10.09.2015, 17:21
Wie kann man denn 947 Abs. 2 BGB bejahen, weil der BGH sagt ja zumindest beim Kraftfahrzeug, dass doch immer ablehnt, zumindest wenn es sich um einen serienmäßigen Motor handelt?
Ich muss sagen, ich habe in diesem Komplex ein bisschen den Überblick verloren. Daher habe ich mich einfach entschieden und ohne das Problem anzuspechen eine Lösung konsequent durchgezogen, also bei mir hat die Beschuldigte an gesamten Fahrrad inkl. Motor Eigentum. Im Nachhinein betrachtet, war das sicher ein großer Problempunkt der Klausur. Blöd..da sollten mir die oberen Punkteränge wohl verwehrt bleiben...wäre für meine Kenntnisse in Strafrecht aber auch nicht gerecht :D
Meine Lösung:
223,224 Nr. 2 (+) Nr. 3, 4 u. 5 (-) (P) Nothilfe zu Gunsten des P, wohl (-), zwar Aussage wegen 52 nicht verwertbar aber Überführung durch Zeugenaussagen von P und G. Richterliche Belehrung war meiner Lösung nach fehlerhaft....Stiefsohn hat ZVR und der Richter kann nicht einfach nur den Gesetzestext rüberschieben und sagen lies mal.
113 (+)
240, 22,23 (+) ABER 113 ist die speziellere Vorschrift
223,22,23 (+)
185 (P) Kollektivbezeichnung, nachdem im Kommentar a.c.a.b. (all cops are bastards) im Kommentar als Beleidigung ausgewiesen wurde, habe ich den Tatbestand bejaht. Für mich auch kein Schutz durch die Meinungsfreiheit.
________________________________
289 (-) kein Vorsatz, im Kommentar stand dolus directus 1. Grades bzgl. des Sicherungsrechtes, dass fand ich sehr dünn. Ich habe es später im B-Gutachten noch wegen den fehlenden Antragserfordernis abgelehnt
249, 242, 246 bei mir (-), weil Alleineigentum am Fahrrad hat B (s.o., schade das ich das nicht gesehen, hoffe es reicht noch, für ein Befriedigend)
250,255, 253 (-) für mich 1. kein Nötigungserfolg, denn der tritt eigentlich wegen der Polizei, die das Fahrrad bei B belässt.
250,255,252,22,23, (-), weil kein Vermögensschaden, auch den Finalzusammenhang fand ich sehr schwierig
240 (+)
241 (-) kein Verbrechen
Gesamtergebnis: 223,224 - 53 (für mich ist das Geschehen mit den Polizisten keine Tateinheit mehr zu der Prügelei, die ist doch schon beendet) - 113, 223,22,23,185, - 53 - 240
B- Gutachten:
Anklage vor dem Amtsgericht Strafrichter in Düsseldorf
Einziehung (+)
Strafanträge
Mistra 11 (ich war mir nicht mehr ganz sicher aber hier wurden auch einfach nur noch schnelle Entscheidungen getroffen)
Bei der Anklage wollte ich erst die ersten beiden Komplexe in Fälle unterteilen, da die Zeit knapp war habe ich mich das aber nicht mehr get
Ich muss sagen, ich habe in diesem Komplex ein bisschen den Überblick verloren. Daher habe ich mich einfach entschieden und ohne das Problem anzuspechen eine Lösung konsequent durchgezogen, also bei mir hat die Beschuldigte an gesamten Fahrrad inkl. Motor Eigentum. Im Nachhinein betrachtet, war das sicher ein großer Problempunkt der Klausur. Blöd..da sollten mir die oberen Punkteränge wohl verwehrt bleiben...wäre für meine Kenntnisse in Strafrecht aber auch nicht gerecht :D
Meine Lösung:
223,224 Nr. 2 (+) Nr. 3, 4 u. 5 (-) (P) Nothilfe zu Gunsten des P, wohl (-), zwar Aussage wegen 52 nicht verwertbar aber Überführung durch Zeugenaussagen von P und G. Richterliche Belehrung war meiner Lösung nach fehlerhaft....Stiefsohn hat ZVR und der Richter kann nicht einfach nur den Gesetzestext rüberschieben und sagen lies mal.
113 (+)
240, 22,23 (+) ABER 113 ist die speziellere Vorschrift
223,22,23 (+)
185 (P) Kollektivbezeichnung, nachdem im Kommentar a.c.a.b. (all cops are bastards) im Kommentar als Beleidigung ausgewiesen wurde, habe ich den Tatbestand bejaht. Für mich auch kein Schutz durch die Meinungsfreiheit.
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289 (-) kein Vorsatz, im Kommentar stand dolus directus 1. Grades bzgl. des Sicherungsrechtes, dass fand ich sehr dünn. Ich habe es später im B-Gutachten noch wegen den fehlenden Antragserfordernis abgelehnt
249, 242, 246 bei mir (-), weil Alleineigentum am Fahrrad hat B (s.o., schade das ich das nicht gesehen, hoffe es reicht noch, für ein Befriedigend)
250,255, 253 (-) für mich 1. kein Nötigungserfolg, denn der tritt eigentlich wegen der Polizei, die das Fahrrad bei B belässt.
250,255,252,22,23, (-), weil kein Vermögensschaden, auch den Finalzusammenhang fand ich sehr schwierig
240 (+)
241 (-) kein Verbrechen
Gesamtergebnis: 223,224 - 53 (für mich ist das Geschehen mit den Polizisten keine Tateinheit mehr zu der Prügelei, die ist doch schon beendet) - 113, 223,22,23,185, - 53 - 240
B- Gutachten:
Anklage vor dem Amtsgericht Strafrichter in Düsseldorf
Einziehung (+)
Strafanträge
Mistra 11 (ich war mir nicht mehr ganz sicher aber hier wurden auch einfach nur noch schnelle Entscheidungen getroffen)
Bei der Anklage wollte ich erst die ersten beiden Komplexe in Fälle unterteilen, da die Zeit knapp war habe ich mich das aber nicht mehr get
10.09.2015, 17:25
Mist, hab im Kommentar zu 52 StPO etwas falsch gelesen, und die Aussage des Stiefsohns als verwertbar angesehen. :( Da stand, dass der Kreis der Zeugnisverweigerungsberechtigten im Fall der Verschwägerung begrenzt ist, und ich hab es im Eifer des Gefechts so gelesen, dass das auch für Stiefkinder gilt. Erschien mir auch logisch, weil es bei Pflegekindern auch so sein soll. Hätte ich nochmal genauer lesen sollen... :s
10.09.2015, 17:29
Was ist mit 164 StGB, weil sie ausgesagt hat, dass die Geschädigte den Stiefsohn der Beschuldigten schlafen wollte?
10.09.2015, 17:39
interessanter Gedanke, § 164....
Da hatte ich überhaupt nicht dran gedacht.
Man wird aber vielleicht sagen können, dass nicht mit weiteren Ermittlungsmaßnahmen zu rechnen war, zumal bei einfacher KV ja idR ein Strafantrag erforderlich ist. Aber den hätte man wohl diskutieren müssen.
Da hatte ich überhaupt nicht dran gedacht.
Man wird aber vielleicht sagen können, dass nicht mit weiteren Ermittlungsmaßnahmen zu rechnen war, zumal bei einfacher KV ja idR ein Strafantrag erforderlich ist. Aber den hätte man wohl diskutieren müssen.
10.09.2015, 17:51
Habe beim 2. Teil nur eine versuchte Nötigung angenommen... mmmh schade.
Habe da aber noch ein unbeachtlichen Verbotsirrtum eingebaut. Was meint ihr?
weil sie dachte, dass sie ihr eigebtum nehemen darf. Shit hab die Erpressung nicht gesehen und auch vers. Kv verplant.
Habe da aber noch ein unbeachtlichen Verbotsirrtum eingebaut. Was meint ihr?
weil sie dachte, dass sie ihr eigebtum nehemen darf. Shit hab die Erpressung nicht gesehen und auch vers. Kv verplant.
10.09.2015, 17:53
In berlin gabs kein Kfz oder hab ich da was verplant?
10.09.2015, 17:55
Ne in NRW war es auch ein Fahrrad. Sorry, wenn ich mich mich da missverständlich ausgedrückt habe
10.09.2015, 18:04
Ich hab gesagt, dass zwar ein WerkunternehmerpfandR besteht und der HerausgabeA der BE ggü dem Zeugen aus 985 nur Zug um Zug gegen Zahlung besteht. Es ist trotzdem ihr Eigentum, daher keine fremde bewegliche Sache. Wenn Sie es wegnimmt, kann er sie zivilrl auf Zahlung verklagen. Strafrl nur, wenn sie von Anfang an nicht zahlen wollte. So habe ich es gemacht, keine Ahnung..
10.09.2015, 18:24
In Hessen war es ebenfalls ein Rad.
Habe Anklage erhoben : 4 selbständige handlungen
1. 263
2. 240,22,23
3. 223,224 I nr 2 und 5
4 durch dieselbe handlung
a) 113
b) 185
Habe im gutachten 242 bzgl rad verneint mangels fremdheit zwecks gesamteigentum der B nach 947 II BGB.
Habe Anklage erhoben : 4 selbständige handlungen
1. 263
2. 240,22,23
3. 223,224 I nr 2 und 5
4 durch dieselbe handlung
a) 113
b) 185
Habe im gutachten 242 bzgl rad verneint mangels fremdheit zwecks gesamteigentum der B nach 947 II BGB.
10.09.2015, 18:30
(10.09.2015, 17:29)Gast schrieb: Was ist mit 164 StGB, weil sie ausgesagt hat, dass die Geschädigte den Stiefsohn der Beschuldigten schlafen wollte?
Das ist tatsächlich ein interessanter Gedanke. Allerdings hätte das m.E. (noch) nicht angeklagt werden können, da bislang keine Vernehmung dazu erfolgt war.