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Klausuren Juni 2016
Gast
Unregistered
 
#81
04.06.2016, 09:43
Das kann ich so nicht stehen lassen:

Ich bin seit einigen Jahren im Job. Alle meine Referendarkollegen und ich haben inzwischen ordentlich bezahlte Juristenjobs bekommen (deutlich außerhalb des Niedriglohnbereichs). Und auch bei uns waren einige durchgefallen und haben erst im 2. Anlauf mit ausreichend bestanden.

Das was man rückblickend sagen kann ist, dass die Kollegen mit ausreichend länger suchen mussten, um eine Stelle zu finden. Das wars aber auch.

Und hieran wird sich auf absehbare Zeit auch nichts ändern. Es fangen deutlich weniger Studenten an Jura zu studieren. Ein Doppel-VB setzt nahezu kein Arbeitgeber mehr voraus; der Staat schon seit zwei, drei Jahren nicht mehr.

Wenn man im Examen oder kurz danach steht, ist der Frust - so wie bei "Egal" - möglicherweise groß. Der Jobeinstieg gelingt aber nahezu allen.

**** SO UND NUN WIEDER ALLEN, DIE IM JUNI SCHREIBEN, VIEL ERFOLG ****
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Gast
Unregistered
 
#82
04.06.2016, 10:19
(04.06.2016, 09:43)Gast schrieb:  Das kann ich so nicht stehen lassen:

Ich bin seit einigen Jahren im Job. Alle meine Referendarkollegen und ich haben inzwischen ordentlich bezahlte Juristenjobs bekommen (deutlich außerhalb des Niedriglohnbereichs). Und auch bei uns waren einige durchgefallen und haben erst im 2. Anlauf mit ausreichend bestanden.

Das was man rückblickend sagen kann ist, dass die Kollegen mit ausreichend länger suchen mussten, um eine Stelle zu finden. Das wars aber auch.

Und hieran wird sich auf absehbare Zeit auch nichts ändern. Es fangen deutlich weniger Studenten an Jura zu studieren. Ein Doppel-VB setzt nahezu kein Arbeitgeber mehr voraus; der Staat schon seit zwei, drei Jahren nicht mehr.

Wenn man im Examen oder kurz danach steht, ist der Frust - so wie bei "Egal" - möglicherweise groß. Der Jobeinstieg gelingt aber nahezu allen.

**** SO UND NUN WIEDER ALLEN, DIE IM JUNI SCHREIBEN, VIEL ERFOLG ****

Da schließe ich mich meinem Vorredner an
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Gast
Unregistered
 
#83
04.06.2016, 15:59
Die Frage ist nur, was du noch hier zu lesen hast, wenn du schon seit Jahren im Job bist:s
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Gast
Unregistered
 
#84
04.06.2016, 17:53
Anscheinend sind bestimmte Personen nicht in der Lage zu lesen: es geht um den Austausch zu den Juni Klausuren. Also spamt das Forum nicht mit einem Gequatsche voll, dass niemanden interessiert und lediglich nervt. Danke!
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Gast
Unregistered
 
#85
04.06.2016, 18:34
..zurück zum Thema. Wäre jmd von den Berlinern/NRWlern so reizend seine Lösung zu dem zweiten Teil von gestern zu präsentieren, also ob die RAin ihre Gebühren ersetzt kriegt oder nicht, oder wenn ja in welcher Höhe.
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GastNRW_09
Unregistered
 
#86
04.06.2016, 19:17
(04.06.2016, 18:34)Gast schrieb:  ..zurück zum Thema. Wäre jmd von den Berlinern/NRWlern so reizend seine Lösung zu dem zweiten Teil von gestern zu präsentieren, also ob die RAin ihre Gebühren ersetzt kriegt oder nicht, oder wenn ja in welcher Höhe.

In NRW gab es keinen zweiten Teil mit Gebührenansprüchen der RAin. Einzig und allein ob der Sachverständige den es abzulehnen galt, seine Gebühren für das Gutachten bekommt, mit der Folge, dass der Mandant einen neuen Vorschuss einzahlen müsste ließe sich mit Blick auf § 8a JVEG ablehnen (Prüfungspunkt: Zweckmäßigkeit).
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NRW123
Unregistered
 
#87
04.06.2016, 19:56
Ich meine auch, dass es im Gutachten und dann auch in der Zweckmäßigkeit aufgrund von 72 II ZPO notwendig war, einen etwaigen Schadensersatzanspruch gegen den Sachverständigen aus 839a BGB zu prüfen, soweit das Gericht dem Ablehnungsantrag nicht folgen sollte. Dann könnte sich der Mandant auf diesem Wege in einem neuen Prozess gegen den Sachverständigen schadlos halten.
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Gast
Unregistered
 
#88
04.06.2016, 20:11
Naja gut, das lässt sich aber beim derzeitigen Verfahrensstand schlecht prüfen. Er ist ja noch nicht abgelehnt und er kann sein Gutachten ja - wenn das Gericht ihn nicht ablehnt, sondern stattdessen zur Nachbesserung auffordert - auch noch nachbessern. Der Mandant hat auch nicht nach einem Vorgehen gegen den Sachverständigen gefragt.
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GastNRW_09
Unregistered
 
#89
04.06.2016, 20:20
(04.06.2016, 19:56)NRW123 schrieb:  Ich meine auch, dass es im Gutachten und dann auch in der Zweckmäßigkeit aufgrund von 72 II ZPO notwendig war, einen etwaigen Schadensersatzanspruch gegen den Sachverständigen aus 839a BGB zu prüfen, soweit das Gericht dem Ablehnungsantrag nicht folgen sollte. Dann könnte sich der Mandant auf diesem Wege in einem neuen Prozess gegen den Sachverständigen schadlos halten.

Wie verhält sich das zu §§ 72 II ("[undefined=undefined]Das Gericht und ein vom Gericht bestellter Sachverständiger sind nicht Dritter im Sinne dieser Vorschrift[/undefined]") und § 404a?:dodgy:
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GastNRW_09
Unregistered
 
#90
04.06.2016, 20:21
(04.06.2016, 20:20)GastNRW_09 schrieb:  
(04.06.2016, 19:56)NRW123 schrieb:  Ich meine auch, dass es im Gutachten und dann auch in der Zweckmäßigkeit aufgrund von 72 II ZPO notwendig war, einen etwaigen Schadensersatzanspruch gegen den Sachverständigen aus 839a BGB zu prüfen, soweit das Gericht dem Ablehnungsantrag nicht folgen sollte. Dann könnte sich der Mandant auf diesem Wege in einem neuen Prozess gegen den Sachverständigen schadlos halten.

Wie verhält sich das zu §§ 72 II ("[undefined=undefined]Das Gericht und ein vom Gericht bestellter Sachverständiger sind nicht Dritter im Sinne dieser Vorschrift[/undefined]") und § 404a?:dodgy:

Stimmt geht ja gar nicht um die Streitverkündung :D
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