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Klausuren März 2016
Gast
Unregistered
 
#111
11.03.2016, 17:22
Kann jmd sagen, was in nrw lief? Danke!!
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Gast
Unregistered
 
#112
11.03.2016, 17:23
Warum habt ihr 315 c abgelehnt?
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Gast
Unregistered
 
#113
11.03.2016, 17:27
(11.03.2016, 17:20)D. schrieb:  
(11.03.2016, 16:49)Gast Berlin schrieb:  Was sagen die Berliner denn so zu Ö-Recht?! EGL für die Verbotsverfügung?!

Hab die Generalklausel genommen. LÖG hat einen solchen Fall nicht geregelt und Gefahrenabwehr muss dennoch möglich sein . §5 GastG(?) Hab ich abgelehnt weil es nach §2 keiner Erlaubnis beurteilen und die BImSchG Normen hab ich mangels Anlage abgelehnt.da fiel mir nichts anderes mehr ein ein :D
War zeitlich kaum zu schaffen oder ?:/

Danke, D.! :-) So habe ich es auch gemacht. Zeitlich war es wirklich sehr eng, ja...
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Berlinerin
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#114
11.03.2016, 17:29
Ich habs bejaht, war ja absolut fahruntüchtig laut BAK und dann zurück treten lassen hinter 315b iVm 315

Habt ihr den Mord nur wegen gemeingeährlichen Mitteln? Ich hab heimtückische und niedere Beweggründe angekommen, teilt das zufällig jemand??
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Gast
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#115
11.03.2016, 17:32
In NRW der Schwarzarbeiterfall des BGH:

Mandant kommt mit Vollstreckungsbescheid. Gegen Mahnbescheid hat er nichts unternommen, der Ende Dezember 2015 zugestellt wurde, am 2.2.2016 wird VB erlassen. Dagegen legt er Einspruch ein, am 5.3. kommt eine Anspruchsbegründung mit Aufforderung zur Stellungnahme binnen 2 Wochen vom Streitgericht.

A und B haben im März 2015 einen Vertrag abgeschlossen, B hat bei A Sanitäranlagen ausgesucht, diese hat A bei B eingebaut ins Haus. Damit A keine Abgaben leisten muss vereinbaren sie eine ohne-Rechnung-Abrede ohne Zeugen, B nimmt auf diese aber in einem Aufforderungsschreiben Bezug. A findet das Ergebnis der Einrichtungen toll, er zahlt 3000 Euro an, aber nicht die restlichen 7000, denn nach einiger Zeit bildet sich Schimmel. Es stellt sich heraus, dass die von A gekaufte Dichtungsmasse abgestanden war, der Verkäufer des A schickt einen Rundbrief dass der Fehler bekannt ist und alles gegen Kaufpreiserstattung zurückgegeben werden soll. B verlangt von A Zahlung der 7000 Euro und sagt ihm, er solle sich mit dem Verkäufer auseinandersetzen wegen der Mängel, übergibt ihm den Kassenzettel und den Rundbrief und verlangt dafür aber endlich die Zahlung der 7000 Euro.

Als B bei A die Sanitäreinrichtungen eingebaut hat, fährt er mit dem Transporter gegen das Gartentor und beschädigt dieses, A möchte das Tor nicht reparieren lassen, aber den Bruttoreparaturwert ersetzt verlangen. Außerdem fragt er sich, ob er die gezahlten 3000 Euro zurückbekommen kann. Da er die Sanitäreinrichtungen für 4500 Euro fachgerecht erneuert hat, möchte er auch diese Kosten ersetzt haben.
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Gast
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#116
11.03.2016, 17:33
Ich habe nur Heimtücke angenommen.
Gemeingefährlich Mittel zwar angesprochen aber abgelehnt, da pkw in solchen Fällen eigentlich anders gehandhabt wird als zb bei 224 oder so.
142 hab ich wegen nemo tenetur grundsatz sbgelehnt, weil ich nicht anklagen wollte.
Leider hsb ich 315 b nicht.
Denkt ihr ich falle deswegen durch?
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Gast
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#117
11.03.2016, 17:35
Hat jmd 227 wegen T?
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Gast
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#118
11.03.2016, 17:36
Was kam denn in Berlin Zivilrecht ran???
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Berlinerin
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#119
11.03.2016, 17:46
227 geht glaub ich nicht, weil sie dann ja Vorsatz bezüglich der KV gehabt haben müsste.

Gast, Du fällst doch nicht durch, nur weil du eine Norm nicht hast! Ist ja auch nen alter Hut mit der Pervertierung, glaube da gewinnt man heute keinen Blumentopf mehr mit :P
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Gast
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#120
11.03.2016, 17:54
Ja stimmt hast recht, dann bin ich auf jeden fall durchgefallen. Fast alles falsch gemacht leider
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