18.02.2016, 21:19
Hä Nein
18.02.2016, 21:53
"Bei Bekanntgabe an mehrere Adressaten und/oder Betroffene muss, sofern diese keinen gemeinsamen Bevollmächtigten bestellt oder sich gegenseitig bevollmächtigt haben, grundsätzlich jeder von ihnen eine eigene Ausfertigung erhalten. Da die Zustellung nach h.M. die Übergabe des Verwaltungsakts, d.h. die Besitzverschaffung, voraussetzt, verlangt die ordnungsgemäße Bekanntgabe auch, dass jeder Einzelne eine Ausfertigung erhalten." (aus PraxisAusbildung Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess)
Je mehr man denkt, desto mehr Probleme könnte man aufwerfen, allein die ZEIT fehlt.
Nicht mehr feierlich. Hoffentlich morgen ein unbekanntes Gesetz und Anwalt.
Amen
Nicht mehr feierlich. Hoffentlich morgen ein unbekanntes Gesetz und Anwalt.
Amen
19.02.2016, 00:33
Es war aber im Aufgabentext vermerkt, dass der Bescheid den Eheleuten am 1.10 zugestellt worden ist. Man muss auch nicht Probleme schaffen, wo keine sind.
19.02.2016, 16:37
Erstmal Gratulation! Bin heute voll durcheinander gekommen. Wie wäre es optimal weiß einer?
19.02.2016, 17:54
Verwaltungsgericht Neustadt/Wstr.
Urteil vom 16.12.2010 - 4 K 912/10.NW
Urteil vom 16.12.2010 - 4 K 912/10.NW
19.02.2016, 18:04
Glückwunsch an alle und nun Prosit

19.02.2016, 20:03
Für alle, die es noch interessiert. Die V2 war schon mal im Durchgang 8/2014 dran
http://www.forum-zur-letzten-instanz.de/...117&page=2
http://www.forum-zur-letzten-instanz.de/...117&page=2
20.02.2016, 08:13
Ich Depp habe gestern eine Anfechtungsklage geprüft,obwohl sich der VA eindeutig durch Vollzug erledigt hat.. Habe aber in der Begründetheit alles abgehandelt, was der Mandant so vorgetragen hat.
Was meint ihr kann ich die Klausur direkt abhaken, weil so ein grober Fehler nicht mehr hinzunehmen ist?:(
Was meint ihr kann ich die Klausur direkt abhaken, weil so ein grober Fehler nicht mehr hinzunehmen ist?:(
20.02.2016, 09:41
Reine SV-Verwertungsklausur. Eigentlich ein fairer Abschluss, wenn ich bloß nicht so einen Kater hätte.