19.04.2020, 21:40
Hallo,
ich als selbstständiger Anwalt will auf meiner Kanzleihomepage mit dem Slogan "Spezialanwalt für Corona" werben. Ist das eine irreführende Bezeichnung im Sinne der BRaO?
Danke.
RAProfi
ich als selbstständiger Anwalt will auf meiner Kanzleihomepage mit dem Slogan "Spezialanwalt für Corona" werben. Ist das eine irreführende Bezeichnung im Sinne der BRaO?
Danke.
RAProfi
19.04.2020, 21:41
19.04.2020, 22:09
(19.04.2020, 21:40)RAProfi schrieb: Hallo,
ich als selbstständiger Anwalt will auf meiner Kanzleihomepage mit dem Slogan "Spezialanwalt für Corona" werben. Ist das eine irreführende Bezeichnung im Sinne der BRaO?
Danke.
RAProfi
Wenn man doch bloß Jura studiert hätte und Gesetze selbst auslegen könnte.
19.04.2020, 22:11
19.04.2020, 22:21
Das fragst du hier? Ernsthaft?
19.04.2020, 22:35
19.04.2020, 22:38
Wieso passten Threadtitel und Inhalt überhaupt nicht zusammen?
19.04.2020, 23:30
Danke für eure hilfreichen Kommentare (nicht)
Es geht um Werbung, klar. Corona-Soforthilfe, Versammlungsrechte, Insolvenzberatungen, Klage gegen Corona-Bußgelder usw.
Ich will meine nicht so gut laufende Kanzlei besser aufstellen.
Grüße vom
RAProfi
Es geht um Werbung, klar. Corona-Soforthilfe, Versammlungsrechte, Insolvenzberatungen, Klage gegen Corona-Bußgelder usw.
Ich will meine nicht so gut laufende Kanzlei besser aufstellen.
Grüße vom
RAProfi
20.04.2020, 00:08
Die Frage ist auf Rechtsberatung gerichtet. Diese wird hier nicht erteilt. Die legitime Frage lässt sich am ehesten einem Anwalt für anwaltliches Berufsrecht, einer RA-Kammer oder einem BRAO-Kommentar stellen.
20.04.2020, 00:19
Hier will keiner für die falsche Antwort haften, der keine Ahnung davon hat...