26.11.2019, 10:14
(26.11.2019, 09:44)Gast schrieb: angestellter anwalt, teilzeit (20 std), mit befr + ausreichend in den examina und beachtlichen fremdsprachenkenntnissen ist mit seiner klage, dass 1200€ brutto monatlich sittenwidrig seien gescheitert:
BAG, Urt. vom 17.12.2014 - 5 AZR 663/13, NZA 2015, 608
Hat jemand das Urteil überhaupt gelesen.
Es geht um einen Beschäftigungszeitraum von 2009-2010. Das liegt fast ein Jahrzehnt in der Vergangenheit.
Rechnet man das damalige Arbeitsverhältnis von 20 mit 1200 brutto auf 40 h haben wir 2400€.
darauf kommt es gar nicht an, weil in 22c. laut BAG der Kläger keinen konkreten Sachvortrag geleistet hat bzgl. der Unangemessenheit. IM endeffekt hat das BAG damit offengenlassen, ob die Summe unangemessen ist.
26.11.2019, 10:27
(26.11.2019, 09:20)Blahshshhe schrieb:(25.11.2019, 23:57)Gast2 schrieb:(25.11.2019, 20:32)Gast schrieb:Was kann man mit 13 P. aus beiden Examina als Einstiegsgehalt verlangen? 40T? zu viel?(25.11.2019, 19:53)Interessiert schrieb: Weiß einer von euch, ob bei der Notengrenze im öffentlichen Dienst (13 Punkte insgesamt) die nachkommarstelle mitgerechnet wird? Also wenn man bsp. 8,23 im ersten und 4,77 min zweiten hat?
Danke
Wird sie
Auf keinen Fall.
30.000 ist die Grenze zur Sittenwidrigkeit bei 40h. Mit 4,0 und 4,0.
In Anbetracht der Verrentungswelle die langsam anrollt sind 40.000 das Minimum. Verkauft euch doch nicht unter Wert. Jeder Facharbeiter bei VW verdient ab dem
1. Tag in der Ausbildung mehr.
Es klingt nach einer kleineren Kanzlei. Die juckt doch die Verrentungswelle nicht. Allein der Umsatz entscheidet, was eine kleine Einheit zahlen kann. Das ist meistens dann nicht so viel. Nicht immer nur an Gehälter von Großkanzleien/Wirtschaftskanzleien oder DAX-Unternehmen denken.
Und dieses Facharbeiter Ding ist was ganz anderes. Hört doch mal auf solche Jobs mit einem Rechtsanwalt in einer 5 Mann Kanzlei o.Ä. zu vergleichen. Es macht keinen Sinn...
26.11.2019, 14:33
https://www.lto.de/recht/juristen/b/stud...werpunkte/
Umsatz in kleinen Kanzleien (4 bis 5 Berufsträger) im Durchschnitt 240k pro Kopf. Bei 4 Partnern wäre das also eine knappe Million pro Jahr. Bei diesen Umsätzen kann die Kanzlei einem angestellten Anwalt durchaus mehr als 30k zahlen, zumal die frei werdenden Ressourcen (Partner geben ja Arbeit ab) in die Akquise gesteckt werden kann, womit Wachstum generiert wird.
Der Verhandlungnsspielraum für höhere Gehälter ist also da. Zumindest theoretisch. Aber solange viele Berufseinsteiger sich mit Minigehältern abspeisen lassen, werden die Kanzleien auch nicht zahlen. Angebot und Nachfrage...
Umsatz in kleinen Kanzleien (4 bis 5 Berufsträger) im Durchschnitt 240k pro Kopf. Bei 4 Partnern wäre das also eine knappe Million pro Jahr. Bei diesen Umsätzen kann die Kanzlei einem angestellten Anwalt durchaus mehr als 30k zahlen, zumal die frei werdenden Ressourcen (Partner geben ja Arbeit ab) in die Akquise gesteckt werden kann, womit Wachstum generiert wird.
Der Verhandlungnsspielraum für höhere Gehälter ist also da. Zumindest theoretisch. Aber solange viele Berufseinsteiger sich mit Minigehältern abspeisen lassen, werden die Kanzleien auch nicht zahlen. Angebot und Nachfrage...
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26.11.2019, 20:43
Ich bin ebenfalls der Ansicht, dass man sich nicht unter Wert verkaufen sollte.
Dennoch ist es auch nicht anzuraten alle Angebote unter 40k auszuschlagen und dann 12+ Monate was zu suchen, wird dann nicht einfacher...
Muss aber jeder selbst wissen. M.E. ist es am Anfang eine Win/Win-Situation. Man bekommt zwar kein Topgehalt aber Berufserfahrung und am besten man bildet sich direkt noch weiter und spezialisiert sich ggfs.
Dennoch ist es auch nicht anzuraten alle Angebote unter 40k auszuschlagen und dann 12+ Monate was zu suchen, wird dann nicht einfacher...
Muss aber jeder selbst wissen. M.E. ist es am Anfang eine Win/Win-Situation. Man bekommt zwar kein Topgehalt aber Berufserfahrung und am besten man bildet sich direkt noch weiter und spezialisiert sich ggfs.
27.11.2019, 12:56
(26.11.2019, 20:43)Gast555 schrieb: Muss aber jeder selbst wissen. M.E. ist es am Anfang eine Win/Win-Situation. Man bekommt zwar kein Topgehalt aber Berufserfahrung und am besten man bildet sich direkt noch weiter und spezialisiert sich ggfs.
Nur aus Interesse: wie würdest du "Topgehalt" definieren? 70k? Alles erst ab 100k?
28.11.2019, 00:56
Habe in NRW zwei ausreichende Examina, ohne Murren oder Rumgehampel den Job mit 36k brutto jährlich angenommen, 40 Stunden- Woche ohne Überstunden und habe jetzt schon vier Monate Berufserfahrung. Damit bewerbe ich mich bei einem vollen Jahr dann weiter. Aber klar, lieber letzte Instanz lesen, jeden Rotz Glauben und alles unter 45k ausschlagen. Am Ende hat man dann keine Berufserfahrung und ist, wo man vorher war
28.11.2019, 09:03
Ein "Topgehalt" ist doch immer relativ.
Bei 2mal ausreichend iin einer kleinen Kanzlei ist m.E. zum Einstieg bereits 42-45k ein Topgehalt.
36k ist doch auch ordentlich. Manche hier habe einfach keine Erfahrung. Sieht man bereits an den Vergleichen mit Facharbeitern.
Kenne viele Kollegen die wie ich vor 5-6 Jahren angefangen haben, viel schlechter war der Arbeitsmarkt für Juristen seinerzeit nicht, und die bekamen in kleinen und mittelständischen Kanzleien zwischen 27k-48k je nach Größe, Standort und persönlicher Qualifikation (Examensnoten usw.)
Also einfach mal loslegen, Gehalt ist gerade am Anfang doch zweitrangig.
Bei 2mal ausreichend iin einer kleinen Kanzlei ist m.E. zum Einstieg bereits 42-45k ein Topgehalt.
36k ist doch auch ordentlich. Manche hier habe einfach keine Erfahrung. Sieht man bereits an den Vergleichen mit Facharbeitern.
Kenne viele Kollegen die wie ich vor 5-6 Jahren angefangen haben, viel schlechter war der Arbeitsmarkt für Juristen seinerzeit nicht, und die bekamen in kleinen und mittelständischen Kanzleien zwischen 27k-48k je nach Größe, Standort und persönlicher Qualifikation (Examensnoten usw.)
Also einfach mal loslegen, Gehalt ist gerade am Anfang doch zweitrangig.
28.11.2019, 10:33
(28.11.2019, 09:03)IGast555 schrieb: Ein "Topgehalt" ist doch immer relativ.
Bei 2mal ausreichend iin einer kleinen Kanzlei ist m.E. zum Einstieg bereits 42-45k ein Topgehalt.
36k ist doch auch ordentlich. Manche hier habe einfach keine Erfahrung. Sieht man bereits an den Vergleichen mit Facharbeitern.
Kenne viele Kollegen die wie ich vor 5-6 Jahren angefangen haben, viel schlechter war der Arbeitsmarkt für Juristen seinerzeit nicht, und die bekamen in kleinen und mittelständischen Kanzleien zwischen 27k-48k je nach Größe, Standort und persönlicher Qualifikation (Examensnoten usw.)
Also einfach mal loslegen, Gehalt ist gerade am Anfang doch zweitrangig.
Also die Putzfrau in Frankfurt (legal nicht schwarz kostet 18€/h
Bei 40h Woche und 20 Arbeitstagen pro Monat. Macht das 2880€ monatlich. 35.000€ im Jahr.
Der Hausmeister 20€ die Stunde. Die Steuerfachangestellte meiner Eltern verdient 58.000€ im Jahr bei 30h die Woche.
Frankfurt ist mit Sicherheit ein anderes Pflaster, aber unter 35.000€ Ist heutzutage unterbezahlt. Als Einstiegsgehalt.
Kollege in Leipzig hat mit 2x7 bei 55.000 angefangen. Ist jetzt nach 2 Jahren bei 78.000.
Bitte macht euren Kollegen den Markt nicht kaputt. Klar ihr werdet alle
Ausgebildet und seid am Anfang etwas langsamer. Natürlich muss es sich bei kleinen Kanzleien rechnen, aber dann nehme eure zu bearbeitenden Akten, und überschlagt die gebührenrechnungem, dann wisst ihr ganz schnell, ob da noch Luft nach oben ist
03.12.2019, 23:45
Mich würde mal interessieren, wie "egal" die Examensnote wird im Laufe der Jahre. Was sind eure Erfahrungen?
Wenn man mit 4,xx besteht, einen Job hat seit mehreren Jahren und seine Arbeit gut macht, muss man sich bei einem Jobwechsel immer noch anhören, man hätte eine schlechte Note? Die Rede ist dabei natürlich nicht von einem Jobwechsel in die Justiz oder in eine GK.
Wenn man mit 4,xx besteht, einen Job hat seit mehreren Jahren und seine Arbeit gut macht, muss man sich bei einem Jobwechsel immer noch anhören, man hätte eine schlechte Note? Die Rede ist dabei natürlich nicht von einem Jobwechsel in die Justiz oder in eine GK.
04.12.2019, 00:37
Kommt drauf an was du mitbringst.