11.07.2019, 16:14
(11.07.2019, 15:31)GastSL schrieb: Wäre jemand so lieb und könnte kurz mitteilen,was heute lief?
Danke schonmal und noch weiterhin viel Erfolg:-)
In Niedersachsen:
Drei Nachbarn haben einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen eine Baugenehmigung für die Errichtung einer Minigolfanlage und einer Garage in einem allgemeinen Wohngebiet gestellt, also § 80a lll VwGO. Dazu gab es noch einen zweiten Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung.
Das alles sollte man in einem vorangestellten Vermerk begutachten und dann die üblichen Verfügungen.
11.07.2019, 16:17
Was kam in nds dran? Danke ❤️❤️
11.07.2019, 16:19
11.07.2019, 16:19
11.07.2019, 16:25
In der Klausur ging es darum, dass die NPD Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung einer hessischen Stadt einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt hat mit dem Antrag, dass dem Stadtverordnetenvorsteher aufgegeben wird, weiterhin Entschädigungszahlungen an die NPD nach der Entschädigungssatzung zu zahlen.
Die Entschädigungssatzung sieht eine Entschädigung für Fraktionsarbeit vor und da wurde ein neuer Satz eingefügt, dass erkennbar verfassungsfeindliche Parteien keine Entschädigung erhalten.
Ich hab in der Hauptsache einen Kommunalverfassungsstreit angenommen und den Antragsgegner ausgewechselt. Der Antrag wurde gegen die Stadt gerichtet und ich hab gesagt, der Stadtverordnetenvorsteher sei der richtige Antragsgegner.. Beim Kommunalverfassungsstreit ist ja das Organ oder Organteil beklagt/Antragsgegner.
Ich fand die Klausur echt übel und wusste gar nicht bescheid.
Inhaltlich ging es um genau den Fall:
Gericht:
Hessischer Verwaltungsgerichtshof
Entscheidungsdatum:
05.04.2017
Aktenzeichen:
8 C 459/17.N; 8 B 458/17.N
Die Entschädigungssatzung sieht eine Entschädigung für Fraktionsarbeit vor und da wurde ein neuer Satz eingefügt, dass erkennbar verfassungsfeindliche Parteien keine Entschädigung erhalten.
Ich hab in der Hauptsache einen Kommunalverfassungsstreit angenommen und den Antragsgegner ausgewechselt. Der Antrag wurde gegen die Stadt gerichtet und ich hab gesagt, der Stadtverordnetenvorsteher sei der richtige Antragsgegner.. Beim Kommunalverfassungsstreit ist ja das Organ oder Organteil beklagt/Antragsgegner.
Ich fand die Klausur echt übel und wusste gar nicht bescheid.
Inhaltlich ging es um genau den Fall:
Gericht:
Hessischer Verwaltungsgerichtshof
Entscheidungsdatum:
05.04.2017
Aktenzeichen:
8 C 459/17.N; 8 B 458/17.N
11.07.2019, 16:28
(11.07.2019, 16:09)Hessische Schreiberin schrieb: Das kam inhaltlich dran, aber anders verpackt als Antrag auf einstweilige Anordnung....
Gericht:
Hessischer Verwaltungsgerichtshof
Entscheidungsdatum:
05.04.2017
Aktenzeichen:
8 C 459/17.N; 8 B 458/17.N
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_...70217.html
[url=https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2017/15_A_1676_15_Urteil_20170217.html][/url]Das war die Entscheidung in NRW
11.07.2019, 16:32
Wer von euch NRWlern war auch so clever und hat den Stadt als Beklagten?
11.07.2019, 16:35
11.07.2019, 16:35
Hier :s
11.07.2019, 16:37
(11.07.2019, 16:25)Hessische Schreiberin schrieb: In der Klausur ging es darum, dass die NPD Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung einer hessischen Stadt einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt hat mit dem Antrag, dass dem Stadtverordnetenvorsteher aufgegeben wird, weiterhin Entschädigungszahlungen an die NPD nach der Entschädigungssatzung zu zahlen.
Die Entschädigungssatzung sieht eine Entschädigung für Fraktionsarbeit vor und da wurde ein neuer Satz eingefügt, dass erkennbar verfassungsfeindliche Parteien keine Entschädigung erhalten.
Ich hab in der Hauptsache einen Kommunalverfassungsstreit angenommen und den Antragsgegner ausgewechselt. Der Antrag wurde gegen die Stadt gerichtet und ich hab gesagt, der Stadtverordnetenvorsteher sei der richtige Antragsgegner.. Beim Kommunalverfassungsstreit ist ja das Organ oder Organteil beklagt/Antragsgegner.
Ich fand die Klausur echt übel und wusste gar nicht bescheid.
Inhaltlich ging es um genau den Fall:
Gericht:
Hessischer Verwaltungsgerichtshof
Entscheidungsdatum:
05.04.2017
Aktenzeichen:
8 C 459/17.N; 8 B 458/17.N
Es war richtig hart.
Wie hast du dich entscheiden?