doktorvater wollte bei Externen, dass die ein Seminar mitmachen und eine Seminararbeit schreiben.
Damit konnte man sich dann "beweisen".
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Gast
Unregistered
 
#4
13.08.2020, 14:29
Ich würde eher erstmal informell anfragen. Grobe Richtung der Diss nennen und nachfragen, welche Voraussetzungen der Prof. aufstellt. 
Bei uns am Lehrstuhl war es auch so, dass den Leuten ohne Prädikat die nach der Promotionsordnung erforderliche besondere Eignung nur Ablegen einer ordentlichen Seminararbeit attestiert wurde.
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Gast
Unregistered
 
#5
13.08.2020, 14:32
(13.08.2020, 12:04)Gast schrieb:  Guten Tag allerseits,

ich habe im ersten Examen knapp unter 7 und im zweiten etwas über 7 Punkte. Ich bin Rechtsanwalt in einer kleineren Einheit und arbeite Vollzeit.

Die Promotionsordnungen sind ja recht eindeutig, allerdings habe ich nun schon mehrfach gehört und gelesen, dass es Menschen gab, die auch mit solchen Noten promoviert haben.

Ich interessiere mich daher für eine berufsbegleitende Promotion. Wie läuft die Bewerbung für eine Promotion denn ab? Muss ich direkt ein Themenvorschlag machen, wie komme ich an Themen und verbessere ich meine Chancen genommen zu werden.

Ich habe mich bereits informiert und recherchiert und würde aber dennoch gerne von Menschen noch Tipps und Erfahrungen mitgeteilt bekommen, daher mein Post.

Vielen Dank schon mal.
Es gibt in allen Promotionsordnungen Öffnungsklauseln. Die Note ist egal, wenn Du einen Prof findest, der Dich schreiben lässt.

Es gibt innerhalb der Fakultäten dabei oft die Absprache, dass man diese Ausnahme immer ab zB 7,5 erteilt (ist mir von Marburg bekannt). 

Auch darüber hinaus gibt es Möglichkeiten. Die Promotionsordnung in zB Oldenburg fordert mE nur ein befriedigend. Also es gibt ja auch Juraprofs an Unis, wo man kein Jura studieren kann. Für die BWLer ect...die haben dann oft nur 6,5 als offizielle Grenze. Oder man macht einen BWL Dr. zu einem juristischen Thema. Dann ist die Note sowieso egal.
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Gast
Unregistered
 
#6
13.08.2020, 15:10
(13.08.2020, 14:32)Gast schrieb:  
(13.08.2020, 12:04)Gast schrieb:  Guten Tag allerseits,

ich habe im ersten Examen knapp unter 7 und im zweiten etwas über 7 Punkte. Ich bin Rechtsanwalt in einer kleineren Einheit und arbeite Vollzeit.

Die Promotionsordnungen sind ja recht eindeutig, allerdings habe ich nun schon mehrfach gehört und gelesen, dass es Menschen gab, die auch mit solchen Noten promoviert haben.

Ich interessiere mich daher für eine berufsbegleitende Promotion. Wie läuft die Bewerbung für eine Promotion denn ab? Muss ich direkt ein Themenvorschlag machen, wie komme ich an Themen und verbessere ich meine Chancen genommen zu werden.

Ich habe mich bereits informiert und recherchiert und würde aber dennoch gerne von Menschen noch Tipps und Erfahrungen mitgeteilt bekommen, daher mein Post.

Vielen Dank schon mal.
Es gibt in allen Promotionsordnungen Öffnungsklauseln. Die Note ist egal, wenn Du einen Prof findest, der Dich schreiben lässt.

Es gibt innerhalb der Fakultäten dabei oft die Absprache, dass man diese Ausnahme immer ab zB 7,5 erteilt (ist mir von Marburg bekannt). 

Auch darüber hinaus gibt es Möglichkeiten. Die Promotionsordnung in zB Oldenburg fordert mE nur ein befriedigend. Also es gibt ja auch Juraprofs an Unis, wo man kein Jura studieren kann. Für die BWLer ect...die haben dann oft nur 6,5 als offizielle Grenze. Oder man macht einen BWL Dr. zu einem juristischen Thema. Dann ist die Note sowieso egal.


Weder gibt es in allen Promotionsordnungen Öffnungsklauseln, noch ist die Note auch bei einem etwaigen Dispens egal.
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Gast
Unregistered
 
#7
13.08.2020, 15:18
(13.08.2020, 15:10)Gast schrieb:  
(13.08.2020, 14:32)Gast schrieb:  
(13.08.2020, 12:04)Gast schrieb:  Guten Tag allerseits,

ich habe im ersten Examen knapp unter 7 und im zweiten etwas über 7 Punkte. Ich bin Rechtsanwalt in einer kleineren Einheit und arbeite Vollzeit.

Die Promotionsordnungen sind ja recht eindeutig, allerdings habe ich nun schon mehrfach gehört und gelesen, dass es Menschen gab, die auch mit solchen Noten promoviert haben.

Ich interessiere mich daher für eine berufsbegleitende Promotion. Wie läuft die Bewerbung für eine Promotion denn ab? Muss ich direkt ein Themenvorschlag machen, wie komme ich an Themen und verbessere ich meine Chancen genommen zu werden.

Ich habe mich bereits informiert und recherchiert und würde aber dennoch gerne von Menschen noch Tipps und Erfahrungen mitgeteilt bekommen, daher mein Post.

Vielen Dank schon mal.
Es gibt in allen Promotionsordnungen Öffnungsklauseln. Die Note ist egal, wenn Du einen Prof findest, der Dich schreiben lässt.

Es gibt innerhalb der Fakultäten dabei oft die Absprache, dass man diese Ausnahme immer ab zB 7,5 erteilt (ist mir von Marburg bekannt). 

Auch darüber hinaus gibt es Möglichkeiten. Die Promotionsordnung in zB Oldenburg fordert mE nur ein befriedigend. Also es gibt ja auch Juraprofs an Unis, wo man kein Jura studieren kann. Für die BWLer ect...die haben dann oft nur 6,5 als offizielle Grenze. Oder man macht einen BWL Dr. zu einem juristischen Thema. Dann ist die Note sowieso egal.


Weder gibt es in allen Promotionsordnungen Öffnungsklauseln, noch ist die Note auch bei einem etwaigen Dispens egal.
Doch, guck nach. Es gibt überall Öffnungsklauseln. 

Und natürlich, wenn der Prof Dich mit 6P unterstützt, geht das klar. Alles andere stimmt einfach nicht.
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NRWrio
Unregistered
 
#8
13.08.2020, 17:03
(13.08.2020, 15:18)Gast schrieb:  
(13.08.2020, 15:10)Gast schrieb:  
(13.08.2020, 14:32)Gast schrieb:  
(13.08.2020, 12:04)Gast schrieb:  Guten Tag allerseits,

ich habe im ersten Examen knapp unter 7 und im zweiten etwas über 7 Punkte. Ich bin Rechtsanwalt in einer kleineren Einheit und arbeite Vollzeit.

Die Promotionsordnungen sind ja recht eindeutig, allerdings habe ich nun schon mehrfach gehört und gelesen, dass es Menschen gab, die auch mit solchen Noten promoviert haben.

Ich interessiere mich daher für eine berufsbegleitende Promotion. Wie läuft die Bewerbung für eine Promotion denn ab? Muss ich direkt ein Themenvorschlag machen, wie komme ich an Themen und verbessere ich meine Chancen genommen zu werden.

Ich habe mich bereits informiert und recherchiert und würde aber dennoch gerne von Menschen noch Tipps und Erfahrungen mitgeteilt bekommen, daher mein Post.

Vielen Dank schon mal.
Es gibt in allen Promotionsordnungen Öffnungsklauseln. Die Note ist egal, wenn Du einen Prof findest, der Dich schreiben lässt.

Es gibt innerhalb der Fakultäten dabei oft die Absprache, dass man diese Ausnahme immer ab zB 7,5 erteilt (ist mir von Marburg bekannt). 

Auch darüber hinaus gibt es Möglichkeiten. Die Promotionsordnung in zB Oldenburg fordert mE nur ein befriedigend. Also es gibt ja auch Juraprofs an Unis, wo man kein Jura studieren kann. Für die BWLer ect...die haben dann oft nur 6,5 als offizielle Grenze. Oder man macht einen BWL Dr. zu einem juristischen Thema. Dann ist die Note sowieso egal.


Weder gibt es in allen Promotionsordnungen Öffnungsklauseln, noch ist die Note auch bei einem etwaigen Dispens egal.
Doch, guck nach. Es gibt überall Öffnungsklauseln. 

Und natürlich, wenn der Prof Dich mit 6P unterstützt, geht das klar. Alles andere stimmt einfach nicht.

Nein, das ist schlichtweg falsch. Die Öffnungsklausel meiner Fakultät sieht zB zwingend 7,5 Punkte in einem der beiden Examina vor. Darunter geht es nicht. Normen zu lesen, sollten hier im Forum doch eigentlich alle beherrschen.
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Gast
Unregistered
 
#9
13.08.2020, 17:27
(13.08.2020, 17:03)NRWrio schrieb:  
(13.08.2020, 15:18)Gast schrieb:  
(13.08.2020, 15:10)Gast schrieb:  
(13.08.2020, 14:32)Gast schrieb:  
(13.08.2020, 12:04)Gast schrieb:  Guten Tag allerseits,

ich habe im ersten Examen knapp unter 7 und im zweiten etwas über 7 Punkte. Ich bin Rechtsanwalt in einer kleineren Einheit und arbeite Vollzeit.

Die Promotionsordnungen sind ja recht eindeutig, allerdings habe ich nun schon mehrfach gehört und gelesen, dass es Menschen gab, die auch mit solchen Noten promoviert haben.

Ich interessiere mich daher für eine berufsbegleitende Promotion. Wie läuft die Bewerbung für eine Promotion denn ab? Muss ich direkt ein Themenvorschlag machen, wie komme ich an Themen und verbessere ich meine Chancen genommen zu werden.

Ich habe mich bereits informiert und recherchiert und würde aber dennoch gerne von Menschen noch Tipps und Erfahrungen mitgeteilt bekommen, daher mein Post.

Vielen Dank schon mal.
Es gibt in allen Promotionsordnungen Öffnungsklauseln. Die Note ist egal, wenn Du einen Prof findest, der Dich schreiben lässt.

Es gibt innerhalb der Fakultäten dabei oft die Absprache, dass man diese Ausnahme immer ab zB 7,5 erteilt (ist mir von Marburg bekannt). 

Auch darüber hinaus gibt es Möglichkeiten. Die Promotionsordnung in zB Oldenburg fordert mE nur ein befriedigend. Also es gibt ja auch Juraprofs an Unis, wo man kein Jura studieren kann. Für die BWLer ect...die haben dann oft nur 6,5 als offizielle Grenze. Oder man macht einen BWL Dr. zu einem juristischen Thema. Dann ist die Note sowieso egal.


Weder gibt es in allen Promotionsordnungen Öffnungsklauseln, noch ist die Note auch bei einem etwaigen Dispens egal.
Doch, guck nach. Es gibt überall Öffnungsklauseln. 

Und natürlich, wenn der Prof Dich mit 6P unterstützt, geht das klar. Alles andere stimmt einfach nicht.

Nein, das ist schlichtweg falsch. Die Öffnungsklausel meiner Fakultät sieht zB zwingend 7,5 Punkte in einem der beiden Examina vor. Darunter geht es nicht. Normen zu lesen, sollten hier im Forum doch eigentlich alle beherrschen.
Du gehst nur wieder von deiner Uni aus. Bei vielen Fakultäten gibt es eben keine Notenvorgaben, wenn es um eine Abweichung geht.
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Gast
Unregistered
 
#10
13.08.2020, 17:33
(13.08.2020, 17:27)Gast schrieb:  
(13.08.2020, 17:03)NRWrio schrieb:  
(13.08.2020, 15:18)Gast schrieb:  
(13.08.2020, 15:10)Gast schrieb:  
(13.08.2020, 14:32)Gast schrieb:  Es gibt in allen Promotionsordnungen Öffnungsklauseln. Die Note ist egal, wenn Du einen Prof findest, der Dich schreiben lässt.

Es gibt innerhalb der Fakultäten dabei oft die Absprache, dass man diese Ausnahme immer ab zB 7,5 erteilt (ist mir von Marburg bekannt). 

Auch darüber hinaus gibt es Möglichkeiten. Die Promotionsordnung in zB Oldenburg fordert mE nur ein befriedigend. Also es gibt ja auch Juraprofs an Unis, wo man kein Jura studieren kann. Für die BWLer ect...die haben dann oft nur 6,5 als offizielle Grenze. Oder man macht einen BWL Dr. zu einem juristischen Thema. Dann ist die Note sowieso egal.


Weder gibt es in allen Promotionsordnungen Öffnungsklauseln, noch ist die Note auch bei einem etwaigen Dispens egal.
Doch, guck nach. Es gibt überall Öffnungsklauseln. 

Und natürlich, wenn der Prof Dich mit 6P unterstützt, geht das klar. Alles andere stimmt einfach nicht.

Nein, das ist schlichtweg falsch. Die Öffnungsklausel meiner Fakultät sieht zB zwingend 7,5 Punkte in einem der beiden Examina vor. Darunter geht es nicht. Normen zu lesen, sollten hier im Forum doch eigentlich alle beherrschen.
Du gehst nur wieder von deiner Uni aus. Bei vielen Fakultäten gibt es eben keine Notenvorgaben, wenn es um eine Abweichung geht.

Dann zeig mir mal fünf juristische Fakultäten, bei denen man auch mit ausreichenden Examina promovieren kann.
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