02.07.2026, 16:31
Siehe hier:
https://www.bundesregierung.de/resource/...download=1
Punkt 6 - die "Hochverdiener" mal wieder (1,75 BBG):
Diese Möglichkeit wird wahrscheinlich nur für neue Arbeitsverhältnisse eingeführt, die ab einem Stichtag begründet werden, und als Option (also wieder nur die junge Generation treffen). In Großkanzleien wird das wahrscheinlich standardmäßig in die Verträge kommen. Meint Ihr, das macht Großkanzleijobs und Sachen wie McKinsey tendenziell weniger attraktiv?
Ich glaube, das wird dem Standort Deutschland eher schaden. Wer so verdient, hat oft die Möglichkeit, ins Ausland zu wechseln; und Kündigungsschutz ist aus Sicht eines An ein werthaltiges Gut. Wird ihm dies genommen, steht D in der Abwägung mit Alternativen schlechter dar.
Eigentlich braucht man im Land ja gerade die Leute, die so viel verdienen (und Steuern zahlen). Für die Top-Chefs natürlich bleibt es wie es ist (immer nur mit fettesten Abfindungen Ausscheiden, weil kaum ein Aufsichtsrat die Eier hat, selbst in klaren Fällen außerordentliche Kündigungen zu machen).
https://www.bundesregierung.de/resource/...download=1
Punkt 6 - die "Hochverdiener" mal wieder (1,75 BBG):
Diese Möglichkeit wird wahrscheinlich nur für neue Arbeitsverhältnisse eingeführt, die ab einem Stichtag begründet werden, und als Option (also wieder nur die junge Generation treffen). In Großkanzleien wird das wahrscheinlich standardmäßig in die Verträge kommen. Meint Ihr, das macht Großkanzleijobs und Sachen wie McKinsey tendenziell weniger attraktiv?
Ich glaube, das wird dem Standort Deutschland eher schaden. Wer so verdient, hat oft die Möglichkeit, ins Ausland zu wechseln; und Kündigungsschutz ist aus Sicht eines An ein werthaltiges Gut. Wird ihm dies genommen, steht D in der Abwägung mit Alternativen schlechter dar.
Eigentlich braucht man im Land ja gerade die Leute, die so viel verdienen (und Steuern zahlen). Für die Top-Chefs natürlich bleibt es wie es ist (immer nur mit fettesten Abfindungen Ausscheiden, weil kaum ein Aufsichtsrat die Eier hat, selbst in klaren Fällen außerordentliche Kündigungen zu machen).
02.07.2026, 17:02
wenn es einen selbst betrifft, dann kommt plötzlich Sozialromantik.
Der Kündigungsschutz in Deutschland ist sehr hoch. Viele Länder in die ausgewandert wird, haben einen deutlich niedrigeren Kündigungsschutz. USA, England, Schweiz.... Das wird für hochbezahlte Jobs kein Standortnachteil für Deutschland werden.
Hier sind alles gut ausgebildete Juristen, die sich ein Bild über den tollen Kündigungsschutz in Deutschland haben. Aber gerade in hochbezahlten Tätigkeiten ist die Praxis doch heute schon, dass gezahlt wird und die Menschen dann gehen. Die treffen sich im Regelfall nicht am ArbG. Gerade in diesen Positionen kannst du deinen Job nicht mehr gut ausüben, wenn dein AG nicht mehr haben will. Ja da kann man lästig werden und dann vor das Gericht ziehen, aber das ist nicht die Praxis. Du willst ja morgen noch wo arbeiten und wenn du überziehst geht es gegen deine Reputation.
Das sich der Kündigungsschutz in Deutschland ändert, wird Zeit. Eigentlich wären aus meiner Sicht noch härtere Einschnitte nötig. Aber es ist ein Anfang gemacht. Gleiches gilt für das Befristungsrecht.
Der Kündigungsschutz in Deutschland ist sehr hoch. Viele Länder in die ausgewandert wird, haben einen deutlich niedrigeren Kündigungsschutz. USA, England, Schweiz.... Das wird für hochbezahlte Jobs kein Standortnachteil für Deutschland werden.
Hier sind alles gut ausgebildete Juristen, die sich ein Bild über den tollen Kündigungsschutz in Deutschland haben. Aber gerade in hochbezahlten Tätigkeiten ist die Praxis doch heute schon, dass gezahlt wird und die Menschen dann gehen. Die treffen sich im Regelfall nicht am ArbG. Gerade in diesen Positionen kannst du deinen Job nicht mehr gut ausüben, wenn dein AG nicht mehr haben will. Ja da kann man lästig werden und dann vor das Gericht ziehen, aber das ist nicht die Praxis. Du willst ja morgen noch wo arbeiten und wenn du überziehst geht es gegen deine Reputation.
Das sich der Kündigungsschutz in Deutschland ändert, wird Zeit. Eigentlich wären aus meiner Sicht noch härtere Einschnitte nötig. Aber es ist ein Anfang gemacht. Gleiches gilt für das Befristungsrecht.
02.07.2026, 19:56
Keine Sorge, ich bin nicht selbst betroffen, weil selbstständig; „leider“ auch nicht im Günstigen betroffen, außer bei der Befristungsmöglichkeit für neues Personal. Ich fühle mich aber immer schlecht, wenn ich neue Talente befristen muss, weil ich wegen „nicht kündbarer Flaschen“ keine freien Kapitalreserven habe. Und in den von Dir erwähnten Ländern gibt es ein Gesamtpaket, was sich von Deutschland erheblich unterscheidet; und in D war der Kündigungsschutz eben noch ein Argument, was es im Zweifel ermöglicht, härter bei den Abfindungen zu verhandeln als eine feste, die zukünftig in GK-Verträgen auf das Minimum gedrückt werden wird. Und wenn der Abgang in die Justiz erfolgt, kann es dem Aussscheidenden egal sein, ob der GK-Partner oder „Rainmaker“ oder sonstwer cholerisch wird. Man wird übrigens massiver als bisher befristen, weil man es kann; mehr einstellen wird man deshalb nicht unbedingt, fürchte ich, weil die „alten Flaschen“ ja immer noch da sind. Makroökonisch gewiss wirkt es sich demographisch irgendwann aus; aber es soll ja auch nur bis 2030 gehen.
03.07.2026, 11:55
du kannst heute schon ohne Sachgrund befristen. Da sind es eben nur 2 Jahre. Das kannst du als Kanzlei jetzt schon machen. Jetzt mal aus AG-Sicht gedacht: machen wir das? Nein, da ich mir damit einen großen Teil des Arbeitsmarktes abschneide. Du merkst massiv den Unterschied in der Qualität der Bewerbungen, ob du befristet oder unbefristet ausschreibst.
Wenn du „nicht kündbarer Flaschen“ im Haus hast, dann musst du dich als AG halt darum kümmern. Der öffentliche Dienst hat da sicher ein anderes Thema (aber der wird in die Diskussion um das 1,75 fache der BBG eh kaum rein kommen). In richtig kleinen Einheiten gibt es den gesetzlichen Kündigungsschutz eh nicht und ansonsten findet man doch Wege.
Ob die GK hier was drücken können, das weiß doch heute noch kein Mensch. Das Gesetz liegt ja noch nicht auf dem Tisch und niemand weiß wie die Ausgestaltung ist. Wir wissen nur, dass es sich um ein Jahresverdienst jenseits der 175.000 Euro handeln soll. Ob die Höhe über den Arbeitsvertrag verhandelt wird oder ob eine gesetzliche Abfindung festgeschrieben wird, ist eh noch offen. Auch für wen es genau wirken wird ist doch unklar.
Und nochmal: wer so viel verdient hat eine andere Motivation für einen AG als den Kündigungsschutz
Wenn du „nicht kündbarer Flaschen“ im Haus hast, dann musst du dich als AG halt darum kümmern. Der öffentliche Dienst hat da sicher ein anderes Thema (aber der wird in die Diskussion um das 1,75 fache der BBG eh kaum rein kommen). In richtig kleinen Einheiten gibt es den gesetzlichen Kündigungsschutz eh nicht und ansonsten findet man doch Wege.
Ob die GK hier was drücken können, das weiß doch heute noch kein Mensch. Das Gesetz liegt ja noch nicht auf dem Tisch und niemand weiß wie die Ausgestaltung ist. Wir wissen nur, dass es sich um ein Jahresverdienst jenseits der 175.000 Euro handeln soll. Ob die Höhe über den Arbeitsvertrag verhandelt wird oder ob eine gesetzliche Abfindung festgeschrieben wird, ist eh noch offen. Auch für wen es genau wirken wird ist doch unklar.
Und nochmal: wer so viel verdient hat eine andere Motivation für einen AG als den Kündigungsschutz
03.07.2026, 12:44
(02.07.2026, 16:31)WilfulBlindness schrieb: Siehe hier:
https://www.bundesregierung.de/resource/...download=1
Punkt 6 - die "Hochverdiener" mal wieder (1,75 BBG):
Ist doch grandios! Auflösung mit Abfindungsoption. Schöner als die bisherige standard practice, die Person ins letzte Loch zu setzen, ständig runter zu machen und mit stupiden Aufgaben zuzuschütten bis er/sie irgendwann entnervt selbst kündigt.
03.07.2026, 13:15
(03.07.2026, 12:44)Patenter Gast schrieb:(02.07.2026, 16:31)WilfulBlindness schrieb: Siehe hier:
https://www.bundesregierung.de/resource/...download=1
Punkt 6 - die "Hochverdiener" mal wieder (1,75 BBG):
Ist doch grandios! Auflösung mit Abfindungsoption. Schöner als die bisherige standard practice, die Person ins letzte Loch zu setzen, ständig runter zu machen und mit stupiden Aufgaben zuzuschütten bis er/sie irgendwann entnervt selbst kündigt.
ich sage doch: da gibt es Möglichkeiten ;)
05.07.2026, 13:31
Man muss ja auch mal das Positive sehen: Elterngeld gibts zwar keines mehr, dafür kann man aber auch leicht gekündigt werden










