17.07.2026, 10:04
(16.07.2026, 17:56)Praktiker schrieb: Im Zivilrecht gibt es logischerweise keine Verteidigung und daher keine Konfliktverteidigung. Es würde dort auch nicht funktionieren: das Prozessrecht ist flexibler, und der Beibringungsgrundsatz führt dazu, dass es nicht genügt Verwirrung zu stiften. Ich hatte solche Strafrechtler schon im Zivilverfahren, ihr Vortrag ist dann typischerweise unschlüssig bzw. nicht erheblich in entscheidenden Punkten. Das macht es dem Gericht eher einfach. Um dem Zivilgericht die Arbeit schwer zu machen, braucht es gute Rechtskenntnisse und geschickten Vortrag, nicht krawalliges Auftreten. Und im kontradiktorischen Verfahren ist Einstellung oder Freispruch von vornherein keine Option.
Am VG habe ich das auch ab und zu erlebt, insbesondere wenn Strafverteidiger zugleich die Mandate im Asyl- und/oder Ausländerrecht übernehmen. Gerade da ist Konfliktprozessführung absolut witzlos. Ich wollte den Kläger zu seiner Fluchtgeschichte befragen und hab als Antwort jedes Mal ein patziges "Mein Mandant muss und wurde diese Frage nicht beantworten" bekommen. Dann sitzt man da und denkt sich nur "Ja, du Vogel, du hast eine (im erweiterten Sinne) Leistungsklage erhoben. Die Beweislast liegt bei dir...". Gut, dann schließt man halt die Verhandlung, verkündet sofort das Urteil und stellt in der kurzen mündlichen Urteilsbegründung so subtil, dass es auch der Mandant versteht, klar, dass sein Anwalt es gerade richtig verbockt hat. Danach passiert das dann auch nicht nochmal.
17.07.2026, 10:43
Ich bin tatsächlich auch der Meinung, dass am Ende das Gericht entscheidet und diese Person ist ja juristisch nun mal auch gut ausgebildet und muss sich an Recht und Gesetz halten und das Urteil sauber und juristisch begründen. Die Waffen in Jura sind immer noch Sprache und Argumente und eben nicht Lautstärke. Wenn einer die ganze Zeit nur eine Show abziehen will und die Gegenseite nicht drauf eingeht, sondern auf der Sachebene weiter verhandelt und sich gerade nicht auf Dominanz- und Kompetenzstreitigkeiten einlässt, ist das weitere Gebaren ziemlich witzlos.
17.07.2026, 13:58
Ich war noch nie ein Freund von Konfliktverteidigung. Man sollte nicht ausschließen, dass ein Urteil zumindest unterbewusst härter ausfällt, weil die Verteidigung das Gericht genervt hat. Außerdem ist das Gericht an § 244 II StPO gebunden. Vieles ist dann auf die Provozierung von Prozessfehlern ausgelegt. Und wenn man sich die Erfolgswahrscheinlichkeit einer Verfahrensrüge bei der Revision anschaut, entspricht das mehr Selbstdarstellung als Nutzen für den Mandanten.
17.07.2026, 17:20
(17.07.2026, 10:43)Silverywintersweet schrieb: Ich bin tatsächlich auch der Meinung, dass am Ende das Gericht entscheidet und diese Person ist ja juristisch nun mal auch gut ausgebildet und muss sich an Recht und Gesetz halten und das Urteil sauber und juristisch begründen. Die Waffen in Jura sind immer noch Sprache und Argumente und eben nicht Lautstärke. Wenn einer die ganze Zeit nur eine Show abziehen will und die Gegenseite nicht drauf eingeht, sondern auf der Sachebene weiter verhandelt und sich gerade nicht auf Dominanz- und Kompetenzstreitigkeiten einlässt, ist das weitere Gebaren ziemlich witzlos.
Natürlich entscheidet am Ende das Gericht. Aber es ist wichtig, dass dem Gericht die Verhandlung nicht entgleitet. Da kommt es unheimlich darauf an, wie das Gericht und die StA agieren. Daher finde ich es wichtig, dass die handelnden Personen versiert sind damit umzugehen. Das kann man sicher lernen, aber es ist auch ein Typfrage
20.07.2026, 12:15
(17.07.2026, 17:20)Freidenkender schrieb:(17.07.2026, 10:43)Silverywintersweet schrieb: Ich bin tatsächlich auch der Meinung, dass am Ende das Gericht entscheidet und diese Person ist ja juristisch nun mal auch gut ausgebildet und muss sich an Recht und Gesetz halten und das Urteil sauber und juristisch begründen. Die Waffen in Jura sind immer noch Sprache und Argumente und eben nicht Lautstärke. Wenn einer die ganze Zeit nur eine Show abziehen will und die Gegenseite nicht drauf eingeht, sondern auf der Sachebene weiter verhandelt und sich gerade nicht auf Dominanz- und Kompetenzstreitigkeiten einlässt, ist das weitere Gebaren ziemlich witzlos.
Natürlich entscheidet am Ende das Gericht. Aber es ist wichtig, dass dem Gericht die Verhandlung nicht entgleitet. Da kommt es unheimlich darauf an, wie das Gericht und die StA agieren. Daher finde ich es wichtig, dass die handelnden Personen versiert sind damit umzugehen. Das kann man sicher lernen, aber es ist auch ein Typfrage
Ja genau. Um mich auf das Bewerbungsgespräch in HH vorzubereiten, wo das halt auch Thema ist, würden mich Tipps interressieren, wie man auf die Konfliktverteidiger gut reagieren kann. Also konkrete Handlungstipps









