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RechtsanwaltII
Unregistered
 
#11
29.07.2020, 20:24
(29.07.2020, 10:30)Gast schrieb:  Ich hab leicht bessere Noten und bekomme 33k und rate dir daher dringend vom Anwaltsberuf ab, jedenfalls als Angestellter. Spaß macht es übrigens auch keinen, Klagen ohne Erfolgsaussicht begründen zu müssen, nur weil die Rechtsschutz ungeprüft deckt.


Das Geschäft wird nicht zukunftsfähig sein. Die RSVen prüfen oft hinterher (wenn verloren wurde) und regressieren dann neuerdings verstärkt bei Anwälten. Also besser sauber arbeiten.
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Gast
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#12
29.07.2020, 20:29
(29.07.2020, 20:24)RechtsanwaltII schrieb:  
(29.07.2020, 10:30)Gast schrieb:  Ich hab leicht bessere Noten und bekomme 33k und rate dir daher dringend vom Anwaltsberuf ab, jedenfalls als Angestellter. Spaß macht es übrigens auch keinen, Klagen ohne Erfolgsaussicht begründen zu müssen, nur weil die Rechtsschutz ungeprüft deckt.


Das Geschäft wird nicht zukunftsfähig sein. Die RSVen prüfen oft hinterher (wenn verloren wurde) und regressieren dann neuerdings verstärkt bei Anwälten. Also besser sauber arbeiten.


Wie das? Wenn der Mandant ordentlich aufgeklärt wurde und den Prozess trotzdem will? Oder übersehe ich da was?
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Gast
Unregistered
 
#13
29.07.2020, 21:12
(29.07.2020, 20:29)Gast schrieb:  
(29.07.2020, 20:24)RechtsanwaltII schrieb:  
(29.07.2020, 10:30)Gast schrieb:  Ich hab leicht bessere Noten und bekomme 33k und rate dir daher dringend vom Anwaltsberuf ab, jedenfalls als Angestellter. Spaß macht es übrigens auch keinen, Klagen ohne Erfolgsaussicht begründen zu müssen, nur weil die Rechtsschutz ungeprüft deckt.


Das Geschäft wird nicht zukunftsfähig sein. Die RSVen prüfen oft hinterher (wenn verloren wurde) und regressieren dann neuerdings verstärkt bei Anwälten. Also besser sauber arbeiten.


Wie das? Wenn der Mandant ordentlich aufgeklärt wurde und den Prozess trotzdem will? Oder übersehe ich da was?


Ja, was hat der Anwalt damit zu tun?
Der rät klügeeweise bei Aussichtslosigkeit ab. Aber wenn das Ergebnis von vornehmeren nicht feststeht, kann der Anwalt auch nur auf Risiken hinweisen. Ganz häufig ist weniger die rechtliche unproblematisch viel mehr die Tatsachen seite
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RechtsanwaltII
Unregistered
 
#14
29.07.2020, 21:59
Der Anwalt hat damit zu tun, weil die RSVen inzwischen nach eben diesen Aufklärungsfehlern suchen bzw. darauf spekulieren, dass der Anwalt nicht nachweisen kann, sauber aufgeklärt zu haben.

Denn nach der Rechtsprechung liegt die Beweislast im Regressprozess durch die RSV beim Anwalt (und nicht nach allgemeinen Regeln bei der RSV). Im aktuellen Anwaltsblatt steht dazu ein Aufsatz, wenn‘s interessiert.

Es reicht dann nicht aus, einfach nur darauf hingewiesen zu haben, dass der Prozessausgang „offen“ sei.

Wenn man aber sauber arbeitet (oder die RSV mit ins Boot nimmt), dann hat man natürlich keine Probleme.
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Gast
Unregistered
 
#15
29.07.2020, 23:14
Sicher dass das Problem nicht nur konstruiert ist?

Bei jeder deckungsanfrage schick ich entweder den klageentwurf gleich mit oder eben nen detailierte Beschreibung des Vorgangs. Die Versicherung ist doch dann völlig frei in ihrer deckungszusage für die eine instanz

Und damit ist sie dann nicht eh ein neues schuldversprechen eingegangen. 

Also wenn man der rsv den Sachverhalt ordentlich mitteilt, seh ich da weniger Probleme
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RechtsanwaltII
Unregistered
 
#16
29.07.2020, 23:26
Nein, konstruiert ist das nicht, siehe auch den Aufsatz im Anwaltsblatt.

Ich hatte selbst bereits einen solchen Regressprozess. Dank guter Dokumentation habe ich den gewonnen.

Seitdem bin ich noch vorsichtiger und schicke ebenfalls den Klageentwurf mit oder - wenn ich mir die Arbeit sparen will - teile ich mit, dass „wir mit VN die Punkte ... erörtert haben. Es soll Klage erhoben werden, wobei insbesondere folgende Punkte offen sind.... Bitte Deckungszusage“. Bisher hat noch keine RSV abgelehnt und ich bin „safe“.
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Gast
Unregistered
 
#17
30.07.2020, 09:36
Ist das wirklich ein Problem? Wenn man dem Mandanten mitteilt, dass die Erfolgsaussichten aus rechtlichen Gründen nahe 0 sind und er die Klage trotzdem möchte und die Rechtsschutz auf Basis des mitgeteilten Sachverhalts die Deckung erteilt, seh ich da keinen Raum für eine Haftung des Anwalts.

Ansonsten läuft es halt so, dass nicht mehr der Anwalt die Deckung anfragt, sondern der Mandant die Deckungszusage im Voraus einholen und vorlegen muss.
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RechtsanwaltII
Unregistered
 
#18
30.07.2020, 14:02
Wie ich schrieb:

Es ist kein Problem, wenn der Anwalt eine saubere Belehrung nachweisen kann.

Die Taktik der RSVen scheint zu sein, auf Grundlage der Beweislastverteilung zu pokern und zu hoffen, dass der Anwalt die Belehrung nicht liefern kann.

Gerade bei älteren Kollegen findet man noch so Telefonnotizen wie „dann und dann mit Mdt. telefoniert. Jetzt Klage!“

Das reicht halt nicht.
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Gast123
Unregistered
 
#19
01.08.2020, 15:33
Bleib bloß im Unternehmen. So einen Job würde ich nie freiwillig kündigen.
Ich habe deutlich bessere Noten als du und kriege nur 40k als Anwalt, ist in der Region hier leider aber normal. Allerdings nicht Region Frankfurt.
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Gast
Unregistered
 
#20
01.08.2020, 17:35
(01.08.2020, 15:33)Gast123 schrieb:  Bleib bloß im Unternehmen. So einen Job würde ich nie freiwillig kündigen.
Ich habe deutlich bessere Noten als du und kriege nur 40k als Anwalt, ist in der Region hier leider aber normal. Allerdings nicht Region Frankfurt.


Naja bewerbe mich mal weiter. Selbst wenn ich bleibe, Vll kann ich mit nem anderen Angebot mehr rausholen.
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