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  5. Verbesserungsversuch Kenntnis Prüfungskommission Erstversuch
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Antworten

 
Verbesserungsversuch Kenntnis Prüfungskommission Erstversuch
Hessen2020
Unregistered
 
#1
19.03.2020, 16:56
Hallo,

kann mir jemand aus Hessen sagen, ob bei der mündlichen Prüfung im Verbesserungsversuch (2. Examen) die Prüfungskommission die Noten des Erstversuchs einschließlich des Protokoll der  mündlichen Prüfung vorliegen hat?


Vielen Dank ?
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Gast
Unregistered
 
#2
19.03.2020, 21:06
(19.03.2020, 16:56)Hessen2020 schrieb:  Hallo,

kann mir jemand aus Hessen sagen, ob bei der mündlichen Prüfung im Verbesserungsversuch (2. Examen) die Prüfungskommission die Noten des Erstversuchs einschließlich des Protokoll der  mündlichen Prüfung vorliegen hat?


Vielen Dank ?

Im ersten Examen habe ich einen Verbesserungsversuch wahrgenommen und mich um ca 3pkt verbessert. Nach der mündl hat der vorsitzende jedem einzelnen die Hand gegeben und gratuliert. Zu mir hat er gesagt, dass er mich ganz besonders beglückwünsche. Habe erst nicht verstanden, was er meinte. Dachte dann, dass er wohl wusste, dass es mein Verbesserungsversuch war. Aber sicher bin ich mir nicht...
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Gast
Unregistered
 
#3
19.03.2020, 21:37
(19.03.2020, 16:56)Hessen2020 schrieb:  Hallo,

kann mir jemand aus Hessen sagen, ob bei der mündlichen Prüfung im Verbesserungsversuch (2. Examen) die Prüfungskommission die Noten des Erstversuchs einschließlich des Protokoll der  mündlichen Prüfung vorliegen hat?


Vielen Dank ?


Da die Personalakte vorliegt, gehe ich stark davon aus, dass sie a) Wissen, dass es dein Verbesserungsversuch ist b) zumindest auch die Endnote kennen.
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Gast
Unregistered
 
#4
19.03.2020, 22:22
Spreche zwar für NRW, aber mein Prüfer hat schon im Vorgespräch zu mir gesagt "na da hat sich der Verbesserungsversuch ja schon gelohnt" - der wusste also sogar, dass meine schriftlichen bereits besser gelaufen waren
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Gast
Unregistered
 
#5
16.05.2020, 00:14
(19.03.2020, 21:06)Gast schrieb:  
(19.03.2020, 16:56)Hessen2020 schrieb:  Hallo,

kann mir jemand aus Hessen sagen, ob bei der mündlichen Prüfung im Verbesserungsversuch (2. Examen) die Prüfungskommission die Noten des Erstversuchs einschließlich des Protokoll der  mündlichen Prüfung vorliegen hat?


Vielen Dank ?

Im ersten Examen habe ich einen Verbesserungsversuch wahrgenommen und mich um ca 3pkt verbessert. Nach der mündl hat der vorsitzende jedem einzelnen die Hand gegeben und gratuliert. Zu mir hat er gesagt, dass er mich ganz besonders beglückwünsche. Habe erst nicht verstanden, was er meinte. Dachte dann, dass er wohl wusste, dass es mein Verbesserungsversuch war. Aber sicher bin ich mir nicht...
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Gast
Unregistered
 
#6
16.05.2020, 00:16
(19.03.2020, 21:06)Gast schrieb:  
(19.03.2020, 16:56)Hessen2020 schrieb:  Hallo,

kann mir jemand aus Hessen sagen, ob bei der mündlichen Prüfung im Verbesserungsversuch (2. Examen) die Prüfungskommission die Noten des Erstversuchs einschließlich des Protokoll der  mündlichen Prüfung vorliegen hat?


Vielen Dank ?

Im ersten Examen habe ich einen Verbesserungsversuch wahrgenommen und mich um ca 3pkt verbessert. Nach der mündl hat der vorsitzende jedem einzelnen die Hand gegeben und gratuliert. Zu mir hat er gesagt, dass er mich ganz besonders beglückwünsche. Habe erst nicht verstanden, was er meinte. Dachte dann, dass er wohl wusste, dass es mein Verbesserungsversuch war. Aber sicher bin ich mir nicht...
Das wissen nicht nur die Prüfer, sondern auch die Aufsichten. Auch ob es sich um Wiederholer handelt. Bei der mündlichen Prüfung liegt alles vor!
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Gast
Unregistered
 
#7
16.05.2020, 08:36
Man kann sogar in der schriftlichen Prüfung anhand der Prüfungsnummer unter Umständen erkennen, ob du Verbesserer bist, z.B wenn du eine 2019er Nummer erhältst und die „regulären“ Schreiber eine 2020er Nummer haben.
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Gast
Unregistered
 
#8
16.05.2020, 09:27
(16.05.2020, 00:16)Gast schrieb:  
(19.03.2020, 21:06)Gast schrieb:  
(19.03.2020, 16:56)Hessen2020 schrieb:  Hallo,

kann mir jemand aus Hessen sagen, ob bei der mündlichen Prüfung im Verbesserungsversuch (2. Examen) die Prüfungskommission die Noten des Erstversuchs einschließlich des Protokoll der  mündlichen Prüfung vorliegen hat?


Vielen Dank ?

Im ersten Examen habe ich einen Verbesserungsversuch wahrgenommen und mich um ca 3pkt verbessert. Nach der mündl hat der vorsitzende jedem einzelnen die Hand gegeben und gratuliert. Zu mir hat er gesagt, dass er mich ganz besonders beglückwünsche. Habe erst nicht verstanden, was er meinte. Dachte dann, dass er wohl wusste, dass es mein Verbesserungsversuch war. Aber sicher bin ich mir nicht...
Das wissen nicht nur die Prüfer, sondern auch die Aufsichten. Auch ob es sich um Wiederholer handelt. Bei der mündlichen Prüfung liegt alles vor!


Was heißt „alles“? Auch Stationszeugnisse und Ergebnis des 1.Examens ?
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GastHE
Unregistered
 
#9
16.05.2020, 11:33
(16.05.2020, 09:27)Gast schrieb:  
(16.05.2020, 00:16)Gast schrieb:  
(19.03.2020, 21:06)Gast schrieb:  
(19.03.2020, 16:56)Hessen2020 schrieb:  Hallo,

kann mir jemand aus Hessen sagen, ob bei der mündlichen Prüfung im Verbesserungsversuch (2. Examen) die Prüfungskommission die Noten des Erstversuchs einschließlich des Protokoll der  mündlichen Prüfung vorliegen hat?


Vielen Dank ?

Im ersten Examen habe ich einen Verbesserungsversuch wahrgenommen und mich um ca 3pkt verbessert. Nach der mündl hat der vorsitzende jedem einzelnen die Hand gegeben und gratuliert. Zu mir hat er gesagt, dass er mich ganz besonders beglückwünsche. Habe erst nicht verstanden, was er meinte. Dachte dann, dass er wohl wusste, dass es mein Verbesserungsversuch war. Aber sicher bin ich mir nicht...
Das wissen nicht nur die Prüfer, sondern auch die Aufsichten. Auch ob es sich um Wiederholer handelt. Bei der mündlichen Prüfung liegt alles vor!


Was heißt „alles“? Auch Stationszeugnisse und Ergebnis des 1.Examens ?


Die Stationszeugnisse auf jeden Fall. Die sind ja die Grundlage für die Hebung - sofern sie mal Anwendung findet.
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Gast
Unregistered
 
#10
16.05.2020, 11:48
(16.05.2020, 11:33)GastHE schrieb:  
(16.05.2020, 09:27)Gast schrieb:  
(16.05.2020, 00:16)Gast schrieb:  
(19.03.2020, 21:06)Gast schrieb:  
(19.03.2020, 16:56)Hessen2020 schrieb:  Hallo,

kann mir jemand aus Hessen sagen, ob bei der mündlichen Prüfung im Verbesserungsversuch (2. Examen) die Prüfungskommission die Noten des Erstversuchs einschließlich des Protokoll der  mündlichen Prüfung vorliegen hat?


Vielen Dank ?

Im ersten Examen habe ich einen Verbesserungsversuch wahrgenommen und mich um ca 3pkt verbessert. Nach der mündl hat der vorsitzende jedem einzelnen die Hand gegeben und gratuliert. Zu mir hat er gesagt, dass er mich ganz besonders beglückwünsche. Habe erst nicht verstanden, was er meinte. Dachte dann, dass er wohl wusste, dass es mein Verbesserungsversuch war. Aber sicher bin ich mir nicht...
Das wissen nicht nur die Prüfer, sondern auch die Aufsichten. Auch ob es sich um Wiederholer handelt. Bei der mündlichen Prüfung liegt alles vor!


Was heißt „alles“? Auch Stationszeugnisse und Ergebnis des 1.Examens ?


Die Stationszeugnisse auf jeden Fall. Die sind ja die Grundlage für die Hebung - sofern sie mal Anwendung findet.


Was meinst du damit, dass die Stationszeugnisse Grundlage für die Hebung sind? Hebung meint Verbesserung?
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