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Vorteil 2x zweistellig
Gast
Unregistered
 
#41
27.06.2020, 11:24
Ihr kennt doch die Beweggründe gar nicht? Jemand mit der Note ist sicher nicht zu blöd das selbst entscheiden zu können. Immer diese hochnäsige Arroganz anderen etwas vorschreiben zu wollen.
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Gast
Unregistered
 
#42
27.06.2020, 11:32
Finde 13 durchaus auch nochmal ne andere Hausnummer. Ob man das jetzt zwingend in € umsetzen kann, ist doch egal. Dann kannst auch sagen, dass auf 4 Punkte lernen und nebenher ne Elektrikerlehre machen besser ist. Wie ich oben schon sagte, gibt hier durchaus Neider. "Fürs Ego" ist immer so negativ ausgedrückt, es kann doch einfach ne Challenge sein - wenn mans nicht macht, fühlt man sich vllt. für immer in dem Punkt ungerecht behandelt und würde in 10 Jahren vielleicht gern nochmal das bisschen Zeit für einen zweiten Versuch opfern. Dass man bei normalem Prüfungsverlauf nicht zwingend auf eine Verbesserung bauen kann, ist doch klar.
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Gast
Unregistered
 
#43
27.06.2020, 11:33
(27.06.2020, 10:56)Gast schrieb:  
(27.06.2020, 10:51)Gast schrieb:  Habe auch mit 11,1 im ersten nochmal geschrieben und bin bei 13,3 gelandet. Ist halt nochmal ne andere Hausnummer.

Lass mich raten. Schwerpunkt besser?

Jeweils Staatsteil.
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Gast
Unregistered
 
#44
27.06.2020, 11:39
(27.06.2020, 11:22)Gast schrieb:  
(27.06.2020, 10:17)Gast schrieb:  
(26.06.2020, 23:20)Gast schrieb:  Habe auch das Erste mit 11,3 noch einmal geschrieben und bin beim zweiten Versuch bei 12,1 gelandet. 
In meiner mündlichen Prüfung im Zweiten war einer in meiner Gruppe, der mit 9,8 noch Mal geschrieben hat und bei 11,7 gelandet ist


Sry, nicht böse gemeint, aber mit 11,3 nochmal schreiben ist schon ziemlich skurril. Beruflich steht einem mit 11,2 alles offen. Also vollkommen unnötig.

Ist dann nur fürs Ego... Hattest du keine Kollegen, die dir das ausgeredet haben? ich wäre von meinen Jungs sicherlich verprügelt oder (wahlweise) auf 7-10 Bier eingeladen worden, um den Gedanken zu verwerfen.


War eine Ehrensache. Würde in der Mündlichen runtergeprüft, weil ich gerade in meinem Paradefach an einen komischen Prüfer geraten bin. Einer der Mitprüfer hat mir sogar geraten, noch einmal zu schreiben. Habe dann ohne Vorbereitung nochmal geschrieben und den Notensprung dank besserer mündlicher Prüfung (schriftliche waren gleich) geschafft.

Und ja, mein Partner in der GK, in der ich als WiMi gearbeitet habe, hat mir abgeraten ;)

Okay, das kann ich sogar verstehen. Ich hätte es aber glaube ich mit der Vorlage der schriftlichen Noten (die müssen ja dann auch im Bereich der 11-12 Punkte gelegen haben) bewenden lassen. Die zeigen dann deine (über 11,3 liegende Kompetenz) ausreichend. Ein paar Bewerber bei uns haben das auch gemacht und viele Recruiter im anwaltlichen Bereich messen den Noten aus der schriftlichen Prüfung ähnliche Bedeutung zu, wie der Endnote.

M.E. auch nicht ganz zu Unrecht, angesichts der - bei dir gezeigten - Unwägbarkeiten einer mündlichen Prüfung.

@alle anderen: War kein Neid-Post. Und arrogant sollte er garantiert nicht klingen. Eher im Gegenteil.
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GastNRWler
Unregistered
 
#45
27.06.2020, 11:49
(27.06.2020, 11:39)Gast schrieb:  
(27.06.2020, 11:22)Gast schrieb:  
(27.06.2020, 10:17)Gast schrieb:  
(26.06.2020, 23:20)Gast schrieb:  Habe auch das Erste mit 11,3 noch einmal geschrieben und bin beim zweiten Versuch bei 12,1 gelandet. 
In meiner mündlichen Prüfung im Zweiten war einer in meiner Gruppe, der mit 9,8 noch Mal geschrieben hat und bei 11,7 gelandet ist


Sry, nicht böse gemeint, aber mit 11,3 nochmal schreiben ist schon ziemlich skurril. Beruflich steht einem mit 11,2 alles offen. Also vollkommen unnötig.

Ist dann nur fürs Ego... Hattest du keine Kollegen, die dir das ausgeredet haben? ich wäre von meinen Jungs sicherlich verprügelt oder (wahlweise) auf 7-10 Bier eingeladen worden, um den Gedanken zu verwerfen.


War eine Ehrensache. Würde in der Mündlichen runtergeprüft, weil ich gerade in meinem Paradefach an einen komischen Prüfer geraten bin. Einer der Mitprüfer hat mir sogar geraten, noch einmal zu schreiben. Habe dann ohne Vorbereitung nochmal geschrieben und den Notensprung dank besserer mündlicher Prüfung (schriftliche waren gleich) geschafft.

Und ja, mein Partner in der GK, in der ich als WiMi gearbeitet habe, hat mir abgeraten ;)

Okay, das kann ich sogar verstehen. Ich hätte es aber glaube ich mit der Vorlage der schriftlichen Noten (die müssen ja dann auch im Bereich der 11-12 Punkte gelegen haben) bewenden lassen. Die zeigen dann deine (über 11,3 liegende Kompetenz) ausreichend. Ein paar Bewerber bei uns haben das auch gemacht und viele Recruiter im anwaltlichen Bereich messen den Noten aus der schriftlichen Prüfung ähnliche Bedeutung zu, wie der Endnote.

M.E. auch nicht ganz zu Unrecht, angesichts der - bei dir gezeigten - Unwägbarkeiten einer mündlichen Prüfung.

@alle anderen: War kein Neid-Post. Und arrogant sollte er garantiert nicht klingen. Eher im Gegenteil.


Das mit dem schriftliche Noten bei Bewerbungen Mitschicken kann ich nur bestätigen. Ich bin in der Mündlichen von 9,7 auf 8,6 runtergeprüft worden (jap...) und schicke seitdem zusätzlich zum Zeugnis auch eine Aufstellung der schriftlichen Ergebnisse. Hab in Bewerbungsgesprächen mehrfach ausdrücklich von Partnern gesagt bekommen, dass das das richtige Vorgehen ist und es schon einen Unterschied macht, ob man von 5,8 auf 8,6 kommt oder vom VB runtergeprüft wird.
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Gast
Unregistered
 
#46
27.06.2020, 12:05
Mit nem VB aufwärts nochmal zu schreiben zeugt von mangelndem Selbstbewusstsein.
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GastHE
Unregistered
 
#47
27.06.2020, 12:36
(27.06.2020, 12:05)Gast schrieb:  Mit nem VB aufwärts nochmal zu schreiben zeugt von mangelndem Selbstbewusstsein.

Quatsch. Als ob das am Ende wen interessiert, warum man trotz super Noten nochmal geschrieben hat. Wenn die Noten danach noch besser sind, dann freut das den Arbeitgeber und es zeigt, dass man konstant gute Leistungen bringt und die Klausuren nicht nur ein "positiver Ausrutscher" waren. Wenn es schlechter wird, dann muss man den VV ja nicht erwähnen.
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Gast
Unregistered
 
#48
27.06.2020, 12:37
Für Nurnotar (nicht Anwaltsnotar) kann nochmal schreiben angezeigt sein, für alle anderen Jobs nicht. Freshfields und Hengeler nimmt einen genau so mit 9 P. wie an attraktiven Standorten die Justiz.
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Gast
Unregistered
 
#49
27.06.2020, 12:38
(27.06.2020, 12:37)Gast schrieb:  Für Nurnotar (nicht Anwaltsnotar) kann nochmal schreiben angezeigt sein, für alle anderen Jobs nicht. Freshfields und Hengeler nimmt einen genau so mit 9 P. wie an attraktiven Standorten die Justiz.

Eben.
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GastNRWler
Unregistered
 
#50
27.06.2020, 13:13
(27.06.2020, 12:05)Gast schrieb:  Mit nem VB aufwärts nochmal zu schreiben zeugt von mangelndem Selbstbewusstsein.


Unsinn
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