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  5. Ref Bewerbung zurückziehen?
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Ref Bewerbung zurückziehen?
Juratyp
Junior Member
**
Beiträge: 4
Themen: 2
Registriert seit: Jun 2020
#1
16.07.2020, 14:43
Hallo zusammen,
 
da ich beim zuständigen OLG (noch) niemanden telefonisch erreicht habe, wollte ich hier mal vorab nachfragen: Wie kompliziert ist es, seine Anmeldung zum Referendariat zurückzuziehen? (Bundesland Bayern, also bspw. Wartezeit ist kein Thema)
 
Soweit ich das überblick habe, bekommt man ca. 4 Wochen vor Beginn einen Bescheid, in dem es heißt „hier und da geht’s los.“ Kann man zu dem Zeitpunkt dann überhaupt noch „nein“ sagen?
 
Hintergrund ist ein Promotionsvorhaben an der Uni (Bewerbungsfrist läuft noch). Wäre halt blöd die Zusage zu bekommen und dann ins Ref zu müssen. Alternativ auf die Stelle pokern und ohne Ref-Stelle dazustehen, ist auch keine Option.
 
Oder sehe ich da ein Problem, wo gar keins besteht?
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Gast
Unregistered
 
#2
16.07.2020, 17:08
Sie werden dich nicht morgens mit dem Kastenwagen abholen, um dich ins Ref zu zerren..
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Juristin93
Junior Member
**
Beiträge: 33
Themen: 1
Registriert seit: Jan 2020
#3
16.07.2020, 17:32
Normalerweise gibt es eine Frist, bis zu der man seine Bewerbung ohne Konsequenzen zurück ziehen kann. Ich meine bei mir war das damals ca. 2 Monate vor dem Ref der Fall. Hab ich damals, auch in Bayern, gemacht und hat problemlos funktioniert.

Wenn man seine Bewerbung nach Ablauf der Frist zurück zieht, drohen einem zunächst keine unmittelbaren Konsequenzen (außer, dass die Angestellten ein bisschen pissig sind ;) ). Allerdings hat man dann keinen Anspruch mehr darauf, dass bei einer neuerlichen Bewerbung der Standortwunsch berücksichtigt wird. Kann einem dann halt passieren, dass man bei der nächsten Bewerbung fürs Ref an den AdW geschickt wird.
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Juratyp
Junior Member
**
Beiträge: 4
Themen: 2
Registriert seit: Jun 2020
#4
20.07.2020, 10:55
Dankeschön @Juristin93.

Falls es sonst jemanden interessiert: Ich habe inzwischen mit dem OLG telefoniert und man kann sogar bis zum ersten Ref-Tag problem- und formlos zurücktreten. Erst danach muss man offiziell um Entlassung bitten.

Es gibt auch keine Konsequenzen (etwaige Schlechterstellung bei der nächsten Anmeldung o.ä.). Einzig besteht kein Rechtsanspruch bei der nächsten Anmeldung automatisch am selben Ausbildungsgericht berücksichtigt zu werden. Man muss sich insoweit wieder gegen die anderen Mitbewerber durchsetzen - was ja aber auch irgendwo logisch ist.
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