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  5. Erbrecht als Anwalt? Erfahrung?
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Erbrecht als Anwalt? Erfahrung?
Suchender
Unregistered
 
#1
18.11.2019, 19:16
Liebe Leute,

ich bin momentan ein wenig ratlos, wie es bei mir nach dem zweiten Examen weitergehen soll. Ich weiß, dass ihr das aus der Ferne und auch nicht für mich persönlich beantworten könnt. Was mich allerdings interessieren würde, ist eure Einschätzung zu dem Rechtsgebiet Erbrecht (und was damit noch alles verbunden ist, außer vielleicht das Steuerrecht) in der anwaltlichen Vertretung und Beratung. Wie lukrativ ist das? Fischen in dem Markt zu viele Notare bzw. Anwaltsnotare, sodass nur noch das streitige Erbrecht für die Anwälte bleibt? Ich habe auch gehört, dass es in den Großkanzlei auf Erbrecht spezialisierte Anwälte gibt. Hat da jemand Erfahrungen? 

Ich frage, weil ich im den entsprechenden Schwerpunkt hatte und im Erbrecht meine Diss geschrieben habe. Wollte aber immer Richter werden, deswegen habe ich mich nicht so richtig für den Anwaltsberuf interessiert. Momentan weiß ich nicht, ob ich bereits jetzt schon oder überhaupt Richter werden sollte... 

Also zusammen gefasst: Lohnt es sich als Anwalt auf Erbrecht zu spezialisieren? Was sind eure Erfahrung mit dem Erbrecht in der anwaltlichen Tätigkeit? 

Vielen Dank im Voraus :) 
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Gast23
Unregistered
 
#2
19.11.2019, 17:25
Hallo :)

kann nicht direkt auf deine Frage antworten, aber würde schon zu bedenken geben, dass Erbrecht ohne Beratung im Steuerrecht nicht praxistauglich ist.
Denn nach meiner Erfahrung sind die erbrechtlichen Gestaltungen doch nur vom Steuerrecht getrieben. Und ohne diese Kenntnisse würde man letztlich den SV nicht verstehen. 
Kann aber natürlich auch nur meine subjektive (Steuerrechtler) Wahrnehmung sein.

Beste Grüße
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Suchender
Unregistered
 
#3
19.11.2019, 23:11
Danke dir ? Das hört sich (leider) nachvollziehbar an. Vielleicht ergänzen sich da aber auch Erbrechtler und Steuerrechtler, ohne dass ein Anwalt beides können muss...?
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Gast
Unregistered
 
#4
20.11.2019, 09:52
(19.11.2019, 17:25)Gast23 schrieb:  Hallo :)

kann nicht direkt auf deine Frage antworten, aber würde schon zu bedenken geben, dass Erbrecht ohne Beratung im Steuerrecht nicht praxistauglich ist.
Denn nach meiner Erfahrung sind die erbrechtlichen Gestaltungen doch nur vom Steuerrecht getrieben. Und ohne diese Kenntnisse würde man letztlich den SV nicht verstehen. 
Kann aber natürlich auch nur meine subjektive (Steuerrechtler) Wahrnehmung sein.

Beste Grüße


Habe meine erste RA Station bei einem FA für Erbrecht gemacht. Er hatte gelinde gesagt gar keine Ahnung vom Steuerrecht und hat den Mandanten nur auf etwaige steuerrechtliche Probleme hingewiesen und sie dann bezüglich solcher Fragestellungen auf einen Steuerberater verwiesen.
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