17.05.2020, 09:00
Hallo in die Runde,
ich bräuchte eure Hilfe.
Ich habe mich nach ca. 1-jähriger Tätigkeit in der Anwaltschaft bei der Justiz beworben. Habe nun jedoch ein Schreiben dahingehend erhalten, dass nicht klar sei, ob meine Note ausreichen würde und ich doch bitte Geduld haben sollte.
Sollte ich mich nun bei anderen Arbeitgebern bewerben und dort einen Vertrag unterschreiben, könnte ich mich dann in Zukunft überhaupt nochmal bei der Justiz bewerben??
Ach ja, Bundesland ist Bayern.
Liebe Grüße
ich bräuchte eure Hilfe.
Ich habe mich nach ca. 1-jähriger Tätigkeit in der Anwaltschaft bei der Justiz beworben. Habe nun jedoch ein Schreiben dahingehend erhalten, dass nicht klar sei, ob meine Note ausreichen würde und ich doch bitte Geduld haben sollte.
Sollte ich mich nun bei anderen Arbeitgebern bewerben und dort einen Vertrag unterschreiben, könnte ich mich dann in Zukunft überhaupt nochmal bei der Justiz bewerben??
Ach ja, Bundesland ist Bayern.
Liebe Grüße
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
17.05.2020, 09:11
Hallo, eine Bekannte von mir hat ebenfalls so ein Schreiben bekommen. Es gibt wohl gerade einfach wenige Stellen. Aber natürlich kann man sich wieder bei der Justiz bewerben, wenn man einmal nicht „reingekommen“ ist. Im Ministerium hat man jedenfalls mitgeteilt, man solle sich einfach im nächsten Durchgang wieder bewerben. Darf ich fragen, wie deine Note im 2. Stex war und welchen OLG-Bezirk du als Wunschort angegeben hast? Mich interessiert der interne „NC“ momentan.
17.05.2020, 10:24
ich habe 8,35 Punkte, allerdings noch zusätzlich ein Jahr Berufserfahrung (das sollte eigentlich noch mit 0,5) angerechnet werden?
17.05.2020, 10:54
Das Schreiben bekommt so ziemlich jeder in Bayern. Ich hab’s auch bekommen und 3 Wochen später ne Stelle angeboten gekommen. Mach dir keinen Stress deswegen
17.05.2020, 10:55
(17.05.2020, 10:24)Gast! schrieb: ich habe 8,35 Punkte, allerdings noch zusätzlich ein Jahr Berufserfahrung (das sollte eigentlich noch mit 0,5) angerechnet werden?
Das ist leider nicht zwingend, dass das angerechnet wird. Ich habe mal nachgefragt und es ist immer eine Einzelfallentscheidung, eine pauschale Anrechnung gibt es nicht. Welchen OLG-Bezirk hast du als Wunschort angegeben? Vielleicht sollte man nochmal seine örtliche Flexibilität deutlich machen (falls man die hat), dann sind die Chancen höher. Aber wie gesagt, du kannst dich auch zu einem späteren Zeitpunkt nochmal bewerben. Zumindest ist das die offizielle Info aus dem Ministerium gewesen.
17.05.2020, 10:56
17.05.2020, 10:57
Ich habe 10,0 inklusive Anrechnung im 2. und 11,3 im 1. Ich kann nicht bestätigen, dass im Moment zurückhaltend eingestellt wird. Bin sofort eingeladen worden.
17.05.2020, 11:03
(17.05.2020, 10:57)Gast schrieb: Ich habe 10,0 inklusive Anrechnung im 2. und 11,3 im 1. Ich kann nicht bestätigen, dass im Moment zurückhaltend eingestellt wird. Bin sofort eingeladen worden.
Naja gut, bei den Noten klar, dass man schnell eingeladen wird. Es geht glaub ich darum, wie es aussieht, wenn man knapp über der 8 im zweiten Examen ist.
17.05.2020, 13:01
17.05.2020, 14:35