• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. Vorzeitige Lebenszeiternennung Proberichter?
Antworten

 
Vorzeitige Lebenszeiternennung Proberichter?
G@st
Unregistered
 
#1
16.02.2020, 18:04
Liebe Forist_innen,

gibt es hier Erfahrungen mit einer vorzeitigen Verbeamtung auf Lebenszeit, d.h. vor Ablauf der Proberichterzeit ? Ich frage deshalb, weil ich von einer Bekannten aus dem Richterdienst (NRW) erfahren habe, dass dort jemand nach vorheriger Anwaltstätigkeit bereits nach 2 Jahren „verlebzeitet“ wurde. Gibt es dazu Erfahrungswerte (auch aus anderen Bundesländern), die auf eine ständige Praxis hindeuten ?
Zitieren
GastGast
Unregistered
 
#2
16.02.2020, 19:17
Das ist in der Tat gängige Praxis in NRW, aber auch kein Selbstläufer. Es kommt darauf an, wie man sich anstellt..

"verbeamtet" wird man als Richter übrigens nie  :angel:
Zitieren
HansLG
Unregistered
 
#3
16.02.2020, 21:55
In Hamburg üblich, wenn die Probezeit gut verläuft und mindestens ein Jahr Tätigkeit als RA.
Zitieren
NRWfee
Unregistered
 
#4
16.02.2020, 22:29
Hat gar nichts mit "ständiger Praxis" zu tun, sondern steht im Gesetz  :D es gibt allerlei Vortätigkeiten durch die sich die Probezeit verkürzen kann bzw die darauf angerechnet werden können
Zitieren
Auch Bln
Unregistered
 
#5
17.02.2020, 08:38
Teilweise sehen die Landesgesetze "spätestens" Regelungen oder Rahmenregelungen vor. Deswegen kann die Frage nach einer gängigen Praxis ggf. schon Sinn machen.
In Bln wird idR nach drei Jahren ernannt, früher auch bei einschlägiger Berufserfahrung als Anwalt nicht. Wenn die Planstellen nicht zum Assessor "passen", kann man ggf. auch noch ein wenig abwarten. Nach spätestens fünf Jahren muss man aber "seine Planstelle besetzen".
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus