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Überdurchschnittliche Staatsexamen in Stelleanzeigen
Gast
Unregistered
 
#11
12.07.2020, 15:50
Vor allem gibt es viel weniger Volljuristen, die die Anwaltskanzleien aber brauchen. Es gibt ja viele, die schon nach dem 1. Examen in Unternehmen, Behörden etc. gehen.
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Gast
Unregistered
 
#12
12.07.2020, 15:59
(12.07.2020, 15:50)Gast schrieb:  Vor allem gibt es viel weniger Volljuristen, die die Anwaltskanzleien aber brauchen. Es gibt ja viele, die schon nach dem 1. Examen in Unternehmen, Behörden etc. gehen.


Gibt es dazu irgendwelche Statistiken? Habe davon im Bekanntenkreis noch nie gehört... "Viele" kommt mir insofern fragwürdig vor.
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Gast
Unregistered
 
#13
12.07.2020, 16:09
Von der Haufe Seite, Link ging nicht zu posten (Fachkräftemangel ist längst bei den Juristen angekommen):

"Mangelware: Volljuristen
Zeitgleich sinkt aber die Zahl der Nachwuchsjuristen mit zweitem Staatsexamen seit 2002 deutlich. Während vor zwanzig Jahren noch über 10.500 Studierende das zweite Staatsexamen erfolgreich absolvierten, waren es 2017 laut Angaben des Bundesamtes für Justiz noch etwa 7.500. Im Jahr 2019 werden voraussichtlich noch 6.500 neue Volljuristen auf den Arbeitsmarkt kommen, was einem Rückgang um fast 40 Prozent innerhalb der letzten zwanzig Jahre entspricht. Mit 40 Prozent weniger Absolventen und einem gleichbleibenden Notenspiegel gibt es nicht nur grundsätzlich weniger neue Juristen, sondern vor allem auch weniger Absolventen mit Top-Noten.

Der internationale Wettbewerb um Nachwuchstalente verschärft sich
Die Gründe für den Fachkräftemangel im juristischen Bereich indes sind vielfältig. Nicht nur der demographische Wandel, auch der massive Abgang von Studierenden nach dem ersten Staatsexamen und ein zunehmend globalisierter Wettbewerb leisten ihren Beitrag. So entscheiden sich heute immer mehr Juristen gegen den oft steinigen Weg zum zweiten Staatsexamen und für eine Karriere in der freien Wirtschaft. Im vergangenen Jahrzehnt hat sich die Zahl der Juristen, die einen Job im wirtschaftsrechtlichen Bereich annehmen, vervierfacht – auf rund 20.000."
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Gast
Unregistered
 
#14
12.07.2020, 16:15
aktuell ist der Jobmarkt gerade praktisch tot. Siehe LTO mit 40% weniger Stellenanzeigen. Was bringt es euch, wenn der Markt in einem Jahr wieder gut ist? Ein Jahr Hartz4 ist auch keine Lösung
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Gast
Unregistered
 
#15
12.07.2020, 16:18
Es wird ja nicht nur bei lto inseriert. Dann arbeitet man eben in einer kleineren Kanzlei, die woanders inseriert. Ob der GK Markt tot ist, kann mir bei meinen Noten eigentlich egal sein ausser die GK Kandidaten kommen auf die Idee statt einem Jahr Alg1 und Wohngeld in die kleinen Kanzleien für die 2 x a Juristen zu gehen.
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Gast
Unregistered
 
#16
12.07.2020, 16:22
(12.07.2020, 16:18)Gast schrieb:  Es wird ja nicht nur bei lto inseriert. Dann arbeitet man eben in einer kleineren Kanzlei, die woanders inseriert. Ob der GK Markt tot ist, kann mir bei meinen Noten eigentlich egal sein ausser die GK Kandidaten kommen auf die Idee statt einem Jahr Alg1 und Wohngeld in die kleinen Kanzleien für die 2 x a Juristen zu gehen.

Man muss auch bedenken, dass der Bedarf an juristischer Beratung extrem zugenommen hat. Datenschutz, Compliance, IT war vor 10/15 Jahren noch kein Thema. Das kommt noch hinzu. 

Nach meiner Einschätzung ist es zukünftig praktisch Unmöglich ungewollt arbeitslos zu sein....ganz egal wie die Noten sind.
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Gast
Unregistered
 
#17
12.07.2020, 16:22
Die mit guten Noten suchen aber auch Jobs und wenn die GKs die nicht nehmen, dann gehen die zum Staat und kleineren Kanzleien.
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Gast
Unregistered
 
#18
12.07.2020, 16:55
Dann sollen sie lieber zum Staat gehen und nicht 40 k in einer Kleinkanzlei mit 2 x vb mitnehmen. Da lohnt sich ja schon der gehobene Dienst für die mehr (E11, E12).
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Gast Gast
Unregistered
 
#19
12.07.2020, 17:24
nach meinem Verständnis heißt „überdurchschnittlich“ vor allem, dass man eben gute Leute will aber niemand ohne vb abschrecken will. Man ist eben flexibler. 

Dieses „man schreibt es für den Mandanten rein“ empfinde ich hingegen als Mär. Welcher Mandant liest sich juristische Stellenanzeigen durch? Das hat eher noch mit dem Selbstbildnis der Kanzlei zu tun.
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RechtsanwaltII
Unregistered
 
#20
12.07.2020, 19:09
(12.07.2020, 15:59)Gast schrieb:  
(12.07.2020, 15:50)Gast schrieb:  Vor allem gibt es viel weniger Volljuristen, die die Anwaltskanzleien aber brauchen. Es gibt ja viele, die schon nach dem 1. Examen in Unternehmen, Behörden etc. gehen.


Gibt es dazu irgendwelche Statistiken? Habe davon im Bekanntenkreis noch nie gehört... "Viele" kommt mir insofern fragwürdig vor.


Statistiken sind mir nicht bekannt.

Als ich vor 12 Jahren das Erste gemacht habe, galten „Abgänger“ nur mit dem 1. Examen als totale Exoten. Das Erste war nichts wert und galt landläufig als „Ausbildung abgebrochen“. Stellen waren Mangelware.

Zumindest „Ausbildung abgebrochen“ gilt heute nicht mehr. Mit erstem Examen aufzuhören und dann arbeiten zu gehen ist zumindest eine ernst zu nehmende Option.
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