13.09.2019, 23:58
Bezüglich des ersten Bescheids mussten nur die Erfolgsaussichten eines bereits eingelegten Widerspruchs überprüft werden. Als Zweckmäßigkeitserwägung natürlich auch § 75 VwGO. Wer hier eine AK geprüft hat war am Thema vorbei, mMn. Bezüglich des zweiten VA musste ein Widerspruch geprüft werden, der noch einzulegen und zu fertigen war.
14.09.2019, 07:31
(13.09.2019, 23:58)GastHessen9 schrieb: Bezüglich des ersten Bescheids mussten nur die Erfolgsaussichten eines bereits eingelegten Widerspruchs überprüft werden. Als Zweckmäßigkeitserwägung natürlich auch § 75 VwGO. Wer hier eine AK geprüft hat war am Thema vorbei, mMn. Bezüglich des zweiten VA musste ein Widerspruch geprüft werden, der noch einzulegen und zu fertigen war.
Ich habe auch eine AK geprüft. Das Begehren des Mandanten ging doch dahingehend, dass er wissen wollte, ob er noch gegen den Bescheid vorgehen, also „irgendwas unternehmen soll“.
Das lief meines Erachtens auf eine Anfechtungsklage (§75) hinaus, denn nur damit ist doch noch ein Vorgehen möglich. Die Behörde ist ja untätig

14.09.2019, 10:32
(13.09.2019, 23:58)GastHessen9 schrieb: Bezüglich des ersten Bescheids mussten nur die Erfolgsaussichten eines bereits eingelegten Widerspruchs überprüft werden. Als Zweckmäßigkeitserwägung natürlich auch § 75 VwGO. Wer hier eine AK geprüft hat war am Thema vorbei, mMn. Bezüglich des zweiten VA musste ein Widerspruch geprüft werden, der noch einzulegen und zu fertigen war.
Also weshalb man hier nicht gleich die AK prüfen sollte, hast du nicht wirklich begründet. Der WS war eingelegt und die Zulässigkeit unproblematisch. Die Begründetheit läuft ja nahezu parallel zur AK. Also kann man sie auch gleich prüfen. Der Mandant wollte ja wissen, ob er da noch was tun soll.
16.09.2019, 07:34
(14.09.2019, 10:32)Gast schrieb:(13.09.2019, 23:58)GastHessen9 schrieb: Bezüglich des ersten Bescheids mussten nur die Erfolgsaussichten eines bereits eingelegten Widerspruchs überprüft werden. Als Zweckmäßigkeitserwägung natürlich auch § 75 VwGO. Wer hier eine AK geprüft hat war am Thema vorbei, mMn. Bezüglich des zweiten VA musste ein Widerspruch geprüft werden, der noch einzulegen und zu fertigen war.
Also weshalb man hier nicht gleich die AK prüfen sollte, hast du nicht wirklich begründet. Der WS war eingelegt und die Zulässigkeit unproblematisch. Die Begründetheit läuft ja nahezu parallel zur AK. Also kann man sie auch gleich prüfen. Der Mandant wollte ja wissen, ob er da noch was tun soll.
Ich hab die Begründetheit des WS vorgezogen, danach drei Sätze dazu gesagt, dass die AK im Falle eines ablehnenden WS-Bescheids zulässig wäre - habe dann in der Zweckmäßigkeit kurz 75 VwGO erwogen, allerdings abgelehnt, sondern stattdessen empfohlen, einen anwaltliches Schriftsatz „nachzuschieben“, der auf die Rechtsprechung hinsichtlich der Fürsorgepflichten hinweist, damit die Behörde vielleicht von selber drauf kommt, also dem Widerspruch abhilft und man sich so die AK spart. Also nach dem Motto, probieren wirs erstmal ohne Klage, vielleicht klappt es ja.
Von daher finde ich beide Ansätze hier von euch vertretbar, aber wie auch immer, lasst uns froh sein, dass es erstmal rum ist :)
24.11.2019, 16:49
Na Leute,
Langsam steigt die Spannung wieder. Für die Berliner ist es am 9.12. soweit. Wann wissen die Hessen und NRWler Bescheid?
Wie hat sich euer Gefühl entwickelt seit dem Examen? Bei mir wird es immer schlechter, je näher die Ergebnisse rücken. Dabei war ich während der Klausuren noch so überzeugt, es gerockt zu haben:(
Schönen Abend noch
Hunti
Langsam steigt die Spannung wieder. Für die Berliner ist es am 9.12. soweit. Wann wissen die Hessen und NRWler Bescheid?
Wie hat sich euer Gefühl entwickelt seit dem Examen? Bei mir wird es immer schlechter, je näher die Ergebnisse rücken. Dabei war ich während der Klausuren noch so überzeugt, es gerockt zu haben:(
Schönen Abend noch
Hunti
25.11.2019, 13:12
(24.11.2019, 16:49)Hunti schrieb: Na Leute,
Langsam steigt die Spannung wieder. Für die Berliner ist es am 9.12. soweit. Wann wissen die Hessen und NRWler Bescheid?
Wie hat sich euer Gefühl entwickelt seit dem Examen? Bei mir wird es immer schlechter, je näher die Ergebnisse rücken. Dabei war ich während der Klausuren noch so überzeugt, es gerockt zu haben:(
Schönen Abend noch
Hunti
Ihr glücklichen ... Hessen erst Anfang Januar :s
Was das Gefühl betrifft, geht's wohl vielen - einschließlich mir - wie dir! Nicht, dass ich von Anfang an ein "gutes" Gefühl hatte, aber je länger man darüber nachdenkt, desto mehr Fehler und Ungenauigkeiten fallen einem eben auf
25.11.2019, 15:16
Ich zähle auch schon die Tage. Hier wird es wohl um den 20. rum soweit sein.
Ich kann es nur schwer einschätzen und versuche, alles so gut wie möglich zu verdrängen.
Ich kann es nur schwer einschätzen und versuche, alles so gut wie möglich zu verdrängen.
26.11.2019, 11:29
Kann man damit rechnen, dass die Ergebnisse um den 19. herum in NRW rausgeschickt werden?
28.11.2019, 10:34
(26.11.2019, 11:29)KBlackJack schrieb: Kann man damit rechnen, dass die Ergebnisse um den 19. herum in NRW rausgeschickt werden?
Davon gehe ich aus, ja. Wenn man so die letzten Jahre verfolgt hat.. Noch drei Wochen müssen wir uns also gedulden. Die Spannung steigt..
Wie verbringt ihr eure Wartezeit bis dahin? Ich bin total unruhig.
28.11.2019, 11:03
Bei uns (Bln.) geht die Liste ja am 09. online. Ich bin zum Glück in der Wahlstation gut ausgelastet und abgelenkt aber seit 2-3 Tagen bin ich auch sehr unruhig und denke oft dran... bin froh wenn es endlich soweit ist und man Gewissheit hat.