06.06.2020, 22:25
(06.06.2020, 18:59)Gast schrieb:(06.06.2020, 18:33)Gast Nr. 42 schrieb: Hallo zusammen,
ich wollte mal in die Runde Feedback geben: Ich hatte ein gutes Befriedigend im ersten Examen und ein eher mittelprächtiges Ausreichend (5,x) im zweiten Examen. Nachdem ich mit dem zweiten Examen durch war, war ich total fertig. Ich wollte sehr gerne als Verwaltungsjurist anfangen und dachte, auch wegen einigen Beiträgen in diesem Forum, dass das nichts werden kann. Aber mit etwas Geduld (3 Monate) hat es doch geklappt. E13. Und nun nach zwei Jahren habe ich mich auf eine weitere E13-Stelle beworben und es hat wieder geklappt.
Mir ist natürlich bewusst, dass ich dank meines ersten Examens nicht die schlechteste Ausgangslage wie andere hier habe. Ich wollte dennoch einfach mal denjenigen, die gerade vielleicht durch sind und Sorgen haben, mitteilen, dass dies zwar absolut nachvollziehbar ist, ihr aber dennoch Eure Zuversicht behalten solltet. Es gibt grundsätzlich auch mit etwas schlechteren Noten immer Möglichkeiten ans Ziel zu kommen.
Danke für deinen Beitrag. Und was macht man mit 2 x 5,x?
Ich suche schon lange und es stellt mich damit keiner ein.
An deinem Beispiel sieht man mal wieder, wie zufällig der Examenserfolg ist, im ersten über- und im zweiten unterdurchschnittlich.
Zufällig ist der Examenserfolg nie. Das schöne an Jura: Fleiß und Intelligenz wird belohnt. Glück gehört sich auch dazu, aber das unterscheidet eine „ausreichende“ nicht von einer „vollbefriedigenden“ Leistung.
Fachliche Leistungsfähigkeit hat immer eine gewisse Streubreite. Aber ich kann es nicht leiden, wenn man es auf den „Zufall“ schiebt. :-)
06.06.2020, 22:38
(06.06.2020, 18:59)Gast schrieb:(06.06.2020, 18:33)Gast Nr. 42 schrieb: Hallo zusammen,
ich wollte mal in die Runde Feedback geben: Ich hatte ein gutes Befriedigend im ersten Examen und ein eher mittelprächtiges Ausreichend (5,x) im zweiten Examen. Nachdem ich mit dem zweiten Examen durch war, war ich total fertig. Ich wollte sehr gerne als Verwaltungsjurist anfangen und dachte, auch wegen einigen Beiträgen in diesem Forum, dass das nichts werden kann. Aber mit etwas Geduld (3 Monate) hat es doch geklappt. E13. Und nun nach zwei Jahren habe ich mich auf eine weitere E13-Stelle beworben und es hat wieder geklappt.
Mir ist natürlich bewusst, dass ich dank meines ersten Examens nicht die schlechteste Ausgangslage wie andere hier habe. Ich wollte dennoch einfach mal denjenigen, die gerade vielleicht durch sind und Sorgen haben, mitteilen, dass dies zwar absolut nachvollziehbar ist, ihr aber dennoch Eure Zuversicht behalten solltet. Es gibt grundsätzlich auch mit etwas schlechteren Noten immer Möglichkeiten ans Ziel zu kommen.
Danke für deinen Beitrag. Und was macht man mit 2 x 5,x?
Ich suche schon lange und es stellt mich damit keiner ein.
An deinem Beispiel sieht man mal wieder, wie zufällig der Examenserfolg ist, im ersten über- und im zweiten unterdurchschnittlich.
2x ausreichend wird wohl nur zur Tätigkeit als RA führen; selbstständig, in Bürogemeinschaft oder in kleiner Kanzlei. Sorry!
07.06.2020, 00:34
(06.06.2020, 22:38)Gast schrieb:(06.06.2020, 18:59)Gast schrieb:(06.06.2020, 18:33)Gast Nr. 42 schrieb: Hallo zusammen,
ich wollte mal in die Runde Feedback geben: Ich hatte ein gutes Befriedigend im ersten Examen und ein eher mittelprächtiges Ausreichend (5,x) im zweiten Examen. Nachdem ich mit dem zweiten Examen durch war, war ich total fertig. Ich wollte sehr gerne als Verwaltungsjurist anfangen und dachte, auch wegen einigen Beiträgen in diesem Forum, dass das nichts werden kann. Aber mit etwas Geduld (3 Monate) hat es doch geklappt. E13. Und nun nach zwei Jahren habe ich mich auf eine weitere E13-Stelle beworben und es hat wieder geklappt.
Mir ist natürlich bewusst, dass ich dank meines ersten Examens nicht die schlechteste Ausgangslage wie andere hier habe. Ich wollte dennoch einfach mal denjenigen, die gerade vielleicht durch sind und Sorgen haben, mitteilen, dass dies zwar absolut nachvollziehbar ist, ihr aber dennoch Eure Zuversicht behalten solltet. Es gibt grundsätzlich auch mit etwas schlechteren Noten immer Möglichkeiten ans Ziel zu kommen.
Danke für deinen Beitrag. Und was macht man mit 2 x 5,x?
Ich suche schon lange und es stellt mich damit keiner ein.
An deinem Beispiel sieht man mal wieder, wie zufällig der Examenserfolg ist, im ersten über- und im zweiten unterdurchschnittlich.
2x ausreichend wird wohl nur zur Tätigkeit als RA führen; selbstständig, in Bürogemeinschaft oder in kleiner Kanzlei. Sorry!
Nein, wieso? Es gibt genug Leute mit 2 x ausreichend, die es in E13 oder in eine 50 k Arbeit in der freien Wirtschaft geschafft haben.
Davon gab es hier auch genug Beispiele.
07.06.2020, 06:40
(07.06.2020, 00:34)Hi Gast schrieb:(06.06.2020, 22:38)Gast schrieb:(06.06.2020, 18:59)Gast schrieb:(06.06.2020, 18:33)Gast Nr. 42 schrieb: Hallo zusammen,
ich wollte mal in die Runde Feedback geben: Ich hatte ein gutes Befriedigend im ersten Examen und ein eher mittelprächtiges Ausreichend (5,x) im zweiten Examen. Nachdem ich mit dem zweiten Examen durch war, war ich total fertig. Ich wollte sehr gerne als Verwaltungsjurist anfangen und dachte, auch wegen einigen Beiträgen in diesem Forum, dass das nichts werden kann. Aber mit etwas Geduld (3 Monate) hat es doch geklappt. E13. Und nun nach zwei Jahren habe ich mich auf eine weitere E13-Stelle beworben und es hat wieder geklappt.
Mir ist natürlich bewusst, dass ich dank meines ersten Examens nicht die schlechteste Ausgangslage wie andere hier habe. Ich wollte dennoch einfach mal denjenigen, die gerade vielleicht durch sind und Sorgen haben, mitteilen, dass dies zwar absolut nachvollziehbar ist, ihr aber dennoch Eure Zuversicht behalten solltet. Es gibt grundsätzlich auch mit etwas schlechteren Noten immer Möglichkeiten ans Ziel zu kommen.
Danke für deinen Beitrag. Und was macht man mit 2 x 5,x?
Ich suche schon lange und es stellt mich damit keiner ein.
An deinem Beispiel sieht man mal wieder, wie zufällig der Examenserfolg ist, im ersten über- und im zweiten unterdurchschnittlich.
2x ausreichend wird wohl nur zur Tätigkeit als RA führen; selbstständig, in Bürogemeinschaft oder in kleiner Kanzlei. Sorry!
Nein, wieso? Es gibt genug Leute mit 2 x ausreichend, die es in E13 oder in eine 50 k Arbeit in der freien Wirtschaft geschafft haben.
Davon gab es hier auch genug Beispiele.
Aber was ist denn an einer E13-Tätigkeit so gut? Da wird man als RA doch mehr verdienen, zumindest auf Dauer... Netto bleibt doch kaum was hängen. Das sind im VKA 2.400 EUR netto (ledig, kinderlos). Und das nach 7-8 Jahren Ausbildung? ?♂️
07.06.2020, 06:57
Was verdient man denn so als Anwalt mit 2x 5,x auf Dauer?
07.06.2020, 13:34
07.06.2020, 13:45
07.06.2020, 13:47
Hmmmm ich glaube man kann locker 45/50k machen
oder mach dich selbstständig
oder einen llm
oder mach dich selbstständig
oder einen llm
07.06.2020, 13:47
(07.06.2020, 06:57)Gast schrieb: Was verdient man denn so als Anwalt mit 2x 5,x auf Dauer?
Kann ja niemand ernsthaft prophezeien. Selbst mit zwei schlechten Examina kann man sich einen guten Ruf erarbeiten, kleine Unternehmen als Mandantinnen gewinnen (Honorarvereinbarung) und viel Umsatz generieren.
Es kommt auf so viele Faktoren an, dass sich das nicht als pauschale Fallvariante beschreiben lässt. Ich denke, dass nach oben immer Luft ist. ??
06.11.2020, 13:53
(09.05.2020, 22:21)Gast schrieb:(09.05.2020, 22:16)CD2010 schrieb:(13.04.2020, 10:48)Auch Bln schrieb: Dass jemand 2010 beim ÖD abgelehnt wurde, bedeutet nicht, dass eine Bewerbung 2020 ziwngend erfolglos sein müsste. Es kommt immer darauf an, welche Kenntnisse und Erfahrungen man in der Zwischenzeit gesammelt hat...
Aus der Fernsicht passen 17 in Summe und langjährige erfolgreiche Selbstständigkeit nicht zu Deiner hier eingestellten Unsicherheit und zu den von Dir genannten Stundenvergütungen... 10 bis 12 Euro? Das ist auf dem Niveau des Mindestlohns für eine angestellte ungelernte Tätigkeit...
Zwischen den Zeilen lässt sich vermuten, dass bei Dir ggf. etwas im Argen liegen könnte, was nicht ins Forum gehört sondern zu einem kompetenten Berater...
Ich würde mich mal nicht zu sehr auf die Punktzahlen festbeißen. Die sind erstens lange her und zweitens mehr aus Glück denn aus Können entstanden. Ich hätte mich auch übers Durchfallen nicht beschwert, was vielleicht sogar besser gewesen wäre.
Und eine Selbständigkeit ist zunächst einmal gar keine werthaltige Qualifikation. Zumal ich ja auch keinerlei Qualifikationsnachweise habe. Das sieht im übrigen auch der Berater bei der Arbeitsagentur so. Letztlich bin ich, so bitter es klingen mag, also momentan auf „Hilfsarbeiterniveau“. Also sollte auch die Vergütung in diesem Bereich liegen.
Mein Problem ist auch eher, dass ich mich damit noch nicht so wirklich abfinden kann.
Damit noch mal zurück auf meine Eingangsfrage. Was ist denn am sinnvollsten um eine wirklich werthaltige Qualifikation zu erwerben, die auf dem Examen aufbaut und die lange Lücke schließt.
Einfach Fachanwaltskursus, Masterstudiengang etc.?
Bewirb dich in kleinen Kanzleien und lass dir da den FA Lehrgang bezahlen. Bei der Berufstätigkeit lernst du dann. Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Baurecht etc. Oder mach eine Ausbildung in der Steuerverwaltung oder so. Immobilienmakler kannst du auch machen als Quereinsteiger.
Jetzt ist ziemlich genau ein halbes Jahr vergangen. Ich habe einige Bewerbungen an kleinere Kanzleien verschickt und für Stellen in der Finanzverwaltung. Die Resonanz ist wie erwartet mehr als bescheiden mit 100% Absagen. Nicht einmal ein Vorstellungsgespräch. Genauso wie direkt nach dem Examen.
Bleibt die Frage, noch einmal einen Master machen oder eine andere Fortbildung? Oder ist das auch nur verschwendete Zeit und ich sollte mich von dem Gedanken noch mal in dem Bereich beruflich Fuß zu fassen lieber endgültig verabschieden?