11.05.2020, 11:19
Mich interessieren in erster Linie die Bundesländer Berlin und Brandenburg und eine Ablehnung aufgrund des Auswahlgesprächs.
Wer kann aus erster oder zweiter Hand berichten, mit welchen Noten/ welchem Verlauf des Auswahlgesprächs er eine Absage erhalten hat?
Gab es eine Begründung?
Wenn ja, mündlich oder schriftlich und konntet ihr diese nachvollziehen?
Hat jemand gefragt, ob er sich zu einem späteren Zeitpunkt erneut bewerben kann oder hat dies sogar getan?
War die zweite Bewerbung erfolgreich?
Wer kann aus erster oder zweiter Hand berichten, mit welchen Noten/ welchem Verlauf des Auswahlgesprächs er eine Absage erhalten hat?
Gab es eine Begründung?
Wenn ja, mündlich oder schriftlich und konntet ihr diese nachvollziehen?
Hat jemand gefragt, ob er sich zu einem späteren Zeitpunkt erneut bewerben kann oder hat dies sogar getan?
War die zweite Bewerbung erfolgreich?
11.05.2020, 13:30
Mit welchen Noten hast du denn die Absage gekriegt?
11.05.2020, 17:12
11.05.2020, 17:15
(11.05.2020, 17:12)Weiterer Gast schrieb:(11.05.2020, 13:30)Gast schrieb: Mit welchen Noten hast du denn die Absage gekriegt?
Könnte man denn überhaupt sagen, dass man ab einer bestimmten Note nur bei groben Schnitzern kein Angebot bekommt?
Nein, man sollte es schon gut begründen können und genau das wird auch im Gespräch geprüft, die Motivation. Wenn die nicht passt, kann es schon mal eine Absage geben...Note hin oder her. Diese ist nur die Eintrittskarte zum Gespräch.
11.05.2020, 17:22
Man sollte nicht sagen, dass man in die Justiz will, weil man Sicherheit in Verbindung mit moderaten Arbeitszeiten und gutem Gehalt mag.
Man sollte sagen: "Ich gehe in die Justiz, weil ich ein ausgeprägtes Gerechtigkeitsgefühl habe und weil Recht haben und Recht bekommen nicht zwei unterschiedliche Sachen sein sollen. Obendrein ist mein Sternzeichen Waage, also bin ich für einen rein juristischen Beruf prädestiniert."
Und nicht: "Ich will in die Justiz, weil ich dann endlich immer meinen Willen kriege und machen kann, was ich will und Macht so geil ist, hähä. Und vor Gericht und auf hoher See ist man ja eh in Gottes Hand."
Man sollte sagen: "Ich gehe in die Justiz, weil ich ein ausgeprägtes Gerechtigkeitsgefühl habe und weil Recht haben und Recht bekommen nicht zwei unterschiedliche Sachen sein sollen. Obendrein ist mein Sternzeichen Waage, also bin ich für einen rein juristischen Beruf prädestiniert."
Und nicht: "Ich will in die Justiz, weil ich dann endlich immer meinen Willen kriege und machen kann, was ich will und Macht so geil ist, hähä. Und vor Gericht und auf hoher See ist man ja eh in Gottes Hand."
11.05.2020, 19:48
Für die genannten Bundesländer hatte ich mal vor ca. 1 Jahr gehört, dass man nur aussortiert wird, wenn man ganz was Schlimmes sagt, so in Richtung Rechtsbeugung, was gar nicht mehr geht oder so schüchtern ist, dass man kaum ein Wort rausbekommt. Ob das dann so gesagt wird, weiß ich leider nicht. Alles andere was eingeladen wird, wird auch eingestellt (BZR etc. vorausgesetzt).
Alles mit VB im Zweiten wird eingeladen, Erstes und Zusatzqualifikationen sind nichts wert, Lebenslauf auch nahezu egal. Mir sind Fälle bekannt, die auch mit B im Zweiten eingeladen und eingestellt wurden.
Alles mit VB im Zweiten wird eingeladen, Erstes und Zusatzqualifikationen sind nichts wert, Lebenslauf auch nahezu egal. Mir sind Fälle bekannt, die auch mit B im Zweiten eingeladen und eingestellt wurden.
11.05.2020, 20:05
Sie müssen zwingend die in § 9 des Deutschen Richtergesetzes genannten Voraussetzungen erfüllen und im Ersten Staatsexamen mindestens 7,0 Punkte, im Zweiten Staatsexamen mindestens 8,0 Punkte erreicht haben.
Das erste Examen ist nach der Ausschreibung ganz sicher nicht egal
Das erste Examen ist nach der Ausschreibung ganz sicher nicht egal
11.05.2020, 20:16
D.h. man kann mit 15 P. Richter werden, aber nicht GK Anwalt?
11.05.2020, 20:32
(11.05.2020, 20:05)Gast schrieb: Sie müssen zwingend die in § 9 des Deutschen Richtergesetzes genannten Voraussetzungen erfüllen und im Ersten Staatsexamen mindestens 7,0 Punkte, im Zweiten Staatsexamen mindestens 8,0 Punkte erreicht haben.
Das erste Examen ist nach der Ausschreibung ganz sicher nicht egal
Nach der Ausschreibung werden auch nur in besonders hohem Maße sozialkompetente Menschen eingestellt :D
11.05.2020, 21:02
(11.05.2020, 20:16)Gast schrieb: D.h. man kann mit 15 P. Richter werden, aber nicht GK Anwalt?
1. Das sind die Mindestvoraussetzungen, nicht die tatsächlichen Einstellungsnoten. Niemand wird mit diesen Noten tatsächlich in Berlin eingestellt.
2. Was hat die Ausschreibung mit den Noten der GK zu tun.
3. Wenn du die Noten hast, um in Berlin in den Justizdienst zu kommen, nimmt dich auch jede GK.