13.02.2016, 13:19
Von welchen Randgesetzen sprichst Du, junger Padawan?
13.02.2016, 14:22
14.02.2016, 12:54
Tipp für morgen?
14.02.2016, 14:18
Es ging doch um Verwaltungskosten und diese sind nach der Betriebskostenverordnung keine Betriebskosten, sondern werden als Teil der Miete angesehen. Waren also schon mit der Miete abgerechnet und können nicht nachgefordert werden. Stand so in Palandt. Daher kam es auf die Ausschlussfrist gar nicht mehr an. Bin ich der Einzige, der das so sieht?
14.02.2016, 17:47
Ich vermute, dass morgen erst eine zu fertigen in der Anklageschrift dran kommt und Dienstag dann die fucking Revision.
14.02.2016, 18:05
Jeder weiß, dass morgen eine Anklage und übermorgen Revision dran kommt, zumindest im GPA-Bereich. Ich meine eher welche Delikte.
14.02.2016, 20:38
Es kommen diesesmal 2 Revisionen dran. Das hat mir der JPA Mensch gesagt
14.02.2016, 21:43
14.02.2016, 23:03
(14.02.2016, 14:18)WHOISYOU schrieb: Es ging doch um Verwaltungskosten und diese sind nach der Betriebskostenverordnung keine Betriebskosten, sondern werden als Teil der Miete angesehen. Waren also schon mit der Miete abgerechnet und können nicht nachgefordert werden. Stand so in Palandt. Daher kam es auf die Ausschlussfrist gar nicht mehr an. Bin ich der Einzige, der das so sieht?
Ich habe das auch so aus dem Palandt abgeschrieben, ohne es zu verstehen und glaube aber, dass es falsch ist. ;) Warum, weiß ich aber auch nicht.
Hier mein Entwurf:
1. Vollendete Brandstiftungsdelikte (-) mangels Vorsatzes ( dieser Bezog sich nur auf den "Denkzettel")
2. Versuch des § 306 c (-) weil Grunddelikt schon nicht vollendet
3. § 306d (+)
4. §§ 211, 212, 22, 23, 13 an den restlichen Mitbewohnern (-) weil Vorsatz (-) Abgrenzung bewusste Fahrlässigkeit/dolus eventualis
5. §§ 211, 212, 22, 23 an Vermieter (+) P: Vorsatz z Ztpunkt der Tathandlung (+) Aussage des Ehemannes als Spontanäußerung verwertbar. Aber Hemmschwellentheorie, daher "mehr" erforderlich: Brief war ordnungsgemäß beschlagnahmt wegen Gefahr im Verzug ( selbst wenn keine GiV dann trotzdem noch verwertbar) und kein §97 weil K zu dem Zeitpunkt noch nicht als Beschuldigte belehrt war.
B- Gutachten:
Haftbefehl (+)
(notwendige) Pflichtverteidigung
ansonsten keine Besonderheiten?
1. Vollendete Brandstiftungsdelikte (-) mangels Vorsatzes ( dieser Bezog sich nur auf den "Denkzettel")
2. Versuch des § 306 c (-) weil Grunddelikt schon nicht vollendet
3. § 306d (+)
4. §§ 211, 212, 22, 23, 13 an den restlichen Mitbewohnern (-) weil Vorsatz (-) Abgrenzung bewusste Fahrlässigkeit/dolus eventualis
5. §§ 211, 212, 22, 23 an Vermieter (+) P: Vorsatz z Ztpunkt der Tathandlung (+) Aussage des Ehemannes als Spontanäußerung verwertbar. Aber Hemmschwellentheorie, daher "mehr" erforderlich: Brief war ordnungsgemäß beschlagnahmt wegen Gefahr im Verzug ( selbst wenn keine GiV dann trotzdem noch verwertbar) und kein §97 weil K zu dem Zeitpunkt noch nicht als Beschuldigte belehrt war.
B- Gutachten:
Haftbefehl (+)
(notwendige) Pflichtverteidigung
ansonsten keine Besonderheiten?