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  5. Prozent volle Kriegsbemalung
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Prozent volle Kriegsbemalung
Gast
Unregistered
 
#11
30.06.2020, 16:28
Mal ne andere Frage, wie hoch ist der Prozentsatz derer, die ein richtiges, d.h. bayrisches Doppelprädikat + bayrischen Doktor haben?
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Gast
Unregistered
 
#12
30.06.2020, 16:39
(30.06.2020, 16:28)Gast schrieb:  Mal ne andere Frage, wie hoch ist der Prozentsatz derer, die ein richtiges, d.h. bayrisches Doppelprädikat + bayrischen Doktor haben?
Nicht zu vergessen der einzig wichtige bayrische ll.m. alles andere ist doch Blödsinn. 

Wer das zwar hat, aber den morgen nicht mit Weißwurst und bier startet hat aber ohnehin keine chancen
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Gast123
Unregistered
 
#13
30.06.2020, 16:41
(30.06.2020, 16:13)Gast schrieb:  Es ging um BEIDES neben 2xVB.


Wenn du das eine ist, fällt das andere aber auch nicht mehr so schwer. Gerade wenn es um einen LL.M. Wer schon gute Noten hat plus Promotion kann bei fast jeder großen Kanzlei eine Förderung des LLM. im Tausch gegen einen späteren Job aushandeln.
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Gast
Unregistered
 
#14
30.06.2020, 16:46
Es sollte doch vermutlich Statistiken dazu geben, wieviele Doktoranden die formalen Voraussetzungen der jeweiligen Promotionsordnung erfüllen (also jedenfalls im 1. StEx ein VB haben) und wieviele lediglich über Ausnahmeregelungen genommen wurden, oder?
Davon würde ich dann im Zweifel mal pauschal 20-30% für diejenigen abziehen, die zwar im ersten aber nicht im zweiten StEx ein VB haben.
Das Ergebnis kann man dann vermutlich schlicht mit der Quote der Juraabsolventen mit LL.M. multiplizieren. Es würde mich wundern, wenn ein LL.M. bei besseren Juristen häufiger verbreitet wäre als im generellen Durchschnitt.
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Gast123
Unregistered
 
#15
30.06.2020, 16:59
(30.06.2020, 16:46)Gast schrieb:  Es sollte doch vermutlich Statistiken dazu geben, wieviele Doktoranden die formalen Voraussetzungen der jeweiligen Promotionsordnung erfüllen (also jedenfalls im 1. StEx ein VB haben) und wieviele lediglich über Ausnahmeregelungen genommen wurden, oder?
Davon würde ich dann im Zweifel mal pauschal 20-30% für diejenigen abziehen, die zwar im ersten aber nicht im zweiten StEx ein VB haben.
Das Ergebnis kann man dann vermutlich schlicht mit der Quote der Juraabsolventen mit LL.M. multiplizieren. Es würde mich wundern, wenn ein LL.M. bei besseren Juristen häufiger verbreitet wäre als im generellen Durchschnitt.

Wieso sollte es so eine Statistik geben? Das ist ja nun wirklich so ein Uni eigenes Ding... ob die das groß teilen? Ich glaube nicht.

Insofern würde ich weiterhin bei meiner Schätzung von  5-10% mit voller Kriegsbemalung bleiben.
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Gast
Unregistered
 
#16
30.06.2020, 17:42
(30.06.2020, 16:59)Gast123 schrieb:  
(30.06.2020, 16:46)Gast schrieb:  Es sollte doch vermutlich Statistiken dazu geben, wieviele Doktoranden die formalen Voraussetzungen der jeweiligen Promotionsordnung erfüllen (also jedenfalls im 1. StEx ein VB haben) und wieviele lediglich über Ausnahmeregelungen genommen wurden, oder?
Davon würde ich dann im Zweifel mal pauschal 20-30% für diejenigen abziehen, die zwar im ersten aber nicht im zweiten StEx ein VB haben.
Das Ergebnis kann man dann vermutlich schlicht mit der Quote der Juraabsolventen mit LL.M. multiplizieren. Es würde mich wundern, wenn ein LL.M. bei besseren Juristen häufiger verbreitet wäre als im generellen Durchschnitt.

Wieso sollte es so eine Statistik geben? Das ist ja nun wirklich so ein Uni eigenes Ding... ob die das groß teilen? Ich glaube nicht.

Insofern würde ich weiterhin bei meiner Schätzung von  5-10% mit voller Kriegsbemalung bleiben.

Das halte ich für deutlich zu optimistisch. 

Wenn die Prädikatsquote im 2. Examen bei ungefähr 15 Prozent liegt, kann ich mir kaum vorstellen, dass 5 bis 10 Prozent eines Jahrgangs Doppelprädikat, Promotion und Master haben. Immerhin würde das bedeuten, dass 1/3 bzw 2/3 der Prädikatler im 2. Examen eine solche "volle Kriegsbemalung" haben. 

Ich halte die Quote für sehr viel niedriger. Wer sich die Kanzlei-Websites ansieht, sieht selbst bei der ersten Liga nicht viele "volle Kriegsbemalungen". In der Justiz dürften diese sogar sehr sehr selten sein. 
Ich gehe eher von ein bis zwei Prozent aus.
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Gast
Unregistered
 
#17
30.06.2020, 17:53
Ich halte die Quote auch für sehr gering.

Bei denen aus meinem Bekanntenkreis, die vb/vb oder besser haben, haben nur ganz ganz wenige eine Promotion oder LL.M.

Die meisten, die aus meinem Bekanntenkreis noch LL.M. oder Promotion drangehängt haben, sind eher diejenigen, die in mindestens einem Examen kein vb haben und daher für die 2 aus 4 Regelung noch einen Titel gebraucht haben.
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Gast123
Unregistered
 
#18
30.06.2020, 17:57
Also 1-2% würde bedeuten, dass bei 7.500 Absolventen pro Jahr nur 75 bis 150 die volle Kriegsbemalung haben. Oder aus meinem alten Jahrgang (ca. 200 Absolventen im Ersten) also 2-4...wo mir alleine aus dem Bauch heraus bereits 5 einfallen. Gut, ich kenne deren Note im zweiten nicht, gehe aber stark vom Prädikat aus, wenn ich mir die akademischen Meriten im Übrigen ansehe.

Wir werden es eh nicht überprüfen können aber ich finde die volle Kriegsbemalung nicht so krass selten. Von mir aus können wir uns auf 5% einigen.
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GAsst
Unregistered
 
#19
30.06.2020, 18:18
(30.06.2020, 16:46)Gast schrieb:  Es sollte doch vermutlich Statistiken dazu geben, wieviele Doktoranden die formalen Voraussetzungen der jeweiligen Promotionsordnung erfüllen (also jedenfalls im 1. StEx ein VB haben) und wieviele lediglich über Ausnahmeregelungen genommen wurden, oder?
Davon würde ich dann im Zweifel mal pauschal 20-30% für diejenigen abziehen, die zwar im ersten aber nicht im zweiten StEx ein VB haben.
Das Ergebnis kann man dann vermutlich schlicht mit der Quote der Juraabsolventen mit LL.M. multiplizieren. Es würde mich wundern, wenn ein LL.M. bei besseren Juristen häufiger verbreitet wäre als im generellen Durchschnitt.

Mich würde es eher wundern, wenn der Anteil nicht spürbar höher wäre bei Menschen mit besseren Examina. Die jur. StEx sind - wie im Wesentliche alle Bildungsabschlüsse - sozial ungleich verteilt. Oder knapper: Wer reich ist, schreibt bessere Noten. Und zwar ganz schlicht, weil man sich mehr auf das Studium fokussieren kann, wenn kein Nebenjob winkt. Dann lässt sich auch eher ein Freischuss schreiben, sodass die Möglichkeit des Verbesserungsversuchs öfter da ist. 
Dann: ein LLM kostet. Mal mehr mal weniger, aber er kostet. Also werden tendenziell Menschen, die es sich leisten können, noch ein Jahr ohne festes Einkommen zu leben oder gar ins Ausland zu gehen, dies auch öfter machen. Das führt dann nach meiner Erwartung zu einer höheren Quote vom LLM bei Leuten mit den besseren Examina.
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Gast
Unregistered
 
#20
30.06.2020, 18:34
Ich würde auch sagen: maximal so ~2 %. Man muss sich überlegen:

1. Es haben vielleicht 15-20 % eine Promotion. Davon haben:
- einige im 1. kein VB (Dispens); gerade Leute ohne VB haben oft einen Anreiz dafür
- nicht wenige im 2. kein VB 
- viele keinen LLM

2. Man muss weiterhin überlegen, dass "VB" auch einfach nur "9,0" heißen kann. Dazu kommt der Zufallsfaktor im Examen. Demnach haben ganz sicher nicht ansatzweise alle, die im 1. oder 2. ein VB hatten, auch im anderen Examen eines - und sei es nur, dass sie bei z.B. 8,0 gelandet sind.

3. Auch "LLM" muss keineswegs absolute top Uni heißen. Die meisten, die ich mit LLM kenne, waren an Unis, die einen schon mit z.B. 6,5 oder 8,0 im 1. Examen (inklusive SP) nehmen. Einige, die ich mit LLM kenne, hatten tatsächlich kein VB im 1. Examen.

4. Selbst bei absoluten Topkanzleien haben vielleicht maximal 10-20 % einen LL.M. und Dr. (bei Hengeler so ca. 20 %, höchstens). D.h. selbst bei den Doppelprädikatlern, die in eine GK gehen (für Richter lohnt es sich eh überhaupt nicht, einen LL.M. zu haben), haben höchstens 1/5 Dr+LLM.

Wenn wir also davon ausgehen wollen, dass 15 % der Kandidaten im 2. Examen ein VB haben und davon sagen wir 2/3, also gesamt 10 % der auch im 1. ein VB hatten, und wiederum MAXIMAL 20 % dieser Kandidaten Dr+LLM haben, kommen wir auf 2 % aller Kandidaten.


Natürlich ist eine sichere Rechnung aber nicht möglich.
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