18.05.2020, 22:14
(18.05.2020, 21:58)Durchgang schrieb:(18.05.2020, 17:07)GastNRW123 schrieb: Das Ding ist halt, dass die Art wie Klausuren konzipiert werden, immer gleich ist. Daher kann man anhand der Analsyse der Themen einfach viel für die eigene Vorbereitung ableiten. ÖR II war mit Sicherheit eine anspruchsvolle Klausur. Auf die Thematik konnte man sich nicht vorbereiten. Man weiß aber, dass im ÖR alle Argumente irgendwo im SV versteckt sein müssen, weil das in ÖR Klausuren immer so ist (das wurde uns in der AG so eingetrichtert). Jedenfalls hat niemand berichtet, dass der SV so dermaßen grottig gestellt war, dass die Klausur aus dem Gesichtspunkt unlösbar war.
Und wenn man die Themen sieht, dann sieht man zB
- dass hier Standardfälle geprüft wurden (was einem natürlich persönlich eher liegen kann oder eher weniger liegen kann)
- dass in ZVR etwas dran kam, was sich im letzten Jahr bereits zum neuen Liebling des LJPA gemausert hat, aber mit Sicherheit anspruchsvoll ist (womöglich leicht überdurchschnittlich anspruchsvoll, je nachdem, wie oft das jetzt zukünftig geprüft wird, aber man denke an eine analoge Drittwiderspruchsklage mit Herleitung der Analogie)
- dass kein Punkteverlust durch Zulässigkeitsprobleme bei den Urteilsklausuren im ZR droht (denn da kann man nur Punkte verlieren, aber keine gewinnen)
- dass in StrafR Revision statt Urteil kam
- dass in StrafR zwei verschiedene Delikte geprüft wurden (wenn 2x dasselbe geprüft wird ist das ein Risiko für alle Kandidaten bei beiden SR Klausuren ein Rechtsgebiet zu erwischen, das ihnen weniger liegt)
- dass das B-Gutachten keine Besonderheiten aufwies
- dass mit versuchter Hehlerei etwas geprüft wurde, was seit dem der BGH darüber entschieden hat, als klausurrelevant gilt
- dass in V1 eine unbekannte Norm kam, was im ÖR üblich ist und dass sie aus einem Themembereich kommt (Zuverlässigkeit), der gerne genommen wird (GewO, Waffenrecht...)
- dass V2 sicherlich eine anspruchsvolle Klausur war, die ÖR affinen Leuten mehr gelegen haben dürfte (aber macht es das einen Durchgang gleich zwangsläufig unfair? Es gibt auch 4 ZR Klausuren durch die alle durch müssen, denen ÖR besser liegt als ZR; das ist wohl eher dann eine persönliche Bewertung, wie man dazu steht)
Was man nicht sieht:
- Probleme in der Zulässigkeit der Klagen durch Klageänderungen, Erledigungserklärungen, Widerklage, mehrere Kläger oder Beklagte, Parteiwechsel etc. oder gar verschiedene Elemente davon kombiniert
- exotische Rechtsgebiete (man beachte die FamilienR und ErbR Klausuren aus 2019)
- unbekannte Rechtsbehelfe (§ 321a ZPO); Rechtsmittel gg 2. VU; Fristenprobleme ums VU und Einspruch
- Fristenprobleme allgemein
- reine Kautelarklausuren (selbst am Ende einen Vergleich zu formulieren ist mittlerweile durchschnittliche Anforderung und sollte beherrscht werden)
- Revisionsurteilsklausur oder so etwas verrücktes (auch über die Revision aus StA Sicht sollte man in der Vorbereitung einmal nachdenken)
- Prüfung derselben Delikte in beiden StrafR-Klausuren
- Behördenklausur
- unliebsame ÖR Themen wie Kommunalverfassungsstreit
- irgendeine Art von Zusatzaufgaben
- Probleme mit der Aufgabenstellung oder dem Klausur-SV (ich hörte von Klausuren da gab es während des Schreibens eine offizielle Korrektur; ich hörte von Klausuren mit falschen Daten im SV, die mitten in der Klausur alle berichtigt werden mussten)
Und ich denke, dass damit wirklich vieles, wenn nicht gar alles zu diesem Thema gesagt ist. ;)
Ja ich hab mich etwas hinreißen lassen...aber du hast Recht! Daumen gedrückt für deinen Freund @Durchgang und für alle anderen natürlich auch!
18.05.2020, 22:27
Ich frage mich ob man in anderen Fächern auch so viel über klausuren deren Schwierigkeitsgrad etc kommuniziert wie hier bei uns. Zoomt mal raus Leute. Irgendwie Schon krass wie viel Lebenszeit Man dem ganzen widmet...
18.05.2020, 22:34
(18.05.2020, 22:14)GastNRW123 schrieb:(18.05.2020, 21:58)Durchgang schrieb:(18.05.2020, 17:07)GastNRW123 schrieb: Das Ding ist halt, dass die Art wie Klausuren konzipiert werden, immer gleich ist. Daher kann man anhand der Analsyse der Themen einfach viel für die eigene Vorbereitung ableiten. ÖR II war mit Sicherheit eine anspruchsvolle Klausur. Auf die Thematik konnte man sich nicht vorbereiten. Man weiß aber, dass im ÖR alle Argumente irgendwo im SV versteckt sein müssen, weil das in ÖR Klausuren immer so ist (das wurde uns in der AG so eingetrichtert). Jedenfalls hat niemand berichtet, dass der SV so dermaßen grottig gestellt war, dass die Klausur aus dem Gesichtspunkt unlösbar war.
Und wenn man die Themen sieht, dann sieht man zB
- dass hier Standardfälle geprüft wurden (was einem natürlich persönlich eher liegen kann oder eher weniger liegen kann)
- dass in ZVR etwas dran kam, was sich im letzten Jahr bereits zum neuen Liebling des LJPA gemausert hat, aber mit Sicherheit anspruchsvoll ist (womöglich leicht überdurchschnittlich anspruchsvoll, je nachdem, wie oft das jetzt zukünftig geprüft wird, aber man denke an eine analoge Drittwiderspruchsklage mit Herleitung der Analogie)
- dass kein Punkteverlust durch Zulässigkeitsprobleme bei den Urteilsklausuren im ZR droht (denn da kann man nur Punkte verlieren, aber keine gewinnen)
- dass in StrafR Revision statt Urteil kam
- dass in StrafR zwei verschiedene Delikte geprüft wurden (wenn 2x dasselbe geprüft wird ist das ein Risiko für alle Kandidaten bei beiden SR Klausuren ein Rechtsgebiet zu erwischen, das ihnen weniger liegt)
- dass das B-Gutachten keine Besonderheiten aufwies
- dass mit versuchter Hehlerei etwas geprüft wurde, was seit dem der BGH darüber entschieden hat, als klausurrelevant gilt
- dass in V1 eine unbekannte Norm kam, was im ÖR üblich ist und dass sie aus einem Themembereich kommt (Zuverlässigkeit), der gerne genommen wird (GewO, Waffenrecht...)
- dass V2 sicherlich eine anspruchsvolle Klausur war, die ÖR affinen Leuten mehr gelegen haben dürfte (aber macht es das einen Durchgang gleich zwangsläufig unfair? Es gibt auch 4 ZR Klausuren durch die alle durch müssen, denen ÖR besser liegt als ZR; das ist wohl eher dann eine persönliche Bewertung, wie man dazu steht)
Was man nicht sieht:
- Probleme in der Zulässigkeit der Klagen durch Klageänderungen, Erledigungserklärungen, Widerklage, mehrere Kläger oder Beklagte, Parteiwechsel etc. oder gar verschiedene Elemente davon kombiniert
- exotische Rechtsgebiete (man beachte die FamilienR und ErbR Klausuren aus 2019)
- unbekannte Rechtsbehelfe (§ 321a ZPO); Rechtsmittel gg 2. VU; Fristenprobleme ums VU und Einspruch
- Fristenprobleme allgemein
- reine Kautelarklausuren (selbst am Ende einen Vergleich zu formulieren ist mittlerweile durchschnittliche Anforderung und sollte beherrscht werden)
- Revisionsurteilsklausur oder so etwas verrücktes (auch über die Revision aus StA Sicht sollte man in der Vorbereitung einmal nachdenken)
- Prüfung derselben Delikte in beiden StrafR-Klausuren
- Behördenklausur
- unliebsame ÖR Themen wie Kommunalverfassungsstreit
- irgendeine Art von Zusatzaufgaben
- Probleme mit der Aufgabenstellung oder dem Klausur-SV (ich hörte von Klausuren da gab es während des Schreibens eine offizielle Korrektur; ich hörte von Klausuren mit falschen Daten im SV, die mitten in der Klausur alle berichtigt werden mussten)
Und ich denke, dass damit wirklich vieles, wenn nicht gar alles zu diesem Thema gesagt ist. ;)
Ja ich hab mich etwas hinreißen lassen...aber du hast Recht! Daumen gedrückt für deinen Freund @Durchgang und für alle anderen natürlich auch!
Merci!!!
19.05.2020, 08:42
Das was du da schreibst ist jetzt nicht neu und jedem zu empfehlen der wiederholt. Mein Punkt, dass ihr dennoch nicht in der Lage seid, das zu bewerten bleibt.
Ich verstehe nicht, wieso sich alle über einen gewissen Repetitor hier aufregen, wenn er inhaltliche Sachen darstellt.
Alle mal besser als ihr die sich im Nachhinein (als Nichtschreiber) hier pseudowissenschaftlich versuchen einen Durchgang von dem ihr nur aus 2 Hand wisst, zu bewerten. Ich würde mir einfach nicht erlauben behaupten zu können, was wie schwer ist, wenn ich nicht mal den aktenauszug gelesen habe. Es mag immernoch sein, dass manches klassisch ist, oder manches nicht. Du weißt immer noch nicht wie es eingebaut war.
Ich verstehe nicht, wieso sich alle über einen gewissen Repetitor hier aufregen, wenn er inhaltliche Sachen darstellt.
Alle mal besser als ihr die sich im Nachhinein (als Nichtschreiber) hier pseudowissenschaftlich versuchen einen Durchgang von dem ihr nur aus 2 Hand wisst, zu bewerten. Ich würde mir einfach nicht erlauben behaupten zu können, was wie schwer ist, wenn ich nicht mal den aktenauszug gelesen habe. Es mag immernoch sein, dass manches klassisch ist, oder manches nicht. Du weißt immer noch nicht wie es eingebaut war.
19.05.2020, 09:02
(19.05.2020, 08:42)Gast schrieb: Das was du da schreibst ist jetzt nicht neu und jedem zu empfehlen der wiederholt. Mein Punkt, dass ihr dennoch nicht in der Lage seid, das zu bewerten bleibt.
Ich verstehe nicht, wieso sich alle über einen gewissen Repetitor hier aufregen, wenn er inhaltliche Sachen darstellt.
Alle mal besser als ihr die sich im Nachhinein (als Nichtschreiber) hier pseudowissenschaftlich versuchen einen Durchgang von dem ihr nur aus 2 Hand wisst, zu bewerten. Ich würde mir einfach nicht erlauben behaupten zu können, was wie schwer ist, wenn ich nicht mal den aktenauszug gelesen habe. Es mag immernoch sein, dass manches klassisch ist, oder manches nicht. Du weißt immer noch nicht wie es eingebaut war.
Deshalb werde ich auch keinen inhaltlichen juristischen Input zu speziellen Examensklausuren mehr auf dieser Plattform geben.
19.05.2020, 09:04
(19.05.2020, 09:02)T. Kaiser schrieb:Ich würde mir wünschen, wenn du es trotzdem machst! Es gibt genug Leute die sich drüber freuen!(19.05.2020, 08:42)Gast schrieb: Das was du da schreibst ist jetzt nicht neu und jedem zu empfehlen der wiederholt. Mein Punkt, dass ihr dennoch nicht in der Lage seid, das zu bewerten bleibt.
Ich verstehe nicht, wieso sich alle über einen gewissen Repetitor hier aufregen, wenn er inhaltliche Sachen darstellt.
Alle mal besser als ihr die sich im Nachhinein (als Nichtschreiber) hier pseudowissenschaftlich versuchen einen Durchgang von dem ihr nur aus 2 Hand wisst, zu bewerten. Ich würde mir einfach nicht erlauben behaupten zu können, was wie schwer ist, wenn ich nicht mal den aktenauszug gelesen habe. Es mag immernoch sein, dass manches klassisch ist, oder manches nicht. Du weißt immer noch nicht wie es eingebaut war.
Deshalb werde ich auch keinen inhaltlichen juristischen Input mehr auf dieser Plattform geben.
19.05.2020, 09:05
Gott meine Grammatik ist unter aller Sau, seht es mir nach.
19.05.2020, 09:06
(19.05.2020, 09:04)Gast schrieb:Ich weiß, dass es diese Leute gibt (und deswegen mach ich das ja). Aber eben auch Leute, die sofort haten und irgendeinen Müll schreiben, wenn ich auch nur einen pieps sage. Und das alles kostet mich ja auch Zeit!!(19.05.2020, 09:02)T. Kaiser schrieb:Ich würde mir wünschen, wenn du es trotzdem machst! Es gibt genug Leute die sich drüber freuen!(19.05.2020, 08:42)Gast schrieb: Das was du da schreibst ist jetzt nicht neu und jedem zu empfehlen der wiederholt. Mein Punkt, dass ihr dennoch nicht in der Lage seid, das zu bewerten bleibt.
Ich verstehe nicht, wieso sich alle über einen gewissen Repetitor hier aufregen, wenn er inhaltliche Sachen darstellt.
Alle mal besser als ihr die sich im Nachhinein (als Nichtschreiber) hier pseudowissenschaftlich versuchen einen Durchgang von dem ihr nur aus 2 Hand wisst, zu bewerten. Ich würde mir einfach nicht erlauben behaupten zu können, was wie schwer ist, wenn ich nicht mal den aktenauszug gelesen habe. Es mag immernoch sein, dass manches klassisch ist, oder manches nicht. Du weißt immer noch nicht wie es eingebaut war.
Deshalb werde ich auch keinen inhaltlichen juristischen Input mehr auf dieser Plattform geben.
19.05.2020, 09:37
Ich find es schade, dass Kaiser hier gehatet wird.
Die haben in der Corona Zeit kostenlos Materialien zur Verfügung gestellt. Das müssen die alles gar nicht.
Finde diesen Hate unangebracht und sehr schade.
Ich bin weiterhin dankbar :heart:
Die haben in der Corona Zeit kostenlos Materialien zur Verfügung gestellt. Das müssen die alles gar nicht.
Finde diesen Hate unangebracht und sehr schade.
Ich bin weiterhin dankbar :heart:
19.05.2020, 10:13
Sehe ich ganz genauso!
Während die Stammdienststellen und die LJPAs einen völlig - und damit meine ich völlig- in der Vorbereitung haben liegen lassen ( es wurde nicht mal eine einzige Klausur zur Verfügung gestellt oder irgendein Arbeitsblatt whatever) haben die Kaiserbrüder - wertvolle- Materialien online gestellt, sowie sehr zügig auf Webinarunterricht umgestellt und zwar für jedes verdammte Rechtsgebiete. Ich war gerade in Dortmund bei einem Kaiserseminar, als das mit Corona anfing und die die zweite Hälfte des Kurses aufgrund der dann eingetretenen Versammlungverbote absagen mussten. Das Geld wurde umgehend trotz Pandemiewahnsinn erstattet und man wurde sogar im Laufe der Zeit angeschrieben, dass es den abgebrochenen Kurs nunmehr als Online-Version gibt. Zu diesem Zeitpunkt war in meinem Bezirk nicht klar wie es mit den AGs weitergehen würde (!).
Natürlich sind das unternehmerische Haie, die eine ordentliche Promo fahren und auf sich immer wieder aufmerksam machen und denen es strenggenommen auch wohl ums Geld geht, ih Wunder...das nennt man halt eine Firma leiten .....aber hier Kritik zu üben, weil Durchgang für Durchgang öffentlich seitens T.Kaiser mit analysiert, besprochen und motiviert wird , halte ich für absolut lächerlich. Mir geht dieses, der Jurist ist dem Juristen ein Wolf, dermaßen auf den Sack, weil es absolut keine Grenzen gibt. Weder bei Mitreferendaren noch bei Repetitoren, die einen beim Examen unterstützen (hallo ? Was geht bei euch).
Jeder entscheidet für sich, wie er seine Vorbereitung gestaltet und wofür er Kohle ausgibt. Und natürlich hat jeder auch das Recht seine Meinung zu tätigen und zu postulieren, dass er dieses oder jenes schlecht findet, sei es einen bestimmten Kaiserkurs oder ein Skript.
Ich für meinen Teil aber habe mich trotz Pandemie in der Vorbereitung zum zweiten Examen aufgefangen gefühlt. Und das habe ich maßgeblich einzig und allein Kaiser zu verdanken . Danke !
Während die Stammdienststellen und die LJPAs einen völlig - und damit meine ich völlig- in der Vorbereitung haben liegen lassen ( es wurde nicht mal eine einzige Klausur zur Verfügung gestellt oder irgendein Arbeitsblatt whatever) haben die Kaiserbrüder - wertvolle- Materialien online gestellt, sowie sehr zügig auf Webinarunterricht umgestellt und zwar für jedes verdammte Rechtsgebiete. Ich war gerade in Dortmund bei einem Kaiserseminar, als das mit Corona anfing und die die zweite Hälfte des Kurses aufgrund der dann eingetretenen Versammlungverbote absagen mussten. Das Geld wurde umgehend trotz Pandemiewahnsinn erstattet und man wurde sogar im Laufe der Zeit angeschrieben, dass es den abgebrochenen Kurs nunmehr als Online-Version gibt. Zu diesem Zeitpunkt war in meinem Bezirk nicht klar wie es mit den AGs weitergehen würde (!).
Natürlich sind das unternehmerische Haie, die eine ordentliche Promo fahren und auf sich immer wieder aufmerksam machen und denen es strenggenommen auch wohl ums Geld geht, ih Wunder...das nennt man halt eine Firma leiten .....aber hier Kritik zu üben, weil Durchgang für Durchgang öffentlich seitens T.Kaiser mit analysiert, besprochen und motiviert wird , halte ich für absolut lächerlich. Mir geht dieses, der Jurist ist dem Juristen ein Wolf, dermaßen auf den Sack, weil es absolut keine Grenzen gibt. Weder bei Mitreferendaren noch bei Repetitoren, die einen beim Examen unterstützen (hallo ? Was geht bei euch).
Jeder entscheidet für sich, wie er seine Vorbereitung gestaltet und wofür er Kohle ausgibt. Und natürlich hat jeder auch das Recht seine Meinung zu tätigen und zu postulieren, dass er dieses oder jenes schlecht findet, sei es einen bestimmten Kaiserkurs oder ein Skript.
Ich für meinen Teil aber habe mich trotz Pandemie in der Vorbereitung zum zweiten Examen aufgefangen gefühlt. Und das habe ich maßgeblich einzig und allein Kaiser zu verdanken . Danke !