• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. Erstberatung Kosten
Antworten

 
Erstberatung Kosten
Gast
Unregistered
 
#1
07.04.2020, 16:13
Wenn ein Anwalt auf seiner Internetseite anpreist, zunächst telefonisch eine kostenfreie Ersteinschätzung zu geben und man anruft, darauf Bezug nimmt und Unterlagen per Mail schickt, darf der Anwalt anschließend trotzdem eine Erstberatung in Rechnung stellen ohne solche anzukündigen?

Ohne den Hinweis auf der Internetseite wäre ich für ein klares Ja, aber so?

Bis wie lange nach so einem Gespräch muss man noch mit einer Rechnung rechnen?
Zitieren
Keine Rechtsberatung
Unregistered
 
#2
07.04.2020, 16:18
(07.04.2020, 16:13)Gast schrieb:  Wenn ein Anwalt auf seiner Internetseite anpreist, zunächst telefonisch eine kostenfreie Ersteinschätzung zu geben und man anruft, darauf Bezug nimmt und Unterlagen per Mail schickt, darf der Anwalt anschließend trotzdem eine Erstberatung in Rechnung stellen ohne solche anzukündigen?

Ohne den Hinweis auf der Internetseite wäre ich für ein klares Ja, aber so?

Bis wie lange nach so einem Gespräch muss man noch mit einer Rechnung rechnen?

Keine Rechtsberatung hier. 
Vor allem bist du Vll selber Jurist? Dann sind die entsprechenden rvg Normen leicht zu finden....

Mit nichts muss man rechnen mit vielen Sachen kann man rechnen. Ich würde generell
Und losgelöst vom
Fall immer
Davon ausgehen, dass bis zum Eintritt der Verjährung eine Rechnung eintrudelt...
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus