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  5. Klausuren Juli 2020
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Klausuren Juli 2020
GastNRWX
Unregistered
 
#191
04.07.2020, 20:57
Hä, jetzt bin ich total verwirrt. Ich kann mich absolut nicht erinnern, dass die Kündigung bei uns in NRW mit abgedruckt war. Hab ich das verdrängt? Wie sollte das aber auch gehen, wenn die das Kündigungsschreiben weggegeben haben? Kopie, die vorher in weiser Voraussicht angefertigt worden war?
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NRWW
Unregistered
 
#192
04.07.2020, 21:11
doch, es war eine abgedruckt. Ich war selbst in der Mitte der Klausur erstaunt darüber, dass ich das zwischenzeitlich verdrängt hatte :D

Was hatte es denn mit der Aussage auf sich, dass der Mieter auf jeden Fall so lange zahlen müsse, bis er räumt? Wie war das einzubauen? Zusätzlicher Feststellungsantrag? Ich hab dazu nichts mehr geschrieben :/
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GastNRWX
Unregistered
 
#193
04.07.2020, 21:16
(04.07.2020, 21:11)NRWW schrieb:  doch, es war eine abgedruckt. Ich war selbst in der Mitte der Klausur erstaunt darüber, dass ich das zwischenzeitlich verdrängt hatte :D

Was hatte es denn mit der Aussage auf sich, dass der Mieter auf jeden Fall so lange zahlen müsse, bis er räumt? Wie war das einzubauen? Zusätzlicher Feststellungsantrag? Ich hab dazu nichts mehr geschrieben :/


Ok, selbst wenn eine Kündigung abgedruckt war und KEINE Unterschrift enthielt, ist das kein Beinbruch. Die fehlende Unterschrift ist doch höchstwahrscheinlich auf Folgendes zurückzuführen: M tippt die Kündigung, unterschreibt sie und übergibt sie der Frau Löbbe. Was wir sehen, ist ein Ausdruck der Kündigung, der nicht unterschrieben ist. Warum sollte M den Ausdruck vor Übergabe an den Anwalt auch unterschreiben? Selbst wenn man sagt, das war eine Kopie (woran ich mich nicht mehr erinnere), müsste man auslegen, ob Schriftformerfordernis streng gemeint ist und § 126 BGB meint oder ob auch § 126b BGB (Textform) ausreicht. Darüber würde ich das dann lösen.
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NRWW
Unregistered
 
#194
04.07.2020, 21:16
oder 259?
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Nrwnrw
Unregistered
 
#195
04.07.2020, 21:32
Wie konnte denn in der Klausur 178 ZPO anwendbar sein ?
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Gast
Unregistered
 
#196
04.07.2020, 21:39
(04.07.2020, 21:16)GastNRWX schrieb:  
(04.07.2020, 21:11)NRWW schrieb:  doch, es war eine abgedruckt. Ich war selbst in der Mitte der Klausur erstaunt darüber, dass ich das zwischenzeitlich verdrängt hatte :D

Was hatte es denn mit der Aussage auf sich, dass der Mieter auf jeden Fall so lange zahlen müsse, bis er räumt? Wie war das einzubauen? Zusätzlicher Feststellungsantrag? Ich hab dazu nichts mehr geschrieben :/


Ok, selbst wenn eine Kündigung abgedruckt war und KEINE Unterschrift enthielt, ist das kein Beinbruch. Die fehlende Unterschrift ist doch höchstwahrscheinlich auf Folgendes zurückzuführen: M tippt die Kündigung, unterschreibt sie und übergibt sie der Frau Löbbe. Was wir sehen, ist ein Ausdruck der Kündigung, der nicht unterschrieben ist. Warum sollte M den Ausdruck vor Übergabe an den Anwalt auch unterschreiben? Selbst wenn man sagt, das war eine Kopie (woran ich mich nicht mehr erinnere), müsste man auslegen, ob Schriftformerfordernis streng gemeint ist und § 126 BGB meint oder ob auch § 126b BGB (Textform) ausreicht. Darüber würde ich das dann lösen.


AGB Wortlaut "schriftlich" = 127 I , 126 Unterschrift 
Evtl 309 nr 13 b)? Verbot strengerer Form?
Aber Mieter Unternehmer nach 310 I
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Gast1234321
Unregistered
 
#197
05.07.2020, 09:19
Ich Weiß jemand was in den letzten Terminen in ZII ZVR (Hessen) lief?
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GastHE
Unregistered
 
#198
05.07.2020, 09:35
(05.07.2020, 09:19)Gast1234321 schrieb:  Ich Weiß jemand was in den letzten Terminen in ZII ZVR (Hessen) lief?



Im März 20 lief Einziehungsklage
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NRW-Frage
Unregistered
 
#199
05.07.2020, 09:53
Weiß jemand von den NRW Schreibern, ob im Mietvertrag stand, dass die Heizung dringend kontrolliert ODER repariert werden muss ??
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GastNRWX
Unregistered
 
#200
05.07.2020, 10:06
(05.07.2020, 09:53)NRW-Frage schrieb:  Weiß jemand von den NRW Schreibern, ob im Mietvertrag stand, dass die Heizung dringend kontrolliert ODER repariert werden muss ??


"kontrolliert" stand drin
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