08.07.2019, 17:16
(08.07.2019, 17:11)GAST NRW schrieb:(08.07.2019, 17:04)Gast schrieb:(08.07.2019, 17:03)NRWLERxy schrieb:(08.07.2019, 16:55)Nds. 123 schrieb:(08.07.2019, 15:19)Nds schrieb: Was habt ihr Strafrecht gemacht ?
1.: Raub (-) mangels rechtswidriger Zueignungsabsicht (§ 16)
Hausfriedensbruch (-) mangels Strafantrag
Körperverletzung (+) besonderes öffentliches Interesse
Nötigung (+)
2.: Mittäterschaftlicher Diebstahl (-)
Beihilfe zum Diebstahl (-)
Körperverletzung (-) wegen § 32 (§ 127 I StPO (-))
3.: gewerbsmäßiger Betrug (-)
versuchter gewerbsmäßiger Betrug (-)
Beihilfe zum versuchten Betrug (-)
Urkundenfälschung in 250 rechtlich zusammentreffenden Fällen (Herstellen + teilweises Gebrauchen)
Prozessual:
Heranwachsender, §§ 1 I, 105 I JGG
Jugendschöffengericht
Notwendige Verteidigung, § 68 I JGG, § 140 II StPO
Teileinstellung bzgl. 2
Nr. 32 Mistra
Anklage im Übrigen
Wieso JGG? War der Beschuldigte nicht 22?
Ich meine der war Jahrgang 2000
In NRW war der Täter im April 1997 geboren.
Ja war er und Betrug war im Bearbeitervermerk ausgeschlossen.
08.07.2019, 17:17
(08.07.2019, 17:16)Gast NRW 123 schrieb:(08.07.2019, 17:11)GAST NRW schrieb:(08.07.2019, 17:04)Gast schrieb:(08.07.2019, 17:03)NRWLERxy schrieb:(08.07.2019, 16:55)Nds. 123 schrieb: 1.: Raub (-) mangels rechtswidriger Zueignungsabsicht (§ 16)
Hausfriedensbruch (-) mangels Strafantrag
Körperverletzung (+) besonderes öffentliches Interesse
Nötigung (+)
2.: Mittäterschaftlicher Diebstahl (-)
Beihilfe zum Diebstahl (-)
Körperverletzung (-) wegen § 32 (§ 127 I StPO (-))
3.: gewerbsmäßiger Betrug (-)
versuchter gewerbsmäßiger Betrug (-)
Beihilfe zum versuchten Betrug (-)
Urkundenfälschung in 250 rechtlich zusammentreffenden Fällen (Herstellen + teilweises Gebrauchen)
Prozessual:
Heranwachsender, §§ 1 I, 105 I JGG
Jugendschöffengericht
Notwendige Verteidigung, § 68 I JGG, § 140 II StPO
Teileinstellung bzgl. 2
Nr. 32 Mistra
Anklage im Übrigen
Wieso JGG? War der Beschuldigte nicht 22?
Ich meine der war Jahrgang 2000
In NRW war der Täter im April 1997 geboren.
Ja war er und Betrug war im Bearbeitervermerk ausgeschlossen.
Ah, dann war das also anders als in Hessen. Gemein :D
08.07.2019, 17:21
Ok schlimm genug, dass ich den angenommen hab, aber ausgeschlossen war Betrug in Niedersachsen nicht, oder?
08.07.2019, 17:24
(08.07.2019, 17:11)GAST NRW schrieb:(08.07.2019, 17:04)Gast schrieb:(08.07.2019, 17:03)NRWLERxy schrieb:(08.07.2019, 16:55)Nds. 123 schrieb:(08.07.2019, 15:19)Nds schrieb: Was habt ihr Strafrecht gemacht ?
1.: Raub (-) mangels rechtswidriger Zueignungsabsicht (§ 16)
Hausfriedensbruch (-) mangels Strafantrag
Körperverletzung (+) besonderes öffentliches Interesse
Nötigung (+)
2.: Mittäterschaftlicher Diebstahl (-)
Beihilfe zum Diebstahl (-)
Körperverletzung (-) wegen § 32 (§ 127 I StPO (-))
3.: gewerbsmäßiger Betrug (-)
versuchter gewerbsmäßiger Betrug (-)
Beihilfe zum versuchten Betrug (-)
Urkundenfälschung in 250 rechtlich zusammentreffenden Fällen (Herstellen + teilweises Gebrauchen)
Prozessual:
Heranwachsender, §§ 1 I, 105 I JGG
Jugendschöffengericht
Notwendige Verteidigung, § 68 I JGG, § 140 II StPO
Teileinstellung bzgl. 2
Nr. 32 Mistra
Anklage im Übrigen
Wieso JGG? War der Beschuldigte nicht 22?
Ich meine der war Jahrgang 2000
In NRW war der Täter im April 1997 geboren.
Ja genau, der Bruder war Jahrgang 2000
08.07.2019, 17:29
(08.07.2019, 17:24)NRWLERxy schrieb:(08.07.2019, 17:11)GAST NRW schrieb:(08.07.2019, 17:04)Gast schrieb:(08.07.2019, 17:03)NRWLERxy schrieb:(08.07.2019, 16:55)Nds. 123 schrieb: 1.: Raub (-) mangels rechtswidriger Zueignungsabsicht (§ 16)
Hausfriedensbruch (-) mangels Strafantrag
Körperverletzung (+) besonderes öffentliches Interesse
Nötigung (+)
2.: Mittäterschaftlicher Diebstahl (-)
Beihilfe zum Diebstahl (-)
Körperverletzung (-) wegen § 32 (§ 127 I StPO (-))
3.: gewerbsmäßiger Betrug (-)
versuchter gewerbsmäßiger Betrug (-)
Beihilfe zum versuchten Betrug (-)
Urkundenfälschung in 250 rechtlich zusammentreffenden Fällen (Herstellen + teilweises Gebrauchen)
Prozessual:
Heranwachsender, §§ 1 I, 105 I JGG
Jugendschöffengericht
Notwendige Verteidigung, § 68 I JGG, § 140 II StPO
Teileinstellung bzgl. 2
Nr. 32 Mistra
Anklage im Übrigen
Wieso JGG? War der Beschuldigte nicht 22?
Ich meine der war Jahrgang 2000
In NRW war der Täter im April 1997 geboren.
Ja genau, der Bruder war Jahrgang 2000
Was für ein Bruder denn? :D
08.07.2019, 17:42
249+, weil 16 nicbt durchging! Er hat das Urlaubsgeld aus der Spardose mitgenommen?! Darin unterlag er kein Irrtum.
08.07.2019, 17:45
(08.07.2019, 17:29)Gast schrieb:Bruder des Beschuldigten. In NRW wurde das Geld dem Bruder entwendet. Dieser schuldete dem Beschuldigten 300€(08.07.2019, 17:24)NRWLERxy schrieb:(08.07.2019, 17:11)GAST NRW schrieb:(08.07.2019, 17:04)Gast schrieb:(08.07.2019, 17:03)NRWLERxy schrieb: Wieso JGG? War der Beschuldigte nicht 22?
Ich meine der war Jahrgang 2000
In NRW war der Täter im April 1997 geboren.
Ja genau, der Bruder war Jahrgang 2000
Was für ein Bruder denn?
08.07.2019, 17:47
(08.07.2019, 17:45)NRWLERxy schrieb:(08.07.2019, 17:29)Gast schrieb:Bruder des Beschuldigten. In NRW wurde das Geld dem Bruder entwendet. Dieser schuldete dem Beschuldigten 300€(08.07.2019, 17:24)NRWLERxy schrieb:(08.07.2019, 17:11)GAST NRW schrieb:(08.07.2019, 17:04)Gast schrieb: Ich meine der war Jahrgang 2000
In NRW war der Täter im April 1997 geboren.
Ja genau, der Bruder war Jahrgang 2000
Was für ein Bruder denn?
Ah okay. Man, da waren die JPAs aber wieder ganz kreativ.
In Hessen gab's nur den Beschuldigten Jahrgang 2000, der seiner Mutter Geld wegnahm, weil er meinte dies sei sein Kindergeld
08.07.2019, 17:48
(08.07.2019, 17:42)Nds. schrieb: 249+, weil 16 nicbt durchging! Er hat das Urlaubsgeld aus der Spardose mitgenommen?! Darin unterlag er kein Irrtum.Ich meine aber dass die Absicht rw Zueignung normatives TB Merkmal ist (was im subj. TB) geprüft wird. Dann natürlich die Unterscheidung Stück-/Gattungsschuld bzgl. Geldschuld und wegen des in der Bevölkerung weit verbreiteten Irrtums, sich einfach das Geld nehmen zu dürfen wenn ein Anspruch besteht, dementsprechend kein Vorsatz bzgl. der RW der Zueignung weil er meinte er hätte Anspruch auf das Kindergeld :-/
08.07.2019, 17:51
(08.07.2019, 17:48)INds. 123 schrieb:(08.07.2019, 17:42)Nds. schrieb: 249+, weil 16 nicbt durchging! Er hat das Urlaubsgeld aus der Spardose mitgenommen?! Darin unterlag er kein Irrtum.Ich meine aber dass die Absicht rw Zueignung normatives TB Merkmal ist (was im subj. TB) geprüft wird. Dann natürlich die Unterscheidung Stück-/Gattungsschuld bzgl. Geldschuld und wegen des in der Bevölkerung weit verbreiteten Irrtums, sich einfach das Geld nehmen zu dürfen wenn ein Anspruch besteht, dementsprechend kein Vorsatz bzgl. der RW der Zueignung weil er meinte er hätte Anspruch auf das Kindergeld :-/
Shit ?