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  5. Zuweisung zuletzt eingestellter Proberichter in Berlin
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Zuweisung zuletzt eingestellter Proberichter in Berlin
Gast
Unregistered
 
#21
07.06.2020, 19:11
(07.06.2020, 18:30)Auch Bln schrieb:  
(07.06.2020, 18:21)Gast schrieb:  
(07.06.2020, 18:08)Auch Bln schrieb:  
(07.06.2020, 17:50)Gast schrieb:  
(07.06.2020, 17:43)Auch Bln schrieb:  Es kann sein, dass ich Dich hier missverstehe:
Der Thread fragt ja nach den Zuweisungen der zuletzt eingestellten Proberichter.....
Solche sind ja gerade noch nicht ernannt und können selbstverständlich in den ersten beiden Jahren faktisch
sehr leicht entlassen werden (lt. DRiG - Zweifel an der Eignung - bei weiter Einschätzungsprärogative).

Dazu ergänzend ist noch festzuhaten, dass es in Berlin momentan einfach sehr schwer ist, in bestimmte Gebiete bzw. Gerichte reinzukommen
zerne- PEBB§Y zeigt sehr deutlich, dass manche Standorte voll sind und andere immer noch einen hohen Bedarf an Dezernenten haben. Deswegen finden sich momentan viele Proberichter bei der StA - obwohl sie viel lieber ins Zivilrecht gehen würden.

Ansonsten stimme ich Dir aber zu: Man sollte seine Wünsche klar kommunizieren. Denn dann hat man wenigstens die Chance dort zu landen, wo man hin wil und in den nächsten Jahren scheiden so viele Dezernenten aus, dass eigentlich überall Planstellen frei werden sollten...

Schau mal auf deine Ernennungsurkunde. Du wurdest zum Richter auf Probe ernannt. Ich sprach nicht von der Ernennung auf Lebenszeit.
Das angesprochene Selbstbewusstsein bezog sich auf den Unterschied zwischen Bewerbungsgespräch, wo du bedingungslose Flexibilität vortäuschen musst, und Proberichterzeit.

Entlassen werden kann in der Regel nach 3 bis 6 Monaten keiner mehr ohne weiteres. Die Rechtsprechung dazu ist bundesweit einheitlich und gefestigt. Das sollte man wissen.

Meine Ernennungsurkunde habe ich seit Jahren nicht mehr angeguckt... Der 22 DRiG ist mir bekannt. Deswegen überrascht mich zum einen Deine Bezugnahme auf 3 Monate - diese Frist ist dem 22 DRiG ziemlich egal?
Außerdem fehlt bei Deiner Antwort der Umstand, dass betroffene Assessoren den Makel einer förmlichen Entlassung scheuen und stattdessen "freiwillig" aus dem Dienst ausscheiden. Das passiert natürlich nicht ständig, ist aber auch nicht so selten, dass man von einer sicheren Verplanung eines jeden Proberichters schreiben sollte.

Der Großteil der Rechtstprechung deckt übrigens Fälle nach dem 24. Monat ab - da wird es in der Tat spannend und der Dienstherr kann Dich nicht einfach entlassen.

Wie kommst du darauf, dass „Selbstbewusstsein und Eigeninitiative zeigen“ zu einer förmlichen Entlassung führt ?
Ich habe lediglich gesagt, dass man mutiger sein kann als im Vorstellungsgespräch.


Lies doch einfach noch mal: ich habe konkret markiert, wo ich über eine Aussage von Dir "gestolpert" bin, weil Proberichter eben nach § 22 DRiG entlassen werden können.

Im Übrigen habe ich Dir -siehe oben- zugstimmt, dass man seine Zuweisungswünsche klar kommunizieren sollte.


Lies du nochmal. Selbstbewusstsein macht nicht ungeeignet. Und wer nicht ungeeignet ist, wird nicht entlassen.
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Gast
Unregistered
 
#22
07.06.2020, 20:31
(07.06.2020, 15:05)ebenfalls Bln schrieb:  Über die konkreten Zuweisungen entscheidet am Ende die Personaldezernentenrunde, wobei die Personaldezernentin beim KG vorab schaut, inwieweit die Wünsche der Proberichter und der Bedarf der Gerichte sowie der StA zusammenpassen. Die Entscheidung, in welchem Bereich man dann konkret eingesetzt wird, obliegt dann dem jeweiligen Präsidium.



Wer sitzt den in dieser "Personaldezernentenrunde"?
Sind das die aus dem Auswahlgespräch? Die wurden mir als die jeweiligen Personalreferenten vorgestellt? Oder sind das noch die anderen von SenJustVA?

Wie muss ich mir das vorstellen: Es gibt sagen wir 3 Stellen im Zivilrecht und die wollen mind. 30 Leute haben. Wer entscheidet, wer von denen "Glück haben darf oder nicht"? Macht das Frau RnKG vorher oder wird das in großer Runde entschieden?
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Gast
Unregistered
 
#23
08.06.2020, 17:56
(07.06.2020, 20:31)Gast schrieb:  
(07.06.2020, 15:05)ebenfalls Bln schrieb:  Über die konkreten Zuweisungen entscheidet am Ende die Personaldezernentenrunde, wobei die Personaldezernentin beim KG vorab schaut, inwieweit die Wünsche der Proberichter und der Bedarf der Gerichte sowie der StA zusammenpassen. Die Entscheidung, in welchem Bereich man dann konkret eingesetzt wird, obliegt dann dem jeweiligen Präsidium.



Wer sitzt den in dieser "Personaldezernentenrunde"?
Sind das die aus dem Auswahlgespräch? Die wurden mir als die jeweiligen Personalreferenten vorgestellt? Oder sind das noch die anderen von SenJustVA?

Wie muss ich mir das vorstellen: Es gibt sagen wir 3 Stellen im Zivilrecht und die wollen mind. 30 Leute haben. Wer entscheidet, wer von denen "Glück haben darf oder nicht"? Macht das Frau RnKG vorher oder wird das in großer Runde entschieden?

Das würde mich auch interessieren.
Mit der Dame vom KG kann ich leider nicht so gut.
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ebenfalls Bln
Unregistered
 
#24
09.06.2020, 00:06
(07.06.2020, 20:31)Gast schrieb:  
(07.06.2020, 15:05)ebenfalls Bln schrieb:  Über die konkreten Zuweisungen entscheidet am Ende die Personaldezernentenrunde, wobei die Personaldezernentin beim KG vorab schaut, inwieweit die Wünsche der Proberichter und der Bedarf der Gerichte sowie der StA zusammenpassen. Die Entscheidung, in welchem Bereich man dann konkret eingesetzt wird, obliegt dann dem jeweiligen Präsidium.



Wer sitzt den in dieser "Personaldezernentenrunde"?
Sind das die aus dem Auswahlgespräch? Die wurden mir als die jeweiligen Personalreferenten vorgestellt? Oder sind das noch die anderen von SenJustVA?

Wie muss ich mir das vorstellen: Es gibt sagen wir 3 Stellen im Zivilrecht und die wollen mind. 30 Leute haben. Wer entscheidet, wer von denen "Glück haben darf oder nicht"? Macht das Frau RnKG vorher oder wird das in großer Runde entschieden?


In der Personaldezernentenrunde sitzen u. a. Vertreter der verschiedenen Gerichte und der StA (wer das jetzt im Einzelnen genau ist, k. A.). Die Entscheidung dürfte auf Grundlage eines Entwurfs des Kammergerichts getroffen werden und nur dort abändert werden, wo spontan noch ein anderer Bedarf besteht oder ggf. konkrete Einwände gegen einen Vorschlag bestehen („brauchen dringend jemanden im 2. Jahr, weil wir eine Vakanz im Betreuungsrecht haben“). Die Vorstellung, dass es da darum gehe, wer wen mag oder was sich der einzelne Proberichter gewünscht hat, scheint mir illusorisch. Tlw. gibt es „Sachzwänge“ (zB Zuweisungen gegen Ende der Proberichterzeit im Hinblick auf die geplante Lebenszeiternennung oder Zuweisung zur StA falls Ernennung als Strafrichter gewünscht), tlw. geht es darum zum passenden Zeitpunkt die Stellen wieder mit dem richtigen Stellenanteil zu besetzen (wenn AG1 zum 01.08 einen 1,0-ProRi verliert, sollte man da nicht erst zum 01.10 einen 0,5-ProRi hinschicken usw.) - alles weitere dürfte Puzzelarbeit sein.

Im Übrigen nochmals: Ob es eine Stelle im Zivilrecht gibt, entscheidet am Ende das jeweilige Präsidium. Wenn zwischen der Personaldezernentenrunde und der Präsidiumssitzung irgendwo eine schnell zu schließende Vakanz auftritt, macht man sowohl am Landgericht als auch an den Amtsgerichten schneller was anderes als Zivilrecht, als man gucken kann. Da ist dann völlig egal, weshalb man dem Gericht ursprünglich zugewiesen worden ist.
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Gast
Unregistered
 
#25
09.06.2020, 07:17
Das ist ein wichtiger Einwand. Allerdings wird in Hinblick auf den Bedarf am LG sowohl im SR als auch ZR der jeweilige Wunsch sehr sicher beachtet durch das Präsidium. Darüber kann aber die Personaldezernentenrunde schlicht nicht entscheiden.
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Gast
Unregistered
 
#26
09.06.2020, 07:42
Für r2 musst dann aber der wieder flexibel sein.
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ebenfalls Bln
Unregistered
 
#27
09.06.2020, 07:55
„Sehr sicher“ heißt auch am Landgericht: Wenn irgendwo Not am Mann ist, landet man als Proberichter dort, auch wenn man sich was anderes gewünscht hat (und grds versucht wird, die Wünsche zu erfüllen und dies in vielen Fällen auch klappt). Dementsprechend kann die Personaldezernentenrunde / das KG nur bedingt steuern, ob man erst am LG Strafsachen und dann am AG Betreuungs- oder Familiensachen oder beide Male Zivilsachen macht.
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Gast
Unregistered
 
#28
09.06.2020, 11:05
Hat schon einmal jemand gesagt, nein, das mache ich nicht?!
Was passiert dann?
Mir ist bekannt, dass man als Proberichter per Gesetz überall hingesetzt werden kann und man das machen "muss", aber wird man anderenfalls rausgeschmissen?
Oder kann man da "nachverhandeln"?
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Gast
Unregistered
 
#29
09.06.2020, 13:54
(09.06.2020, 11:05)Gast schrieb:  Hat schon einmal jemand gesagt, nein, das mache ich nicht?!
Was passiert dann?
Mir ist bekannt, dass man als Proberichter per Gesetz überall hingesetzt werden kann und man das machen "muss", aber wird man anderenfalls rausgeschmissen?
Oder kann man da "nachverhandeln"?

Ich habe mal „NEIN, das können Sie vergessen! Lieber kündige ich!“ gesagt. Auf charmante, aber dennoch bestimmte Art...

Was sollen sie machen? Sie haben nur eine Möglichkeit: dich ernst nehmen und zu respektieren. Ein „mit mir nicht“ muss nicht unbedingt schaden, im Gegenteil: Manchmal mögen die es sogar, wenn man Persönlichkeit zeigt und ihnen mal die Stirn bietet. Aber das dürfte sehr davon abhängen, was man für ein Typ ist. Ich hatte schon im Auswahlgespräch ne große Klappe und hab den Mund so voll genommen, wie es ging. ;)
Da alle laut über meine Witze lachten und schmunzelten, nehme ich an, dass es gut ankam.
Auf die Frage „Was tun Sie, wenn wir Sie nicht einstellen?“, sagte ich: „Dann müsste ich mir einen Therapeuten suchen. Und dann würde ich herausfinden, mit wem von Ihnen ich schlafen muss...“. Geschmacksache, aber die Lacher hatte ich auf meiner Seite.
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Gast
Unregistered
 
#30
09.06.2020, 14:30
(09.06.2020, 13:54)Gast schrieb:  
(09.06.2020, 11:05)Gast schrieb:  Hat schon einmal jemand gesagt, nein, das mache ich nicht?!
Was passiert dann?
Mir ist bekannt, dass man als Proberichter per Gesetz überall hingesetzt werden kann und man das machen "muss", aber wird man anderenfalls rausgeschmissen?
Oder kann man da "nachverhandeln"?

Ich habe mal „NEIN, das können Sie vergessen! Lieber kündige ich!“ gesagt. Auf charmante, aber dennoch bestimmte Art...

Was sollen sie machen? Sie haben nur eine Möglichkeit: dich ernst nehmen und zu respektieren. Ein „mit mir nicht“ muss nicht unbedingt schaden, im Gegenteil: Manchmal mögen die es sogar, wenn man Persönlichkeit zeigt und ihnen mal die Stirn bietet. Aber das dürfte sehr davon abhängen, was man für ein Typ ist. Ich hatte schon im Auswahlgespräch ne große Klappe und hab den Mund so voll genommen, wie es ging. ;)
Da alle laut über meine Witze lachten und schmunzelten, nehme ich an, dass es gut ankam.
Auf die Frage „Was tun Sie, wenn wir Sie nicht einstellen?“, sagte ich: „Dann müsste ich mir einen Therapeuten suchen. Und dann würde ich herausfinden, mit wem von Ihnen ich schlafen muss...“. Geschmacksache, aber die Lacher hatte ich auf meiner Seite.


Wie peinlich... :disgusted:
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