30.07.2020, 14:14
(30.07.2020, 13:29)Gast schrieb: Das Gericht muss das Recht anwenden. Der Anwalt nur den Sachverhalt liefern.
Der Grundsatz trifft zwar zu, aber faktisch macht das kein ernstzunehmender Anwalt (nicht zuletzt aus Haftungsgründen).
Im Übrigen, wo ist der Mehrwert einer bloßen Sachverhaltsschilderung...
Sorry, off topic hier, aber das könnte ich nicht unkommentiert lassen.
30.07.2020, 14:23
(30.07.2020, 14:14)Gast GPA schrieb:(30.07.2020, 13:29)Gast schrieb: Das Gericht muss das Recht anwenden. Der Anwalt nur den Sachverhalt liefern.
Der Grundsatz trifft zwar zu, aber faktisch macht das kein ernstzunehmender Anwalt (nicht zuletzt aus Haftungsgründen).
Im Übrigen, wo ist der Mehrwert einer bloßen Sachverhaltsschilderung...
Sorry, off topic hier, aber das könnte ich nicht unkommentiert lassen.
Das hängt ja wohl vom Sachverhalt ab. Beim Autounfall muss ich nicht 823 bgb 7,18 stvg wie in der klausur runterrattern.
da reicht auch „das kann doch nicht sein“ dass mein mandant alles zahlen muss
30.07.2020, 14:23
(30.07.2020, 10:30)Gast schrieb: Ich denke auch, dass die Feld-Wald-Wiesen-Anwälte durchaus gut sein können, aber eben das Pech haben, viele blöde Mandate zu kriegen. Zudem werden eher die älteren besser sein, weil es damals eben noch mehr FWW gab und das heute gute Leute (noch) weniger machen.
Man merkt aber auch, dass viele Anwälte einfach schlecht sind. In der Hauptverhandlung wird kein Wort gesagt (auch wenn es nötig wäre), prozessual kommen sie überhaupt nicht mit, schlechte Formulierungen..
Es gibt aber auch Anwälte mit schlechten Noten, die sich voll reinhängen, viel sagen und Anträge stellen und dann trotzdem verlieren, weil dem Richter eine Laus über die Leber gelaufen ist, obwohl der Richter genauso gut anders herum hätte entscheiden können.
Es gibt auch Anwälte, die b bis vb haben und meinen kaum mehr was vor Gericht sagen zu müssen, weil ihre Anwesenheit Ehrung genug für das Gericht ist (Ausruhen auf den Lorbeeren) und weil sie sich ja schon durch ihre Examensnoten bewiesen haben.
30.07.2020, 14:26
OT:
12,1 im Ersten
9,0 im Zweiten
12,1 im Ersten
9,0 im Zweiten
30.07.2020, 15:25
(30.07.2020, 14:23)Gast schrieb:(30.07.2020, 10:30)Gast schrieb: Ich denke auch, dass die Feld-Wald-Wiesen-Anwälte durchaus gut sein können, aber eben das Pech haben, viele blöde Mandate zu kriegen. Zudem werden eher die älteren besser sein, weil es damals eben noch mehr FWW gab und das heute gute Leute (noch) weniger machen.
Man merkt aber auch, dass viele Anwälte einfach schlecht sind. In der Hauptverhandlung wird kein Wort gesagt (auch wenn es nötig wäre), prozessual kommen sie überhaupt nicht mit, schlechte Formulierungen..
Es gibt aber auch Anwälte mit schlechten Noten, die sich voll reinhängen, viel sagen und Anträge stellen und dann trotzdem verlieren, weil dem Richter eine Laus über die Leber gelaufen ist, obwohl der Richter genauso gut anders herum hätte entscheiden können.
Es gibt auch Anwälte, die b bis vb haben und meinen kaum mehr was vor Gericht sagen zu müssen, weil ihre Anwesenheit Ehrung genug für das Gericht ist (Ausruhen auf den Lorbeeren) und weil sie sich ja schon durch ihre Examensnoten bewiesen haben.
Also ein B ist nun wirklich keine Lorbeere.
Ein VB auch nicht, aber das Befriedigend erreichen doch derart viele, dass mir ein Ausruhen mehr als eigenartig erscheint.
30.07.2020, 19:11
Kommt ein deutlich schlechteres zweites Examen nach eurer Erfahrung schlecht an? Oder ist es egal, solange man noch die Schwelle erreicht (also zB 11 und 8, 13 und 9).
30.07.2020, 19:49
(30.07.2020, 19:11)Gast schrieb: Kommt ein deutlich schlechteres zweites Examen nach eurer Erfahrung schlecht an? Oder ist es egal, solange man noch die Schwelle erreicht (also zB 11 und 8, 13 und 9).
Irgendwie unlogischer Gedanke.
Warum sollte das schlechter ankommen als wenn schon das erste schwächer war?
Objektiv betrachtet sehen 11/8 und 13/9 doch besser aus als zB 9/8 Und 10/9
30.07.2020, 20:02
(30.07.2020, 19:49)Gast schrieb:(30.07.2020, 19:11)Gast schrieb: Kommt ein deutlich schlechteres zweites Examen nach eurer Erfahrung schlecht an? Oder ist es egal, solange man noch die Schwelle erreicht (also zB 11 und 8, 13 und 9).
Irgendwie unlogischer Gedanke.
Warum sollte das schlechter ankommen als wenn schon das erste schwächer war?
Objektiv betrachtet sehen 11/8 und 13/9 doch besser aus als zB 9/8 Und 10/9
Der Gedanke wird nur durch die von dir gebildeten Vergleiche unlogisch.
Ich vermute mal es ging um den Vergleich zwischen 11/8 und 8/11 oder 11/8 und 9,5/9,5.
Bei gleichem Schnitt könnte ich mir durchaus vorstellen, dass die negative Tendenz vom ersten zum zweiten Examen eine Rolle spielt... Andererseits ist das vermutlich sekundär zu der Jobrelevanz des jeweiligen Examens, d.h. bei deutlich prozessual geprägter Arbeit ist das zweite Examen sowieso wichtiger, bei deutlich wissenschaftlich geprägterer Arbeit ist das erste Examen wichtiger.
06.08.2020, 13:48
jHatte im 1. Examen im schriftlichen Staatsteil 13,X und das dann durch die mündliche noch auf 14,X im Staatsteil hochgezogen. Im 2. Examen hatte ich schriftlich dann 7,X und das durch die mündliche auf 9,X hochgezogen; schriftlich war ich im 2. genau 6 Punkte schlechter als im 1. Im Nachhinein wundert mich das auch nicht, weil ich mit der Arbeitsweise im 2. insbesondere die Rspr. zu kennen oder zu finden einfach nicht klar kam. Ich habe mich deshalb auch sofort gegen einen Verbesserungsversuch entschieden, der ja – ohne auch nur irgendwie arrogant wirken zu wollen – bei so einer Diskrepanz durchaus mal angedacht werden kann; ich war einfach nur froh, dass es vorbei war.
PS: Mir geht es ausschließlich darum, meine Erfahrungen hier zu mitzuteilen und nicht mit meinen Noten anzugeben.
PS: Mir geht es ausschließlich darum, meine Erfahrungen hier zu mitzuteilen und nicht mit meinen Noten anzugeben.
06.08.2020, 14:07
Ärgerst du dich nicht, dir durch das schlechtere zweite evtl. ein paar attraktive Berufsmöglichkeiten verbaut zu haben? Oder war Notar/Prof. nie eine Option? (Bitte keine Diskussion ob das auch mit den Noten möglich ist)