04.06.2020, 15:17
(04.06.2020, 12:52)Gast schrieb:(04.06.2020, 09:20)Gast schrieb:(03.06.2020, 22:30)Gast schrieb: im 1. haben über 40% ein VB ihr Nasen
:D :D Wo lebst du denn?!
Gut, 2018 waren es so 35%. Im Staatsteil 17%. Kann man beim BfJ nachlesen.
Vergiss einfach die 35%, wenn du behauptest ein Prädikat zu haben oder ein Prädikatsjurist zu sein und auf Nachfrage stellt sich heraus, dass du nur mit Schwerpunkt über 9 kommst, machst du dich lächerlich. Warte mit der Behauptung, wenn du wenigstens im Zweiten ein VB holst. Dann ist das erste auch egal.
04.06.2020, 16:01
(04.06.2020, 15:17)Anwalt schrieb:Das ist Schwachsinn. Das mag Deine Bewertung sein, aber Du bist nicht das Maß aller Dinge.(04.06.2020, 12:52)Gast schrieb:(04.06.2020, 09:20)Gast schrieb:(03.06.2020, 22:30)Gast schrieb: im 1. haben über 40% ein VB ihr Nasen
:D :D Wo lebst du denn?!
Gut, 2018 waren es so 35%. Im Staatsteil 17%. Kann man beim BfJ nachlesen.
Vergiss einfach die 35%, wenn du behauptest ein Prädikat zu haben oder ein Prädikatsjurist zu sein und auf Nachfrage stellt sich heraus, dass du nur mit Schwerpunkt über 9 kommst, machst du dich lächerlich. Warte mit der Behauptung, wenn du wenigstens im Zweiten ein VB holst. Dann ist das erste auch egal.
Entscheidend ist die Gesamtnote, die steht ja auch als Endnote fest. Es mag spezielle Stellenausschreibungen geben, allenfalls vereinzelt, wo das herausgerechnet wird, aber die entscheidenden Personen haben anderes zu tun. Und im Normalfall ist die Notengrenze auf die Gesamtnote bezogen. Klar mag je nach Stelle etwas auf die Zusammensetzung geschaut werden. Für manche mag auch 8,7 mit Schwerpunkt Gesellschaftsrecht mehr zählen als 9,5 mit Schwerpunkt Kriminologie. Punktemäßig ist aber - abgesehen von Bayern (u. BaWü?)- eben nur 9,5 Prädikat, selbst wenn es ohne Schwerpunkt 8 Punkte wären. Dass manche AG vielleicht trotzdem jemanden bevorzugen, der bereits ohne Schwerpunkt höhere Punkte hat, ist eine andere Sache. Ändert aber nichts daran, dass ein Prädikat ein Prädikat, völlig unabhängig davon, ob das erst durch den Schwerpunkt erzielt wird.
04.06.2020, 16:15
Zitat:Dass manche AG vielleicht trotzdem jemanden bevorzugen, der bereits ohne Schwerpunkt höhere Punkte hat, ist eine andere Sache. Ändert aber nichts daran, dass ein Prädikat ein Prädikat, völlig unabhängig davon, ob das erst durch den Schwerpunkt erzielt wird.
Wenn du dich damit besser fühlst, glaub das ruhig.
04.06.2020, 16:30
(04.06.2020, 16:01)Gast schrieb:(04.06.2020, 15:17)Anwalt schrieb:Das ist Schwachsinn. Das mag Deine Bewertung sein, aber Du bist nicht das Maß aller Dinge.(04.06.2020, 12:52)Gast schrieb:(04.06.2020, 09:20)Gast schrieb:(03.06.2020, 22:30)Gast schrieb: im 1. haben über 40% ein VB ihr Nasen
:D :D Wo lebst du denn?!
Gut, 2018 waren es so 35%. Im Staatsteil 17%. Kann man beim BfJ nachlesen.
Vergiss einfach die 35%, wenn du behauptest ein Prädikat zu haben oder ein Prädikatsjurist zu sein und auf Nachfrage stellt sich heraus, dass du nur mit Schwerpunkt über 9 kommst, machst du dich lächerlich. Warte mit der Behauptung, wenn du wenigstens im Zweiten ein VB holst. Dann ist das erste auch egal.
Entscheidend ist die Gesamtnote, die steht ja auch als Endnote fest. Es mag spezielle Stellenausschreibungen geben, allenfalls vereinzelt, wo das herausgerechnet wird, aber die entscheidenden Personen haben anderes zu tun. Und im Normalfall ist die Notengrenze auf die Gesamtnote bezogen. Klar mag je nach Stelle etwas auf die Zusammensetzung geschaut werden. Für manche mag auch 8,7 mit Schwerpunkt Gesellschaftsrecht mehr zählen als 9,5 mit Schwerpunkt Kriminologie. Punktemäßig ist aber - abgesehen von Bayern (u. BaWü?)- eben nur 9,5 Prädikat, selbst wenn es ohne Schwerpunkt 8 Punkte wären. Dass manche AG vielleicht trotzdem jemanden bevorzugen, der bereits ohne Schwerpunkt höhere Punkte hat, ist eine andere Sache. Ändert aber nichts daran, dass ein Prädikat ein Prädikat, völlig unabhängig davon, ob das erst durch den Schwerpunkt erzielt wird.
Deine Ausführung krankt in meinen Augen an zwei Punkten:
1. Du sagst, die Entscheider haben besseres zu tun, als den Schwerpunkt herauszurechnen. Allerdings wird der Staatsteil ohnehin separat ausgewiesen. Der "Zusatzaufwand" besteht daher schlicht überhaupt nicht.
2. Du sagst, dass "im Normalfall" nur die Gesamtnote zählt. Das begründest du offenbar auch durch die Stellenanzeigen.
Diese sprechen aber meist von "hervorragenden Abschlüssen". Da muss man schon einmal kritisch fragen, ob 35 Prozent des Jahrgangs (also jeder Dritte!) begrifflich darunter subsumiert werden können. Meiner Einschätzung nach ist das nicht mehr möglich.
Außerdem werden 1. und 2. Examen stets gleichwertig nebeneinander angeführt. Teilweise wird auch gesagt, es genüge bereits ein Prädikat. Wenn die Prädikatsquote zwischen 1. (Gesamtnote) und 2. Examen aber derart auseinandergeht, ist ja vielleicht doch nur der mit dem 2. Examen vergleichbare Staatsteil gemeint...
Davon abgesehen: Ich kenne einige Anwälte auf Partner- und Counsel-Ebene, die allein den Staatsteil werten. Die Bedeutung der Gesamtnote scheint mir doch eher Ausfluss des Bewerbermarktes zu sein.
04.06.2020, 16:31
(04.06.2020, 16:15)Gast4 schrieb:Zitat:Dass manche AG vielleicht trotzdem jemanden bevorzugen, der bereits ohne Schwerpunkt höhere Punkte hat, ist eine andere Sache. Ändert aber nichts daran, dass ein Prädikat ein Prädikat, völlig unabhängig davon, ob das erst durch den Schwerpunkt erzielt wird.
Wenn du dich damit besser fühlst, glaub das ruhig.
Abgesehen davon, dass es mich persönlich nicht tangiert, weiß ich es.
04.06.2020, 17:00
Man, wen interessiert dieses ewige Notengelaber hier eigentlich noch. Das ist doch dermaßen ausgelutscht. Und hier treiben sich ja eh nur Leute rum, die schon 18 Punkte im Staatsteil haben.
04.06.2020, 17:04
(04.06.2020, 16:31)Gast schrieb:(04.06.2020, 16:15)Gast4 schrieb:Zitat:Dass manche AG vielleicht trotzdem jemanden bevorzugen, der bereits ohne Schwerpunkt höhere Punkte hat, ist eine andere Sache. Ändert aber nichts daran, dass ein Prädikat ein Prädikat, völlig unabhängig davon, ob das erst durch den Schwerpunkt erzielt wird.
Wenn du dich damit besser fühlst, glaub das ruhig.
Abgesehen davon, dass es mich persönlich nicht tangiert, weiß ich es.
Du weißt es nicht, du glaubst es. Denn was ein Prädikat ist und was nicht ist nicht gesetzlich geregelt, sondern unterliegt dem Allgemeinverständnis, das sich im Laufe der Zeit auch ändern kann. Bekanntlich haben die verrückten Bayern auch so Witze wie ein "kleines" Prädikat.
Der Poster über mir hat alles dazu gesagt, es stimmt zu 100%. Prädikat ist eine Bezeichnung für eine herausstechende Leistung. Schon begriffsmäßig können diese Voraussetzung niemals 1/3 erfüllen. Wenn 1/3 tatsächlich und ernsthaft ein "Prädikat" hätten, dann wäre das Wort seiner Bedeutung beraubt und man müsste es entsprechend erst bei einem Gut verwenden.
Letzlich kommt es bei all diesen Fragen darauf an, wo du im Verhältnis zum Rest deines Jahrgangs stehst. Wenn 35% mit Schwerpunkt ein VB haben, dann kannst du dir davon ein Eis kaufen, du stichst mit DIESEM VB nicht heraus. Wenn du allerdings zu den nur 15% gehörst, die im Staatsteil ein VB haben, dann stichst du heraus und nur das interessiert uns in der Kanzlei. Wir wollen die Besten, wie man das nennt ist sekundär. Daher, wie bereits gesagt, wenn es dich oder irgendwen besser fühlen lässt, glaubt, dass ihr in einer Liga mit echten VBlern spielt. Auf dem Arbeitsmarkt glaubt das keiner, wenn er nicht per Gesetz dazu gezwungen wird wie der Staat - und selbst da wird jemand mit 9 Pkt. im Staatsteil und 9 Pkt. im Schwerpunkt immer demjenigen mit 7 Pkt. im Staatsteil aber 15 Pkt. im Schwerpunkt vorgezogen.
04.06.2020, 17:08
Fakt ist: der Schwerpunkt ist für viele AG quasi bedeutungslos. Gleichwohl ist es nur dann besonders schwierig, wenn Staatsteil und SP erheblich auseinanderfallen.
Beim Staatsdienst wird man jedoch im Bewerbungsverfahren nach Gesamtnote berücksichtigt, wobei das erste Examen sehr viel unwichtiger ist als das zweite. Dennoch können Wackelkandidaten natürlich auch hier aussortiert werden, wenn die akkurate Gesamtnote sich fast nur aus dem SP speist. Jeder dort weiß doch, wie das mit den SP läuft.
Der SP kann ein solides Gesamtwerk abrunden. Er hilft bei 1. Examen SP: 14P ST: 4,5P und 2. Examen 5P aber nicht weiter.
Beim Staatsdienst wird man jedoch im Bewerbungsverfahren nach Gesamtnote berücksichtigt, wobei das erste Examen sehr viel unwichtiger ist als das zweite. Dennoch können Wackelkandidaten natürlich auch hier aussortiert werden, wenn die akkurate Gesamtnote sich fast nur aus dem SP speist. Jeder dort weiß doch, wie das mit den SP läuft.
Der SP kann ein solides Gesamtwerk abrunden. Er hilft bei 1. Examen SP: 14P ST: 4,5P und 2. Examen 5P aber nicht weiter.
04.06.2020, 17:17
Bezweifelt ja auch keiner, dass ein VB mit Schwerpunkt auch rein rechtlich eines ist. Aber es kann wohl auch keiner bezweifeln, dass ein VB im Staatsteil mehr wert ist.
04.06.2020, 17:23
(04.06.2020, 17:04)Anwalt schrieb:Wie putzig. Du merkst anscheinend nicht, dass Du Dir selbst widersprichst, indem Du einerseits auf das Allgemeinverständnis abstellst und dann aber Deine persönliche Interpretation (oder die Deiner Kanzlei) als maßgeblich ansiehst. Das ist sie einfach nicht, sondern das Prädikatsverständnis ist - vom süddeutschen Sonderweg abgesehen- eben ein Prädikat formal ab 9 Punkten. Völlig egal, wie die Zusammensetzung ist. Das ist so und nur das habe ich behauptet.(04.06.2020, 16:31)Gast schrieb:(04.06.2020, 16:15)Gast4 schrieb:Zitat:Dass manche AG vielleicht trotzdem jemanden bevorzugen, der bereits ohne Schwerpunkt höhere Punkte hat, ist eine andere Sache. Ändert aber nichts daran, dass ein Prädikat ein Prädikat, völlig unabhängig davon, ob das erst durch den Schwerpunkt erzielt wird.
Wenn du dich damit besser fühlst, glaub das ruhig.
Abgesehen davon, dass es mich persönlich nicht tangiert, weiß ich es.
Du weißt es nicht, du glaubst es. Denn was ein Prädikat ist und was nicht ist nicht gesetzlich geregelt, sondern unterliegt dem Allgemeinverständnis, das sich im Laufe der Zeit auch ändern kann. Bekanntlich haben die verrückten Bayern auch so Witze wie ein "kleines" Prädikat.
Der Poster über mir hat alles dazu gesagt, es stimmt zu 100%. Prädikat ist eine Bezeichnung für eine herausstechende Leistung. Schon begriffsmäßig können diese Voraussetzung niemals 1/3 erfüllen. Wenn 1/3 tatsächlich und ernsthaft ein "Prädikat" hätten, dann wäre das Wort seiner Bedeutung beraubt und man müsste es entsprechend erst bei einem Gut verwenden.
Letzlich kommt es bei all diesen Fragen darauf an, wo du im Verhältnis zum Rest deines Jahrgangs stehst. Wenn 35% mit Schwerpunkt ein VB haben, dann kannst du dir davon ein Eis kaufen, du stichst mit DIESEM VB nicht heraus. Wenn du allerdings zu den nur 15% gehörst, die im Staatsteil ein VB haben, dann stichst du heraus und nur das interessiert uns in der Kanzlei. Wir wollen die Besten, wie man das nennt ist sekundär. Daher, wie bereits gesagt, wenn es dich oder irgendwen besser fühlen lässt, glaubt, dass ihr in einer Liga mit echten VBlern spielt. Auf dem Arbeitsmarkt glaubt das keiner, wenn er nicht per Gesetz dazu gezwungen wird wie der Staat - und selbst da wird jemand mit 9 Pkt. im Staatsteil und 9 Pkt. im Schwerpunkt immer demjenigen mit 7 Pkt. im Staatsteil aber 15 Pkt. im Schwerpunkt vorgezogen.
Dass ich selbst eingeräumt habe, dass manche Arbeitgeber da durchaus genauer hinschauen und differenzieren, hast Du wohl ignoriert.
Deine pauschale Unterstellung, dass selbst der Staat immer die mit dem bessern Staatsteil vorzieht, ist übrigens auch Unsinn. Grds. wird anhand der Noten eingeladen, danach entscheidet aber das Gespräch/AC. Da kann der andere besser sein. Wenn jemand sich für die strafrechtliche Laufbahn bewirbt, kann z.B. der dortige Schwerpunkt mit besonders hohen Punkten sogar ein Plus gegenüber dem mit besseren Staatsteil und fremdem Schwerpunkt darstellen.
Mich tangiert es nicht. Ich habe überhaupt keinen Schwerpunkt im Examen gehabt, aber gewisse Berufserfahrung auch bezüglich der Personalauswahl in Justiz, Kanzlei und Großunternehmen, so dass ich vermutlich besser über unterschiedliche Bewertungen Bescheid weiß als Du. Ich ärgere mich nur über den Unsinn, der hier von manchen, die sich für besonders großartig halten, gegenüber Berufsanfängern verzapft wird.