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Richtereinstellung und Corona
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Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:

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Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
 
Gast
Unregistered
 
#51
28.07.2020, 18:07
Kann mich noch gut erinnern, wie AuchBln hier behauptet hat, in Berlin bräuchte man die Übernoten schlechthin...
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Auch Bln
Unregistered
 
#52
28.07.2020, 18:34
(28.07.2020, 18:07)Gast schrieb:  Kann mich noch gut erinnern, wie AuchBln hier behauptet hat, in Berlin bräuchte man die Übernoten schlechthin...

Dann hoffe ich, Du hast auch gelesen, dass das BVerfG auf's Schärfste die Absenkung der Mindestnoten kritisiert hat:


Die Absenkung der Einstellungsanforderungen zeigt, dass die Alimentation ihre qualitätssichernde Funktion, durchgehend überdurchschnittliche Kräfte zum Eintritt in den höheren Justizdienst in Berlin zu bewegen, nicht (mehr) erfüllt hat. Wurde zunächst als Eingangsvoraussetzung noch die Note „vollbefriedigend“ in beiden Examina benannt, wurde dies seit 2007 nur noch „in der Regel“ erwartet. Von 2011 an wurde in das Auswahlverfahren einbezogen, wer 7,5 Punkte in der Ersten Prüfung und 8,5 Punkte in der Zweiten Staatsprüfung erzielt hatte. Wenn das Land Berlin in seiner Stellungnahme vorbringt, auch zuvor seien Bewerber „nach Angebot und Nachfrage“ ohne die geforderte Qualifikation zum Zuge gekommen, ändert dies nichts daran, dass ein vormals jedenfalls im Ausgangspunkt nicht für geeignet erachteter Bewerberkreis angesprochen werden musste.

171

Zur Qualifikation der Eingestellten hat das Land Berlin im fachgerichtlichen Verfahren eine Auswertung vorgelegt und hinsichtlich der Examensergebnisse auf die Statistik des Bundesamtes für Justiz verwiesen. Es ergibt sich folgendes Bild:

173

Das Land Berlin hat erklärt, die Absenkung der formalen Anforderungen sei nicht aus der Not heraus erfolgt, sondern folge der Erkenntnis, dass man nicht von vornherein auf die Bewerbung einzelner hervorragend geeigneter Bewerber mit befriedigendem Examen verzichten wolle, deren Eignung erst im Rahmen des strukturierten Auswahlgesprächs zutage trete. Dann wäre aber zu erwarten, dass in allen Jahren Bewerber ohne Prädikatsexamen in proportionalem Verhältnis zur Zahl der besetzten Stellen zum Zuge kommen. Das Land musste indes in den Jahren 2009 bis 2011 und 2014, in denen mehr als zwanzig Stellen zu besetzen waren, in größerem Umfang Bewerber einstellen, die nur ein befriedigendes Ergebnis aufzuweisen hatten. Dabei überstieg die Zahl der Absolventen, die in der Zweiten Staatsprüfung ein Prädikatsexamen erreicht hatten, auch in diesen Jahren die Stellenzahl um ein Mehrfaches. Davon, dass es dem Land Berlin gelungen wäre, durchgehend überdurchschnittlich qualifizierte Kräfte für den höheren Justizdienst anzuwerben (vgl. BVerfGE 139, 39 <121 Rn. 117>), kann daher keine Rede sein.
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Auch Bln
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#53
28.07.2020, 18:38
Ob es also zukünftig - insbesondere unter Berücksichtigung der Haushaltsengpässe wegen Corona - noch in großer Zahl zu Einstellungen mit "nur befriedigenden" Leistungen kommt, darf bezweifelt werden.
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Gast
Unregistered
 
#54
28.07.2020, 18:48
"Das Land Berlin hat erklärt, die Absenkung der formalen Anforderungen sei nicht aus der Not heraus erfolgt, sondern folge der Erkenntnis, dass man nicht von vornherein auf die Bewerbung einzelner hervorragend geeigneter Bewerber mit befriedigendem Examen verzichten wolle, deren Eignung erst im Rahmen des strukturierten Auswahlgesprächs zutage trete."

Mit der Argumentation kann man sich ja auch Bewerber mit ausreichenden Examen einladen. Sie könnten sich im Auswahlgespräch ja auch als geeignet erweisen...
Deshalb gibt es ja auch noch so viele Ossi Richter mit 2 x 4...die müsste man ja sonst alle entlassen, wenn man das Elite Geschwafel mit dem überdurchschnittlich Ernst nimmt.  :rolleyes:
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Gast
Unregistered
 
#55
28.07.2020, 18:54
(28.07.2020, 18:38)Auch Bln schrieb:  Ob es also zukünftig - insbesondere unter Berücksichtigung der Haushaltsengpässe wegen Corona - noch in großer Zahl zu Einstellungen mit "nur befriedigenden" Leistungen kommt, darf bezweifelt werden.
Das ist ein Rückschluss aus dem Urteil, der an Naivität kaum zu überbieten ist.

Vielmehr wird es so laufen, dass man die Besoldung jetzt auf ein "gerade noch verfassungsmäßiges" Niveau hebt und dann erstmal wieder wartet bis man verklagt wird. Nachzahlen muss man ja nur bei denen, die sich beschwert haben. Wer ernsthaft darauf spekuliert, dass der Staat die Besoldung in absehbarer Zukunft wieder auf ein früheres Niveau hebt, hat wirklich nicht verstanden, wie sehr neoliberale Denkmuster unsere Politik und auch Gesellschaft durchseucht haben. Möglichst geringe Steuern führen zu geringen Staatseinnahmen. Der Staat muss also weiterhin sparen und wird das bei denjenigen tun, die sich am schlechtesten wehren können...und das sind eben die, die dem Staat ihre Arbeitskraft (als wichtigstes wirtschaftliches Gut des Einzelnen) nicht vorethalten können (Arbeitslose) oder dürfen (Richter und Beamte).

Ich persönlich finde es auch gar nicht so schlecht. Staatsdienst sollte etwas sein, was man aus Überzeugung macht. Mir ist ein 7-Punkte-Richter, der mit vollem Elan und Überzeugung dabei ist wesentlich lieber, als der 10-Punkte-Richter, der nur möglichst wenig arbeiten will für seinen Lebensunterhalt.
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Auch Bln
Unregistered
 
#56
28.07.2020, 19:01
(28.07.2020, 18:54)Gast schrieb:  
(28.07.2020, 18:38)Auch Bln schrieb:  Ob es also zukünftig - insbesondere unter Berücksichtigung der Haushaltsengpässe wegen Corona - noch in großer Zahl zu Einstellungen mit "nur befriedigenden" Leistungen kommt, darf bezweifelt werden.
Das ist ein Rückschluss aus dem Urteil, der an Naivität kaum zu überbieten ist.

Vielmehr wird es so laufen, dass man die Besoldung jetzt auf ein "gerade noch verfassungsmäßiges" Niveau hebt und dann erstmal wieder wartet bis man verklagt wird. Nachzahlen muss man ja nur bei denen, die sich beschwert haben. Wer ernsthaft darauf spekuliert, dass der Staat die Besoldung in absehbarer Zukunft wieder auf ein früheres Niveau hebt, hat wirklich nicht verstanden, wie sehr neoliberale Denkmuster unsere Politik und auch Gesellschaft durchseucht haben. Möglichst geringe Steuern führen zu geringen Staatseinnahmen. Der Staat muss also weiterhin sparen und wird das bei denjenigen tun, die sich am schlechtesten wehren können...und das sind eben die, die dem Staat ihre Arbeitskraft (als wichtigstes wirtschaftliches Gut des Einzelnen) nicht vorethalten können (Arbeitslose) oder dürfen (Richter und Beamte).

Ich persönlich finde es auch gar nicht so schlecht. Staatsdienst sollte etwas sein, was man aus Überzeugung macht. Mir ist ein 7-Punkte-Richter, der mit vollem Elan und Überzeugung dabei ist wesentlich lieber, als der 10-Punkte-Richter, der nur möglichst wenig arbeiten will für seinen Lebensunterhalt.

Ich freue mich immer, wenn mir in meinem fortgeschrittenen Alter noch Naivität unterstellt wird   Cool 

Ich habe nirgends geschrieben, dass ich von einer zeitnahen signifikanten Erhöhung der Besoldung ausgehe.
Aber man muss schon über ein besonderes Maß an Optimismus verfügen, wenn man davon ausgeht, die Corona-Krise werde keine Auswirkungen auf die Neueinstellungen und das Bewerberfeld in der Justiz haben...
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Gast
Unregistered
 
#57
28.07.2020, 19:16
(28.07.2020, 19:01)Auch Bln schrieb:  
(28.07.2020, 18:54)Gast schrieb:  
(28.07.2020, 18:38)Auch Bln schrieb:  Ob es also zukünftig - insbesondere unter Berücksichtigung der Haushaltsengpässe wegen Corona - noch in großer Zahl zu Einstellungen mit "nur befriedigenden" Leistungen kommt, darf bezweifelt werden.
Das ist ein Rückschluss aus dem Urteil, der an Naivität kaum zu überbieten ist.

Vielmehr wird es so laufen, dass man die Besoldung jetzt auf ein "gerade noch verfassungsmäßiges" Niveau hebt und dann erstmal wieder wartet bis man verklagt wird. Nachzahlen muss man ja nur bei denen, die sich beschwert haben. Wer ernsthaft darauf spekuliert, dass der Staat die Besoldung in absehbarer Zukunft wieder auf ein früheres Niveau hebt, hat wirklich nicht verstanden, wie sehr neoliberale Denkmuster unsere Politik und auch Gesellschaft durchseucht haben. Möglichst geringe Steuern führen zu geringen Staatseinnahmen. Der Staat muss also weiterhin sparen und wird das bei denjenigen tun, die sich am schlechtesten wehren können...und das sind eben die, die dem Staat ihre Arbeitskraft (als wichtigstes wirtschaftliches Gut des Einzelnen) nicht vorethalten können (Arbeitslose) oder dürfen (Richter und Beamte).

Ich persönlich finde es auch gar nicht so schlecht. Staatsdienst sollte etwas sein, was man aus Überzeugung macht. Mir ist ein 7-Punkte-Richter, der mit vollem Elan und Überzeugung dabei ist wesentlich lieber, als der 10-Punkte-Richter, der nur möglichst wenig arbeiten will für seinen Lebensunterhalt.

Ich freue mich immer, wenn mir in meinem fortgeschrittenen Alter noch Naivität unterstellt wird   Cool 

Ich habe nirgends geschrieben, dass ich von einer zeitnahen signifikanten Erhöhung der Besoldung ausgehe.
Aber man muss schon über ein besonderes Maß an Optimismus verfügen, wenn man davon ausgeht, die Corona-Krise werde keine Auswirkungen auf die Neueinstellungen und das Bewerberfeld in der Justiz haben...

Stehst du kurz vor der Pensionierung und vertreibst dir hier die Zeit bis dahin?
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Gast
Unregistered
 
#58
28.07.2020, 20:34
(28.07.2020, 18:54)Gast schrieb:  
(28.07.2020, 18:38)Auch Bln schrieb:  Ob es also zukünftig - insbesondere unter Berücksichtigung der Haushaltsengpässe wegen Corona - noch in großer Zahl zu Einstellungen mit "nur befriedigenden" Leistungen kommt, darf bezweifelt werden.
Das ist ein Rückschluss aus dem Urteil, der an Naivität kaum zu überbieten ist.

Vielmehr wird es so laufen, dass man die Besoldung jetzt auf ein "gerade noch verfassungsmäßiges" Niveau hebt und dann erstmal wieder wartet bis man verklagt wird. Nachzahlen muss man ja nur bei denen, die sich beschwert haben. Wer ernsthaft darauf spekuliert, dass der Staat die Besoldung in absehbarer Zukunft wieder auf ein früheres Niveau hebt, hat wirklich nicht verstanden, wie sehr neoliberale Denkmuster unsere Politik und auch Gesellschaft durchseucht haben. Möglichst geringe Steuern führen zu geringen Staatseinnahmen. Der Staat muss also weiterhin sparen und wird das bei denjenigen tun, die sich am schlechtesten wehren können...und das sind eben die, die dem Staat ihre Arbeitskraft (als wichtigstes wirtschaftliches Gut des Einzelnen) nicht vorethalten können (Arbeitslose) oder dürfen (Richter und Beamte).

Ich persönlich finde es auch gar nicht so schlecht. Staatsdienst sollte etwas sein, was man aus Überzeugung macht. Mir ist ein 7-Punkte-Richter, der mit vollem Elan und Überzeugung dabei ist wesentlich lieber, als der 10-Punkte-Richter, der nur möglichst wenig arbeiten will für seinen Lebensunterhalt.

Das könnte ich unterschreiben.

Dass der Staat an den Armen oder Schwachen (Beamten und Arbeitslosen) spart, kann ich bestätigen.
Wie wäre es mal mit einer Vermögensabgabe für Millionäre? Ins Ausland abwandern können die Unternehmen ja wegen Corona nicht mehr so leicht...
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guga
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Beiträge: 1.386
Themen: 2
Registriert seit: Jul 2020
#59
28.07.2020, 22:02
niedrige Steuern..hahahhahahahahahahahahahahahahhahaa
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Gast
Unregistered
 
#60
28.07.2020, 22:04
niedrige Steuern gibt es nur für Superreiche
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