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Klausuren Januar 2016
He
Unregistered
 
#21
05.01.2016, 16:13
Offenbar liefen heute unterschiedliche Klausuren. In Hessen liefen Lohnzahlungsklagen und Urlaubsabgeltungsanspruch. Wobei "lediglich" Tenor und Entscheidungsgründe zu formulieren war.
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Gast
Unregistered
 
#22
05.01.2016, 16:15
Offenbar liefen heute unterschiedliche Klausuren. In Hessen liefen Lohnzahlungsklagen und Urlaubsabgeltungsansprüche. Wobei "lediglich" Tenor und Entscheidungsgründe zu formulieren waren.
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Gast
Unregistered
 
#23
05.01.2016, 17:03
In NRW gabs Erbrecht und ein bisschen Familienrecht und einen ZPO-Schlenker. Und dann dachte ich, es gäbe einen Kautelarteil, weil die Mandatin wollte, dass man den Vertragsentwurf prüft... am Ende wollte sie es dann doch nicht mehr?! Dafür zwei Seiten Vertragsentwurf von insgesamt nur 9? Fand das alles recht merkwürdig.
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NRW_Ph
Unregistered
 
#24
05.01.2016, 17:12
Naja, ergänzende Klauseln wollte sie ja schon. Und dafür muss man ja leider den ganzen Vertrag lesen. Fehlte etwas außer Regelung zum Erbschein und Unterwerfungserklärung?
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Bea
Unregistered
 
#25
05.01.2016, 17:14
Naja sie wollte ja schon wissen ob sie ohne Gerichtsverfahren ihren kp Anspruch durchsetzen kann also war eine sofortige Unterwerfung unter die zvs zu formulieren. In der Zweckmäßigkeit hab ich gesagt dass der erbschein zu beantragen ist und grundbuch Eintragung beantragen obwohl letzteres vielleicht nicht nötig war
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Bea
Unregistered
 
#26
05.01.2016, 17:15
Eine Kollegin hat n Haftungsausschluss formuliert. Macht auch Sinn denk ich weil dann diese Info mit der mangelfreiheit des Hauses Sinn macht die sie im Gespräch mitgeteilt hat
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?!
Unregistered
 
#27
05.01.2016, 17:29
Was habt ihr denn mit den Testamenten gemacht?
Ich hab gesagt, dass das Berliner-Testament wirksam ist, und die Mandantin Alleinerbin geworden ist.
Testament 2 ist zwar nicht wegen der fehlenden Orts- und Datumsangabe unwirksam, ein Wideruf ist aber nach § 2271 II BGB ausgeschlossen ist.

Und was war mit dem Ehemann?
Mir ist da nur § 1365 BGB eingefallen, den ich aber abgelehnt habe

Ich hab noch auf die Ablieferungspflicht § 2259 BGB hingewiesen.

Und was sollte die Frage, ob der Grundstückskaufvertrag beim Anwalt geschlossen werden kann?
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XY
Unregistered
 
#28
05.01.2016, 17:47
311 b hab geschrieben kann der Unterzeichner nicht machen sondern nur ein Notar.


Was habt ihr mit den Pflichtteilsansprüchen gemacht? Und wie hoch sollte dieser sein?

Welche §§ wären die Unterwerfung unter die sof. Vollstr. gewesen oder geht das einfach so?
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Linda
Unregistered
 
#29
05.01.2016, 18:15
Kurze Zwischenfrage: Weiß jemand, was heute in Niedersachsen als A2-Klausur drankam? Das gleiche wie in NRW?
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NRW1
Unregistered
 
#30
05.01.2016, 18:18
Eine Frage zum SV in NRW:

Hatte der gesamte Nachlass einen Wert von 250.000 €, wovon 150.000 € das Grundstück wert und für den es auch verkauft werden sollte

oder

War das Grundstück 250.000 € Wert und sollte nur für 150.000 € verkauft werden?
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