07.05.2020, 18:42
(07.05.2020, 18:06)Gast schrieb:(07.05.2020, 16:37)Gast schrieb: Puh, heute war’s aber abgefahren und doch wieder in weiten Teilen recht gewöhnlich.
Wie habt ihr den Tatbestand gelöst?
Musste man das „gegnerische“ vorbringen bringen oder konnte man insoweit auf die Akten verweisen?
War auf 260 und 59 analog einzugehen?
Wie war de Prüfung vorzunehmen, streng inzident oder quasi „gedoppelt“ an jedem Merkmal?
Hab sehr geschwommen.
Materiell dann „Standart“.
Danke für euren Input - bin arg verzweifelt!
Wenn du willst lies es bei Kaiser nach. Ich würde vorschlagen es zu lassen, morgen neues Glück!
Hast du da evt ne Fundstelle?
Vielen Dank schon mal für den Hinweis so far!
07.05.2020, 19:00
(07.05.2020, 18:42)Gast NRW schrieb:(07.05.2020, 18:06)Gast schrieb:(07.05.2020, 16:37)Gast schrieb: Puh, heute war’s aber abgefahren und doch wieder in weiten Teilen recht gewöhnlich.
Wie habt ihr den Tatbestand gelöst?
Musste man das „gegnerische“ vorbringen bringen oder konnte man insoweit auf die Akten verweisen?
War auf 260 und 59 analog einzugehen?
Wie war de Prüfung vorzunehmen, streng inzident oder quasi „gedoppelt“ an jedem Merkmal?
Hab sehr geschwommen.
Materiell dann „Standart“.
Danke für euren Input - bin arg verzweifelt!
Wenn du willst lies es bei Kaiser nach. Ich würde vorschlagen es zu lassen, morgen neues Glück!
Hast du da evt ne Fundstelle?
Vielen Dank schon mal für den Hinweis so far!
https://jura-online.de/lernen/aufbau-des...2/excursus
Für den Tatbestand.
Zu deinen anderen Fragen, habe das Skript nicht zur Hand. Da steht dazu glaube ich nichts, aber ich hatte für die Sachen da keine Zeit.
07.05.2020, 19:11
(07.05.2020, 19:00)Gast schrieb:(07.05.2020, 18:42)Gast NRW schrieb:(07.05.2020, 18:06)Gast schrieb:(07.05.2020, 16:37)Gast schrieb: Puh, heute war’s aber abgefahren und doch wieder in weiten Teilen recht gewöhnlich.
Wie habt ihr den Tatbestand gelöst?
Musste man das „gegnerische“ vorbringen bringen oder konnte man insoweit auf die Akten verweisen?
War auf 260 und 59 analog einzugehen?
Wie war de Prüfung vorzunehmen, streng inzident oder quasi „gedoppelt“ an jedem Merkmal?
Hab sehr geschwommen.
Materiell dann „Standart“.
Danke für euren Input - bin arg verzweifelt!
Wenn du willst lies es bei Kaiser nach. Ich würde vorschlagen es zu lassen, morgen neues Glück!
Hast du da evt ne Fundstelle?
Vielen Dank schon mal für den Hinweis so far!
https://jura-online.de/lernen/aufbau-des...2/excursus
Für den Tatbestand.
Zu deinen anderen Fragen, habe das Skript nicht zur Hand. Da steht dazu glaube ich nichts, aber ich hatte für die Sachen da keine Zeit.
Vielen Dank! Für beides!
Hab jetzt nachgelesen.
Bei Kaiser steht es im wesentlichen so drin wie bei Jura-Online. Bei mir in der 6. Auflage ist’s RZ 87 aE.
Was meinen TB betrifft hab ich den streitigen Teil des Gegners weggelassen und ansonsten auf die Akte verwiesen. Hab nicht den Mut gehab das Vorbringen des der GV als das des „Antragsgegners“ zu klassifizieren. Und das dann gespart (für mein Gewissen hab ich darauf abgestellt, dass es unstreitig ist - was natürlich BS ist, weil ich streitiges Vorbringen des Erinnerungsführers hab.
Dödööööö.
Ansonsten hier und da mal nen Korn gefunden. Meist aber im falschen Acker gepflügt, im Nachbarrevier gewildert oder ohne System im Gegenverkehr rumgeirrt...
So leids mir tut; ich hoffe auf möglichst kollektives Versagen. ?
Viel Erfolg morgen den Mitstreitern!
Mein Tipp: Irgendwas mit Kreditsicherungsrecht
07.05.2020, 19:14
Funfact über die schlampe die sich leben nennt:
Hab gestern eine „Karteikarte“ vorher bei Jura-Online aufgehört. Zum Glück wenigstens nochmal die „Formalien“ zum Beschluss aufgewärmt aber.
Hab gestern eine „Karteikarte“ vorher bei Jura-Online aufgehört. Zum Glück wenigstens nochmal die „Formalien“ zum Beschluss aufgewärmt aber.
07.05.2020, 19:38
(07.05.2020, 19:11)Gast schrieb:(07.05.2020, 19:00)Gast schrieb:(07.05.2020, 18:42)Gast NRW schrieb:(07.05.2020, 18:06)Gast schrieb:(07.05.2020, 16:37)Gast schrieb: Puh, heute war’s aber abgefahren und doch wieder in weiten Teilen recht gewöhnlich.
Wie habt ihr den Tatbestand gelöst?
Musste man das „gegnerische“ vorbringen bringen oder konnte man insoweit auf die Akten verweisen?
War auf 260 und 59 analog einzugehen?
Wie war de Prüfung vorzunehmen, streng inzident oder quasi „gedoppelt“ an jedem Merkmal?
Hab sehr geschwommen.
Materiell dann „Standart“.
Danke für euren Input - bin arg verzweifelt!
Wenn du willst lies es bei Kaiser nach. Ich würde vorschlagen es zu lassen, morgen neues Glück!
Hast du da evt ne Fundstelle?
Vielen Dank schon mal für den Hinweis so far!
https://jura-online.de/lernen/aufbau-des...2/excursus
Für den Tatbestand.
Zu deinen anderen Fragen, habe das Skript nicht zur Hand. Da steht dazu glaube ich nichts, aber ich hatte für die Sachen da keine Zeit.
Vielen Dank! Für beides!
Hab jetzt nachgelesen.
Bei Kaiser steht es im wesentlichen so drin wie bei Jura-Online. Bei mir in der 6. Auflage ist’s RZ 87 aE.
Was meinen TB betrifft hab ich den streitigen Teil des Gegners weggelassen und ansonsten auf die Akte verwiesen. Hab nicht den Mut gehab das Vorbringen des der GV als das des „Antragsgegners“ zu klassifizieren. Und das dann gespart (für mein Gewissen hab ich darauf abgestellt, dass es unstreitig ist - was natürlich BS ist, weil ich streitiges Vorbringen des Erinnerungsführers hab.
Dödööööö.
Ansonsten hier und da mal nen Korn gefunden. Meist aber im falschen Acker gepflügt, im Nachbarrevier gewildert oder ohne System im Gegenverkehr rumgeirrt...
So leids mir tut; ich hoffe auf möglichst kollektives Versagen. ?
Viel Erfolg morgen den Mitstreitern!
Mein Tipp: Irgendwas mit Kreditsicherungsrecht
Es gab streitigen Vortrag? Waren das nicht nur Rechtsansichten? Ich habe alle Tatsachen inkl Eigentum als unstreitig behandelt
07.05.2020, 19:50
[quote pid='43592' dateline='1588873085']
Es gab streitigen Vortrag? Waren das nicht nur Rechtsansichten? Ich habe alle Tatsachen inkl Eigentum als unstreitig behandelt
[/quote]
Ja, das dürfte so richtig sein. Ich habe es fälschlicherweise nur als solchen bezeichnet/dargestellt. Mit meinem TB gewinne ich nix.
Zur Krönung dann noch das Wiedereinsettungsverlangen hinter die Anträge als Teil der gr. Prozessgeschichte.
Woooopwooooop!
Und weil der erste Teil schon so super war hab ich um unauffällig zu bleiben bei der Bearbeitung nach hinten raus auch extra das Konzept nicht eingehalten. Das hätte ich durch einen gestaltenden Obersatz über die Feststellung, dass die SofBeschw keinen Erfolg hat, weil die Erinnerung nicht Erfolg hatte. Puh ein Glück. So knapp und ich hätte da noch Struktur drin gehabt. So ist es wenigstens konsistent schwach und ich darf morgen endlich mal mehr abliefern. ;)
Es gab streitigen Vortrag? Waren das nicht nur Rechtsansichten? Ich habe alle Tatsachen inkl Eigentum als unstreitig behandelt
[/quote]
Ja, das dürfte so richtig sein. Ich habe es fälschlicherweise nur als solchen bezeichnet/dargestellt. Mit meinem TB gewinne ich nix.
Zur Krönung dann noch das Wiedereinsettungsverlangen hinter die Anträge als Teil der gr. Prozessgeschichte.
Woooopwooooop!
Und weil der erste Teil schon so super war hab ich um unauffällig zu bleiben bei der Bearbeitung nach hinten raus auch extra das Konzept nicht eingehalten. Das hätte ich durch einen gestaltenden Obersatz über die Feststellung, dass die SofBeschw keinen Erfolg hat, weil die Erinnerung nicht Erfolg hatte. Puh ein Glück. So knapp und ich hätte da noch Struktur drin gehabt. So ist es wenigstens konsistent schwach und ich darf morgen endlich mal mehr abliefern. ;)
07.05.2020, 19:54
Hat jemand die Pfändung des Pkw für unzulässig gehalten? Ich habe lange gehadert und habe einzig diesen Pfändungsakt als unzulässig bezeichnet..
07.05.2020, 19:57
(07.05.2020, 19:54)Gast schrieb: Hat jemand die Pfändung des Pkw für unzulässig gehalten? Ich habe lange gehadert und habe einzig diesen Pfändungsakt als unzulässig bezeichnet..
Laut Thomas/Putzo kann die Pfändung des Pkw nach § 811 I Nr. 5 ZPO unzulässig sein, wenn der Weg mit öffentlichen Verkehrsmitteln wesentlich länger dauert. Ob man 25min mehr pro Strecke am Ende als wesentlich oder unwesentlich beurteilt, dürfte vermutlich ziemlich egal sein, solange die Argumentation halbwegs stimmt.
07.05.2020, 20:11
(07.05.2020, 19:50)Gast schrieb: [quote pid='43592' dateline='1588873085']
Es gab streitigen Vortrag? Waren das nicht nur Rechtsansichten? Ich habe alle Tatsachen inkl Eigentum als unstreitig behandelt
Ja, das dürfte so richtig sein. Ich habe es fälschlicherweise nur als solchen bezeichnet/dargestellt. Mit meinem TB gewinne ich nix.
Zur Krönung dann noch das Wiedereinsettungsverlangen hinter die Anträge als Teil der gr. Prozessgeschichte.
Woooopwooooop!
Und weil der erste Teil schon so super war hab ich um unauffällig zu bleiben bei der Bearbeitung nach hinten raus auch extra das Konzept nicht eingehalten. Das hätte ich durch einen gestaltenden Obersatz über die Feststellung, dass die SofBeschw keinen Erfolg hat, weil die Erinnerung nicht Erfolg hatte. Puh ein Glück. So knapp und ich hätte da noch Struktur drin gehabt. So ist es wenigstens konsistent schwach und ich darf morgen endlich mal mehr abliefern. ;)
[/quote]
Könnte meine Klausur sein. :D
07.05.2020, 20:24
(07.05.2020, 19:57)Gast schrieb:(07.05.2020, 19:54)Gast schrieb: Hat jemand die Pfändung des Pkw für unzulässig gehalten? Ich habe lange gehadert und habe einzig diesen Pfändungsakt als unzulässig bezeichnet..
Laut Thomas/Putzo kann die Pfändung des Pkw nach § 811 I Nr. 5 ZPO unzulässig sein, wenn der Weg mit öffentlichen Verkehrsmitteln wesentlich länger dauert. Ob man 25min mehr pro Strecke am Ende als wesentlich oder unwesentlich beurteilt, dürfte vermutlich ziemlich egal sein, solange die Argumentation halbwegs stimmt.
Aber Nr 5 dürfte hier doch gar nicht dem Grunde nach anzunehmen sein...ging es nicht darum die Pfändung nach Nr. 1 als zur Führung eines bescheidenen Haushalts / zur bescheidenen Lebensführung zu thematisieren. Wonach dann jedenfalls die Verhältnismäßigkeit abzuwägen sei (dazu dann evt Indiz nach t/p zu nr. 5)
Habt ihr diesbezüglich austauschpfändung thematisiert?
Ich hab’s angesprochen und verneint vorliegend knapp wegen der Zeit mit einem Satz, weil insoweit kein Angebot.
Außerdem habe ich nach den Ziffern der Anträge so zurückgewiesen:
1.: thematisiert 1362, 739
Gvga, Formalisierung der ZV
2.: ebenfalls s.o. Außerdem aber Ablehnung nach dem Grund, dass kein Gegenstand zur gewöhnlichen Ausstattung/Hausrat nach 812 ZPO.
3.: s.o.
4.: nr 1 Ratio nach nr 13, Wonach auch emotionale Gegenstände nicht geschützt sind. Außerdem den geringen Wert nach
XXX zpo (is grad weg)...thematisiert, dass die Kosten der ZV trotzdem gedeckt und das geringe Verhältnis zur Schuld aus dem Titel ja nicht Grund dazu sein kann wenn noch andere Sachen gepfändet wurden.