09.07.2019, 19:05
(09.07.2019, 18:51)Hesse schrieb: Ich hoffe nur, die Leute im Amt haben jetzt genug ihre durchgedrehten Ideen ausgelebt und bleiben im Örrecht wenigstens bei einer Anwaltsklausur. Wäre ja lachhaft, wenn in 8 Klausuren nur eine Anwaltsklausur dabei ist. Heute keine Anwaltsrevisionklausur zu haben, war eh schon undankbar, Urteil ist nunmal wesentlich unbekannter und schwieriger als Revision (im Aufbau und generell von der Klausur, zumindest nach meiner Meinung).
Ich glaube jeder heute hat mit Revision gerechnet..
09.07.2019, 19:12
Wie heftig hier rumgeflennt wird. Meine Güte, schickt ihr später auch alle Mandanten weg, die keinen Auto Kaufvertrag wegen verschwiegenen Mängeln rückabwickeln wollen, weil es zu unbekannt ist?
09.07.2019, 19:27
(09.07.2019, 19:12)Gast schrieb: Wie heftig hier rumgeflennt wird. Meine Güte, schickt ihr später auch alle Mandanten weg, die keinen Auto Kaufvertrag wegen verschwiegenen Mängeln rückabwickeln wollen, weil es zu unbekannt ist?
Du sprichst mir aus der Seele. Wenn man die Kommentare hier liest, könnte man auf die Idee kommen, dass das JPA von den Prüflingen verlangt, das Rad neu zu erfinden. Ernsthaft, auch andere vor euch hatten schwierige Klausuren, Zeitprobleme, sind teilweise nicht fertig geworden und mussten Strafurteile schreiben. Alle haben es überlebt und es hat ihnen nicht das Genick gebrochen, also beruhigt euch wieder.
09.07.2019, 19:29
Habt ihr in der s2 auch 316aI schweren Raub und gefKV? und im "zweiten teil" § 211, 13, 22, 23 bzw. teilfreispruch?
09.07.2019, 19:52
JWas haben die aus Niedersachsen gemacht ?
09.07.2019, 20:14
Ich hab heute mitgeschrieben und muss leider Folgendes bekunden:
Die Klausur war verhältnismäßig einfach und ich hab’s trotzdem nicht gut hingekriegt.
Die Klausur war verhältnismäßig einfach und ich hab’s trotzdem nicht gut hingekriegt.
09.07.2019, 20:19
09.07.2019, 21:08
(09.07.2019, 19:12)Gast schrieb: Wie heftig hier rumgeflennt wird. Meine Güte, schickt ihr später auch alle Mandanten weg, die keinen Auto Kaufvertrag wegen verschwiegenen Mängeln rückabwickeln wollen, weil es zu unbekannt ist?
Ich sehe hier eigentlich nur Geflenne von dir und dem anderen Gast. Die Beiträge sind und waren berechtigte Kritik mehrerer Leute an dem System generell. Man kann aber natürlich auch, typisch Jurist, immer alles so hinnehmen und einen auf möchtegern taff machen, gerade anonym "Haben schon meine Großeltern gepackt ohne sich das Genick zu brechen, blabla" Ich bin niemand, der sich über anspruchsvolle Klausuren beschwert und zu den gerade so bestehen Kandidaten gehört, aber die Sinnhaftigkeit kann man teilweise wirklich hinterfragen, ohne direkt als Rumheuler zu gelten.
09.07.2019, 22:19
BGH, Urt. v. 28.4.2016 – 4 StR 563/15
http://www.zjs-online.com/dat/artikel/20...jLv7IJ5L8A
Scheint so, als sei das das Urteil von heute aus der S II Klausur in Hessen gewesen.... das mit der sukzessiven Mittäterschaft habe ich leider nicht und Ausnutzen der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs hab ich zu kurz....
Ich finde aber auch, das mit der sukzessiven Mittäterschaft war schwer zu erkennen. Im Nachhinein scheint es einem immer logisch, aber naja.
Ich hab leider bei § 316a StGB einen Exzess des einen Mittäters angenommen.
http://www.zjs-online.com/dat/artikel/20...jLv7IJ5L8A
Scheint so, als sei das das Urteil von heute aus der S II Klausur in Hessen gewesen.... das mit der sukzessiven Mittäterschaft habe ich leider nicht und Ausnutzen der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs hab ich zu kurz....
Ich finde aber auch, das mit der sukzessiven Mittäterschaft war schwer zu erkennen. Im Nachhinein scheint es einem immer logisch, aber naja.
Ich hab leider bei § 316a StGB einen Exzess des einen Mittäters angenommen.
09.07.2019, 22:23
(09.07.2019, 22:19)Hessische Schreiberin schrieb: BGH, Urt. v. 28.4.2016 – 4 StR 563/15
http://www.zjs-online.com/dat/artikel/20...jLv7IJ5L8A
Scheint so, als sei das das Urteil von heute aus der S II Klausur in Hessen gewesen.... das mit der sukzessiven Mittäterschaft habe ich leider nicht und Ausnutzen der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs hab ich zu kurz....
Ich finde aber auch, das mit der sukzessiven Mittäterschaft war schwer zu erkennen. Im Nachhinein scheint es einem immer logisch, aber naja.
Ich hab leider bei § 316a StGB einen Exzess des einen Mittäters angenommen.
Naja, wird schon nicht so schlimm sein. So lange man die Probleme gesehen hat!